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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Turbo4
Hauptthema:
Hallo,
habe letztes We meinen geliebten E92 335d verkauft (an wen könnt ihr euch denken...). Er lief bei mir 2 Jahre ohne Probleme. Der Käufer hat ihn ausgiebig, fast ne std, Probe gefahren (ich war natürlich dabei) und in einer Werkstatt auf ner Bühne besichtigt. Dort wies ihn der Werkstattmeister darauf hin, dass der Motor etwas ölfeucht ist (kein Tropfen oder so etwas). So weit so gut. Er hat ihn gekauft und mitgenommen.
Nun kommt er mir andauernd an, als erstes, der Wagen hätte Turboschaden, wegen dem bisschen öl. Man muss dazu sagen, er selber hat keine Ahnung von Autos. Das alles und was folgt hat ihm angeblich seine "Werkstatt des Vertrauens" gesagt.
Nun kam er, das Getriebe geht angeblich in Notlauf. Im Fehlerspeicher wären irgendwelche Fehler zum Getriebe hinterlegt. Ich hätte das gewusst und der Wagen hätte Getriebeschaden. Ich soll den zurücknehmen oder ihm das Geld für die Reparatur geben.
Wie gesagt, bei mir lief der Wagen 2 Jahre ohne Probleme. Da war nie Notlauf oder sonstwas.

Er will jetzt mit Anwalt kommen. Ich habe gesagt, mach doch, ich leite es dann an meinen weiter.

Meint ihr, mir könnte was drohen bzw. ich könnte verlieren?
Fogg
und nu?wie oft hatten wir das hier? 100x? 1000x?

 
SHiFTY-59
Was Fogg eigentlich sagen wollte war, dass das pauschal schwer zu sagen ist. (Hab ich das nich schonmal so irgendwo geschrieben? ^^)

Hast du den Wagen unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft? Für privat verkaufte Fahrzeuge gilt diese bis zu einem 1 Jahr für gewöhnlich.
Der Ausschluss muss aber im Vertrag explizit erwähnt sein, sonst gilt die Haftung dennoch.
Der Schaden muss aber schon vor dem Verkauf vorhanden gewesen sein - das muss der Käufer aber beweisen. Es ist zwischen Mangel und Verschleiß zu unterscheiden. (Bei Verkauf zwischen privat und privat) Und genau da wirds dann kompliziert, erfordert im Ernstfall Sachverständige usw.

Du bist jetzt noch zu nichts gezwungen. Ein bisschen mit Anwalt drohen und Briefe schicken ist alles nichts wildes (naja ausser deinen Anwalt ggf. fürs zurückschreiben bezahlen), erst wenn es vor Gericht gehen sollte und das Urteil dir eine Schuld zuspricht wirst du gezwungen sein für finanziellen Ausgleich zu sorgen oder wasauchimmer dann entschieden wird.

Siehe auch Website des ADAC, dort gibt auch ein Sammelwerk bekannter Schäden und Urteile dazu.

Wie ich immer sage: Wenn wir auf sowas eine pauschale Antwort geben könnten bräuchte das Land keine Anwälte und Gerichte mehr, aber genau mit solchen Fällen verdienen diese ihre Brötchen.

MfG SHiFTY
Turbo4
Es war/ist der Kaufvertrag von Privat, wie man ihn bei mobile.de ausdrucken kann.

Darin steht unter II. Gewährleistung:

"Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten."

Unter III. habe ich ja nur die Laufleistung angegeben, und dass das Fahrzeug in meiner Zeit keinen Unfall hatte.

Unter VIII. Sondervereinbarungen habe ich noch handschriftlich eingetragen:

"Fahrzeug wurde in einer Werkstatt besichtigt und Probe gefahren."

Die waren zu zweit. Mein Kumpel war auch dabei. Also er kann bezeugen, dass wir in der Werkstatt waren, der Meister auf das "ölfeuchte" hingewiesen hat und das bei einer ausgiebigen Probefahrt (waren zu viert unterwegs), wie immer bei dem Wagen, keine Mängel aufgetreten waren.
SHiFTY-59
Na dann bist du wie ich finde doch aus dem gröbsten raus.
Für die die es ganz genau nehmen würden, hätte man noch alle Mängel die der Kollege bei der Besichtigung aufgezählt hat um den Kaufpreis zu drücken (da kommen ja dann die scheinbar kuriosesten Dinge zutage wenn man den Interessenten glauben mag), in den Kaufvertrag schreiben können dann wäre von vornherein klar gewesen, dass diese Mängel vorhanden waren der Käufer sie aber bewusst hingenommen hat - sonst hätte er ja einfach wieder gehen können.
Aber das ist ja jetzt egal, der Papierkram (Zumindest der zum reinen Verkauf, weniger der für das rechtliche Nachspiel) ist ja jetzt abgehakt.

Wenn man dir keine Arglistige Täuschung (Stichworte: "...vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten...") oder dergleichen nachweisen kann - davon will ich ja auch nicht ausgehen ;) - kann ich mir nicht wirklich vorstellen was da noch kommen soll ausser ärgerlichen Anrufen und lästigen Briefen.
Oder der Käufer ist halt so verbissen, dass er es auf die Gerichtsverhandlung ankommen lässt, wobei er dann schwer zu kämpfen haben wird - denke ich.
Dann gilt aber wie oben: Das Gericht fällt die endgültige Entscheidung - ich nicht ;)

Bin aber kein Jurist, aber auf der Grundlage meines Wissens zu dem Thema ist das meine "Lagebeurteilung".
Sonst lass dir doch eine kleine Einschätzung deines Anwaltes geben, falls er ohnehin wegen eines Anwaltschreibens des Käufers auf den Plan tritt, und solang hier kein rechtlich bewanderter User seine Beurteilung auf Basis von Berufserfahrung beitragen sollte.

MfG SHiFTY

Bearbeitet von: SHiFTY-59 am 23.03.2016 um 23:48:03
Turbo4
Ja, das dachte ich mir im nachhinein auch, dass ich die Mängel hätte aufschreiben sollen. Das habe ich leider nicht. Hab halt nur reingeschrieben, dass das Fzg. in einer Werkstatt besichtigt wurde. Aber hätte halt im Ernstfall mein Kumpel (ggf. sogar den Meister dort), die es bezeugen können.
Ich habe 2014 die Getriebeölwanne getauscht, wegen Ölverlust an der Dichtung. Das wusste er und sogar die Rechnung der Ölwanne liegt mit bei. Das Getriebe lief aber vor der Reparatur, wie auch danach, immer ohne Probleme. Genauso wie bei der beinahe einstündigen Probefahrt durch den Käufer.
Ich vermute, daher will er mir wegen dem Getriebe was unterschieben. Das da vl ältere Fehler abgelegt sind, kann möglich sein. Man liest ja nicht jede Woche den Fehlerspeicher aus, erst recht nicht, ohne einen Grund.

p.s. Zum Anwalt wollte ich erst gehen, wenn von seinem Anwalt was kommen sollte. Meine Rechtsschutz deckt es zwar ab, habe mich bereits informiert, aber SB 150€. Da ich "persönlich" keinen Anwalt kenne, wird mir bestimmt keiner formale Fragen "umsonst" beantworten.

Bearbeitet von: Turbo4 am 24.03.2016 um 00:03:47
jochen78
GI

Wenn du im ADAC bist gibt's da eine kostenfreie Anwaltshotline.

Gruß
Jochen
Turbo4
Bin ich nicht. Aber mein Kumpel. Kann ich mich am Tele als er ausgeben? :D
Imotski
ruhe bewahren und erstmal abwarten... natürlich immer freundlich bleiben.... meistens kommt nichts.

falls was kommt: hast du zeugen beweise für die längere probefahrt bzw werkstattbesuch? wurde das im vertrag festgehalten? das ist nicht nötig doch wäre es nicht schlecht... wenn du reines gewissens niemanden verarschen wolltest kannst du ruhig schlafen.

zum thema arglistige täuschung kann dir mb100 falls er lust hat mehr schreiben. aber wahrscheinlich hörst du von dem typen nie wieder....


Edit: ach ja ich sehe gerade du hast das in den vertrag geschrieben. das ist auch gut so. 

allgemein bin ich der meinung wer einen gebrauchtwagen von privat kaufen will sollte sich schon dem entsprechend auskennen bzw jemanden mitnehmen oder halt zum check in ne werkstatt fahren. Ich könnte kotzen wie viele leute sich einfach so nen gebrauchtwagen kaufen 0 ahnung haben und dann bei der ersten inspektion bemerken, dass ihr kauf nicht das wahre ist und sich dann theater machen...

Bearbeitet von: Imotski am 24.03.2016 um 00:16:35

Bearbeitet von: Imotski am 24.03.2016 um 00:19:30
cxm
 

Er will jetzt mit Anwalt kommen. Ich habe gesagt, mach doch, ich leite es dann an meinen weiter.
(Zitat von: Turbo4)


Hi,

richtig reagiert - genau so !
Was dabei heraus kommt, wird Dir niemand vorhersagen können.
Weder Dein Anwalt noch sonst jemand.
Warte erstmal ab, noch ist keine Anzeige erstattet worden.

Für mich klingt das nach einem unseriösen Käufern, der nachträglich Geld rausschinden will.
Wenn Du dem Käufer die Rücknahme anbieten willst, mache ihm klar, dass er pro Tag 200€ für die Nutzung zahlen darf.
So viel kostet etwa ein vergleichbarer Wagen (Audi A5 Coupé) bei einem Autovermieter.
Dass Du Anspruch auf eien Nutzungsgebühr hast, steht außer Frage, über die Höhe entscheiden ggfs. Andere.
Aber ich würde das erstmal so ansetzen.

Wenn er dann nur noch auf die vermeintlichen Reparaturkosten besteht, hast Du die Gewissheit.
Da kommen dann weder eine Anzeige, noch die Rückgabe...

Ciao - Carsten

Bearbeitet von: cxm am 24.03.2016 um 07:03:41
B3AM3R
Bleib erst mal locker. Da kommt eh nix raus. Das ist nur ein Troll. Wäre das eher so der Anwalttyp und er hätte Recht, dann hättest du schon lange Post. Du bist Privatverkäufer ohne Garantie oder besondere Gewährleistung. Er ist lange gefahren, hat ihn checken lassen und damit ist das Thema zu 90% durch. Er hat die Beweislast und offensichtlich null Ahnung. Der beißt nicht, der will nur spielen.
Der wollte ihn wahrscheinlich anmelden und hat gemerkt das es doch kein 318d ist und jetzt brauch er Geld um seine Versicherung zu bezahlen. ^^
Turbo4
Ja ich denke auch, er will nur Geld rausschinden. Die beiden meinten am We, jetzt hätten sie kein Geld mehr zum tanken für den Rückweg (80km).
Was ich wegen dem Turbo meinte. Als erstes kam er ja an, der Druckschlauch zum LLK müsse getauscht werden. Das kostet 149€, ob ich mich mit 100€ beteiligen würden... Habe ich natürlich verneint. Dann einen Tag später, wäre auf einmal das Getriebe defekt. Ich hätte davon gewusst und würde ihn somit arglistig getäuscht haben.
So ein und anderen Schwachsinn muss man sich anhören, wenn man ein schönes Auto verkauft hat. Einfach nur nervig...
elvis35m
ganz einfach ich würde an deiner stelle jegliche kommunikation mit dem käufer einstellen und abwarten was passiert  so machst schon keinen fehler....nen anwalt kannst immer noch hinzuziehen !
Performances
Immer wieder interessant was manche Käufer doch für anscheinende Schrotthaufen kaufen, wäre es wie beschrieben, wie ist das Teil eig. noch gefahren ^^?
Jeder der schon mehrere Fahrzeuge (oder auch andere Dinge) verkauft hat kennt solche Spezialisten. 
Man muss aber auch klar sagen, dass es immer zwei Wahrheiten gibt und man selbst evtl. sogar unbewusst Details vergisst.
Also einfach abwarten und Tee trinken, wenn etwas kommt kannst du ja reagieren. Antworten würde ich ihm garnicht mehr, kostet nur Zeit und erregt die Gemüter- Der verfällt sonst ja noch einen einen Spieltrieb. 

Noch etwas, Gewährleistung und Garantie.
Garantie = Freiwillig, wenn man diese nicht explizit anbietet dann gibt es die auch nicht.
Gewährleistung = gesetzlich, wenn man diese nicht AUSSCHLIEßT, dann gilt diese zwei Jahre (bei Gebrauchtwaren kann diese, wenn explizit genannt, auf ein Jahr verkürzt werden). Als Privatperson sollte man diese ausschließen, ansonsten gilt diese auch hier. 


 
Turbo4
Die Gewährleistung ist die Sachmängelhaftung, oder?
Diese ist ja, wie ich geschrieben habe, in dem mobile-Kaufvertrag "automatisch" ausgeschlossen.

p.s. Er hat mir dann noch geschrieben (per sms), er stellt mir das Auto morgen vor die Tür :D
Da dachte ich innerlich so, wie soll das mit Getriebenotlauf gehen?! Hab dann geschrieben, dass brauchst du nicht. Das Geld ist sowieso nich mehr hier.

Bearbeitet von: Turbo4 am 24.03.2016 um 11:54:14
cxm
Hi,

hast Du den Wagen abgemeldet übergeben?

Ciao - Carsten
Turbo4
Leider angemeldet. Hab mich dazu überreden lassen, da sie zunächst freundlich wirkten.

Er hatte mich am Montag angerufen, als noch kein "Stress" war, er hätte das Auto wie vereinbart abgemeldet. Ich hoffe das stimmt auch. Wir hatten im Vertrag festgehalten, dass das Fahrzeug am 21.3 abgemeldet bzw. umgemeldet wird.
KW-Muffel
Hi Turbo,  ruf bei der Zulassungsstelle an und bei deiner Versicherung, der musst / sollst du es ohnehin melden, das das Auto verkauft ist !
Das es im Vertrag steht ist genau richtig !   Gruß   Peter
Performances
Wenn er dir den Wagen zurückschenken möchte, warum nicht ^^.
Im Getriebenotlauf fährt der Wagen auch noch, so ist es nicht. 
Turbo4
So, es gibt Neuigkeiten.

Das Fahrzeug wurde wie vereinbart abgemeldet. Habe nun aber Post von seinem Anwalt bekommen.

Also zunächst, laut einem Gutachten was der Käufer hat erstellen lassen, wurde das Fahrzeug mal nachlackiert. Dadurch soll ich ihn arglistig getäuscht haben und soll das Auto zurücknehmen.
In meiner Zeit ist das Fahrzeug unfall- und nachlackierungsfrei. Habe auch den Kaufvertrag rausgesucht, wo ich ihn gekauft hatte (von Privat). Der damalige Verkäufer hat mir das gleiche bestätigt, dass das Fahrzeug in seiner Zeit unfallfrei ist/war.
Außerdem soll ich "Mängel" verschwiegen haben, wo z.B. hinterlegte Fehler von ein oder zwei Glühkerzen und der Partikelfilter soll voll sein. Sein Anwalt argumentiert, da ich das Fahrzeug ja 2 Jahre lang hatte, dürften mir diese "Mängel" nicht verborgen geblieben sein. Komischerweise ist er, zwischen Kauf und Gutachten (gute 2 Wochen) knapp 1000km gefahren. Also können diese "Mängel" ja so schlimm nicht sein! In meinem Besitz fuhr der Wagen, wie auch bei der Probefahrt, immer einwandfrei.

Was noch zu bemerken ist, sein Kumpel der bei der Besichtigung dabei war, ist laut eigener Aussage Lackierer bei BMW. Er hat vor Ort gesehen, dass das Fahrzeug mal nachlackiert wurde. Dieses Argument haben die beiden auch genutzt, um den Preis zu drücken. Davon wird er bestimmt seinem Anwalt nichts erzählt haben. Mein Kumpel, der ebenfalls die ganze Zeit dabei war, könnte dies wenn nötig bezeugen.
Darksidee36
Ist halt die typische Masche von solchen Autokäufern.
Performances


Was noch zu bemerken ist, sein Kumpel der bei der Besichtigung dabei war, ist laut eigener Aussage Lackierer bei BMW. Er hat vor Ort gesehen, dass das Fahrzeug mal nachlackiert wurde. Dieses Argument haben die beiden auch genutzt, um den Preis zu drücken. Davon wird er bestimmt seinem Anwalt nichts erzählt haben. Mein Kumpel, der ebenfalls die ganze Zeit dabei war, könnte dies wenn nötig bezeugen.


Also doch nachlackiert? Im Kaufvertrag niedergeschrieben?
Dein Kumpel ist leider so glaubwürdig wie seiner ...
 
Turbo4
Laut Gutachten nachlackiert ja.
Leider habe ich Trottel das nicht in den Kaufvertrag aufgenommen.
elvis35m
Das is nicht gerade gut...den genau. So was ist dann schon ne wissentliche Täuschung im.Ansatz...
Turbo4
Er wusste es ja. Sein Kumpel hat es uns alle 4 die da waren  ja gesagt.
Ich wusste bis dato nix davon. Außerdem haben sie das als Argument genutzt, den Preis weiter zu drücken.
Davon ab heißt ja nachlackieren nicht zwangsläufig einen Unfall. Der kann ja auch mal zerkratzt worden sein o.ä.

Bearbeitet von: Turbo4 am 18.04.2016 um 21:18:45

Bearbeitet von: Turbo4 am 18.04.2016 um 21:23:37
elvis35m
Na dann viel Glück....abwarten ...
Performances
Richtig, nachlackieren muss nicht unbedingt angegeben werden (kleinere Bagatellschäden) ...
Wenn du den Wagen als unfallfrei im Kaufvertrag deklariert hast und der Wagen ein Unfallwagen war, dann könnte der Käufer prinzipiell vom Kaufvertrag zurücktreten.
Der gute Käufer scheint ja aber jedes Loch zu suchen um die Kiste zurückzugeben :)?
Ich glaube, ohne Anwalt kommst du nicht weiter.
Wurde dir der Wagen eig. als Unfallfrei verkauft?, Händler oder Privat ? 

 
elvis35m
da hat er 100% recht ...

da wirste um nen Anwalt net herumkommen denn der wird dich richtig beraten un zusehen das de nix falsches machst....
Heckpropeller
Stell dich schon mal auf nen Prozess ein.
Bei dem Aufwand den er betreibt.
Eine Rücknahme wird dann unumgänglich sein.
Vielleicht einigt man sich auf einen Vergleich.
Turbo4
Was heißt auf einen "Vergleich" einigen?

Ich habe das Fahrzeug von Privat als unfallfrei gekauft. Habe den Kaufvertrag auch vorliegen von damals. Er hat das gleiche im "mobile.de"-Kaufvertrag angekreuzt wie ich, dass das Fahrzeug "in der Zeit des Verkäufers" unfallfrei ist/war.


p.s. Habe mit 2 Anwälten unverbindlich gesprochen. Der eine sagt, da sollten wir uns zusammen setzen, der andere sagt, bis nichts vom Gericht kommt (wegen einer Anklage) würde er zunächst nichts machen. Also ich muss und soll nicht auf das Schreiben reagieren.

Bearbeitet von: Turbo4 am 19.04.2016 um 16:55:41
Heckpropeller
Da zugesicherte Eigenschaften nicht der Wahrheit entsprechen ist das bei dieser Geldsumme sehr wahrscheinlich, dass der Kläger Recht bekommt.

Du solltest dich mental darauf vorbereiten.

Worauf plädiert die Gegenseite eigentlich?
Rücknahme, Minderung des Kaufpreis?
Turbo4
Rücknahme zum vollen Kaufpreis! Obwohl er schon mind. 1000km gefahren ist!

Ich habe jetzt schon ein anderes Auto gekauft. Wovon soll ich das zurück zahlen?! Davon ab will ich das natürlich nicht.

Bearbeitet von: Turbo4 am 19.04.2016 um 17:05:05
Greis²
Nimm dir nen Anwalt der ensprechend antwortet.
Unendlich nervig aber diese Spastis gibt es immer wieder...
Heckpropeller
Ich verstehe das voll und ganz.
Ich will dir nur die Augen etwas öffnen.
Von wem ist das Gutachten?
Schalte einen Anwalt ein.
Turbo4
Ja das Gutachten ist von einem Gutachter.
Ich habe zugesichert, dass das Fahrzeug in der Zeit in meinem Besitzt unfallfrei ist. Das ist ja auch so!
Wenn was vom Gericht kommt, mache ich das ja auch.
Heckpropeller
Ich würde, wenn nicht rechtschutzversichert, auch nicht reagieren. Da es eh zur Klage kommen wird.
Da würde ich mir einen Anwalt nehmen.

Wenn du rechtschutzversichert bist, dann ab zum Anwalt.

Ansonsten auf den Brief vom Amtsgericht warten.
Turbo4
Ich bin rechtschutzversichert.
Aber mein Anwalt hat gesagt, wir brauchen/müssen/sollten erst reagieren wenn was vom Amtsgericht kommt.
Performances
oder eben Landgericht, da der Wagen wohl mehr wie 5000€ gekostet hat.
Heckpropeller
Da mehr als 5000, natürlich Landgericht.
Turbo4
Wenn ich den Wagen zurückkaufen müsste, was ich nich hoffe, könnte ich dann nach gut 2 Jahren (Kauf war im Januar 14) auch Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vorbesitzer geltend machen? Er hat mich ja beschissen.



MfG
Performances
Die Zauberworte heißen:
- Anwalt,
- Beweise.
Turbo4
Er hat mich heute wieder angerufen. Ich soll ihm 2000€ zahlen oder er stellt ne Anklage.
Ich glaube, der lügt wie gedruckt. Sein Anwalt fordert den vollen Preis zurück, er "nur" 2000€. Dann erzählt er mir, das Getriebe wäre defekt, der Wagen steht seit 4 Wochen vor seiner Tür. Komisch das er in den 2,5 Wochen bis zum Gutachten nach dem Kauf schon über 1000 km gefahren ist! Dann sitzt angeblich der Partikelfilter zu, davon sollte ich gewusst haben. Komisch dass der Wagen selbst bei seiner fast 1 stündigen Probefahrt völlig normal fuhr!
Amstrong
Kurz und knapp, warte in dem Fall wie dein Anwalt schon sagte ab, bis was von Gericht kommt.
Turbo4
So, nachdem er mich ja wieder angerufen hatte wegen den 2000€ (kurz bevor die Frist abgelaufen war für den vollen Kaufpreis und ich nicht reagiert hatte) kam nun das Schreiben von seinem Anwalt. Die haben jetzt ein "Vergleich" gemacht. Ich solle 3000€ zahlen, dann kommt es zu keiner Anklage. Erst so dann so... Sieht für mich nur nach Abzocke aus. Ich hatte ihn gebeten, er soll mir mal ein Foto vom Kombiinstrument schicken bei laufendem Motor...hat er bis heute nicht gemacht.
Und bitte keine Kommentare, frag deinen Anwalt. Ich hab keine Lust wegen dem Spinner 150€ SB zu zahlen, solange ich es nicht MUSS!



MfG
knax
Wer hat denn den Vergleich gemacht? Er mit seinem Anwalt oder ist das deren Vorschlag?

Turbo4
Er mit seinem Anwalt und das ist deren Vorschlag, also quasi beides^^
Oder wie meinst das?
mb100
 

Er mit seinem Anwalt und das ist deren Vorschlag, also quasi beides^^
Oder wie meinst das?
(Zitat von: Turbo4)


 
Sagen wir mal so: 

"Einen Vergleich machen" heißt im juristischen Bereich: zwei Parteien, die sich miteinander eigentlich nicht ganz grün sind, treffen eine Vereinbarung mit dem Ziel, den Konflikt beizulegen. 

Vorliegend wurde also noch kein Vergleich gemacht, sondern die gegnerische Partei hat Dir einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. 


Du kannst nun beispielsweise ebenfalls einen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Also den Vorschlag in den Punkten, die Dir nicht so ganz gefallen, abändern und dann zurücksenden. Bzw. - wenn Du tatsächlich auf den Vergleich eingehen solltest (was möglicherweise das kleinere Übel sein könnte...) - mit dem Anwalt Rücksprache halten. Vor allem wenn der schon im Boot ist. Oder Du befolgst den Worten Deines Anwalts, sortierst den Vergleich in Ablage rund ein und wartest, bis was vom Gericht kommt. 
Ich würd btw. die 150 Euro SB als das definitiv kleinere Übel einsortieren und selbige investieren. Bzw. kommst Du da wahrscheinlich eh nicht drum rum. Denn, wie Heckpropeller schon gesagt hat: wenn es vor Gericht landet, dann vorm LG, weil der Streitwert 5 Mille überschreitet. Und da herrscht Anwaltszwang.

Bearbeitet von: mb100 am 01.05.2016 um 17:18:02
Turbo4
Ja, so kann man es sagen.
Klar, wenn es vor Gericht gehen sollte, nehme ich mir natürlich einen Anwalt.
Sein Anwalt schreibt immer, sollte ich nicht zahlen, kommt es zur Klage vor dem Amtsgericht... Von LG hat der nie was gesagt.



MfG
mb100
 

Sein Anwalt schreibt immer, sollte ich nicht zahlen, kommt es zur Klage vor dem Amtsgericht... Von LG hat der nie was gesagt.
(Zitat von: Turbo4)


 
Dem Kläger gehts darum, dass er Dir den Wagen wieder vor die Tür stellt und Du ihm die Kohle wieder gibst, richtig?
(Egal ob wir das Kind nun Täuschungsanfechtung, Rücktritt, Widerruf oder sonst wie nennen)

Und Du hast den Wagen für mehr als 5.000 Euro verkauft, richtig?
Turbo4
Ja wie gesagt, erst sollte ich alles zurück zahlen, dann jetzt "nur" noch 3000€ für angebliche Mängel.
Klar mehr als 5000€  Kaufpreis ;)Der Anwalt schreibt sinngemäß: Gegen Zahlung der 3000€ sind alle Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag...erledigt.Da frage ich mich, welche Gewährleistungsansprüche!?

Bearbeitet von: Turbo4 am 02.05.2016 um 01:14:21
mb100
Ab 5.000,01 Euro Streitwert (und wenns um ne Rückabwicklung bei voller Kaufpreiserstattung geht, ist die Grenze ja geknackt) ist grundsätzlich das Landgericht zuständig. Es gibt Ausnahmen (z.B. Familiensachen, Mietsachen), aber da seh ich nix, was passt. Da kann er fünfzig mal schreiben, dass der Fall vorm AG landet. Bzw. wenn er beim AG Klage einreicht, wird dieses entweder die Klage abweisen wegen Unzuständigkeit (und den Hinweis geben, dass das LG zuständig ist) oder es wird die Klage direkt ans zuständige LG weiterreichen. 

Warum der Anwalt das macht, weiß ich nicht. Entweder Taktik - er will verhindern, dass Du Dir nen Anwalt nimmst - oder er macht eigentlich kein Zivilrecht und weiß es nicht (mehr). 
cxm
Hi,

ob der Käufer wohl eine Rechtsschutzversicherung hat, wenn er schon den Sprit für die Heimfahrt nicht zahlen konnte?
Ein paar fordernde Briefe bekomme ich auch noch gegen einen Kasten Bier von einem RA aus dem Bekanntenkreis.
Bei einer Klage kommen noch 800-900 € an Anwalts- und Gerichtskosten dazu.
Der Streitwert wurde ja schon auf 3t€ festgelegt.

Hast Du den Wagen weit weg verkauft?
Geklagt wird am nächsten Gericht Deines Wohnortes.

Versuche mal herauszufinden, ob der Anwalt bzw. seine Kanzlei bei der zuständigen Anwaltskammer gelistet ist.
www.rechtsanwaltsregister.org
Da gibt's manchmal die merkwürdigsten Sachen...

Ciao - Carsten
EDik-1990
Du hast ja den Wagen guten Gewissens verkauft. Manchmal kommen halt Probleme gleich nach dem Kauf, dass Risiko ist aber immer beim Gebrauchtwagen Kauf vorhanden. Warum sollst du die Reparaturen den zahlen? Der Käufer hat halt Pech gehabt, du kannst ja nichts dafür, gekauft wie gesehen, er soll dir beweisen das du es bewusst verschwiegen hast. Gehe am besten zu einem Anwalt. Notfalls sogar vors Gericht.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei dem Fall.
Turbo4
Genau so ist es. Ich hatte nie Probleme mit dem Auto.
Dann hatte er den Wagen gekauft. Zuerst funktionierte angeblich plötzlich das Getriebe nicht mehr (das war 3 oder 4 Tage nach Kauf). Dann ging angeblich die Motorlampe an und das Fahrzeug musste zu BMW geschleppt werden (vom Getriebe war seitdem keine Rede mehr; außerdem sehe ich ja anhand des Kilometerstandes, dass er bis dahin schon 700km gefahren ist in ca.1 Woche). Dort haben die den ausgelesen und es sollen die Glühkerzen defekt sein samt Steuergerät, der Partikelfilter voll und der Druckschlauch zum LLK ölfeucht (letzteres hatte ihm schon der Meister bei der Besichtigung in der Werkstatt bei der Probefahrt gesagt). Ausgelesen wurde er damals nicht. Zusätzlich laut einem Gutachten, was der Käufer hat erstellen lassen, wurde der Wagen mal nachlackiert. Davon wusste ich aber auch nix. Das war definitiv nicht während meiner Zeit.
Dann kam ja das erste Schreiben, wo der Kauf komplett rückabgewickelt werden sollte mit einer Frist von 2 Wochen, weil ich ja arglistig getäuscht hätte. Darauf habe ich nach anraten mit meinem Anwalt nicht reagiert. Kurz vor Ablauf dieser Frist, ruft mich der Käufer an. Ich hätte ja nicht reagiert bla bla bla... Ich sollte ihm 3000€ zahlen, dann wäre die Sache erledigt. Ich habe dazu nur gesagt, wenn er was will soll er mir das schriftlich mitteilen (alles andere zählt ggf. vor Gericht ja eh nicht). Darauf hin kam das letzt genannte Schreiben mit der 3000€ Forderung. Würde ich das zahlen, würde es zu keiner Anklage kommen.

Das alles klingt für mich halt nach reiner Abzocke. Das der Käufer und sein Anwalt sich kennen und/oder Verwandt sind, halte ich nicht für ausgeschlossen.
Er wohnt ca. 80km weg.
Zu dem Thema Lackierung hatte ich ja schon mal was gesagt, dass sein Kumpel, der Lackierer ist, es ja vor Ort gesehen hatte und die beiden damit den Preis noch gedrückt haben. Das könnte ich durch meinen Kumpel als Zeugen beweisen, der die ganze Zeit dabei war. Schriftlich festgehalten hatte ich es ja dummerweise nicht.

Bearbeitet von: Turbo4 am 02.05.2016 um 15:04:06
Performances
Dein Kollege ist aber als Zeuge genau soviel wert wie seiner.
Abwarten und das gute Wetter genießen. 
Entweder es kommt was oder es kommt nichts, ändern kannst (bzw. willst) du ohnehin nichts.
alessandro90
Hallo turbo4.
Bin gerade zufällig auf dein Problem gestoßen..

Leider kenne ich solche Lutscher die stundenlang versuchen den Preis zu drücken. Ich verkaufe selber viele Sachen auf eBay und willhaben, natürlich Sachen die funktionieren. Man macht sich am Telefon zb. einen Preis von 500 aus. Oke. Dann ist der Käufer da und redet irgendwas von 150?
In letzter Zeit hab ich keinen Nerv mehr für solche Leute und als Antwort von mir kriegen sie: Schau ich aus wie der Weihnachtsmann? 500 oder du verpisst dich!

Was ich dir damit sagen will, ich kenne solche Leute verdammt gut. Wie kommt man auf die Idee einen Preis den ich haben möchte einfach so zu drücken? Oder bei einem Gebrauchtwagen jedes Teil zu bemängeln.. Dann Kauf dir halt ein neues. Du kannst ja auch nicht zum BMW Händler gehen und sagen wao schöner x6, aber ich gib dir nur 5000.

Wahrscheinlich möchte er dir nur Angst machen, aber das wichtigste für dich, er hat gewusst was er da kauft. Oder? Sein Pech.
Ich würde an deiner Stelle jede Kommunikation oder Sonstiges sofort einstellen. Erst wenn mich Sein Anwalt anruft und nur dann könnte man reden.

Vielleicht haben sie ja nach dem kauf die guten Teile ausgebaut? Vielleicht hatte er einen Unfall ? Und was will er jz? Na na immer wieder diese pfeiffen.

Das wird schon..

Okan1989
Hallo Bmw Freunde
Ich wusste nicht wie ich jetzt eine eigene Seite erstelle deswegen frage ich einfach mal hier

Und zwar geht es um meinen e63 04/2007
Beide Scheinwerfer funktionieren nicht mehr
Hab jetzt bei eBay was gefunden aber es sind halt Scheinwerfer mit Kurven Licht wäre das iwie möglich die einzubauen weil es ist nicht einfach normale zu finden
Bedanke mich für jede Antwort im Voraus
Turbo4
So Leute, muss mich leider mal wieder in dem Fall melden.
Der Käufer hört nicht auf zu nerven. Nebenbei, mittlerweile will er nur noch 950€ :D.
Aber das "schlimmste" ist, er nervt nicht nur mich, sondern auch meine Eltern. Hat über die Adresse ja deren Nummer rausbekommen. Mich kann er nicht mehr anrufen, da seine Nummer und unbek. Anrufe blockiert sind.
Er hat gerade heute wieder bei meinen Eltern auf den AB gesprochen, er würde bald mit Inkasso vorbeikommen. Klar mache ich mir um meine Eltern etwas Sorgen. Mein Anwalt sagte, wenn es nicht aufhört, soll ich zur Polizei gehen. Dort war ich. Die können (oder wollen) nix machen. Das "Nerven" in Form von Anrufen und/oder SMS wäre kein Straftatbestand!
Was soll ich machen? Will natürlich nicht, dass er und/oder andere bald wirklich bei meinen Eltern vor der Tür stehen. Man weiß ja nie, was die vorhaben.


p.s. Noch nebenbei, weder von seinem Anwalt noch vom Gericht ist mal wieder gekommen! Er hat mir ne SMS geschrieben (die gehen noch durch), dass gestern angeblich ein Gerichtstermin gewesen wäre. Habe eben mal spaßeshalber beim entsprechenden Gericht angerufen. Dort war natürlich nix, wie ich es mir gedacht habe.

Bearbeitet von: Turbo4 am 14.07.2016 um 15:11:59
Performances
Lass die Nummer eben blockieren... dann wird er vermutlich zwar mit einer neuen kommen, aber hier geht es wohl darum wer den längeren Atem hat.
Oder Nummer wechseln, dann hat es soweit zumindest einmal ein Ende. Die dann eben evtl. nicht wieder veröffentlichen.
Turbo4
Nummer blockieren is das eine, habe ich bei meinem Handy gemacht.
Das verhindert im Zweifelsfall ja aber nicht, dass er doch irgendwann vor der Tür bei meinen Eltern steht...
Performances
Ja gut, solange er nicht auf eurem, dem deiner Eltern, Grundstück rumlungert kann er sich doch da gerne die Beine in Bauch stehen.
Egal ob bei 35°C in der Sonne oder -20°C im Winter.
Weis ja nicht was er da will ... 
Der wird aber vermutlich (wie in 99% der Fälle) kein einziges Mal bei dir auftauchen. 
NeoX_335i
Mach dir keinen Kopf darum, er will dir nur Angst machen damit er noch etwas vom Preis zurück bekommt. Wie schon gesagt, stell die Kommunikation mit ihm ein. Er wird irgendwann aufgeben.

Wenn er den Wagen vorher so ausführlich "getestet" hat er halt Pech gehabt. Denkt wohl er hätte 10 Jahre Garantie und Gewährleistung auf einem Gebrauchtwagen den er sich privat gekauft hat? Hab selber schon Erfahrungen mit solchen Leuten gemacht irgendwann geben die es auf und es wird wahrscheinlich nichts vom Anwalt oder von ihm kommen.

Viel Erfolg noch