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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Sandmann
Hauptthema:
Moin, ich habe euch ja schon berichtet das mich einer beim abbiegen in der Stadt überholen wollte und mir vorne rein gefahren ist (keine linksabiegerspur, keine Kreuzung). Gut habe den Anwalt eingeschaltet weil die Versicherung nur 50 % übernehmen wollte. Jetzt gibt sie mir auf einmal 60 %, aber egal werde jetzt gerichtliche Schritte einleiten. Die Versicherung meint ich hätte eine "doppelte" Rückschauplficht. Also laut meinem Zeugen habe ich einen Schultebrlick gemacht sollte doch eigentlich reichen oder was meint ihr, meine Anwältin hat bis jetzt nur über die Versicherung gelacht ;).
Nochmal die einzlenen Punkte
1. Blinker gesetzt + Schultebrlick
2. Gechwindigkeit verringert
3. Nochmals Schulterblick
4. Abbiegen
zack der depp wil mich mit min. 70 sachen überholen und rast mir vorne rein (muss dazusage er hatte einen mini und ich einen 5er und meiner war totall schaden... seiner dan erst recht ;), der war also ziemlich schnel unterwegs.
war eine ganz normale Strasse und in der Stadt !! All diese Ounkte kann natürlich mein Beifahrer, welche ruach der Zeuge ist bestätigen der andere Fahrer war aleine. Was meint ihr wie sieht es aus für mich vor Gericht?
MFg Sandmann unds chon mal dnake für die antworten
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E30Cab
Also von dem was ich jetzt da gelesen habe müsste es recht gut aussehen,wobei ein Zeuge der bei dir im Auto gesessen hat auch nicht zu 100% Geklaubt wird,da es meist ein Kumpel oder ein Verwandter ist und dann kann der ja Beeinflusst worden sein!!!
Gab es denn noch andere Zeugen für den Unfall???
Hast du denn zwei mal einen Schulterblick gemacht???
Wenn nein gib das auch nicht an,damit kann man schnell auf die Schnautze Fallen!!!
Aber da muss ich noch was zu sagen,wenn der wirklich so schnell war,dann hättest du ihn ja eigentlich im Spiegel anfliegen kommen sehen müssen und dann hättest du erst Recht auf ihn Aufpassen müssen!!!
Das sind dann immer so sachen,die dann im endeffect auslegungssachen der Richter sind!!!
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(OO''(||||) (||||)''OO)
Was bekommt ein Holländer, der 5mal durch die Führerscheinprüfung gefallen ist? Ein Gelb-schwarzes Kennzeichen...
Sandmann
Naja was heiß schnell unterwegs er hat, schnell beschleunigt. Zwei Schultebrlicke habe ich wirklich gemacht (einen beim blinker setzen und einen kurz vor dem abbiegen), habe sogar noch versucht nach rechts weg zu lenken (sonst wäre er wahrscheinlich direkt in die Fahrertür gerasst :( ). Sonst gab es keine Zeugen für den Unfall. Aber der darf mich doch nicht überholen in der Stadt, ich von meiner seite aus kann garnicht verstehen wo es da einen Streitpunkt geben soll. Auf jeden Fall werden wir sagen das er zu schnell war (ist ja nicht so das man mit einem Mini nicht gut gas geben kann) und mich überholen wollte obwohl blinker usw, rechtzeiitg gesezt waren. Ich mein ich kan ja beim abbiegen nicht die ganze zeit einen schulterblick machen, irgendwann muss ich ja auch noch in die Strasse schauen in die ich rein fahr.
Aber danke für die Antwort
Mfg Sandmann
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Bearbeitet von - Sandmann am 03.05.2006 13:26:06
E30Cab
Du hättest wohl wesentlich bessere Chancen,wenn du nicht ausgewischen wärst,dann hätte er dich in der Seite erwischt!!!Dann hättest du sagen können der ist so schnell angekommen,das du ihn nicht gesehen hast!!!
Aber wenn du einen Guten Anwalt hast müsstest du das Bezahlt bekommen,aber das kann ich dir direkt sagen,das dauert ewigkeiten,bis das geklärt ist!!!
Hatte schon ZWei unfälle die Streitig waren und das hat jedesmal nen gutes Jahr gedauert,bis das alles Geklärt war und jetzt bei meinem Letzten dauert das noch länger,weil da ne Gerichtsverhandlung war und ich jetzt erst mal warten muss,bis die Zeit rum ist wegen der Revision und dann bekomme ich erst mein Geld!!!
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(OO''(||||) (||||)''OO)
Was bekommt ein Holländer, der 5mal durch die Führerscheinprüfung gefallen ist? Ein Gelb-schwarzes Kennzeichen...
Tinki
Da kann ich nur sagen, die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam...

Aber ich denk mal das du dir wegen dem Unfall keine allzugroßen sorgen machen solltest. Denke mal deine Anwältin wird sich da um alles kümmern!
Piche_E39
die mutter meiner freundin hatte letztes jahr im august auch nen kleinen unfall wo man sagen kann wer schuld hat .
sie ist rückwärts aus ner einfahrt raus gefahren stand schon auf der strasse und wollte grad den ersten gang einlegen , da hat sich so ein dämliches blödchen auch dazu entschlossen auf der anderen straßenseite rückwärts auszuparken und ist meiner schwiegermutter ins seitenteil hinten rechts von ihrem A6 reingefahren . es waren keine kratz oder schleifspuren am A6 zu sehen , woraus man schließen kann das meine schwiegermutter wirklich schon komplett auf der straße stand und nach vorne wegfahren wollte . es ist beim A6 nur ne große delle ohne kratzer zu sehen , da kann ihr das blödchen nur reingefahren sein als sie schon grade auf der straße stand oder etwa nicht ???
auf alle fälle hat das blödchen dann fast ihre komplette familie und die polizei gerufen und meint die wäre unschuldig und hätte alles richtig gemacht .
die versicherung meiner schwiegermutter hat dem blödchen dann die hälfte ihres schadens bezahlt ohne dem wissen meiner schwiegermutter . nun sind sie seit fast einem jahr mit anwalt am streiten und es kommt einfach nix raus dabei . der anwalt von der mutter meiner freundin bemüht sich das sie ihren kompletten schaden ersetzt bekommt und nicht nur die hälfte wie bisher .
laut anwalt meiner schwiegermutter könnte nur ein gutachter der vom gericht beauftragt wird die unschuld meiner schwiegermutter beweisen.
sowas finde ich schon heftig .

sorry für den ewig langen text aber kürzer gings ned :-)

Mfg
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Das beste fahren was es gibt zu fahren heißt BMW zu fahren !!
Sandmann
Lass mich raten: Deine Schiegermutter hat keinen einzigen zeugen der für sie aussagt und er andere hat seine ganze Familie. Zum Glück habe ich wenigstens noch einen Zeugen, aber es ist schon die höhe wie sich manche Leute versuchen davon zu stehlen. Jetzt mal Hand aufs Herz wer von euch macht beim Abbiegen auf einer ganz normalen Strasse zwei mal den Schulterblick? Naja ich habe es zum Gück wirklich gemacht, wie mein gegner dann darauf kommt mich zu überholen wenn ich schon beim abbiegen bin weiß ich auch nicht und vor allem mitten in der Stadt und ohne jegliche andere Fahrbahnen auf meiner Seite?
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mekolele
oh mann das wird sich hinziehen Ich habe was viel lustigeres erlebt kannst ja mal nachlesen (unfallgegner legt retourgang mitten in der kreuzung ein und fährt zurück) das ist jetzt 2 monate her und darüber streite ich noch immer mit dem unfallgegner!

was sagt dein unfallgegner?? wie der kollege oben gesagt hat kommt auf den richter an, wies ausgeht!
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e46 und gut ist´s
Sandmann
Also mein Unfallgegner sagt eigentlich überhaupt nichts (der war eigentlich so vom verhalten her ganz ok), nur seine Versicherung meint die ganze Zeit das ich eine dopelte Rücksichtpflicht hätte. Find es schon mal ganz toll das das Urteil von der, sagen wir mal "Laune ", des Richters abhängt, so etwas dürfte es nicht geben. Man macht doch keine Gesetze damit sie jeder anders auslegen kann. Habe deinen Unfall durchgelesen, genauso so eine sauerrei wie bei mir, hoffe mal du hast rechtschutz ich habe nämlich keine :(.
Mfg Sandmann
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Hellrider2001
Hey Sandmann, Du meintest doch Deine Versicherung sagte, es besteht "doppelte Rückschaupflicht". Später im Text erläuterst Du den Vorgang und laut Punkt 1 & 3 bist Du der doppelten Rückschaupflicht nachgekommen. Konnte denn nachgewiesen werden, dass der Mini mit 70 in Dich reingebrettert ist?
Wenn ja, hat sich das doch eigentlich eh erledigt, da er nicht vorschriftsmäßig Gefahren ist, oder war es eine innerstädtische 70er-Zone?
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*Wenn ich Mercedes fahren will, ruf' ich mir ein Taxi!!!*
Sandmann
Also Vorschriftsmäßig Gefahren ist der eh net, den man darf in der Stadt einfach nicht überholen, das mit den 70 Sachen war nur so ungefähr nachgewiesen wurde gar nix, allerdings muss man sich das nur vorstellen: Ein Mini rast einem 5er vorne links so schnell in den Kotflügel das, der rahmen verzogen ist, den Motor kan man vergessen, Achse ist gebrochen usw, danach drückt sich der Mini samt dem Fünfer durch drei Eisenbegrenzungen auf dem Bürgersteig (welche in Fahrtrichtung angelegt waren, d.h. die Kraft für dies kam nicht vom 5er!) . Der hat schon ziemlich viel Gas gegeben, wollt wohl noch schnell an uns vorbei (50er Zone). in unserem Unfallbericht hat der Zeuge sowie meine Wenigkeit, angegeben kurz vor dem Unfall ein starkes Motorengeräusch wargenommen zu haben (was auch wirklich so war). Das bedeutet schon mal das er trotz dessen das ich den Blinker gesetzt und deutlich beim Abbiege vorgang war, beschleunigt hat um mich noch zu überholen. Aber er hat ja eh vor den Bullen zugegeben das er mich überholen wollte (bin mal gespannt was er vor Gericht sagt).
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Bearbeitet von - Sandmann am 04.05.2006 13:33:22
Jingolingo2k
ich kann nur sagen der rechtsschutz bringts wirklich... ich hab mich nach meinem unfall gleich mit der versicherungstussi in verbindung gesetzt und am montag darauf war ich schon dort und hab schon rechtsschutz beauftragt, der idiot wollte tatsächlich spur wechseln obwohl ich schon neben ihm war, er is mir rein gefahrn... fazit: ich bin unschuldig und seine versicherung mußte blechen und mein auto is wieder heile :)
und zum thema zeugen... ein freund hat auch noch nen unfall gebaut... ein freund und ich saßen bei ihm drin, hat vor gericht auch nix gebracht das wir für ihn ausgesagt haben...
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