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BMW-Ben
Hauptthema:
ich habe mir vorhin meine Xenons mal bei eingschaltetem Licht näher angesehn... natürlich von oben ;) und da ist mir aufgefallen dass die komplette linse mit fingerabdrücken überseht ist... und noch dazu ist mir am rechten Scheinwerfer aufgefallen, dass von innen wie ein kleiner steinschlag oder sonst irgendwas auf der scheibe sich befindet... bin nun ein wenig am überlegen ob ich die scheinwerfer reklamieren soll... was meint ihr? habt ihr auch solche sachen in euren Hella scheinwerfern auch?
MFG Ben
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Was ist geil und hat drei Buchstaben? hmmm
ICH :)
Marius
Puhhh, blöde sache. Hast du die nagelneu gekauft wenn ja wo ? Ebay oder bei Hella direkt? Normalerweise ist das schon ein Reklamationsgrund der berechtigt ist da du anscheinend gebrauchte ware erhalten hast.
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Rattfield
am besten umtauschen das ganze.
tommy328
Wenn du sie neu gekauft hast dann würde ich sie schnell umtauschen, wenn gebraucht glaube ich nicht das du eine chance hast.

Bearbeitet von - tommy328 am 13.01.2006 12:57:09
Dalmatinac
Hallo, wenn Ihr schon bei dem Thema seid. Habe die selben Scheinwerfer. Aber...achtung...bei mir liegt vor der Xenn Linse eine 3 cm grosse tote Spinne und ich hab keine Ahnung wie ich die Sau da rausbekomme, hahaha..sieht total bescheuert aus. Weiss einer wie man die aufbekommt und wieder dicht verschliessen kann ??
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Gr33nAcid
hey das mit der spinne hatte ich auch, aber lebending. hab probiert die mit nem draht rauszubekommen, und nen bissel das chrom zerkratzt *ärger* also scheinwerfer raus, alle clipse ab (glaube 8 stück sinds oder 10), vorsichtig die scheibe abnehmen, das gummi raus, saubermachen, so wieder zusammenbauen. dicht sind se auch.
drmulthc
Hi...

Solltest Du die Scheinwerfer neu gekauft haben, liegt ein ganz klarer Sachmangel nach § 434, 437 BGB vor. Die kannst von dem Verkäufer Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen bzw. die Entfernung der Fingerabdrück auf seine Kosten. Weigert er sich, so kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Solltest Du die Scheinwerfer gebraucht bei Ebay gekauft haben, musst Du sehen, ob der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Sollte er das getan haben, sieht es schlecht aus. Du müsstest Dann eine argliste Täuschung (§ 123 BGB) nachweisen, was praktisch aber fast unmöglich ist.
Sollte der VK die Gewährleistung nicht ausgeschlossen haben, gilt das oben gesagt.

Bei Rückfragen einfach melden.



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beginner198
Ach. Sei doch ned so mädchenhaft. Scheinwerfer ausbauen. Die Klammern das du das Glas abnehmen kannst und dann mit nem Tuch drüber. Der kleine Steinschlag, naja ist bestimmt nicht soooo schlimm. Aber musst du entscheiden ob dir der Aufwand wert ist.