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T H E M A     R Ü C K B L I C K
VanHellsing
Hauptthema:
Moin Leute,

Ich habe vor zirka 1nem Jahr mein Serien Fahrwerk gegen ein M-Fahrwerk (Serien Fahrwerk war beschädigt) getauscht. Ich habe damals direkt das M-Fahrwerk genommen da ich so direkt eine Tieferlegung bekommen konnte und ein neues Fahrwerk)
Tieferlegung und Fahrgefühl hat sich genau zu dem verändert was ich mir vorgestellt hatte. 

Hierbei sei gesagt das ich dieses Fahrwerk gekauft habe,
Link
mit dem Gedankengang das es die BMW Norm SA226 erfüllt und somit auch bei Fahrzeugen mit M Fahrwerk als Austausch (falls beschädigt verbaut
werden kann)

Jetzt das Problem bei dem Ganzen:
Heute war mein HU Termin und der TÜV hat mein Fahrwerk bemängelt da mein Fahrzeug ja nicht das Fahrwerk ab werk hatte, weswegen das 
Fahrwerk ja nicht in meinem Fahrzeug geprüft wurde.

Hat er jetzt recht und wenn ja muss ich jetzt wirklich eine Einzel Abnahme machen?
Oder habe ich einfach einen Blöden Prüfer erwischt und sollte meine Nachprüfung lieber woanders machen

 
Old Men
Der Prüfer hat Recht, denn alles was nicht Serie ist mußt du eintragen lassen. 
cxm
Hi,

da brauchst Du ein Gutachten für die Federn.
Lesjöfors ist eine Firmengruppe, die Federn müssten von Lesjöfors Fjäder AB stammen.
Die Nummern auf den Federn soltest Du parat haben, die müssen ja im Gutachten stehen.

Beim aktuell erhältichen E46 Fahrwerkskit mit Lesjöfors Federn steht z.B. "mit TÜV Gutachten".
Eine Einzelabnahme kann nur mit einem Gutachten durchgeführt werden.
Im Gutachten steht dann aber auch drin, ob und wie eine Abnahme durchgeführt werden muss.

Die Nachprüfung woanders kannst Du Dir schenken.
Steht ja im Prüfbericht drin, was beanstandet wurde.
Du kannst die komplette HU woanders machen lassen, vielleicht interessiert das dort niemanden...

Ciao - Carsten

Bearbeitet von: cxm am 20.05.2023 um 09:17:33