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T H E M A     R Ü C K B L I C K
v.phil
Hauptthema:
Servus zusammen,

ich habe mir vor kurzem gebrauchte Felgen für meinen E46 318i mit Facelift gekauft.
Der Vorbesitzer hatte die auch schon auf seinem E46 drauf ohne was eintragen zu lassen, allerdings steht auf dem ABE nur der 390L drauf. 

Die Daten:
Reifen: 225/45R17
Einpresstiefe: 18mm
Radgröße: 7 1/2 J X 17 H2

Weil das ABE ja nicht für mein Auto gilt müsste ich eine Einzelabnahme oder Eintragung beim TÜV machen lassen, richtig?
Das einzige was mich noch daran hindert ist die Einpresstiefe von 18mm, da offiziell nur 30mm oder mehr erlaubt sind (soweit ich das im Forum herausfinden konnte). Die anderen Daten müssten passen. Mein Plan war, sie drauf zu machen und kucken ob was schleift und wenn nichts schleift ab zum TÜV.

Weiß jemand ob ich damit über den TÜV komme, wenn ja mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Vielen Dank

Gruß Phil

 

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 15.04.2021 um 19:24:42
Lennox-89
Serie beim E46 wären z. B. 7,5x17 ET41.
Gleich breit bleibende Felgen mit ET18 stehen demgegenüber halt 23 mm weiter außen.
Normalerweise wird das nicht ohne weiteres passen.

Darüber hinaus werden bei der Betrachtung auch fast immer die Reifen vergessen.
Nicht alle Reifen bauen gleich. Die einen sind schmaler, die anderen breiter, nominelles Maß hin oder her.

Außerdem: Draufmachen und Sichtprüfung ob was schleift ist auch viel zu einfach gedacht.
Schleifen darf auch im Extremzustand nichts. Dafür gibt's dann z. B. den Verschränkungstest.

Last but not least:
Es wird nicht Einzelabnahme oder Eintragung, sondern beides! Die Abnahme macht eine Prüfstelle. Das ggf. positive Ergebnis trägt die Zulassungsstelle ein.
Im günstigsten Fall kommt man für beides zusammen knapp unter 100 € weg, pauschal rechnen sollte man eher mit 150 €. Beträge über 200 € sind je nach Fall, da aufwandsabhängig auch möglich. In dem Fall ist es übrigens kein "easy going", weswegen ich eher mit 200 € kalkulieren würde.

Meine Meinung: Klarer Fehlkauf!
Sich Räder mit einer ABE zu holen ist normalerweise sinnvoll. Dann bitte aber auch für das entsprechende Fahrzeug.

Bearbeitet von: Lennox-89 am 14.04.2021 um 15:57:40
Old Men
Setze dich mal mit dem  Vorbesitzer in Verbindung und frage nach, was er an der Karosserie nachgearbeitet hat. Normalerweise brauchst du eine ET von ca. 40. Bei ET 18 fehlen dir ca. 22 mm. Da aber nicht alle Reifen gleich aufgebaut sind, können bei der Reifenbreite schon Unterschiede vorhanden sein. Also gehe ich davon aus, ohne Karosseriearbeiten passen die Räder nicht !
cxm
 

Weil das ABE ja nicht für mein Auto gilt müsste ich eine Einzelabnahme oder Eintragung beim TÜV machen lassen, richtig?
(Zitat von: v.phil)


Hi,

nicht so ganz richtig.
Da das Gutachten nicht für Dein Fahrzeug gilt, bekommst Du die Felgen damit nicht eingetragen.

Du kannst versuchen, mit zusätzlichen Gutachten (Festigkeitsgutachten, Traglastbescheinigung, Vergleichsgutachten, etc.) die Felgen über eine Einzelabnahme eingetragen zu bekommen.
Welche Gutachten Du beibringen musst, sagt Dir der TÜV Prüfer.

... die Einpresstiefe von 18mm, da offiziell nur 30mm oder mehr erlaubt sind (soweit ich das im Forum herausfinden konnte).


Passende und freigegeben Felgen für den E46 haben Einpresstiefen etwa von 35-50, je nach Felgenbreite...

Ciao - Carsten

Bearbeitet von: cxm am 15.04.2021 um 07:32:50