Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.
Antwort erstellen
T H E M A R Ü C K B L I C K
Face2Face Hauptthema: |
Hallo liebe Leute,
ich habe eine kurze Frage. Letzte Woche war ich beim TÜV um Fahrwerk und Felgen einzutragen. War auch kein Problem und wurde auch so abgenommen,
Jedoch, hat der Prüfer die Ölwanne sowie die Handbremse bei der HU bemängelt. Ich habe jetzt 4 Wochen Zeit um das zu beheben, klar.
Meine Frage ist jetzt, bei einer Polizeikontrolle würden die natürlich bemerken das diese Sachen die Eingetragen worden sind nicht im Schein stehen. Ich kann auch die Eintragungen nicht bei der KFZ Stelle reinschreiben lassen, wenn das Auto kein TÜV hat...
Hat da jemand schon Erfahrung? Gibs da Ärger deswegen? Oder reicht es der Polizei, wenn ich den Bericht vom Prüfer zeige? |
bmw e36 |
Auf dem Schein steht extra geschrieben- bei der nächsten Gelegenheit in den Kfz Schein schreiben zu lassen.
D.h du musst erst wenn du umziehst odersonst was auf der Zulassungsbehörde machst, das Eintragen lassen.
Ich fahre schon fast 2 Jahre nur mit dem Bericht rum ;) |
Papa76 |
Ich fahre schon fast 2 Jahre nur mit dem Bericht rum ;)
(Zitat von: bmw e36)
Und damit dürfte die Eintragung hinfällig sein. Lies mal das Kleingedruckte auf der Rückseite. 😶 |
bmw e36 |
Für den Tüv im Dezember hat es gereicht ;) |
Papa76 |
Für den Tüv im Dezember hat es gereicht ;)
(Zitat von: bmw e36)
;) Bei mir auch immer. Bis mal ein aufmerksamer Gesetzeshüter bei ner Kontrolle intensiver geschaut hat. Ist halt rausgeschmissene Kohle, die Abnahme wiederholen lassen zu müssen, weil die ursprüngliche abgelaufen ist. |
bmw e36 |
Das ist korrekt! xD |
bmw e36 |
Hab nochmal in den Unterlagen geschaut und nichts gefunden was von Erlöschung nach bestimmter Zeit aussagen würde.
Nur dass die Änderung bei nächstmöglicher Möglichkeit einzutragen sind |
Bruderchorge |
Es gibt abnahmen die sofort in den Schein einzutragen sind und es gibt abnahmen, die bei der nächsten Gelegenheit einzutragen sind. Das geht aber aus den Dokumenten hervor. |
Papa76 |
Hab nochmal in den Unterlagen geschaut und nichts gefunden was von Erlöschung nach bestimmter Zeit aussagen würde.
Nur dass die Änderung bei nächstmöglicher Möglichkeit einzutragen sind
(Zitat von: bmw e36)
Dann hast du ne Abnahme nach §19, kann ich mir zwar nur schwer vorstellen bei geändertem Fahrwerk und Felgen aber ok. Hättest du ne Abnahme nach §21, würde das Gutachten nach 18 Monaten verfallen. In dieser Frist musst du es in die Papiere übernommen haben lassen, danach ist das Gutachten wertlos. |
rick2601 |
So ist es. Es gibt da Unterschiede. Die Einzelabnahme der Rad-Reifen-Kombination an meinem Auto ohne Teilegutachten etc. erforderte eine unverzügliche Eintragung im Schein. Die Distanzscheiben mit Teilegutachten können eingetragen werden, müssen aber nicht. Dann gibt es einen entsprechenden Wisch von der Prüfstelle. Schau genau drauf was auf den Papieren der Prüfstelle steht. |
|