Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
lumpi
Hauptthema:
Tach Leute, hab en riesen problem
hab vor ca. 1 jahr meinen BMW gekauft. bei kaufabschluß gabs Gewährleistung und Garantie für 200€ aufpreis. nach kauf gabs diverse reklamation die erstmal gemacht wurden aber dann mit dummen sprüche abgewiesen wurde.

dann ca 3/4 jahr nicht da gewesen. weil ich kein bock mehr auf denn ärger haben wollte. zwischen zeitlich hab ich einen ölwechsel bei ner anderen werkstatt machen lassen.

dann lenkgetriebe kaputt. im oktober bei dem Händler gewesen wurde gesagt das die kosten zu 60% übernommen werden. ca 300€ zu der zeit mir zu teuer.

jetzt kurz vor garantie ende wieder hin gesagt das ich das machen lassen möchte. Händler sagt ist kein problem ist ja garantie!!!

nach drei maliger frage was ich denn jetzt dazu bezahlen muß wurde mir nichts gesagt, "müßen wir hinter her sehen."

als mein auto fertig ist klingel das telefon das kein garantie wäre da ich den ölwechsel nicht bei dem händler gemacht habe!?

Ich müßte, wenn es bei einem anderen Händler gemacht wird einen nachweis für ölwechsel nach hersteller vorgabe haben.

denn krieg ich aber nicht mehr.

wenn der händler das lenkgetriebe wieder ausbaut da ich für das getriebe 1000€!!!!!
bezahlen soll, muß ich die ein und aubau kosten selber tragen.

1. was soll der quatsch mit ist doch keine garantie???
2. es hätte doch vor dem einbauen gesagt werden müßen das ich das selber zahlen muß??
ich habe immerhin drei mal nachgefragt.
3. kommt der händler damit durch??
4. ich habe einen mündlichen auftrag zu einer garantie reparatur gegeben.
also kann er es das doch so garnicht mir in rechnung stellen oder???

Bitte helft mir ist wichtig!!!!
mfg ingo

____________________________
Ich mag 3er, und BMW
3er FAN
Ui,hört sich echt mies an,also ich würd an deiner Stelle nochmal hingehen und mit denen klartext reden und denen verklickern das dass so nicht angehen kann und wenn sie weiter Radau machen,würd ich ganz einfach nen Anwalt konsultieren und das zu ner Anzeige bringen.

Viel glück

mfg
____________________________
lumpi
Ach ja was ich noch vergessen hab so lange ich nicht zahle macht er vom pfand recht gebrauch.
hißt ich sitze jetzt mindestens bis dienstag ohne auto!!!!!
____________________________
Ich mag 3er, und BMW
AlessandroFashion
Also zunächst einmal würde ich sagen, du solltest dir einen guten Anwalt nehmen.
Der Händler kann nicht einfach deinen Wagen in der Werkstatt lassen...das ist unzulässig!
Wurde ein schriftlicher Reparaturauftrag geschrieben?
Hast du diesen unterschrieben?

Wenn nein, dann kann du den Händler sogar verklagen...sogar auf Schadenersatz, da er deinen Wagen nicht an dich zurückgibt.
____________________________
~~~ coming soon ~~~
Joshy
Hallo,

das ist so nicht ganz richtig. Wenn der Händler sieht das der Kunde nicht zahlungwillig ist, bzw. davon ausgeht das der Kunde nicht zahlen will, kann der Händler das Auto erstmal ausser Verkehr ziehen.

Hast Du von deinem letztem Oel-wechsel einen Eintrag mit Stempel im Serviceheft?

Gruß Sascha

stefan323ti
Also ich kann nur aus Erfahrung mit meiner Gebrauchtwagengarantie sprechen:
Die 200€ hätt ich mir sparen können. Die haben nicht 1 Cent gezahlt, weil immer sie immer irgendeine andere haarstäubende Ausrede gebracht haben.
Der Hammer war, als sie gesagt haben das sich die Richtlinien wärend der Garantielaufzeit geändert hätten und man alle 3 Monate bei einer offiziellen BMW Werkstatt hätte machen müssen um die Garantieansprüche aufrecht zu erhalten. Aber wenn man dann nen Garantiefall hat muss man zur billigsten Werkstatt die es im Umkreis von 50km gibt...

Und auf den Hinweis von mir, dass der Vertrag so gilt wie ich ihn unterschrieben hab und Änderungen im Nachhinein nicht gültig sind hat mir der "freundliche" Mann am Telefon gesagt, dass für sie andere Gesetze gelten.

Von da an war das Thema Gebrauchtwagengarantie gestorben. Wenn ich sowas jemals wieder mache, dann nur bei einer Garantie vom Autohersteller. Die 200€ hätt ich glatt in die Reperaturen stecken können und hätt so kaum Verlust gemacht.

Viele dieser Garantien sind nur Abzocker die das Geld wollen und dann die wildesten Gründe bringen warum sie nicht zahlen.

Siehe bei dir der Fremdölwechsel...
____________________________
andron1980
Hallo, wenn bei dir in den garantiebedienungen nichts davon steht, das du bei dem händler alle reparaturen bzw. service(ölwechsel usw) machen muss, dann verliert die garantie auf keinen die gültigkeit. Aber wenn sowas drin steht hast du pech. Bei mir stand das bei altem auto(im garantieschein) das ich alles im autohaus machen musste wo ich das auto gekauft habe, da musste ich jedes mal hin. Aber wenn du rechtschutz hast sofort zum anwalt, der weiß was zu tun ist.
MfG. andron1980
____________________________
"Wer später bremst, fährt länger schnell"
lumpi
laut garantie bedingung (Oilwechsel) muß es ein Hersteller anerkannte Werkstatt sein.

aber jetzt mal zu der sache mit dem teil einbauen ohne schriftlichen Auftrag

muß ich da die kosten jetzt tragen??
____________________________
Ich mag 3er, und BMW
lumpi
habe gerade mit dem händler telefoniert. hat mir durch die blume zu verstehen gegeben das er die garantie nicht abgeschlossen hat. nach dem ich bei der CArgarantie angerufen hab und die mich nach der kunden Nummer gefragt haben. Dreist oder??
jedenfalls will er sich jetzt mit mir einigen und ich soll auf jeden fall mein auto dieses WE wieder kriegen.

Was kann ich jetzt noch tun??
soll ich ihn anscheißen??
wie viel darf er max. verlangen für die reparartur
____________________________
Ich mag 3er, und BMW
Mgoetzi
Zitat:


habe gerade mit dem händler telefoniert. hat mir durch die blume zu verstehen gegeben das er die garantie nicht abgeschlossen hat. nach dem ich bei der CArgarantie angerufen hab und die mich nach der kunden Nummer gefragt haben. Dreist oder??
jedenfalls will er sich jetzt mit mir einigen und ich soll auf jeden fall mein auto dieses WE wieder kriegen.

Was kann ich jetzt noch tun??
soll ich ihn anscheißen??
wie viel darf er max. verlangen für die reparartur
____________________________
Ich mag 3er, und BMW


(Zitat von: lumpi)




Hä? Wie jetzt? Du haßt beim Händler eine Garanite für 200,- € mehr beim Händler abgeschlossen. Dieser jedoch hat nur das Geld genommen und die Garantie nicht abgeschlossen. Habe ich das richtig verstanden?

Wenn ja, und du hast was schriftlich in der Hand, dann ist der Fall doch klar! Ich würde zum Anwalt gehen! Mit Sicherheit! Ich bin zwar auch nicht kleinlich oder so, drücke auch gerne mal ein Auge zu bzw. werde nicht sofort laut. Aber den würde ich vor Gericht ziehen! Polizei - Anzeige -- das komplette Programm
____________________________
Ich bin dafür das wir dagegen sind!
330 Klaus
Also ich würde keinen Cent dafür bezahlen.
Das ist ja glatter Betrug! Würde ihn auch anzeigen - aus Prinzip schon.
Auf jeden Fall soll er mal sofort Deinen Wagen wieder rausrücken, sonst würde ich ihn dafür auch noch belangen.
Der spinnt jawohl! 200 € für ne Garantie kassieren, sie dann gar nicht abschließen und am Ende soll der Kunde nochmal blechen.
So eine Frechheit, solche Betrüger gehören echt aus dem Verkahr gezogen!
____________________________
sanituning
also erst einmal gilt generell wenn du nichts unterschrieben hast also nen werkstatauftrag brauchts du garnichts zahlen.

ansonetn musst nur das zahlen was auf nem unterschiebenen werkstattauftrag steht.

prich wenn du nen oelwechsel in auftrag eggeben udn unterschrieben hast und hinterher irgendwelche teile oder arbeiten aufgeführt sidn die nicht mit dir abgesprochen waren brauchst die nicht zahlen.

wir die arbeit durcgeführt die du unterschreiben hast darf sie sich im üblichen rahmen verteuern z.b durch erschwerten einbau etc. das sind im handwerk soweit es noch richtig ist 10-15% mehr als angesetzt.

dein auto darf nicht einbehaltenw erden,es ist dein eigentum.
der haendler muss das auto rausrücken udn notfalls seien rechnung zivilrechtlich einklagen wenn du nicht zahlst.

ausnahme ist wenn das fahrzeug verkehrsunsicher ist.wenn du trotz verkehrsuntüchtigkeit auf herausgabe bestehst hat der haenlder das recht die polizei zu rufen udn dir das auto im beisein der polizei zu übergeben.die jungs werden dich dann natürlich sofort aus dem verkehr ziehen da du ja über die verkehrsuntüchtigkeit vom haendler unterrichtet wurdest.

wenn du einen nachweis darüber hast das du eine garantie versicherung abgeschlossen hast würde ich den haenlder verklagen.
das ist schlicht betrug.natürlich würde ich auch alle bereits anteilig bezahlten garantiearbeiten vom rechtsanwalt zurückfordern lassen.der wird dir schon sagen ob da was zürückgeholt werden kann,notfalls überprüfung der arbeitskosten durch einen sachverstaendigen.

nun zu gebrauchtwagengarantien generell.

man sollte sich die garantiebedingungen genau durchlesen.dort steht üblicherweise drin das eine regelmaessige wartung nach herstellervorgaben durchgeführt werden muss da sonst die garantie erlöscht.
dort steht üblicherweise drin "einem autorisierten vetragspartner" das kann also jeder bmw haenlder sein.es muss nicht zwingend der verkaufende haenlder sein.ausnahme es ist ne hauseigene versicherung wo ausdrücklich drin steht nur bei dem haenlder.

tritt ein defekt auf und es ist kein vertargspartner erercihbar oder in der naeheren umgebung darf auch bei fremden werkstaetten repariert werden.dazu muss man aber vorher die garantieversicherung anrufen,denen den sachverhalt schildern udn sich das ok holen.macht man das nicht zahlen die auch nicht.

üblicherweise hat man bei ner gebrauchtwagenversicherung anteilige kosten zu zahlen.ist meist abhaengig von der laufleistung des fahrzeuges.
flüssigkeiten wie oele,frostschutz etc. müssen immer selber gezahlt werden.die nennen das betriebsflüssigkeiten.

so kenne ich das von der a1 garantie oder aber car garantie was sehr oft gebräuchliche gebracht versicherungen bei autohäusern sind.

habe ich selber oft abgeschlossen und weis nur gutes zu berichten.gabs nie probleme mit.

die haben mir am m3 die vanos gezahlt und diverse andere dinge.wenn man natürlich selber bei bmw arbeitet ist die vanos defekt udn klappert nicht nur.wozu hat man denn so ne garantie :-)

auch zu gant frühen ford zeiten hat mir so ne garantie immense kosten erspart.

aber vorsicht!! einige fahrzeuge werden aus so ner garantie ausgeklammert.

damals z.b der escort cosworth oder bei einigen auch der m3.

immer erst lesen udn dann handeln.


ruf mal deinen anwalt an und farg was der zu der sache sagt.wenn die dein auto nicht hergeben wollen würde ich die polizei anrufen udn anzeige erstatten.einmal wegen betruges mit der versicherung und dann weil sie sich weigern dir dein eigentum auszuhaendigen.

ist das dann diebstahl? frag anwalt oder polizei.

veileicht,aber auch nur ganz vieleicht würde ich von einer anzeige absehen wenn sie dir die bereits verbaute neue lenkung nicht in rechnung stellen.

immerhin hast dann deine 200 indirekt zurück,auto repariert und kosten gespart.

normal sollte man das zur anzeige bringen.allerdinsg was dann dabei rauskommt??
am ende haben die (angeblich)nur versehentlich vergessen die garantie anzumelden.nachweislich haben sie dir ja garantie gegeben und leistungen erbracht die günstiger als normal waren.

wer weis was da nen findiger gegenanwalt draus macht.am ende kommt nichts bei raus udn du musst doch zahlen,wenn auch nur anteilig.

ich würde das agnze vergessen wenn sie die lenkung komplett übernehmen.das ist der beste weg wie du mit maximalem erfolg aus der nummer kommst.

schalten die auf stur übergib es deinem anwalt udn lass dem ding seinen lauf.
fahrzeug müssen sie hergeben udn rechnung müssen sie erstmal einklagen.

dein anwalt beraet dich entsprechend.

gruss sascha
____________________________
www.sanituning.de und www.chromparadies.de
Skydiver81
geh zum Anwalt..
____________________________
Braucht jemand Original E36 Limo Kotflügel
NeedforBMW
Hallo,

ich dachte ich schreib auch mal was zu dem Thema, da ich auch schon schlechte Erfahrungen mit der Gebrachtwagengarantie gemacht hab, find ich nämlich auch recht dreißt, was sie da die Freundlichen einfallen lassen!! Ich würde das nicht zahlen, sondern zum Anwalt gehen!

Mein Auto wurde im Januar 2005 vom einem Händler mit einem Jahr Garantie gekauft. Ich habe ihn dann von demjenigen im Februar erworben da er sich das Auto nicht leisten konnte. Nach Anruf bei dem Händler, sagte dieser das eine Halteränderung in dem Garantieschreiben nicht nötig sei, einfach in eine Fachwerstatt bringen und reparieren lassen. Der BMW machte keine Probleme bis 2 Wochen vor Garantieablauf der Schalter am Zündschloß defekt war(Kostete ca. 100€) der BMW Service meinte das es kein Problem sei, das Geld von der Versicherung zu bekommen,da
laut Garantieschreiben alles in Ordung gehen würde( Elektronik fällt unter Garantieschutz; andere Fachwerkstatt darf aufgesucht werden, falls Wohnort 100km entfernt von Händler wo Auto gekauft wurde)Als ich das Auto abholte teile mir der Serviceberater mit, das ich alles selber übernehmen müsste, da die Garantie nicht übertragbar sei!!! Aber in dem ganzen Kleingedruckten stehen zwar viele Voraussetzungen drin, aber das nicht! Hab ich ein Recht auf eine Erstattung des gezahlten Betrags oder ist die Versicherung im Recht! (Habe sogar das FAX vorliegen, wo eine Zahlung verweigert wird.

MFG

David

____________________________
Suche Sommerradsatz Radialspeiche 32 für e39 18 Zoll!!!
AlessandroFashion
Also ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich an deiner Stelle zum Anwalt gehen und eine Anzeige erstatten würde.
Der Händler darf dein Auto nicht in Gewahrsam nehmen, da es DEIN Eigentum ist.
Es sei denn du weigerst dich eine Rechnung zu zahlen..allerdings musst du dann den Auftrag zur Reparatur unterschreiben.
Das ist Fakt.

Wenn du nichts unterschrieben hast, geh zum Anwalt und zur Poilzei.

Dass der Händler keine Garantie abgeschlossen hat, ist Betrug.
Wofür hast du denn sonst die 200 Euro Mehrkosten bezahlt?
Ich würde diesen Händler verklagen - sowas vergisst man doch nicht!!!

Zum anderen empfehle ich IMMER die Garantiebedingungen genau zu lesen - das ist sehr wichtig.

Ob ein Garantieabschluss übertragbar ist - das steht meist in den Verträgen.
Aber eigentlich muss die Garantie übertragbar sein - auch wenn der Halter NEU ist.

Einfach zum Anwalt gehen - am besten man ist Rechtschutzversichert.

Kann euch die Advocat empfehlen - kostet knapp 300 Euro und die übernehmen ALLES.

Werde ich auch kommende Woche abschliessen.


____________________________
~~~ coming soon ~~~
NeedforBMW
Die Garantiebedingungen habe ich mir ja durchgelesen, da stand nicht das die Garantie ausgeschlossen wird beim Halterwechsel. Zwar viele andere Bedingungen aber das nicht!
____________________________
DGF>>>>Deutschland´s gefährlichste Fahrer
sanituning
also bei der car garantie die ich hatte war hinten ne karte drin die man bei halterwechsel ausfüllen und an die garantiegesellschaft schicken musste.
das war die einzige bedingung,garantie also problemlos übertargbar.

der trottel der meinen m3 gekauft hat hat innerhalb von 2 wochen den motor zu klump gefahren.er hatte noch 8 wochen restgarantie udn die haben anstandslos bezahlt.

auch von der a1 garantie kenne ich es das sie übertragbar ist.

ist ja auch logisch,es wird eine garantie fuer ein gewisses fahrzeug und eine festgelegte laufzeit abgeschlossen.halterwechsel beeinflusst das ja nicht.allerdinsg muss dre halterwechsel sicherlich angegeben werden.das dann garantiert auch bevor ein scahden auftritt den die versicherung zahlen soll.


gruss sascha
____________________________
www.sanituning.de und www.chromparadies.de
325i-Diamant-coupe
versuch knall hart dem die situation zu erklähren das der sowas nicht mit dir abziehen kann.und das der alles inordnung bringen soll und geh auf keinen fall auf ein angebot von dem spinner ein.Wen der nicht drauf ein geht kanst du ja immer noch mit deinem anwalt reden und dem alles erklähren der wird dir schon sagen was zu machen ist
____________________________