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T H E M A     R Ü C K B L I C K
TickTack
Hauptthema:
Also kurze Meinungsfrage: Was findet ihr persönlich besser? LED´s oder Neonröhren?

Danke ... Caro
Hörb-Master
LED, ist beständiger gegen witerung und geht net so leicht kaputt wie manche Röhren! auch wen die Lichtverteilung bei Led nich so perfekt ist wie bei Rohren find ich LED doch besser.

Greez
____________________________
Hörbi

Bullen ficken Kühe
TickTack
danke, das habe ich mir auch schon so gedacht, aber ich hol von euch lieber noch eine meinung ein!

Also danke nochmal
GRAMBLER
und wenn, trotz sugter halbarkeit eine led kaputt geht musst du nicht die komplette einheit weg schmeißen
____________________________
>>> neue Fotostory, stand 6. Nov. <<<
Orgi
Aufjedenfall led, sind wesentlich besser und heller. wenn mal eine röhre wie zb. bei mir kaputt geht einfach plexiglasrohr nehmen die komplette led leiste da rein und vertig war bei mir aufjedenfall kein problem. Die normalen röhren sind scheiße gehen schneller kaputt und vorallem sind sie dann auch kaputt.
Bergibmw
Gar nix, fahre doch einen BMW und keinen Golf. :)

Gruß Christian

Bearbeitet von - Bergibmw am 02.12.2005 10:36:29
Nicore
Zitat:

Also kurze Meinungsfrage: Was findet ihr persönlich besser? LED´s oder Neonröhren


Neon! Habe 4 Röhren rundherum, die sind Schlagfest und haben eine sehr gute Ausleuchtung, die Farbe ist eher heller als bei LEDs.

@Bergibmw: Was hat LED bzw. Neon mit Golf zu tun?
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[fehlerhaft_angegebener_Link:]../bmwsyndikatfotos/link.asp?TOPIC_ID=600[/fehlerhaft_angegebener_Link]Compacte Fotostory (07.11.05) » BMW Team Oberhavel « XXL Fotostory
Bergibmw
Es paßt halt wohl besser zu einem Golf.
Ich denke ein Premiumautomobil wie ein BMW wird durch solche Außenbeleutungen abgewertet. BMW ist ja wohl für sportlich dezente Fahrzeuge bekannt.

Und da wo ich herkomme haben die meisten GOLF halt so eine Beleuchtun und ich möchte mich nicht auf die Stufe stellen wie die.

Ihr könnt mir jetzt ja böse sein. Ist aber meine Meinung

Gruß Christian

Nicore
Ist doch egal unter welches Auto man so eine Beleuchtung baut. Schade das es immer wieder so sehr Fahrzeug-intolerante Leute gibt. :(
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Marcel320ci
Zitat:


Gar nix, fahre doch einen BMW und keinen Golf. :)

Gruß Christian

Bearbeitet von - Bergibmw am 02.12.2005 10:36:29

(Zitat von: Bergibmw)





Schließe mich Bergibmw an!
Sieht einfach mal richtig lächerlich aus ne Unterbodenbeleuchtung am BMW!
Bei VW Fahrern usw ist es ja nun nix neues mehr aber beim BMW?
Würde mir es gut überlegen mit der Partybeleuchtung.

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www.bmw-driver-club-berlin.de
Marcel320ci
Zitat:


Ist doch egal unter welches Auto man so eine Beleuchtung baut. Schade das es immer wieder so sehr Fahrzeug-intolerante Leute gibt. :(
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(Zitat von: Nicore)




Das war mir klar, das sowas aus deinem Munde kommt!
Wenn man dein Wagen sieht weiß man auch warum.

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TickTack
Ich würde sagen, wen es nicht gefällt muss es ja nicht an seinem BMW bauen. Aber wer nun einmal sein wunderschönes Gefährt hervorheben will, soll es doch machen! ;-)

Schönen Abend noch
Pimboli

@Marcel320ci

Private Differenzen gehören nicht in dieses Forum, und solche beleidigenden Äußerungen schon garnicht!

Bitte die Regeln lesen, sonst gibt es mal ne Weile Urlaub!

Pimbo.Mod

____________________________
Quattro
Ex-E46
Orgi
Ich bin doch eigentlich auch sehr der meinung das jeder mit seinem auto machen kann was er will und dann nicht jemand braucht der ihm erzählt das das nicht zu dem auto passen soll.
Nicore
Eben! Aber das Prinzip der Tuning-Community haben noch nicht alle begriffen. die Frage ging ja auch um LED oder Neon und nicht ob es ratsam wäre oder so. Ist auf jeden Fall nen guter Showeffekt.
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Marcel320ci
Zitat:


Eben! Aber das Prinzip der Tuning-Community haben noch nicht alle begriffen. die Frage ging ja auch um LED oder Neon und nicht ob es ratsam wäre oder so. Ist auf jeden Fall nen guter Showeffekt.
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(Zitat von: Nicore)




Das stimmt!
Damit haste den Showeffekt auf deiner Seite.
Ist schon geil wenn es unterm Auto leutet.
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Dennis81
Hi.


Ist doch eigentlich egal, was de nimmst, hauptsache ist das du die dinger nit am wagen fest schraubst oder der gleichen.

Grund: Dein Versicherungsschutz erlischt und dein Auto ist nicht mehr Verkehrssicher = Fahren ohne Versicherung und ohne Zulassung = Lappen wech = Böse hohes Bußgeld

Und beim Unfall, selbst wenn de nicht schuld bist, und einer schaut mal unter den Wagen haste schon verloren = im besten fall dann teilschuld oder gar Unfallverursache, weil das UL könnte ja den anderen Fahrer geblendet haben, da kannst dann auch mit gutachter ankommen, die helfen dir dann auch nit mehr.

Habe das Thema schon oft genug mit den Herren in Grün und vom Tüv durchgekaut, da wir ein Show Car damit ausrüsten wollten, welches aber auch auf der Straße bewegt wird.

Ich würde es sein lassen, meine meinung nach. Davon mal abgesehen, wo willste die über haupt hin machen ??? Bei meinem 3er war nirgend platz, ich habe ja so schon über all aufgesetzt.

Gruß Dennis
____________________________
Unser Tüv vom Rheinland,
geheiligt sein deine Prüfer, uns heilig deine Plaktette,und vergib uns unsere Tieferlegungen und erteile uns durch §21 die Allgemeine Betriebserlaubnis für unsere Umbauten. Amen !!!

RIP: E39 528iA/T & E36 318I
hans 323ti
ich habe die ubb als röhre schon über ein jahr verbaut und noch nie probleme damit gehabt!
Bergibmw
Das mit Problemen haben oder nicht kann sich aber von Sekunde zu Sekunde.

Gruß Christian
Bergibmw
Das mit Problemen haben oder nicht kann sich aber von Sekunde zu Sekunde.

Gruß Christian
TickTack
Hallo Dennis 81!

Ist das Thema wirklich so streng in der Sraßenverordnung? Ich weiß ja schon das man es wärend der Fahrt nicht in Betrieb haben darf. Aber bei einem Unfall müssen sie dir doch erstmal nachweisen, ds du sie an hattest!

Und wie ist das im Stand? Und bei Motor aus!!! Da kann man doch nicht abgestraft werden oder?

LG Caro
Orgi
Hallo

soweit ich weis darf man sie gar nicht dran haben egal ob an aus oder wie auch immer angeschlossen, also gibt ja welche die sagen wenn man sie über die türkontackte anschliest sind sie erlaubt. Stimmt aber soweit ich weis auch nicht. Also die Polizei geht haubtsächlich auf das blaue licht ab hab ich bei mir gemerkt. Aber bei unfall kann sich die situation halt auch schnell umdrehen das du beweisen musst das nie nicht an war das kann schnell gehen da muss man sich schon drüber klar sein was das heist. Ich weis es hab sie trotzdem dran.
T-Kay
Also bei uns fährt einer rum, der hat die Teile auch dran, der meinte mal wenn die Dinger das E-Prüfzeichen haben, knnst sie dir unters auto schrauben aber hald nur einschalten wenn du nicht fährst oder als Ein/Ausstiegsbeleuchtung!

Soll auch alles vom Tüv abgesegnet sein!
____________________________
Ich möchte im Schlaf sterben wie mein Opa!
Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer!!!!


Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.
Orgi
Ja kenn ich auch einen der hat auch irgendein Prfüzeichen drauf und behaubtet das auch. Was ich aufjedenfall wei ist das bleues licht nicht erlaubt ist und die meisten haben ja blau oder halt mehrere farben.
T-Kay
kenn es nur das blaues Licht nicht pulsieren darf, da es sonst mit der Polize, Krankenwagen, Feuerwehr usw verwechselt werden kann!
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Ich möchte im Schlaf sterben wie mein Opa!
Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer!!!!


Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.
Greis
Ich bin der Meinung das man es (wenn E-Prüfzeichen vorhanden) am Auto angebaut haben darf. Benutzen bei der fahrt ist verboten. Nur im Stand und nich in der Stvo. Auf blau wie gesagt sind die sehr agressiv alles andere dürfte es auch Ärger geben aber ich denke es hält sich in Grenzen...
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R.I.P Eddie Guerrero
We never forget you! - Latino-Heat.
Orgi
Also wircklich mit E prüfzeichen kenn ich das nicht nur halt so der hat so ein gutachten mitbekommen hab ich aber auch noch nicht gesehen, und da steht halt drauf das man wenn es an die türkontakte angeschlossen ist dran haben darf. Steh halt eine nummer auf dem gutachten und die steht auch auf den röhren.
Aber ich glaube da nicht unbedingt an das ganze so ein wisch kann jeder depp selber schreiben.
E36-Freak
Hab mal ein wenig gegoogelt, als z.B. Einstiegsbeleuchtung ist es zulässig und wie hier einige auch schon angemerkt hatten, auf nicht öffentlichen Plätzen (dazu gehört aber nicht der Parkplatz bei z.B. MiniMal oder das Tankstellengelände!!) Hier hat jemand seine UBB als Einstiegsbeleuchtung eingetragen

http://www.pagenstecher.de/topic119795,Unterbodenbeleuchtung---ErfahrungenR.html


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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
Nicore
Das mit der Eintragung ist gut richtig. Bis zum Jahr 2000 (vor einer weiteren Überarbeitung der StVo) konnte man seitlichen Röhren als Einstiegshilfe eintragen lassen. Neuere Fahrzeuge haben ja auch so eine Beleuchtung an der Unterkante der Türverkleidung, okay es ist weiss aber vom Prinzip das Gleiche.

In der StVo. steht "im Grund" gar nix von UBB oder anderweitige Beleuchtungen. In dem einem Paragraphen steht was von "gelbes oder blaues Blinklicht" weil dieses zur Verwechslungmit den Beamtenfahrzeugen führen könnte. Naja, wenn mir nen Auto mit blauer UBB entgegen käme, ist mein letzter Gedanke das es die Rennleitung sein könnte.
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Dennis81
Noch mal ein Nachtrag von mir :

Hi !!!

Also Grundsätzlich zu den E-Kennzeichnungen: Diese stehen nur dafür das die Bauteile einer Technischen Prüfung unterzogen wurden, damit es zu keinen Elektrischen Störungen, Defekten etc. beim betreib kommen kann !!!

Jedoch ist dies nicht gleich zusetzen mit einer ABE für das Verbauen an Fahrzeuge.

Die Farbe spielt überhaupt keine Rolle !!!

Das heißt auf kurz und bündig -> Ein Betrieb ist nur an Fahrzeugen gestattet die für den Showbetrieb gebaut worden sind. Sollte das Fahrzeug über eine Straßenverkehrszulassung verfügen so erlicht diese mit der Anbringung der UBB.

UBB als Eintiegsbeleuchtung : Ist erlaubt so wie der Farbton in Tageslich Weiß gewählt worden ist, andere Farben sind nicht zulässig, das hellweiß ist verboten. Zu der Anbringung muß gesagt sein, das die Röhren nicht blenden dürfen,d.h, sie müssen verdeckt angebraucht werden(hinterm Seitenschweller) zusätzlich ist es durch ausreichende Verblendung dafür zu sogen das die Beleuchtung sich nicht auf des Nassenfahrbahn/Wasserpfützen etc. stark Spiegelt. (leicht zu erreichen in dem man die Röhren mit einem Milchglasplatte umbaut)
Desweiteren dürfen diese dann nur über die Türkontakte angesteuert werden, jedoch nicht über die Innenraum Beleuchtung.

Bitte vorher noch mal beim Tüv nachfragen, es muß eingetragen werden, über Paragraf 21 meine ich. (Einzel Sonderabnahme für einzel Stücke oder kleinst Serien) so hats zumindest der Tüvprüfer benannt.

Zum Thema Unfall: Ist eine UBB an einem Fahrzeug angebracht, selbst mit E-Prüfzeichen, erlicht die Straßenverkehrszulassung und der Versicherungsschutz, egal ob diese nun angeklemmt ist oder nicht.
Was das dann heißt wisst ihr oder ???? Ist aufjeden Fall eine Teuere angelegenheit.
Es muß nicht nachgewissen werden ob diese in Betrieb war oder nicht. Grund: keine vorhandene Straßenverkehrszulassung und kein Versicherungsschutz.

Ein auszug von einem Schreiben vom Tüv, ist auch auf der Seite vom Tüv Rheinland nachzulesen !!!
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Zu den lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug gehören Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und andere Reflektoren. Zusammen ergeben sie ein eindeutiges Signalbild für jeden Verkehrsteilnehmer. Alle lichttechnischen Einrichtungen müssen bauartgeprüft sein, d.h. entsprechende Prüfzeichen sowie Kennzeichen und Kennzahlen geben Hinweise über die Verwendungsart.

Andere Beleuchtungseinrichtungen führen zu Fehlinterpretationen der Signalbilder und sind deshalb nicht zulässig. Unter anderem handelt es sich um folgende Beleuchtungseinrichtungen:



Beleuchtete Firmenschilder
Namensschilder mit umlaufender Beleuchtung
Punktstrahler mit farbigem (blauem) Licht
Beleuchtete Reklameteile (Michelin-Männchen)
Unzulässige Umriss-/Begrenzungsleuchten oder Scheinwerfer
Gelbe nach vorne wirkende Rückstrahler oder Leuchten
Unterflurbeleuchtung
Beleuchtete Scheibenwaschdüsen



Xenonlicht
Bei der Umrüstung des Fahrzeugs auf Xenonlicht sind folgende Punkte zu beachten:

Die Umrüstung eines herkömmlichen Scheinwerfers auf eine Gasentladungslampe (Xenon) mit Vorschaltgerät ist nicht zulässig.

Bei der Verwendung von Gasentladungslampen sind sowohl eine Scheinwerferreinigungsanlage wie auch eine automatische Leuchtweitenregulierung erforderlich.
Die ständige Funktion des Abblendlichts muss auch bei Fernlicht sichergestellt sein.
Der komplette Scheinwerfer muss als Gasentladungslampe dafür geprüft und geeignet sein.
Eine entsprechende Begutachtung führt das lichttechnische Institut durch. Bei der Kontaktaufnahme sind die TÜV-Experten gerne behilflich.
Weitere technische Auskünfte erhalten Sie auch über unsere Telefon-Hotline 0190 8838 8838 (€ 1,86 pro Minute)

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Ach übrigens, ich weiß immer noch nicht wo ihr die dinger anbringen wollt oder habt,

denn selbst bei meinem 540 setze ich des öfteren auf.

Nein er schwebt nicht nur nen 1cm übern boden !!! Lediglich M fahrwerk wie bei meinem alten 3er, ok da waren vorne noch andere Federn reingekommen damit er noch mal 20mm tiefer war als das serie m Fahrwerk und da habe ich schon zu oft aufgesetzt.

Gruß Dennis

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Unser Tüv vom Rheinland,
geheiligt sein deine Prüfer, uns heilig deine Plaktette,und vergib uns unsere Tieferlegungen und erteile uns durch §21 die Allgemeine Betriebserlaubnis für unsere Umbauten. Amen !!!

RIP: E39 528iA/T & E36 318I
Nicore
Zitat:


Ach übrigens, ich weiß immer noch nicht wo ihr die dinger anbringen wollt oder habt, denn selbst bei meinem 540 setze ich des öfteren auf.




Ich habe mir andere Halterungen gesucht und diese angepasst und nicht diese C-Clipse verwendet welche vom Fahrzeug abstehen. Die seitlichen Röhren sind bei mir richtig an der Fahrzeugunterseite dran.
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Dennis81
@ Nicore

Mach doch mal nen paar Bilder davon und schick sie mir mal per Email.

Kann mir das mit den Halterungen schon denken. Frag mich nur wie das befestigt aussieht ???

Gruß Dennis
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Nicore
Bin gearade nicht zu Hause, frühestens über die Weihnachtsfeiertage. Schau mal im Baumarkt nach halbrunden Schlauchschellen (Gartenbereich) für die Befestigung am Boden. Ich hab die noch etwas modifiziert zu einfachen "Clipmontage" und zusätzlich 12 Volt LKW-Steckdosen für den Aussebereich angebracht damit ich die Verkabelung einfach stecken kann.

Die Montage pro Seite dauert jetzt gerade mal 2 Minunten. :)
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NDM27
Also ich kann euch sagen das UBB definitiv NICHT erlaubt sind und man seinen Versicherungsschutz verliert wenn man sie dran hat. An oder aus, Einstiegsbeleuchtung oder nicht, Grün oder blau ist da scheißegal! Der Typ der sie eingetragen hat, hat sie entweder vor 2000 eintragen lassen, hat einen Bekannten beim Tüv oder ist vielleicht sogar selber beim Tüv. Erlaubt sind sie definitiv nicht!!! Die Einstiegsbeleuchtung unter den Türen ist was anderes, weil man die unterm fahren nicht anmachen kann. Das heißt, man müsste schon die Tür unterm fahren aufmachen, und wer macht das schon?! Röhren die Außen am Auto angebracht sind, sind verboten, und das ist Fakt! Und innen ist an Beleuchtung erlaubt was nicht nach Außen leuchtet und andere Fahrer ablenken könnte.

Aber das war hier nicht die Frage, wem es gefällt, der macht es trotzdem dran. Und ich wette das hier in dem Forum fast jeder, oder zumindest deutlich mehr als die Hälfte was am Auto haben was nicht eingetragen ist. (Warscheinlich melden sich jetzt wieder alle die, die alles eingetragen haben...) Ich jedenfalls habe im Sommer welche drunter.

Um deine Frage zu beantworten, Haltbarkeit hin oder her, meiner Meinung nach bekommst du mit LED Röhren NIE so eine gute Ausleuchtung hin wie mit Neonröhren, weil LEDs nur Punktuell leuchten. Neonröhren nicht. Die leuchten rundum. Deswegen schwöre ich auf Neonröhren. Hatte auch noch keine Probleme das eine kaputt gegangen wäre. Und man baut die Dinger ja eh so dran das man da nicht mit aufsetzt. Genau wie man sie normalerweise so dranbauen sollte das man nur das leuchten und nicht die Röhre sieht.

Lg Matze
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www.wie-ich-zum-g.com
Nicore
Zitat:

Genau wie man sie normalerweise so dranbauen sollte das man nur das leuchten und nicht die Röhre sieht.


Ist aber ggf. bisl schwer wenn man die puren oder M3 Schweller dran hat. Durch die Wölbung in der Mitte sieht man die Röhre je nach Betrachtungswinkel dort.
Hier mal 2 Beispiele von mir: nicht zu sehen, in der Mitte zu sehen.

Entweder man baut die Röhren noch weiter zur Mitte hin an oder man hat Seitenschweller alá Rieger, Seidl oder "M3-Look" da diese ja erfahrungsgemäß tiefer sind.
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Dennis81
Ah, jetzt weiß ich wo du sie angebracht hast und wie.

Sag mal setzt du nie auf ??? Ich habe mir meinem 3er(ohne Schweller) des öfteren aufgesetzt, wenn ich mir jetzt noch überlege die röhren dadrunter, dann hätte ich die spätestens nach einer woche abgefahren gehabt.

Aber mal zur Lichttechnischen Sache zwischen Röhren und LED's. Da ich selber für den Show und Effektbreich Kleinserien bauen habe ich sehr gute erfahrungen mit den LED's gemacht. Zum einen ist wenn man es richtig (selber)macht der Effekt wesentlich besser und die Lebenszeit auch, zudem benötigt man keine Vorschaltgeräte. Und es lässt sich wesentlich einfacher und schneller Effekte damit erzeugen.

Ich find aber immer noch UBB gehört nur bei Ausstellungen unters Auto, im Straßenverkehr haben die nix verloren.

Gruß Dennis
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Nicore
Hab bisher damit noch nicht aufgesetzt, aber ich fahre ja damit nicht im Alltag umher und meiner ist doch nur 60/40 tiefer (kommt aber noch tiefer)... der tiefste Punkt bisher ist ja nicht genau die Mitte sondern der eher vordere Teil kurz hinterm Radkasten, mein Hitzeblech habe ich nen paar mal an der Tiefgaragenauffahrt angeschrammt.

Ich hab mir diese LED-Röhren damals genau angesehen. Zum Teil sind die ganz gut verarbeitet. Sind keine normalen LEDs drin sondern diese LED-Linsen mit einem grösseren Abstrahlwinkel. Bei den guten Versionen ist das hintere Innenleben dieser Röhren noch chrom beschichtet und so wird jedes Licht was nach hinten kommt (von der Vorderseite reflektiert) wieder reflektiert. Zudem bieten diese Teile viele lustige Programme wie Lauflicht, pulsieren, hin und her kreuz und quer und alles mögliche, manche Versionen ermöglichen auch nen Farbwechsel. Das Licht von den LED-Röhren ist ausnahmslos intensiver (sieht man teilweise auch tagsüber auf dem Boden) aber halt nicht so gestreut wie bei Neon.
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Prinz-Eta
Also, als Unterboden / Umgebungsbeleuchtung find ich das ok... wer es mag - soll es machen!

Ich habe selbst schon mit nem Dekra Mann drüber gesprochen, wenn nen "E" Prüfzeichen dabei ist und richtig angeschlossen - völlig ok!

Folia Tec bietet das inzwischen an und macht damit auch Werbung!
____________________________
Nur Quer bist Du wer...

Der, der einst, als Dr.Evil bekannt war...
scholle-bmw-lecrew
LED's ganz klar Röhren sind scheiße und auserdem sind die Röhren auch die erste Generation der Unterbodenkit's.

Und zweitens gibts doch sogar jetzt auch die Teile mit E-Prüfzeichen.

Gruß
____________________________
Wir sind die Guten-TIEFER-BREITER-LAUTER
Dennis81
So das sollte nun alles endlich klären !!!


Um sicherzustellen, dass das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig ist, dürfen nur die lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschrieben und für zulässig erklärt sind.
Die Vorschriften der StVZO werden in vielen Fällen durch europäisches Recht ergänzt und zwar durch EU-Richtlinien oder ECE-Regelungen (ECE ist die Abkürzung für "Economic Commission for Europe" = Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa).

Zu den lichttechnischen Einrichtungen zählen Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und andere Reflektoren.
Alle nach vorn wirkenden Beleuchtungseinrichtungen müssen weißes, alle nach hinten gerichteten müssen rotes Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes Licht abstrahlen. Von diesem Grundsatz sind nur Blinker mit gelbem, Nebelscheinwerfer mit hellgelbem, sowie Rückfahrscheinwerfer mit weißem Licht ausgenommen.

So ist für jeden Verkehrsteilnehmer jederzeit leicht erkennbar, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin oder von ihm weg fährt oder sich quer dazu bewegt.
Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein und ein entsprechendes Genehmigungszeichen tragen. Dieses besteht aus der Genehmigungsnummer und dem vorangestellten Zeichen der Genehmigungsbehörde

Beispiel 1 : Es handelt sich um ein Bauteil, das nach einer ECE-Regelung in den Niederlanden genehmigt wurde (die Länderkennung „4“ steht für die Niederlande).

Beispiel 2 : Das Bauteil wurde auf der Grundlage einer EU-Richtlinie in Deutschland (dafür steht die Länderkennung „1“) genehmigt.

Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. In den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen gibt es keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder denen, die während der Fahrt benutzt werden.

Andere lichttechnische Einrichtungen, wie zum Beispiel Unterbodenbeleuchtung, hinter den Scheiben des Innenraums angebrachte Christbäume, Leuchtdioden, Namensschriftzüge oder ähnliches sind nicht zugelassen.

Jedoch dürfte beispielsweise eine nachträglich angebaute Trittstufenbeleuchtung mit Bauartgenehmigung verwendet werden, sofern sie fachmännisch und vorschriftengemäß montiert wurde. Um eine ordnungsgemäße Schaltung und vorschriftenkonforme Funktionsfähigkeit sicher zu stellen, empfiehlt sich hierbei immer eine Beratung im Vorfeld und dann die Abnahme durch einen Sachverständigen, z.B. des TÜV.

Quelle: http://www.tuev-nord.de/21761.asp

Das sagt die Dekra:

Lichttechnische Einrichtungen und individuelle Fahrzeugbeleuchtung

Nicht alles was leuchtet, ist erlaubt...

Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen, die unzulässig oder falsch angebracht sind, führen gerade bei Nacht zu den skurrilsten Signalbildern. Damit wird das zulässige Signalbild z.T. stark verändert und kann zu Fehleinschätzungen oder Gefährdungen im Straßenverkehr führen.

Das hat zur Folge, dass derartige Einrichtungen im Rahmen von polizeilichen Kontrollen bußgeldbewehrt bemängelt werden.

Mit diesem Thema hat sich auch der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss befasst und entschieden, dass lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl am Fahrzeug verbaut sind, künftig als erheblicher Mangel (EM) im Rahmen der Hauptuntersuchung zu bewerten sind. Die Prüfplakette kann somit nicht zugeteilt werden.

Sie vermeiden unnötige Kosten und Aufwand, wenn Sie veranlassen, dass alle nicht zulässigen oder falsch angebrachten leuchtenden Einrichtungen an und in Fahrzeugen, auch wenn sie nicht funktionsfähig sind, dauerhaft entfernt werden. Im Wesentlichen betrifft das:

Beleuchtete Firmenschilder
Unzulässige Begrenzungs-/Umrissleuchten und/oder Scheinwerfer am/auf dem Lkw-Führerhaus mit farbigem Licht
Gelbe Leuchten/Rückstrahler, nach vorne wirkend
Beleuchtete "Michelin-Männchen" o.ä.
Unzulässig sind aber auch alle im Lkw-Führerhaus innen angebrachte Beleuchtungseinrichtungen mit Außenwirkung, wie z.B.:

Namensschilder/Symbole mit (umlaufenden) Licht
Punktstrahler mit blauem oder andersfarbigem Licht
Für Fragen stehen Ihnen unsere Prüfingenieure gerne zur Verfügung.

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

PDF Datei über die Lichttechnischen Einrichtungen zum Download:
http://www.dekra.de/live/mediendate...03533ce5ecb.pdf

Quelle: http://www.dekra.de/dekra/show.php3...34&_language=de

Folia Tec hat nun eine Einstiegsbeleuchtung mit Tüv-Gutachten, hier der offizielle Pressetext:
FOLIA TEC®: UNTERBODEN-KIT MIT TÜV-SEGEN


Die super Show für Tuningfans und Clubmeeting-Spezialisten verspricht FOLIA TEC...the Carstyling Factory® mit dem coolen weißen LED-SpotLight, einem Unterboden-Kit der Sonderklasse mit TÜV-Teilegutachten! Diese exceptionelle Aufwertung des Car Outfits erregt großes Aufsehen und macht die Standspur auf dem nächtlichen Event zur glitzernden Erlebnis-Street. Neben Unterboden, können auch Türverkleidungen, Spoiler und andere Teile ins rechte Licht gesetzt werden. Damit dabei allen Wünschen Rechnung getragen wird, bietet FOLIA TEC® in den Farben weiß und blau jeweils zwei Varianten zur Auswahl: Einmal die Version Kit mit 2 x 4 klaren Einzelleuchten im Chromring mit jeweils 3 LEDs und zum zweiten, das Set mit 2 x 4 klaren Einzelleuchten im Kunststoffgehäuse mit jeweils 5 LEDs ( beide Male: Durchmesser 5 mm).

Vorteile der LED-Lichtspender: sie sind langlebig, hoch unempfindlich gegen Stoß- und Vibration, verbrauchen wenig Strom und können angeschraubt oder angeklebt werden. Während der Einbau der weißen SpotLights als Einstiegsleuchten vom TÜV bestätigt werden – das Teilgutachten mit ausführlicher Gebrauchsanleitung (in 9 Sprachen) liegt den Packungen bei – müssen die blauen Spots noch auf die Genehmigung verzichten. Preis für die Sets zwischen 36.50 € und 79.90 €.

Quelle: foliatec.de


Alles gelesen ??? TÜV NUR BEI DEN WEISSEN SPOT LEUCHTEN


Gruß Dennis
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Bearbeitet von - dennis81 am 03.01.2006 07:53:34
Prinz-Eta
Sag ich doch... ;-)
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Der, der einst, als Dr.Evil bekannt war...

Nichts ist amüsanter als ohne Erfolg beschossen zu werden...
Nicore
Naja, wussten wir doch. Also zum TÜV die Röhren halt abmachen.

Das mit der Veränderung des Signalbildes ist mehr als lächerlich... aber naja... Deutschland halt!

Es steht aber immernoch nirgends 100% das diese nicht montiert werden dürfen. :)
Die "Veränderung des Signalbildes" beläuft sich ja nur auf eingeschaltetes Licht. Wenn die Röhren nur unten dran bammeln verändert das rein gar nix.
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Papa76
@Nicore

Das

"...Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. In den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen gibt es keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder denen, die während der Fahrt benutzt werden...."

würde ich aber aber als Verbot verstehen.


@Dennis81

Endlich mal jemand der Licht ins Dunkel bringt (tolles Wortspiel oder ;-)).
Vor allem ist alles mit Fakten belegt und nicht mit irgendwelchen Mutmaßungen ala "ich hab mal gehört" oder "Bruder vom Kollegen sein Schwager".

Vielleicht wär das was fürs Nice2Know

MfG
Papa76

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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
Nicore
Das alle angebrachten Leuchten funktionieren müssen weiss ich ja, aber das heisst nicht das sie dauerhaft leuchten müssen!

Montierte Nebelscheinwerfer müssen auch funktionieren, man darf sie aber nur unter gegebenen Umständen (Sichtverhältnisse) anschalten. Das gleiche wäre also für Unterbodenröhren, diese darf man auch nur unter gegeben Umständen (ausserhalb von StVo-unterliegenden Örtlichkeiten) einschalten. Aber rein von der Montage bzw. der Schaltung her steht nichts geschrieben. :)
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Papa76
Zur Montage:

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

;-)

MfG
Papa76
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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
Nicore
Och menno... lass mir doch meine Hoffnung! :)

Aber es sind ja nicht allerlei Leuchten betitelt, oder? Wie ich schonmal hier erwähnte, haben ja "modernere" Fahrzeuge diese Einstiegsbeleuchtung nach unten in der Türverkleidung und zudem noch rotes Licht welches beim Öffnen der Tür nach hinten leuchtet. Naja...
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Prinz-Eta
Die Hoffnung stirbt zuletzt... ;-)

Nen Showwagen wäre noch ne lösung? Da war mal einer, der hat den kram Eingetragen bekommen, weil der Wagen auf ne Tuning Firma angemeldet war - zwar nicht wärend der fahrt anlassen, aber eingetragen!?
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Der, der einst, als Dr.Evil bekannt war...

Nichts ist amüsanter als ohne Erfolg beschossen zu werden...
Papa76
Zitat:


Och menno... lass mir doch meine Hoffnung! :)

Aber es sind ja nicht allerlei Leuchten betitelt, oder? Wie ich schonmal hier erwähnte, haben ja "modernere" Fahrzeuge diese Einstiegsbeleuchtung nach unten in der Türverkleidung und zudem noch rotes Licht welches beim Öffnen der Tür nach hinten leuchtet. Naja...
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(Zitat von: Nicore)




Ok, ich hör auf. Aber sag dann nicht ich hätte dich nicht gewarnt ;-))))

MfG
Papa76
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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
Nicore
Ich denk an Dich wenn mir die Rennleitung den Zahlschein ausfüllt und werde mich dann hier im Forum darüber aufregen. *G*
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ö.22
hi leute
ich finde es nicht soooo besonderst gut.
vorallem unter das auto nicht mein geschmack !

außer wenn man in innen raum wie z.b. abiente mäsig macht wie der A8 so elegand und dezent finde ich es schon ok!

jeder wie er es gerne haben will .... würde auch keinen belächeln oder mich lustig machen oder sooo !

bye ö.22
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www.getawaycar.de
zerberus69
hi an alle,
also wenn ich ds alles so lese muß ich sagen ihr könnt froh sein das ihr nicht in Nürnberg wohnt, ich glaube da würden dann nämlich die hälfte von euch mit der Straßenbahn fahren.Die Rennleitung in Nbg ist so extrem schlimm die zerlegen getunte Autos noch am Straßenrand, und das schlimme ist sie kennen sich auch noch aus,sie wissen jeden Paragraphen und kennen fast alles Sachen die in sind aber nicht erlaubt.In den örtlichen Clubs werden Spitzel eingeschleust genauso wie in der Örtlichen Szene.Viele Rennleitungsmitarbeiter haben sogar einen KFZ-Meistertitel also die wissen was sie tun.Das schärfst ist aber das wenn du was eingetragen hast es nicht gleich bedeutet das es legal ist,denn die von der Rennleitung wissen auch das es manchmal freundliche TÜV-Prüfer gibt die ein Auge zudrücken.Solche Fälle hat es des öfteren in Nbg gegeben und diese Prüfer wurden dann sogar Strafrechtlich verfolgt und haben ihren Job verloren.Ich weiß das aus 100%er Quelle den der Cousin von meinem Vater ist der Polizeidirektor von Nbg.
Dennis81
Hi,

denke doch das dieses Thema ma langsam geklärt sein sollte.

UBB ist Rechtlich nicht erlaubt. Punkt aus Fertig.

Ach und TÜV Prüfer sind auch nur Menschen. Und Geld macht Bestechlich !!!

So jetzt ist schluß !!!


Jedem das seine und mir das meiste !!! ENDE !!!!!!!!!!!


Gruß Dennis
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Unser Tüv vom Rheinland,
geheiligt sein deine Prüfer, uns heilig ist deine Plakette,und vergib uns unsere Tieferlegungen und erteile uns durch §21 die Allgemeine Betriebserlaubnis für unsere Umbauten. Amen !!!

RIP: E39 528iA/T & E36 318I
Nicore
Zitat:

denke doch das dieses Thema ma langsam geklärt sein sollte.


Solange immernoch Fragen kommen bzw. es Unklarheit oder Grauzonen gibt, kann das Thema doch fleissig weitergehen.

Zitat:

UBB ist Rechtlich nicht erlaubt. Punkt aus Fertig.


Zu Befehl, Herr Komissar!
Aaaaber unter bestimmten Umständen ist es schon erlaubt. Entweder zu Showzwecken auf Privatgeländen oder die seitlichen weissen UB-Röhren von Folia Tec mit ABE! Wer lesen kann...

Zitat:

Ach und TÜV Prüfer sind auch nur Menschen. Und Geld macht Bestechlich!!!


Thema verfehlt, setzen, 6!

Zitat:

So jetzt ist schluß !!!


Sagt wer...?

Zitat:

Jedem das seine und mir das meiste !!! ENDE !!!!!!!!!!!


Jaja, die Weißheit rennt Dir nach, aber Du bist schneller! ;P
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Dennis81
Das ganze war eigentliche mehr Ironisch gemeint, denke mal das in dem Tread auch nen paar posts von mir stehen, wo ich ausreichend infos für erlaubt bzw. nicht erlaubt gebe.

Gruß Dennis


P.S.: Nicht ich bin schneller, sondern mein V8 ;-)
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RIP: E39 528iA/T & E36 318I
Lavazza
Leider wiederspricht sich der gesetztesgeber gerne mal wie zum beispiel in § 52 (8) Türsicherungsleuchten für rotes Licht, die beim Öffnen der Fahrzeugtüren nach rückwärts leuchten, sind zulässig; für den gleichen Zweck dürfen auch rote rückstrahlende Mittel verwendet werden.

Wer den Text einen Polizisten erzählt ohne das Wort "rückwärts" zu erwähnen und ihn höflich bittet doch nachzulesen, dann gibt er vielleicht auf.
Denn keiner von denen hat das StVO dabei.
Ist aber Glückssache.
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Träume nicht dein Leben, sondern lebe deine Träume!!
fred feuerstein
Echt super, dieser Thread.
@Dennis81:
Prospekt, Prospekt! Endlich mal jemand, der echte Ahnung hat. Ziehe meinen Hut!
@alle anderen:
Die Debatten "Erlaubt, dann, wenn..." erinnert mich doch sehr an die Diskussionen mit meinen Kindern, wenn ich Ihnen erklären will, warum man was nicht darf ;)
Fakt: Erlaubt ist nur, was ausdrücklich in der StVZO steht, lichttechnisch nach vorne weiß/gelblich weiß, nach hinten rot. Alles andere ist grundsätzlich verboten. Punkt.

Manchmal aber nur nicht erlaubt, und dann ist es eben Interpretationssache.
Interpretiert wird es eben vom Einen so und vom Anderen so.
Ein Rennleiter hat mir mal erklärt:
Das muss man alles als eine Spiel sehen. Mal gewinnen wir - und dann halt wieder die Anderen. Kommt einfach bloß auf die Taktik an.

Zum Thema legalisieren:
Wenn man eine Zulassung als "Erprobungsfahrzeug" bekommt (gibt´s wirklich!!!) dann kann man alles anbauen, solange es nicht gefährlich ist. Hat ein Bekannter (=Motorsportfirma) und lebt recht unbeschwert damit....

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Nicore
Hm, das kenn ich ja noch gar nicht. Ich denke mal das Privileg eines "Erprobungsfahrzeug" werden wohl nur Firmen erfahren dürften, der Privatmann hat es da wieder schwer.
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