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Fossilmax
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 11.07.2016 um 10:22:02 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

Hallo BMW-Freunde,

ich hatte vor 5 Woche leider einen Unfall bei der ein unachtsamer Verkehrsteilnehmer beim Spurwechsel meine Stoßstange geküsst hat. Leider ist der Kasper dann auch noch weggefahren.... Inzwischen konnte die Polizei aber alles aufklären und ich habe Kontakt mit der Versicherung von diesem Menschen aufgenommen.

Kostenvoranschlag vom Freundlichen liegt bereits vor (1600 Taleronen).

Da mein geliebtes KFZ 3 Tage zum Freundlichen muss habe ich wohl auch einen Anspruch auf einen Leihwagen.

Da ich sowieso demnächst Urlaub habe kann ich in der Zeit auch mal auf mein Auto verzichten, Anspruch auf die Kohle habe ich aber doch trotzdem oder?

Frage: Wie rechne ich das mit der Versicherung ab?

Dann ist es ja auch so, dass durch den kosmetischen Eingriff der Wert von meinem Baby etwas sinkt.

Frage: Wie komme ich an die Kohle?

Weder Ersatzfahrzeug noch Wertminderung tauchen in dem Kostenvoranschlag auf.

PS: Rechtschutzversicherung hab ich (noch) keine.

Grüße
Fossil

 

Bearbeitet von: angry81 am 11.07.2016 um 10:22:02
uli07
Du reichst alle Rechnungen bei der Versicherung ein.
Die wird dir dann das Geld überweisen was sie meinen. Dann drohst du mit nem Anwalt. Meistens bezahlen die dann den Rest.
Eine Verkehrsrechtschutz sollte man in der heutigen Zeit abschließen bevor man sein erstes Auto kauft.
Fossilmax

Du reichst alle Rechnungen bei der Versicherung ein.

Ja aber wenn ich ja nur die Kohle für das Ersatzfahrzeug möchte bekomme ich doch keine Rechnung?
Performances
Und die Reparaturkosten ... möchtest du nicht?
Natürlich gibt es für das Leihfahrzeug eine Rechnung ... aber jetzt nicht einen 760Li mi Chauffeur ordern und dann abrechnen wollen ^^.
Warum gehst du nicht zu einem Anwalt (der dir bei einem unverschuldeten Unfall zusteht) ?
Die RS bringt dir hier jetzt nichts mehr, diese abzuschließen.
Fossilmax

Und die Reparaturkosten ... möchtest du nicht?

Doch, klar, das will ich a auch einreichen.

Natürlich gibt es für das Leihfahrzeug eine Rechnung ... aber jetzt nicht einen 760Li mi Chauffeur ordern und dann abrechnen wollen ^^.

Ich will ja kein Leihfahrzeug, aber ich meine gehört zu haben das mir das Geld dafür zusteht. Habe noch andere KFZ auf die ich notfalls ausweichen kann.
elvis35m
nim nen anwalt für verkehrsrecht  ... dann haste nen fachmann der dann alles für dich regelt und richtig entscheidet ... sop hab ichs immer auch gehalten wenn ich nich schuld bin beim unfall!
uli07
Er hat aber keine Rechtschutz. Somit kostet der Anwalt Geld.


Wenn du keinen Leihwagen in Anspruch nimmst bekommst du eine Tagespauschale.
Geh zu deinem Versicherungsvertreter. Der hilft dir bei solchen Fragen weiter. 


 
elvis35m
achwas .. wenn die sachlage 100% klar ist und er NICHT der Unfallverursacher ist , zahlst selber keinen Cent fürn Anwalt!

Leihwagen würde ich seien lassen da gibbet dann Tagessätze je nach Klassierung die du dann ausgezahlt bekommst!

Das hab ich schon 3x durchgemacht.... weil mir in 5 Jahren 3 Frauen in 3 verschiedene Fahrzeuge reingedonnert sind lol
Performances

Er hat aber keine Rechtschutz. Somit kostet der Anwalt Geld.

Siehe oben, was ich dazu geschrieben habe ...
In dem Fall braucht er keine RSV.
uli07
Ja, stimmt. Ist ja eindeutig und sogar mit Fahrerflucht.