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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Darkman73
Hauptthema:
Hallo,

ich brauch mal Eure Hilfe! Habe mir einen E36 320i Touring gekauft, günstig, Topzustand, ohne Rost etc.! Wollte das Auto jetzt ummelden, da kam raus das gegen den Verkäufer/Halter ein Stilllegungsverfahren läuft was wohl mit der Reifen-Felgen Kombi zu tun hat, genau bekomme ich den Grund nicht raus! Ich kann das Fahrzeug nur ummelden, wenn ich jetzt den TÜV, der eh Ende September abläuft, erneuere und den Hokuspokus mit den Rädern kläre!
Da ich aber nicht mal weis ob es nur um die Breite der Reifen geht oder evtl. sogar um die Felge, könnte auch vom  E46 sein, wollte ich mir erst mal hier Rat holen!

Die Felge ist die Original-BMW-Felge Styling 42/ 7,5x17 und die Reifen haben die Maße 225/45/17!

Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte,

Danke
jochen78
Hi

Laut Felgenkatalog von Bmw ist die Styling 42 in der Größe mit den Reifen für den E36 freigegeben.

http://felgenkatalog.auto-treff.com/

Gruß
Jochen

Bearbeitet von: jochen78 am 09.08.2016 um 14:42:16
angry81
http://felgenkatalog.auto-treff.com/?felge=421

7,5x17 225/45R17 ET 41

Jochen war schneller :)

Bearbeitet von: angry81 am 09.08.2016 um 14:45:31
Darkman73
Danke Jung´s für die schnelle Hilfe, heißt im Klartext ich muss nur die Gummi´s eintragen lassen, da diese nicht im Schein vermerkt sind!?
angry81
Da es die original am Werk so auf dem E36 gab, denke ich nicht das Du da irgendwas eintragen musst.
Lennox-89
Ich kann es nicht oft genug sagen:
Dieser fanerstellte Katalog ist stellenweise fehlerhaft!
Es mag zwar für manche Zwecke ein guter Anhalt sein, aber auf die dortigen Angaben kann man sich nicht zu 100% verlassen!

Ausschlaggebend sind immer noch die Fahrzeugpapiere.

Wie es in diesem Fall ist weiß ich leider nicht.
Aber aus dem Katalog werde ich so oder so nicht schlau:
Darf ich jetzt 4x die selben Felgen rundum fahren oder sind immer zwei Datenreihen eine Kombination?!
Wenn ich das anhand von Modellen vergleiche, bei denen ich es sicher weiß, dann läuft es eher auf letzteres hinaus.
Da der TE hier nur eine Dimension nennt, könnte das schon das Problem sein...

Bearbeitet von: Lennox-89 am 09.08.2016 um 15:23:40
KW-Muffel
Hi zusammen, hat er eine ABE in der die Reifen und die Felgen in Kombination für sein Auto freigegeben sind ist es o. K. -  hat er das nicht, muss er es von TÜV absegnen und in die Papiere eintragen lassen .   Gruß  Peter
jochen78
@Lennox-89

Wenn es unterschiedlich breite Felgen sind steht doch unter Verwendung vorne bzw hinten in der Spalte...
Lennox-89
Mag sein, verlass ist darauf trotzdem nicht...
Laut dem Katalog soll ich beispielsweise unterschiedliche Reifen und Felgen zwischen vorne und hinten auf meinem E61 fahren.
Dafür gibt es aber keine Freigabe. 

Ich möchte außerdem nur warnen.
Ich habe nie behauptet, dass alles dort falsch ist.
Darkman73
Nene sind 4x die gleiche Felge!!
Lennox-89
 

Nene sind 4x die gleiche Felge!!
(Zitat von: Darkman73)


Dann sollte das ja laut Katalog passen, auch mit den Reifen.
Endgültige Klarheit kannst du aber immer noch besser über deine Papiere erlangen.
angry81
 


Dann sollte das ja laut Katalog passen, auch mit den Reifen.
Endgültige Klarheit kannst du aber immer noch besser über deine Papiere erlangen.
(Zitat von: Lennox-89)


 Manchmal frage ich mich, ob die antwortenden User auch die Beiträge lesen...

Die Reifengrößen stehen laut TE nicht im Schein. Das war der Ausgangspunkt seiner Frage.
KW-Muffel
Hi , genau Angry und wie schon geschrieben, hat er keine  ABE mit Freigebe in der Kombi Reifen / Felgen, dann muss er zum TÜV und eintragen lassen !

Passen heißt nicht, das auch zugelassen, wie weitverbreitet immer angenommen wird  und der Katalog ist auch nicht immer maßgebend, wie ja Lennox schon erwähnt hat.  Traglast / ET usw. spielen hier auch noch eine Rolle je nach Fahrzeugtyp.  
Lennox-89
Ich habe sehr wohl alles gelesen...

Ich schätze die Situation jetzt ganz einfach mal so ein:
Der TE hat das Fahrzeug kürzlich erworben, bedeutet auch erst kürzlich zugelassen.
Im neuen Schein steht ja mittlerweile nur noch eine Nennung von Rad-/ Reifenkombi, üblicherweise die kleinste.
In diesem Fall also wohl nicht die 17".

Das ist der Stand soweit.
Dass im Schein aber nur diese eine Größe steht, heißt NICHT, dass nur diese freigegeben ist.
Von diesem Schwachsinn muss endlich mal Abstand genommen werden...
Lennox-89
Wenn es die original Felgen mit ET41 sind, sind sie auch freigegeben. Ganz einfach.
http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=578402

Richtig lesen ist das eine. Das zu tun und noch darüber hinaus zu denken das andere...
KW-Muffel
Hi Lennox,  Was heißt hier Schwachsinn ?  Die Ausführung der Zulassungspapiere steht hier nicht zu Debatte - oder?

Klar Lennox, es kann ja sein das diese Reifengröße freigegeben ist, aber wo steht diese im Schein? 
Bei einer Kontrolle kann es niemand lesen, oder meinst du der Kontroller sieht z.B. den Katalog  wo dies vermerkt ist , wenn er den Schein ansieht ?
Das was zugelassen ist,  muss eingetragen sein / werden und sonst gar nichts. Das macht der TÜV evtl. auch die DEKRA und die Zulassungsstelle.
Alles andere ist Gerede um den heißen Brei und hilft letztendlich niemandem.  
Auch das Einschätzen hilft niemandem, denn es muss eingetragen sein im Fahrzeugschein, als Nachweis und sonst nichts !   
Gruß  Peter
Lennox-89
Das ist ein sehr interessantes Thema.

Darüber habe ich mir sehr wohl auch schon meine Gedanken gemacht.
Dazu habe ich auch meine eigene Meinung.

Im großen und ganzen hat die Bürokratie hier wieder vollkommen versagt wie ich finde.
Ich nehme mal mein Fahrzeug als Beispiel:
Im Fahrzeugschein ist auch nur eine Größe eingetragen. Glaube 15 oder 16". 
In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung die weiteren.
Diese mitzuführen ist gesetzlich nicht verlangt, tue ich dementsprechend auch nicht. 

Ich fahre werkseitig freigegebene 19".
Ganz ehrlich: Wenn ich jetzt in eine Kontrolle gerate und mir jemand was will von wegen nicht eingetragen:
Ich lasse ganz sicher keine original freigegeben Räder zusätzlich eintragen.

Die Sache geht notfalls zum Anwalt.
Würde mich echt interessieren wie es dann weiter geht.

Bei der HU wollte mir der Prüfer vor ein paar Wochen genauso ankommen...
Ich hab ihm die Lage erläutert, er geht ins Büro, kommt nach 5 Minuten wieder und meint, ich hätte recht...

Freigabe ist Freigabe.
Das mit dem fehlenden Nachweis im Schein ist wie gesagt meiner Ansicht nach ein Problem der Bürokratie/ Gesetzgebung und sollte mMn übrigens nicht zu Lasten der Fahrer/ Eigentümer gehen.
KW-Muffel
Nochmal Lennox, ob das / dein  Thema interessant ist oder nicht, interessiert hier nicht und war / ist auch hier nicht die Frage !
Auch ein Anwalt kann dir vielleicht nicht helfen !

Es geht ja darum, ob zugelassen oder nicht und das musst du bei einer Kontrolle erbringen.

Wenn zugelassen und eingetragen ist alles in Ordnung -  die KBA Vorschrift lassen wir mal bei Seite.

Wenn es nicht in den Papieren steht, geht es demjenigen wie dir beim TÜV, du musst warten, weil er nach deiner Aussage nachsehen muss was stimmt.

Bei einer z.B. Polizeikontrolle kann der Polizist vermutlich nicht nachsehen, da er nicht im Besitz dieser Unterlagen ist und dann kann es sein das du eben wartest und wartest und wartest..................bis er eine Entscheidung getroffen hat - wie auch immer die aussieht !
Da ja der Vernünftigere nachgibt und ich z. B. mir den Stress nicht antue -  Zeit ist Geld und davon habe ich nicht genug  -  habe ich alles eingetragen und komme in diese Situation erst gar nicht, was bei meinem Auto eh sehr ratsam ist ! 
Aber auch hier gilt das Gleiche wie überall, es kann jeder tun und lassen was er will, ob es allerdings klug ist wage ich sehr zu bezweifeln!
Gruß Peter
 
Lennox-89
Zeit ist Geld.
Eine Eintragung kostet auch Geld. Eine Eintragung von etwas, das eigentlich ohnehin freigegeben ist entspricht dann dem berühmten "Geld aus dem Fenster werfen".

Klar muss das jeder selbst abwägen. Ich für meinen Teil war jetzt in meinen nur 9 Jahren, in denen ich Autos bewege in noch nicht einer Kontrolle.

Und selbst wenn, dann kann ich mit reinem Gewissen behaupten, dass mir mein Gegenüber die kostbare Zeit stielt. 
Eben auf Grund dieser bescheidenen Bürokratie...
Darkman73
So Leute,

ich war jetzt heute bei der Prüfstelle (TÜV-Bayern), das Ergebnis ist ziemlich ernüchternd, weil ich es einfach nicht verstehe!

Erstmal, ja meine Original-Felge "Styling 42/ 7,5x17" ist für meinen 320i Touring E36 zulässig,......................

und jetzt das große ABER!!!   

Eintragen muss/soll ich trotzdem Reifen UND Felgen, weil die Felge, obwohl sie zulässig ist "nur" als Zubehör deklariert wird! Soll heißen, da die Felge aller Wahrscheinlichkeit nachträglich auf das Auto montiert wurde, ist sie eintragungspflichtig!

Der Spaß soll mich jetzt 140 Euro kosten! 

Für mich ergibt das null Sinn, zulässig Ja, trotzdem zahlen??

Abzocke oder Realität??
lowspot
Im original Felgenkatalog von BMW gibt es am Ende der E36 Felgen (lSeite 41) einen Hinweis,  welche Auflagen es gibt.....hier ist der Link KLICK MICH
Das ist auch gleichzeitig die Dokumentation für den TÜV......

Hau rein !
Lennox-89


Eintragen muss/soll ich trotzdem Reifen UND Felgen, weil die Felge, obwohl sie zulässig ist "nur" als Zubehör deklariert wird! Soll heißen, da die Felge aller Wahrscheinlichkeit nachträglich auf das Auto montiert wurde, ist sie eintragungspflichtig!

Der Spaß soll mich jetzt 140 Euro kosten! 

Für mich ergibt das null Sinn, zulässig Ja, trotzdem zahlen??

Abzocke oder Realität??
(Zitat von: Darkman73)


 
Eintragungs- oder Abnahmepflichtig?

Ich würde an deiner Stelle den TÜV erst mal nach der Rechtsgrundlage fragen.
Die interessiert mich nämlich auch brennend.
lowspot
Klick doch bitte auf meinen Link eine Seite vorher - ALLE FELGEN SIND EINTRAGUNGSPFLICHTIG sofern Sie nicht schon ab Werk im Schein eingetragen sind !  Das ist der offizielle BMW Nachrüstkatalog - die Diskussion ist damit eigentlich beendet . . . . . . .hier nochmal: http://www.ow.no/archive/urk/uk1_01.pdf



Eintragen muss/soll ich trotzdem Reifen UND Felgen, weil die Felge, obwohl sie zulässig ist "nur" als Zubehör deklariert wird! Soll heißen, da die Felge aller Wahrscheinlichkeit nachträglich auf das Auto montiert wurde, ist sie eintragungspflichtig!

Der Spaß soll mich jetzt 140 Euro kosten! 

Für mich ergibt das null Sinn, zulässig Ja, trotzdem zahlen??

Abzocke oder Realität??
(Zitat von: Darkman73)


 
Eintragungs- oder Abnahmepflichtig?

Ich würde an deiner Stelle den TÜV erst mal nach der Rechtsgrundlage fragen.
Die interessiert mich nämlich auch brennend.
(Zitat von: Lennox-89)




Bearbeitet von: lowspot am 11.08.2016 um 07:38:15
Darkman73
Danke Euch für eure Hilfe, so langsam erschliesst sich mir das Ganze!!

Ich bin überrascht wieviel Leute, auch in meinem Umfeld, glauben das eine originale BMW-Felge nicht eintragungspflichtig ist!

Ich höre immer nur: "Lass nur die Gummi´s eintragen, bei der Felge ist das nicht nötig, die ist original!!"

Danke nochmal
Lennox-89
 

 ALLE FELGEN SIND EINTRAGUNGSPFLICHTIG sofern Sie nicht schon ab Werk im Schein eingetragen sind ! 
(Zitat von: lowspot)


 
Das ist einfach nur falsch...
Habe ich weiter vorne schon begründet...

Aber bleibt bei eurer Meinung und verbreitet dieses fasche Bild auch weiterhin...
Wo das hinführt sieht man ja jetzt schon...
lowspot
@Lennox-89 Ich frag Dich jetzt nochmal: Dokument gelesen oder einfach zu faul?  Zweifelst Du die TÜV Dokumente an? Der Katalog ist offiziell von BMW - da gibt es nix zu diskutieren, das ist nicht von dieser Fan Seite.....ist ja nichts zu fassen ;-) Für alle Anderen, lest Euch das durch, hier sind alle Radkombinationen mit Freigaben (oder Auflagen) der jeweiligen Modelle aufgelistet 17" Räder waren werkseitig bei z.B. einem 316i Compact nur mit Auflagen erlaubt und auch nur so eintragbar- steht da alles, (Lenkeinschlagbegrenzer, usw...) das sind die TÜV Papiere. Da Du offensichtlich völlig beratungsresistent bist, würde ich Dich bitten dir das Dokument durchzulesen bevor Du jetzt wieder einfach was postest. 

Bearbeitet von: lowspot am 11.08.2016 um 10:59:05
Lennox-89
@lowspot: Ich frag dich jetzt auch mal: Meine vorherigen Beiträge gelesen oder zu faul?!

Deine Aussage hat nichts mit dem Katalog zu tun!

Erstens: Der Fahrzeugschein heute beinhaltet nicht mehr alle Freigaben!
Zweitens: Würde gerne sehen, wie du oder sonst wer nachweisen will, was beim Fahrzeug desTE ursprünglich im Schein stand.
Drittens: Hast du womöglich auch nicht gesehen... habe ich vor dir einen offiziellen Umrüstkatalog gepostet, der das ganze anders auslegt (und so wie es scheint aktueller ist als der von dir?!)
lowspot
Sinnlos, völlig sinnlos - hau rein ! Wenn Dir das jetzt noch mit der EGE erklären muss dann macht das keinen Sinn. Viel Glück - ich bin raus ;-)
Darkman73
Leute ihr solltet mir helfen, das habt ihr auch getan aber das ihr euch jetzt gegenseitig anmonkt finde ich schon krass!!

Trotzdem danke für alles!!!
Lennox-89
 

Leute ihr solltet mir helfen, das habt ihr auch getan aber das ihr euch jetzt gegenseitig anmonkt finde ich schon krass!!
(Zitat von: Darkman73)


 
Hier monkt sich niemand an :)
Ich hab lowspot ebenso wie dir eine PN geschrieben.

Seine Antwort steht noch aus. Ich warte darauf genauso wie bei dir auf die Rückmeldung von BMW, dann können wir hier weiter machen und das ganze ein für allemal auflösen ;)
Lennox-89
Und, wie ist die Lage?
Darkman73
Noch ungeklärt, weil ich noch ein anderes Problem habe, aber so wie es aussieht, müssen die Gummi´s logischerweise eintgetragen werden, das war klar und für die Felge brauche ich eine Einzelabnahme!!  Sagt mir zumindest der TÜV bei uns in Würzburg!
Die haben mir sogar die Papiere alles ausgedruckt, damit der Prüfer weis das alles ok ist, aber abgenommen werden muss!!
Lennox-89
Der TÜV ist leider auch nicht allwissend...

Noch keine Antwort von BMW?
Darkman73
Mit BMW habe ich sogar telefoniert, die wollten mir ein Traglastgutachten für die Felge schicken und eine ABE glaube ich, aber gekommen ist bisher nichts!!
Gusman
Also du musst weder Felge noch Reifen Eintragen,such dir zum Tüv nen Anderen Prüfer der sich damit Auskennt,ich habe ab Werk die Styling 24 drauf mit 225 und 245er Reifen,im Schein steht aber auch nur die kleinste Größe 205/60/15,ich habe mir vom Umrüstkatalog Band 1 die Entsprechenden Seiten Ausgedruckt und habe die im Auto zur Sicherheit,da Stehen ja auch ABE Nummern bei.
Lennox-89
@Gusman:

Das ist eben das, was manch einer hier nicht verstehen mag...
Den Begriff "ABE" in dem Zusammenhang scheinen sie auch nicht zu verstehen.

Aber gut... Ich bin ja beratungsresistent :) 
Antworten kommen aber auch nicht mehr...
Darkman73
Da geht ja der Spaß ja schon los, ich habe keine Ahnung was der Vorbesitzer getrieben hat aber im Schein steht bei mir als kleinste Größe 215/45R17!!

Als kleinste Größe wohlgemerkt! Ich weis nicht mal was ich für Winterreifen fahren darf?! Die Datenblätter spucken 205/60R16 aus, manche Internetseiten wie Tirendo z.B. bieten mir sogar 185/60R15 an, was ich definitiv nicht glauben kann! Ich bin mal gespannt, ich habe das Auto jetzt so weit fertig das ich zur HU rollen kann, ich schau mal was raus kommt!!

Muss nur noch meine ABS Leuchte auskriegen, die seit 2 Tagen leuchtet!!
Flo_2302
Das Problem mit der Felgeneintragerei hatte ich letztens auch. Das Ding ist, dass Dekra, Tüv etc. als "Serienbereifung" nur die Rad/Reifenkombi von den Stahlfelgen in 15"und 16" in ihrem System drin haben. Ich bin auch mit dem Felgendokument hin, aber Kollege Prüfer bestand knallhart auf seine 15"er.
Also bin ich an einem HU Tag zu BMW und siehe da.....dem TÜVer kurz am ETK gezeigt, dass die Felgen bei meinem Touing mit im Ausstattungskatalog drin stehen und auf einmal war die Eintragung als Serie kein Problen (brauchte ich weil ich ein Fahwerk hab eintragen ließ)
Hessenspotter
1) Serienfelgen habe keine ABE. Sie sind zusammen mit dem Fzg. homologiert worden
2) Serien Bereifung eins Fzg. entnimmt man unterwegs aus dem COC, dem Handbuch oder dem vorgeschrieben Aufkleber bezüglich Reifenfülldruck.
3) Original Felgen müssen nicht eingetragen werden aus folgendem Grund. Keiner kann nachvollziehen mit welchen Rädern das Fzg. beim Händler ausgliefert wurde. Zulässig sind sie alle, da sie im Rahmen der ABE des Fzg. abgedeckt sind, für die jeweilige Montage der Auflagen hat der Halter/ der Werkstatt zu sorgen.
4) In der ZB1 wird nur noch die kleinsten Reifengröße hinterlegt. Wobei das eigentlich auch für die Füße ist ... Wie oft wird heute in nem Nachtrag einer EG-Typgenehmigung noch mal ein kleinere Reifen frei gegeben. Die Angaben in der ZB1 beruhen auf HSN,TSN und VSN.
5) ich habe immer einen Auszug aus dem BMW Umrüstkatalog dabei. Dann kann keiner rum maulen.
6) selbst wenn man es eintragen lässt, so ist es allerhöchsten eine 19.3, wenn die Bereifung aus einem
Nachtrag einer Fzg.ABE stammt. Alles andere ist Humbug und Geld zum Fenster raus geschmissen.

Ach und wer sich mal den Spaß macht ... In den EG-Typ Genehmigungen stehen noch nicht einmal Ersatzteil Nummern der Felgen. Sondern einfach nur die Felgenmaße .... Das ist total bekloppt.

Bearbeitet von: Hessenspotter am 22.08.2016 um 16:45:01

Bearbeitet von: Hessenspotter am 22.08.2016 um 16:46:14
Flo_2302
Genau diesen Umrüstkatalog hab hab ich auch in meiner Mappe. Anscheinend haben Tüv und Co. nur die Rad/Reifenkombi im System, die damals automatisch geliefert wurde, wenn man keine Felgen gewählt hat, also die "Hauptsache es rollt - Edition"^^
Ich hab damals, bevor ich mir die Felgen gekauft hab exrta bei BMW bzgl. der evt Eintragung nachgefragt und die haben mir genau das erzählt und mir den Felgenumrüstkatalog gegeben.
Fakt ist: Alle Felgen, die es damals im orig. Ausstattungskatalog (heute kann man nach dem ETK gehen) sind als Seriernbereifung zulässig1 Jeder TÜVer, der was anderes behauptet, kennt die Bestimmungen nicht richtig^^

1) Serienfelgen habe keine ABE. Sie sind zusammen mit dem Fzg. homologiert worden
2) Serien Bereifung eins Fzg. entnimmt man unterwegs aus dem COC, dem Handbuch oder dem vorgeschrieben Aufkleber bezüglich Reifenfülldruck.
3) Original Felgen müssen nicht eingetragen werden aus folgendem Grund. Keiner kann nachvollziehen mit welchen Rädern das Fzg. beim Händler ausgliefert wurde. Zulässig sind sie alle, da sie im Rahmen der ABE des Fzg. abgedeckt sind, für die jeweilige Montage der Auflagen hat der Halter/ der Werkstatt zu sorgen.
4) In der ZB1 wird nur noch die kleinsten Reifengröße hinterlegt. Wobei das eigentlich auch für die Füße ist ... Wie oft wird heute in nem Nachtrag einer EG-Typgenehmigung noch mal ein kleinere Reifen frei gegeben. Die Angaben in der ZB1 beruhen auf HSN,TSN und VSN.
5) ich habe immer einen Auszug aus dem BMW Umrüstkatalog dabei. Dann kann keiner rum maulen.
6) selbst wenn man es eintragen lässt, so ist es allerhöchsten eine 19.3, wenn die Bereifung aus einem
Nachtrag einer Fzg.ABE stammt. Alles andere ist Humbug und Geld zum Fenster raus geschmissen.

Ach und wer sich mal den Spaß macht ... In den EG-Typ Genehmigungen stehen noch nicht einmal Ersatzteil Nummern der Felgen. Sondern einfach nur die Felgenmaße .... Das ist total bekloppt.

Bearbeitet von: Hessenspotter am 22.08.2016 um 16:45:01

Bearbeitet von: Hessenspotter am 22.08.2016 um 16:46:14
(Zitat von: Hessenspotter)


 
Lennox-89
Danke an Hessenspotter und Flo_2302.
Einfach dafür, dass es mit euch noch Leute gibt, die im Gegensatz zu manch anderem hier noch ein wenig Ahnung haben.

Und Flo, du hast Recht damit, dass leider viele Prüfer selbst keine Ahnung haben...
Dazu zählen genauso auch manche Herren der Rennleitung...
Flo_2302
Das kann ich dir sagen! Ich hatte im Winter tatsächlich einen "netten" Officer, der auf Teufel komm raus behauptete, dass ixh einen nich eingetragenen Motor mit mir herumfahre^^ Er behauptete dauerhaft, dass es so alte Kombis mit so großen Motoren (6 Zylinder) nicht gibt... Das war eine seeht lustige Kontrolle....also für mich. Für ihn wars stressig und peinlich XD

Danke an Hessenspotter und Flo_2302.
Einfach dafür, dass es mit euch noch Leute gibt, die im Gegensatz zu manch anderem hier noch ein wenig Ahnung haben.

Und Flo, du hast Recht damit, dass leider viele Prüfer selbst keine Ahnung haben...
Dazu zählen genauso auch manche Herren der Rennleitung...
(Zitat von: Lennox-89)


 
Darkman73
Hi Jungs,

ich bin euch ja noch das Ende meiner Odysee schuldig!

Also wie gesagt, der TÜV wollte von mir 140 Euro nur um die Alu´s einzutragen + 60 Euro für die Reifen dann noch!

Ich hab mir dann gedacht, wenn ich schon was zahlen muss, kann ich auch woanders hin und bin zur DEKRA gefahren wegen meiner HU. Noch vor der eigentlichen Prüfung sagte ich zum Sachverständigen das ich gerne erstmal das mit der Felgen-Reifen-Kombi geklärt hätte und gab ihm den Auszug aus dem Felgenkatalog mit den Reifen die für die Felge zugelassen sind. Er sagte das reicht ihm völlig, wir tragen nichts ein, die Felge ist original und der Gummi zulässig.Ich sollte lediglich, für mich, falls ich kontrolliert werde, die den Auszug aus dem Felgenkatalog im Auto lassen, damit die Polizei besser klar kommt, weil er kennt wohl die Problematik, das Polizisten, die sich dann einfach nicht sicher sind, ob alles zulässig ist, dann einfach mal eine Mängelanzeige ausstellen und der TÜV die Eintragungen quasi nur vornimmt um dem vorzubeugen!

Auch eine schöne Umschreibung für Abzocke!!!!
Lennox-89
Freut mich für dich.

Manch einem hier wird das zwar immer noch nicht ausreichen, aber das kann uns ja egal sein :)
KW-Muffel
H Lennox ,  Hi Darkman,  ob euch das egal ist  -   das ist mir egal !

Ich kenne die Vorschriften sehr genau, deshalb brauche ich auch nicht zu diskutieren, habe bereits am Anfang dazu Stellung bezogen.

Da wir hier in   Westdeutschland   sind   , hat der TÜV die Hoheit und das Sagen , nicht die Dekra, sie ist hier nur untergeordnet !

Deshalb kann man die Aussage der Dekra getrost anzweifeln , oder hat er die Aussagen der Dekra schriftlich, sicherlich nicht !

In  Ostdeutschland  ist es anders , da hat die Dekra auch was zu sagen.

Ich gehe aber davon aus das @ Darkman im Westen zu hause ist ! 

Es gibt ja auch genug mit TÜV -  Eintragungen, die hier unterwegs sind,  die nicht Regelkonform sind, ist aber auch deren Problem !

Aber wie du so " schön "  gesagt hast -  ist mir egal,   macht es wie ihr meint , es war / ist ja nur meine Meinung zum Thema !

Gruß  Peter
   


 
Lennox-89
Du vergisst hier einfach das entscheidende...
Bei dem Thema TÜV und andere Prüfstellen in alten oder neuen Bundesländern hast du völlig recht.
Das ist hier aber nach wie vor völlig irrelevant, da wir nach wie vor von Rädern mit Werksfreigabe für das betroffene Fahrzeug sprechen...

Deiner Logik zu Folge bestellst du dir ein Fahrzeug bei BMW, gehst es irgendwann abholen und deine erste Fahrt wäre die zum TÜV, da du ja die originalen Räder, die von Werk aus montiert waren und freigegeben sind erst eintragen musst...

Ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich es schon mal gesagt habe. Du beweist hier mMn sehr oft gutes Fachwissen, hier aber liegst du einfach voll daneben, leider.
KW-Muffel
Hi Lennox,  die Logik die du mir unterstellst ist doch falsch !
Wenn ich ein Auto ab Werk kaufen, brauche ich nicht zum TÜV, weil die Räder / Reifen  sind ja eingetragen !
Aber wenn ich später andere draufmache, die bei mir  nicht eingetragen sind , aber von BMW inzwischen freigegeben sind, muss ich diese eintragen lassen !
So ist es ja auch bei Darkman, oder ich habe das Thema ganz falsch verstanden. Deshalb war ja auch das Verfahren vermutlich eingeleitet worden, sonst
hätte er ja den ganzen  " Zirkus " erst gar nicht gehabt .
Aber wir können da noch lang darüber diskutieren, es wird uns nicht weiterbringen. Aber es darf ja auch jeder seine eigene Meinung haben und was dann Recht ist oder nicht, das entscheidet dann im Ernstfall das Gericht und das kann dann evtl. für den Betroffenen zu einer Odyssee werden, wenn er im Unrecht war / ist !  Ich gehe Nummer sicher und baue mir kein Ärger ans Auto.   Aber auch hier gilt wieder ,  jeder wie er will !  

Übrigens vielen Dank für das Lob, das hört man ja doch gerne.   Mit der Zeit und der Erfahrung eignet man sich halt doch einen gewissen Wissensstand an, den fehlenden Rest kann man ja erfragen, war ja bei meiner Umbauaktion auch nicht anders, ob gleich es ja hier eh eine Sonderabnahme war.   Da gibt / gab  es auch sehr kontroverse Meinungen über Sinn, Haltbarkeit usw. - mein Argument: man muss es nur richtig machen und Kompromisse eingehen dann klappt es schon, wie ja das Ergebnis zeigt.
Gruß  Peter
 
Lennox-89
 

Wenn ich ein Auto ab Werk kaufen, brauche ich nicht zum TÜV, weil die Räder / Reifen  sind ja eingetragen !
(Zitat von: KW-Muffel)


 
Um das hier vernünftig zu klären oder Missverständnisse auszuschließen setzen wir am besten genau da an. 
Wo finden deiner Ansicht nach Eintragungen statt, was gilt als solche und meinst du, dass diese zwingend notwendig ist?
Als vereinfachtes Beispiel nehmen wir mal mein Fahrzeug:
Ein E61 aus 2008 mit Sportpaket und ab Werk mit 18" ausgestattet. Im Fahrzeugschein sind nur 16" eingetragen.
Eingetragen sind die 18" dementsprechend nicht, was aber auch nicht notwendig ist, da die Freigabe dafür anderweitig nachgewiesen wird.

Das als Beispiel, aber im Prinzip geht es in diesem Thread um genau das gleiche.

Über den Sinn einer Eintragung kann man sich hier sicherlich streiten, über deren Notwendigkeit aber nicht.
rick2601
 

 


Ein E61 aus 2008 mit Sportpaket und ab Werk mit 18" ausgestattet. Im Fahrzeugschein sind nur 16" eingetragen.
Eingetragen sind die 18" dementsprechend nicht, was aber auch nicht notwendig ist, da die Freigabe dafür anderweitig nachgewiesen wird.



(Zitat von: Lennox-89)


 Dafür gibt es dann die COC bzw. EU-Übereinstimmungsbescheinigung. Das Papier gehört zum Fahrzeug dazu, ist aber den meisten Fahrzeugbesitzern nicht bewusst und darum wird diese bei einem Besitzerwechsel oft nicht mitgegeben. Wenn eine Rad-Reifen-Kombination auf dem Fahrzeug ist, die zwar nicht in der Zulassungsbescheinigung aber in der COC eingetragen ist, dann ist die COC zwingend mitzuführen.
Lennox-89
@rick2601:
Das ist grundsätzlich meine Rede. Aber ich kann dir nur zu 99% beipflichten.
Die Mitnahme des COC ist nämlich nirgendwo vorgeschrieben.
Und genau das ist schon ein Problem. Da wären wir wieder an dem Punkt, an dem wie ich auf der ersten Seite schon beschrieben habe mMn die Bürokratie bzw. der Gestzgeber versagt hat... Und ich büße dafür nicht gerne ein.

In diesem Fall so oder so differenziert zu betrachten, da es bei angesprochenem Fahrzeug bei Auslieferung noch keine EG-Übereinstimmungsbescheingung gab.
Mich würde ja selbst interessieren, ob sich die dennoch nachträglich ausstellen lässt. Die entsprechenden Daten liegen ja vor.
Damit wäre hier endgültig alles geklärt und selbst nie Nachweisung zu 100% sichergestellt. Es bliebe nur diese gewisse "Bildungslücke".
KW-Muffel
Hi Lennox, du kannst es drehen und wenden wie du willst, es wird sich an der Sache und der Beweispflicht, in diesem Fall hier an der
Nachweispflicht für den Fahrzeughalter nichts ändern.
Diese liegt bei dir bzw. dem Halter des Fahrzeugs, das war schon immer so und wird  auch so bleiben, da wurde nichts geändert !
 
Zur Vereinfachung bei neueren Fahrzeugen wurden ja deshalb dieses  COC - Papier eingeführt , das gab es damals aber noch nicht, deshalb Abnahme und Eintragungsberechtigung vom TÜV !

Es gibt noch eine Möglichkeit, ohne Eintragung, wenn eine ABE für die Änderung vorhanden ist, dann geht es auch ohne Eintragung. Diese muss dann aber wie die Fahrzeugpapiere incl.  TÜV / Dekra Haupt - Untersuchungsbericht,  immer als Kontrollvorlage mitgeführt werden, ähnlich wie COC - Papier, wenn nicht eingetragen.
Bei ABE kann aber der TÜV / Dekra bei der Hauptuntersucheng nachprüfen, ob auch alle Auflagen laut ABE eingehalten wurde .

Bei Kombinationen die nicht im COC Papier stehen, gilt wieder die alte Regel - Sonderabnahme durch TÜV , nicht Dekra,  zum Nachweis für den Halter !

So ich glaube jetzt habe ich alles gesagt zu diesem Thema und hoffentlich nichts vergessen.

Gruß  Peter 



 
Lennox-89
 

Hi Lennox, du kannst es drehen und wenden wie du willst, es wird sich an der Sache und der Beweispflicht, in diesem Fall hier an der
Nachweispflicht für den Fahrzeughalter nichts ändern.
Diese liegt bei dir bzw. dem Halter des Fahrzeugs, das war schon immer so und wird  auch so bleiben, da wurde nichts geändert !
(Zitat von: KW-Muffel)


 
Quelle dafür?
Hab ich bislang noch nicht gefunden...
Zumal viele auch genau das Gegenteil (Beweispflicht der Kontrolleure) behaupten.
Ganz ehrlich? Ich weiß nicht was hier stimmt. Das Argument, dass es schon immer so war ist aber das aller dümmste, dass du anführen kannst. 


Zur Vereinfachung bei neueren Fahrzeugen wurden ja deshalb dieses  COC - Papier eingeführt , das gab es damals aber noch nicht, deshalb Abnahme und Eintragungsberechtigung vom TÜV !
(Zitat von: KW-Muffel)


 
Quelle dafür?
Die EG-Daten gibt es schließlich und diese sind auch im Umrüstkatalog (Ein Dokument, in welchem Werksfreigaben nachgewiesen sind) vermerkt...


ähnlich wie COC - Papier, wenn nicht eingetragen.
(Zitat von: KW-Muffel)


 
Quelle dafür?
Siehe oben! Ich weiß, was ich mitzuführen habe, und das COC gehört genauso wenig dazu wie der letzte HU-Bericht (Ebenfalls so ein weit verbreiteter Irrglaube...)


Bei ABE kann aber der TÜV / Dekra bei der Hauptuntersucheng nachprüfen, ob auch alle Auflagen laut ABE eingehalten wurde .
(Zitat von: KW-Muffel)


 
Die Prüfstellen können immer auf alle Werksfreigaben zugreifen. Ergo ist hierfür weder eine Eintragung noch die Mitführung des COC notwendig.


Bei Kombinationen die nicht im COC Papier stehen, gilt wieder die alte Regel - Sonderabnahme durch TÜV , nicht Dekra,  zum Nachweis für den Halter !
(Zitat von: KW-Muffel)


 
Zum Nachweis für den Halter?
Ich selbst muss mir doch nichts nachweisen?!
Du meinst hoffentlich für den Halter, als Nachweis für andere... 
KW-Muffel
Hi Lennox , vergiss es einfach !
Lennox-89
Sorry, aber genau das kommt so oft.
Sobald man nach Quellenangaben für die Aussagen fragt wird abgewunken :(

Wenn du mir keinen Glauben schenken magst, dann geh doch bitte eine Seite weiter vor und lese dir den Beitrag von Hessenspotter nochmal durch.
Der bringt es genauso auf den Punkt und hat womöglich mehr Ahnung als ich.
xa4
Also ich war mit den M-Kontur Felgen beim TÜV Süd mit dem Felgenkatalog und habe mir das Fahrwerk eintragen lassen.
Hatte den Prüfer gefragt, wie das mit den Felgen und Reifen aussieht (Felgen: 7,5x17, Reifen: 225/45/17).
TÜVler: "Sind original BMW Felgen, die ab Werk am E36 ausgeliefert wurden, daher eintragungsfrei."

Woher soll nachher auch jemand wissen, ob der Wagen so vom Band gerollt ist oder nicht?

Kommt halt auch auf die Gegend an, wo du unterwegs bist. Manche müssen auch Sachen wie Auspuffblenden, Spoilerlippen etc. eintragen lassen, stört bei uns weder Polizei noch TÜV...

 
KW-Muffel
Hi  xa4 ,     Woher soll nachher auch jemand .......,

 Genau deshalb musst du als Halter den Nachweis erbringen , bei einer Kontrolle z. B. , das dies zugelassen ist, meist eben durch Eintragung oder anderweitiger Papieren !
Es gibt Gutachten, da steht es sogar drin, das nach Abnahme dies in die Papiere eintragen werden muss !
Auch auf der Abnahmebestätigung vom TÜV ist das zu lesen,  natürlich nur,  wenn man überhaupt eine durchführen lässt !

Ansonsten dient als Quelle, wie Lennox wissen möchte : STVO  oder KBA Vorschriften, oder Gutachten ,da es hier auch meist vermerkt ist !

Zur Debatte stand ja nicht, wo und wie es allgemein gehandhabt wird ( Gebietsbezogen ) sondern was richtig ist !

Die Polizei sollte sich lieber um Verbrecher und Diebe kümmern, als um Auspuffblenden und dergleichen. Das ist ihre eigentliche Aufgabe, meiner Meinung nach, aber das währe wieder ein anderes Thema !  

Das es Unterschiede zwischen den TÜV Stellen gibt, ist ja kein Geheimnis , aber richtig nach Vorschrift ist dies nicht !

So war es ja bei mir, als ich mich mit meiner Radkombi ähnlich an einen großen BMW Tuner gehalten habe. Der TÜV Prüfer hat das so eben nicht akzeptiert und wollte Nachbesserung am Fahrzeug .  Er zeigte mir auch den Ausschnitt in der Vorschrift wo das so gefordert wird, z.T. eben in  Amtsdeutsch .
Auch er kennt die  " Lasche "   Eintragungsweise anderer Kollegen , was für ihn aber nicht zählt und das mit Recht , wie ich meine !
Ich habe nachgebessert und alles war o K. und habe bei den zahlreichen Kontrollen bisher noch keinerlei Probleme gehabt, wobei einige auch nur das Auto ansehen wollten , so war zumindest mein Empfinden bei der Kontrolle.
 
Gruß  Peter
 
Lennox-89
Lies dir bitte die §§ 19 (3) und 19 (4) StVZO komplett und richtig durch!

Dir wird hoffentlich auffallen, dass in den Fällen der Nummern 1, 3 und 4 des § 19 (3) StVZO eine Mitführ- sowie Aushändigungspflicht gemäß § 19 (4) StVZO herrscht.
Nicht davon berührt ist Nummer 2 des § 19 (3) StVZO, in der wir uns mit der Ursprungsthematik dieses Threads unweigerlich befinden.

Ich hoffe damit ist das jetzt endgültig geklärt...
Superstrose
Die Nicht-Zulässigkeit von Rad-Reifenkombis muss bei einer Kontrolle durch die Polizei nachgewiesen werden. Nicht der Halter hat die Zulässigkeit nachzuweisen. Dazu können im Zulassungssystem ZEVIS die zulässigen Rad-Reifenkombis abgefragt werden. Diese entsprechen dan den Eintragungen in den COC-Papieren.

Lennox-89
 

Die Nicht-Zulässigkeit von Rad-Reifenkombis muss bei einer Kontrolle durch die Polizei nachgewiesen werden. Nicht der Halter hat die Zulässigkeit nachzuweisen.
(Zitat von: Superstrose)


So nicht ganz korrekt... Siehe oben!

Bearbeitet von: Lennox-89 am 16.09.2016 um 16:19:48
Superstrose
Wo jetzt genau oben?
Lennox-89
 

Wo jetzt genau oben?
(Zitat von: Superstrose)


Einen Beitrag vorher. Den von mir.
Dein Aussage stimmt nur bedingt. Sie ist soweit korrekt bei Serienrädern.
Bei sonstigen bist du natürlich dazu verpflichtet, die Unterlagen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen! Die stehen schließlich nicht in den Datenbanken der Polizei.
Superstrose
Das ist natürlich korrekt. Ich dachte, es ginge nur um Serienräder.
xa4
 

Hi  xa4 ,     Woher soll nachher auch jemand .......,

 Genau deshalb musst du als Halter den Nachweis erbringen , bei einer Kontrolle z. B. , das dies zugelassen ist, meist eben durch Eintragung oder anderweitiger Papieren !
Es gibt Gutachten, da steht es sogar drin, das nach Abnahme dies in die Papiere eintragen werden muss !
Auch auf der Abnahmebestätigung vom TÜV ist das zu lesen,  natürlich nur,  wenn man überhaupt eine durchführen lässt !

Ansonsten dient als Quelle, wie Lennox wissen möchte : STVO  oder KBA Vorschriften, oder Gutachten ,da es hier auch meist vermerkt ist !
(Zitat von: KW-Muffel)


 
Das sind ganz normale Serienfelgen, mit denen einige E36 vom Band gerollt sind. Das ist auch bei einem Fahrzeug, das mit den Felgen bei BMW bestellt wurde nirgends eingetragen. Interessiert doch auch keinen, wenn man 15 oder 16 Zoll Serienalus fährt, warum sollte das bei 17 Zoll anders sein?
Den Felgenkatalog hab ich nichtsdestotrotz sicherheitshalber im Auto liegen falls ich mal an einen Verkehrspolizisten gerate, der sich aufspielen möchte.

In die Papiere muss man nach meinem Kenntnisstand nichts mehr nachtragen lassen. Muss dann der neue Besitzer erledigen, wenn er sich einen neuen Schein ausstellen lässt. Sonst reicht es den Wisch vom Tüv mitzuführen. (Wurde mir zumindest so erklärt nach der Fahrwerkseintragung)
Lennox-89

Das sind ganz normale Serienfelgen, mit denen einige E36 vom Band gerollt sind. Das ist auch bei einem Fahrzeug, das mit den Felgen bei BMW bestellt wurde nirgends eingetragen.
(Zitat von: xa4)


Zumindest zu 99% nicht mehr.

Den Felgenkatalog hab ich nichtsdestotrotz sicherheitshalber im Auto liegen falls ich mal an einen Verkehrspolizisten gerate, der sich aufspielen möchte. 

Du redest hoffentlich vom Umrüstkatalog.
Den kann ja gerne jeder freiwillig mitführen. Die Pflicht dazu besteht aber nicht, egal wie oft das hier noch fälschlicherweise behauptet wird...
Und ein Polizist, der behauptet, dass Serienräder eintragungspflichtig sind hat schon mal keine Ahnung. Fraglich, ob er dann überhaupt den Umrüstkatalog als Nachweis akzeptiert.

In die Papiere muss man nach meinem Kenntnisstand nichts mehr nachtragen lassen. Muss dann der neue Besitzer erledigen, wenn er sich einen neuen Schein ausstellen lässt. Sonst reicht es den Wisch vom Tüv mitzuführen. (Wurde mir zumindest so erklärt nach der Fahrwerkseintragung)

Das mag auf dein Fahrwerk zutreffen, nicht aber auf sonstige Sachen.
Das ist allgemein abhängig von Art und Inhalt des Gutachtens.
So oder so hier völlig Fehl am Platz.

Bearbeitet von: Lennox-89 am 19.09.2016 um 10:54:46