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funny1313
Hauptthema:
ich habe heute meine ZKW Scheinwerfer wegen sehr vielen Steinschlägen zerlegt, da auch schon das Glas an den Ecken gesplittert war. Heute kamen die DEPO Gläser incl. Streuscheiben.

Das Problem, die Depo Streuscheiben sind anscheinend für H1 Linsen Scheinwerfer. (Andere Rillen)

Obwohl ich vorher der Verkäufer angeschrieben habe, wurde mir noch einmal gesagt das es für H7 ZKW Scheinwerfer sind, und ich sie Problemlos einbauen kann.

Jetzt habe ich einfach die original Streuscheiben aus dem ZKW (Runde Gläser) ausgebaut, und in das DEPO Glas eingebaut.
Dann DEPO Glas Gehäuse mit ZKW Streuscheiben mit dem eigentlichen ZKW Scheinwerfer zusammengebaut. 
Alles Passt, ich sehe auch keine Unterschiede bis auf das die ZKW Streuscheiben von der Qualität besser sind.

Meine Frage: Ist sowas erlaubt, und gibt es Probleme beim TüV? Die Ausleuchtung ist besser, und schaut aus wieder wie neu. Man darf an der Beleuchtungsanlage eigentlich ja nichts ändern, deshalb die Frage.

gruß
Sascha_528
Also wenn du tatsächlich nur die vordere Scheibe getauscht hast (und nicht die einzelnen Gläser dahinter) , dann ist keine Beeinträchtigung zu erwarten.

Erlaubt ist das ganze nicht.

Aber da ich selbst bei einer Prüforganisation tätig bin kann ich dir sagen das das im Regelfall kein Schwein erkennt. Dafür sind die wenigsten Prüfer sachkundig genug. Bzw das ist einfach zu speziell.
SHiFTY-59
Na was dir der Verkäufer selbst erzählt darf man nicht glauben, der will ja verkaufen ;) Wenn du nach dem gehst kannst du die wahrscheinlich auch in einen Audi A4 einbauen ^^

Es ist jetzt gut möglich, dass die Lichtstreuung nicht so ausfällt wie gewollt. Das merkt insofern wahrscheinlich am ehesten der Gegenverkehr wenn er nachts geblendet wird. Und der Prüfer bei der HU wenn die Scheinwerfereinstellung geprüft wird. Und wenn dort jetzt aufgrund der anderen Scheiben keine klare Hell-Dunkel-Grenze erkennbar ist oder diese sich nicht in einen akzeptablen Bereich einstellen lässt, dann wird das als Mangel aufgeführt werden.
Erlaubt ist es eigentlich nicht, da der Scheinwerfer als Ganzes ein bauartgenehmigtes Teil ist. Ich will nicht den Moralapostel markieren, aber wenn die Streuscheiben nicht identisch sind können andere geblendet werden, was, wenn das nicht 100% auszuschließen ist, du fahrlässig in Kauf nimmst. Also ich sags ja nur, ich will hier keine Schwarzmalerei betreiben. 
Jetzt könnte man sagen, was der Prüfer nicht weiß macht ihn nicht heiß, aber unter dem Sicherheitsaspekt wäre sicherzugehen, dass die Scheinwerfer jetzt den Gegenverkehr nicht blenden und anständig eingestellt werden können. (Bei der Prüfstelle oder einer Werkstatt mal das Einstellgerät vor die Scheinwerfer stellen und das ganze bewerten lassen und mit einem zweiten Wagen auf einer Landstraße im Dunkeln mal Gegenverkehr simulieren und checken ob man geblendet wird). Das könnte man tun um Risiken auszuschleißen.
Wenn nicht wäre es das Vernünftigste alles wieder zurückzubauen und sich eine andere Lösung zu überlegen. Wirklich sauber ist die jetzige Vorgehensweise leider nicht.

MfG SHiFTY
funny1313
nabend danke für die Antworten. Ich habe die Streuscheiben von meinem alten Scheinwerfer übernommen, also die Runden IM Scheinwerfer. Nur, dass Deckglas also das ganz äußer ist jetzt von Depo. Vom äußeren Glas gibt es keine Unterschiede, nur steht halt jetzt Depo drauf. Ich baue, auch keine CCFL Ringe ein, da es Verboten ist. Es geht mir auch nicht um die Optik, vorher war alles Matt und die Ecke gesprungen. Werde Morgen mal einen Lichtest machen.
Falls Interesse besteht kann ich mich gern noch einmal melden.

 Achja noch ein Bild: http://www.directupload.net/file/d/4414/uj484osv_jpg.htm

Bearbeitet von: funny1313 am 12.07.2016 um 22:47:48

Bearbeitet von: funny1313 am 12.07.2016 um 22:49:48

Bearbeitet von: funny1313 am 12.07.2016 um 22:50:53
SHiFTY-59
Habe mich verlesen, hatte es verstanden als wären die Depo-Streuscheiben verbaut ;) Mein Fehler!
Dann ist es natürlich weniger dramatisch. Die Glasscheibe hat keinen wirklichen Einfluss auf die Lichtstreuuung. Es ist zwar nach wie vor nicht erlaubt, aber wie gesagt: Was der Prüfer nicht weiß macht ihn nicht heiß. 

Scheinwerfer würde ich nach der Aktion aber dennoch einstellen (lassen) ;)

MfG SHiFTY
funny1313
Die Depo Streuscheiben sind leider nur für Linsen Scheinwerfer zugelassen. Steht den auf dem Deckglas sowas drauf? Also irgend eine Bemerkung z.B nur für H7 mit Linse? 

gußr
SHiFTY-59
Manchmal steht ein kleines "H7" oder "H1" auf dem Scheinwerferglas, aber ob das jetzt bei ZKW, bzw. jetzt ja bei dir DEPO, am E36 speziell der Fall ist, da bin ich mir auch nicht sicher, habe da sowas im Kopf. Einfach mal nachschauen. Selbst wenn ja, dann wird jemand wohl nur zufällig drauf stoßen oder wenn man darauf hinweißt.
Und sollte jemand danach fragen, kann man ja noch wenigstens versuchen zu argumentieren. Vielleicht sieht das ein Prüfer nicht allzu eng, sofern die Scheinwerfereinstellung stimmt.

MfG SHiFTY
Sascha_528
Also hab ich doch richtig verstanden das du das Glas vorne gestauscht hast.


Da würde ich mir an deiner Stelle keine Sorgen machen.
Das ist auch kein Einfluss auf die Hell Dunkel Grenze gegeben.
Dementsprechend wird es wie gesagt niemandem auffallen.

Licht sauber einstellen und dann ist gut :)
funny1313
richtig. ich habe die Depo Streuscheiben vom Depo Glasgehäuse ausgebaut, und meine eigenen ZKW Streuscheiben eingebaut. Dann das Deckglas mit den ZKW Streuscheiben wieder mit dem alten Scheinwerfer zusammengebaut. Die Depo Streuscheiben haben ganz andere Rillen, und sind nur für Linsen Scheinwerfer.