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T H E M A R Ü C K B L I C K
bigmuscle Hauptthema: |
Schönen Abend ans Forum,
habe mal eine wichtige Frage bezüglich Verkehrsstrafen. "Normale" Bürger haben nach Erhalt einer Verkehrsstrafe 14 Tage Zeit, um Einspruch zu erheben. Hat man das getan, wie lange hat eigentlich die Behörde Zeit, um darauf zu reagieren?
Tips welcome,
Bigmuscle |
BMW_Pilot_austria |
na das gilt nur für uns ösis *gg*
ich machte das mal.. wartete dann ca 3 monate auf eine reaktion... |
bigmuscle |
Ich habe letztes Jahr im Juni Einspruch erhoben und erst letzte Woche wieder von der Behörde gehört. Das ist über ein Jahr! Weiss jemand, ob es da so etwas wie Verjährung gibt??? Bigmuscle Zitat:
na das gilt nur für uns ösis *gg*
ich machte das mal.. wartete dann ca 3 monate auf eine reaktion...
(Zitat von: BMW_Pilot_austria)
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rennfrikadelle |
Zitat:
Ich habe letztes Jahr im Juni Einspruch erhoben und erst letzte Woche wieder von der Behörde gehört. Das ist über ein Jahr!
Weiss jemand, ob es da so etwas wie Verjährung gibt???
Es gibt da ein paar Fristen - aber nagle mich jetzt nicht fest. Innerhalb von drei Monaten muss der Verantwortliche (also Fahrer) gefunden werden. Einspruch, etc. hat aufschiebende Wirkung - aber - Bei Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldgeschichten muss innerhalb einer gewissen Zeitspanne ein Bußgeldbescheid ausgestellt werden. |
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