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T H E M A     R Ü C K B L I C K
ManniMammut
Hauptthema:
Hi leute,

brauche mal dringend eure hilfe, hoffe ich bin im richtigen thread:

meine Freundin hat sich vor 1,5monaten einen gebrauchten 1er BMW gekauft mit knapp 70.000km auf der Uhr bei einem nicht-BMW Händler.
mit dazu gab es ettliche Rechnungen von vorherigen reperaturen und ein lückenloses BMW checkheft. auf den ersten blick ein echter glücksgriff ABER....

heute hat das Auto angefangen zu ruckeln, nicht mehr richtig gas angenommen. die motorwarnleuchte hat anschließend gelb geblinkt. wir also gleich ab zu BMW und den fehlerspeicher auslesen lassen. Fazit: ettliche fehler vorhanden ua. kraftstoffniederdrucksensor, stickoxidsensor, Thermostatblabla... (genaue angaben kann ich nich machen, habe das dokument noch nich vorliegen).

wir haben noch eine gebrauchtwagengarantie da das Fahrzeug erst vor 1,5monaten gekauft wurde wie gesagt aber irgendwie sehe ich nicht ein den selbstanteil davon (bei unter 70.000km = 20%) zu übernehmen da manche der Ersatzteile 350€ kosten DENN....

in den Rechnungen habe ich gesehen, dass genau dieser fehler inklusive fehlerspeicher löschen 2x vorgekommen ist mit genau den Symptomen wie wir sie jetzt auch haben. daraufhin wurde eine reperatur einiger Bauteile um die Zündung erneuert für ca !1-2 tausend euro!

auch bei nachfragen beim vorbeseitzer wurde mir bestätigt dass das selbe Problem hatte wie wir jetzt auch. die BMW Werkstatt(nicht der Händler bei dem wir gekauft haben) hat also fakto den speicher nur gelöscht und irgendwelche Sachen erneuert die nix gebracht haben für mehr als tausend euro.
der Vorbesitzer war darüber garnicht erfreut als ihm klar wurde, dass er denen das Geld in den rachen gesteckt hat und nix bei rum kam...

jetzt meine frage: muss ich überhaupt noch meine garantie in Anspruch nehmen und den selbstanteil übernehmen? wie gehe ich am besten vor und was habe ich für Möglichkeiten?
nach all dem Geld was da nun schon geflossen ist sehe ich es wie gesagt absolut nicht ein ach nur die 20% selbstanteil zu blechen.... wie seht ihr das?

danke im vorraus für eure hilfe!
Boa
Setz dich mit dem Händler in Verbindung bei dem du ihn gekauft hast. Du hast ja eine Gewährleistung.... der Händler muss das Problem beheben.
Heckpropeller
Genau so ist es.
Bei den meisten Problemen greift die Sachmängelhaftung und die Garantie muss nicht gezogen werden.
Du informierst deinen Händler über deine Beanstandungen. Dieser bekommt die Gelegenheit eine Nachbesserung vorzunhemen.
Unter keinen Umständen vorher eine Reparatur durchführen lasse.
ManniMammut
mir ist schon klar, dass die garantie greift. nur sehe ich nicht ein auf den 20% Selbstbeteiligung sitzen zu bleiben. der fehler war schli´ßlich vorher schon bekannt und wurde für viel Geld "repariert"!
Heckpropeller
Zitat:

mir ist schon klar, dass die garantie greift. nur sehe ich nicht ein auf den 20% Selbstbeteiligung sitzen zu bleiben



Zitat:

Bei den meisten Problemen greift die Sachmängelhaftung und die Garantie muss nicht gezogen werden.



capiche?
goer1848
Sachmängelhaftung bedeutet: der Händler muss innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass der entsprechende Fehler bei Übergabe des Fahrzeuges nicht vorhanden war!

Wird in deinem Fall unmöglich, da ja schon Reparaturen ausgeführt wurden.
Also gib deinem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung, mit der "Garantie" hast du nix am Hut, wie der Händler das abrechnet kann dir völlig schnuppe sein.

Weigert er sich nachzubessern, dann schalte nen Anwalt ein.

Zahlen müsst ihr da jedenfalls gar nix, auch keine 20 %
ManniMammut
dass hier die Sachmangelhaftung greift bzw was das ist wusste ich nicht - danke.

Meine neachste frage waere jetzt: muss ich zwingend die reperatur bei diesem bmw heandler durchfuehren?habe das auto etwas weiter entfernt gekauft und es waere echt sehr umsteandlich.ausserdem brauch meine freundin das auto um teaglich zur arbeit zu kommen.wie sieht es da mit einem ersatzwagen aus?
Boa
Setze dich mit dem Händler in Verbindung dann kannst du mit ihm alles besprechen wie er sich den Ablauf vorstellt. Der Händler hat zumindest das Recht den Wagen in seiner eigenen Werkstatt zu reparieren.
OnlyOne

Immer die selben Fragen... irgendwie könnte es einen fast ärgern!

Gewährleistung ist hier ausschlaggebend... NICHT die Garantie!

Bitte google mal Gewährleistung unterschied Garantie... das beantwortet alle Fragen.

Auto dem Händler auf den Hof stellen und um Behebung der Fehler "bitte". Danach Auto holen und mit Verweis auf die gesetzliche Gewährleistung nix bezahlen. ( Am besten schon vor der Reparatur abklären)
ManniMammut
hab mit dem Händler telefoniert.
er ist nicht bereit die Selbstbeteiligung zu übernehmen (er will es mit der garantie abwickeln).

der gute hat behauptet er muss keine Gewährleistung geben da er eine garantie mit uns abgeschlossen hat?!
ich habe jetzt mit ihm ausgemacht, dass ich das ganze bei BMW machen lasse. und die Selbstbeteiligung erstmal übernehme bis er aus dem Urlaub ist und dann nochmal über den selbstanteil mit ihm rede. das musste ich so machen da meine Freundin das Auto dringen brauch um zur arbeit zu kommen und es echt schnell in die Werkstatt sollte.

wie sollte ich nun weiter vorgehen?
Heckpropeller
Natürlich muss er dir die gesetzliche gewährleistung lt.bgb einhalten. Die Garantie ist eine ZUSATZleistung.
Wobei,wenn er der Reparatur bei BMW zustimmt, dann ist das okay. Er kann nämlich verlangen,dass du vorbeikommst.
Lass es dir schriftlich bestätigen. Die 20% sind okay.
UND:
Sag ja nicht bei BMW,dass das alles über Garantie läuft. Tu so,als ob du alles kosten selber tragen müsstest und du möchtest bevor es repariert wird den kostenumfang mitgeteilt bekommen.
Gruß
mb100
Zitat:


hab mit dem Händler telefoniert.
er ist nicht bereit die Selbstbeteiligung zu übernehmen (er will es mit der garantie abwickeln).

der gute hat behauptet er muss keine Gewährleistung geben da er eine garantie mit uns abgeschlossen hat?!
(Zitat von: ManniMammut)




Das ist Blödsinn. Gewährleistung und Garantie stehen nebeneinander - so wie ein Apfel und eine Banane im Obstregal. Kann man auch beides gemeinsam haben. Schau aber dennoch sicherheitshalber mal, ob nicht zufällig irgendeine Kundenauftrags-Geschichte mit reingerutscht ist bzw. der Händler sich nicht zufällig als Privater entpuppt. Bzw. lasst den Vertrag mal von nem Anwalt prüfen.

Reparieren lassen würd ich den Wagen noch nicht bzw. erst nach Rücksprache mit dem Anwalt. Der Verkäufer hat das Recht, nachzubessern - und wenn Ihr selbst tätig werdet, könnte es sein, dass Ihr auf zumindest nem Teil der Kosten sitzenbleibt...
ManniMammut
Er hat mir gesagt ich kann es bei meinem heandler reparieren lassen. Ich koennte eh nicht ohne weiteres dort hin fahren.das auto hat motorprobleme und ruckelt, geht vll sogar ganz aus...

habe auch versucht zu erklearen dass die garantie nichts mit der gesetzlichen gewaehrleistung zu tun hat, hat er aber nicht verstanden oder wollte er nich.

Ich habe allerdings bei bmw schon gesagt dass wir eine garantie haben und diese auch nutzen werden...
Ueber das fehlercodeprotokoll kann man ja auch genau sehen was defekt ist.

Wie gesagt wir werden die 20% jetzt erstmal zahlen was 150eu etwa sind. Und danach wenn der heandler aus dem urlaub wieder da ist schicke ich ihm die rechnung.wie ich finde bin ich da 100% im recht oder wie seht ihr das?

Danke schonmal fuer die tipps!
Sam-087
Wie oben gesagt hast du nichts schriftlich von ihm, theoretisch konnte er sagen hat er nicht gesagt . Also sei lieber vorsichtig.
Heckpropeller
Zitat:

Fazit: ettliche fehler vorhanden ua. kraftstoffniederdrucksensor, stickoxidsensor, Thermostatblabla... (genaue angaben kann ich nich machen, habe das dokument noch nich vorliegen).



Zitat:

Wie gesagt wir werden die 20% jetzt erstmal zahlen was 150eu etwa sind.



750€ für alles? Na hoffentlich weißt du das genau?

Zitat:

wie ich finde bin ich da 100% im recht oder wie seht ihr das?



Ich glaube, du verstehst unsere Tipps noch nicht zu 100%.
Lies dir alles GENAU durch was wir schreiben. Denn alles geschriebene ist korrekt und ich habe den Eindruck, dass du das nicht voll nimmst.
ManniMammut
Ja es sind 750eu fuer alles.habe den kostenvoranschlag hier vor mir liegen.alleine dieser niederdrucksensor kostet 350eu.der anfangspost war von gestern ohne voranschlag

Ich habe die unterhaltung schriftlich mit dem heandler ueber whatsapp.da sagt er ich kann ihn bei meiner werkstatt reparieren lassen.

ausserdem gilt die regelungung wenn der wagen liegen geblieben ist kann man zur neachsten werkstatt fahren und muss nicht zum heandler wo gekauft wurde.da das auto ruckelt und fast am ausgehen ist kann ich damit auch nicht durch die weltgeschichte fahren.

ich wuerde ja einen anwalt beauftragen, habe aber keine rechtsschutz und das wuerde die 150eu um die es jetzt geht sprengen

Welche tips befolge ich denn nicht???

Bearbeitet von: ManniMammut am 04.04.2014 um 20:28:18
OnlyOne
Ich versuche es mal kurz und bündig zu erklären.

Der Händler muss dir in den ersten sechs Monaten auf im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung alle vorhandenen Schäden welche sich nicht auf Verschleißteile beziehen, kostenfrei beheben. Wo er das machen lässt ist sein Bier.

Als erstes kontaktierst du den Händler und meldest den Schaden (richtig gemacht) Verweist diesen auf die Gewährleistung und bittest um Info wie du weiter vorgehen sollst. Er hat dir gesagt, dass du den Wagen fremdinstandsetzen sollst. Da du der Werkstatt aber gesagt, hast, dass die Reparatur auf Basis deiner Garantie stattfindet, bist du der Vertragspartner bzw Auftraggeber. Auf gut deutsch: Wenn du viel Glück hast kriegst du vom Händler deine Selbstbeteiligung zurück. Somit wäre das gsnze zwar nicht ganz sauber gelaufen, aber zumindest hättest du kein Geld verloren... Aber ob er dir wirklich die Kohle gibt steht suf einem anderen Blatt!
herr_welker
Im übrigen verkaufen Auto Händler gerne mal eine Gebrauchtwagengarantie mit.

Warum?
Die Zusatzkosten zahlt der Käufer. Und bei Problemen kann auf die Garantie zurückgegriffen werden, ohne dass der Händler auf den Kosten sitzen bleibt.


Wie verhält sich dass, wenn die Werkstatt den Fehler trotz mehrmaliger Versuche nicht beheben kann? Bei der Gewährleistung kann der Kunde das Auto zurückgeben. Aber hier wurde es über die Gebrauchtwagengarantie gemacht.
mb100
Zitat:


Wie verhält sich dass, wenn die Werkstatt den Fehler trotz mehrmaliger Versuche nicht beheben kann? Bei der Gewährleistung kann der Kunde das Auto zurückgeben. Aber hier wurde es über die Gebrauchtwagengarantie gemacht.

(Zitat von: herr_welker)




Kommt drauf an. In dem Fall auf die Garantiebedingungen. Und die werden vom Garantiegeber (= entweder der Verkäufer oder ne Versicherung) gemacht.
Es kommt zwar auch vor, dass Garantiebedingungen von Gerichten gekippt werden, aber da die Garantie ne freiwillige Leistung ist, muss der Käufer schon entweder ordentlich benachteiligt werden oder die Bedingung darf zum Fehler in keinem Zusammenhang stehen - wie zum Beispiel bei einer Vertragswerkstattbindung für Reparaturen.
ManniMammut
was ich vergessen habe zu erwähnen:

das auto ist baujahr 2008.
habe mich jetzt mit zwei bmw händlern unabhängig unterhalten, die meinten ich habe KEINE gewährleistung mehr bei so einem alten auto?!

die garantie deckt übrigens lediglich den thermostat ab, der den kleinsten anteil der rechnung hatte :( wir müssten nun also 550€ selbst zahlen.

was ist eig mit der tatsache, dass ich eine rechnung habe inklusive fehlerausleseprotokoll(mit genau den sensoren als fehler angezeigt) von einer bmw vertragswerkstatt bei der der wagen etwa 4 monate war bevor wir ihn gekauft haben mit genau dem selben problem wie wir jetzt ahben(aussage vom vorbesitzer der den wagen auch wegen ruckelns in der werkstatt hatte). kosten damals : ca 2000€ ???

jemand eine idee?
Sam-087
Du hast dein Auto bei einem Händler gekauft richtig ? Im Kaufvertrag steht auch nicht das er ihn für privatverkauft oder ? Also verstehe ich nicht wieso du es nicht über die Gewährleistung machst wie alle es dir sagen sonder lieber selber zahlen willst über die Garantie ?
ManniMammut
der händler weiß nichmal was eine gewährleistung ist!
wenn ich ihn frage wie ich vorgehen soll redet er komplett an mir vorbei!

ich bin nicht mal schnell zu ihm gefahren und hab alles geklärt, der wohnt 100km weg von mir
außerdem ist er bis zum 25. im urlaub!

wenn ich dann zu ihm fahre und ihm den wagen auf den hof stelle weiß er immer noch nich was er damit machen muss. und das dauert dann noch ewig bis alles abgewickelt ist. meine freundin brauch den wagen um damit täglich zur arbeit zu kommen(170km) oder sie kann kündigen.

Heckpropeller

Zitat:

der händler weiß nichmal was eine gewährleistung ist!



Wayne? Dein Problem?Du liest dir mal in aller Ruhe im BGB den §434 , 437 und 438 durch.



Ich verstehe nicht, warum du uns immer irgendwelche Sachverhalte auftischt die nicht weiter von Belangen sind.
z.Bsp.
Zitat:

habe mich jetzt mit zwei bmw händlern unabhängig unterhalten, die meinten ich habe KEINE gewährleistung mehr bei so einem alten auto?!



Wen interessiert das?
Gesetz ist Gesetz.

Da gibt es nichts zu diskutieren oder zur rechtfertigen.
Wir haben es dir jetzt alle detailiert erklärt, wenn du das nicht umsetzen kannst, dann gehe zum Anwalt und lass dich beraten.
Da will man jemanden helfen und kaut alles zehnmal durch und du diskutierst nach 1 Woche immer noch über das "wie".
Denke, die Reparatur ist dringend notwendig. So dringend ist es dann wohl doch nicht.

Setz dem Händler eine Frist zur Nachbesserung/Reparatur mit Androhung zur Reparatur in einer Fremdwerkstatt innerhalb von 3 Tagen. Sollte er sich nicht melden, dann zieh es durch und sende ihm die Rechnung.
Fertig aus!



Bearbeitet von: Heckpropeller am 09.04.2014 um 14:26:50
Bruderchorge
Ruhiger werden, Rechtsproblematiken sind nicht für jeden, besonders nicht für unbedarfte locker weg zu verstehen. Er diskutiert ja nicht absichtlich gegenan, unterstelle ich jetzt mal.

Der beste Rat wäre hier möglicherweise: Such einen Verkehrsrechtsanwalt auf und schildere ihm die Problematik, insbesondere solltest du ihn danach fragen, was es mit den Begriffen "Garantie" und "Gewährleistung" auf sich hat.

vg
ManniMammut
Natürlich diskutiere ich nicht gegen euch an. Scheinbar kommen hier einige nicht drauf klar, dass es leute geben soll die in manchen themen nicht auf ihrem wissensstand sind. Ausserdem habe ich von 4 leuten jetzt 4 verschiedene meinungen dazu gehoert.wem soll ich jetzt glauben. Ich muss jetzt erstmal den bullshit rausfiltern.

Habe heute eine rechtsschutzversicherung abgeschlossen die ab morgen gültig wird und dann mach ich nur noch ueber den anwalt!

Ihr stellt euch das teilweise so einfach vor. "Mach dies mach das, stell den wagen einfach auf den hof". So einfach ist das aber nich!
Heckpropeller
Du hast schon recht, aber ich verstehe das rumgeier nach bereits 1 Woche nicht.

Ich lese sowas:

Zitat:

Das musste ich so machen da meine Freundin das Auto dringen brauch um zur arbeit zu kommen und es echt schnell in die Werkstatt sollte.



Und dann sprechen wir weiter darüber, ob sich das Auto in Sachmängelhaftung befindet oder nicht.
Alle haben es bestätigt, aber BMW-Menschen erzählen was anderes.
Das in einem Autohaus nur der/die Gewährleistungsbearbeiter sowie die GF zwischen der Garantie und Gewährleistung unterscheiden können lasse ich mal vor.
Ausnahmen bestätigen die Regel.

Zitat:

Der beste Rat wäre hier möglicherweise: Such einen Verkehrsrechtsanwalt auf und schildere ihm die Problematik, insbesondere solltest du ihn danach fragen, was es mit den Begriffen "Garantie" und "Gewährleistung" auf sich hat.

vg



Das wäre ratsam.

edit:

Deine Rechtsschutz wird vermutlich nicht greifen, da der Sachverhalt in der Vergangenheit liegt.
Der Plan geht womöglich nicht auft.
Hast du dir die Paragrafen durchgelesen?


Ich helf dir beim filtern:

Zitat:

stell den wagen einfach auf den hof"


Das ist Bullshit von Leuten die keine Ahnung haben. Das läuft leider im wahren Leben nicht.

Bearbeitet von: Heckpropeller am 09.04.2014 um 18:40:56
mb100
Was die Auskunft der anderen BMW-Händler angeht: kennst Du das Sprichwort "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus?"

Oder auch: wenn eine Kuh wissen will, wie man am besten ein Schwein schlachtet, fragt sie auch nicht ein weiteres Schwein, sondern eher einen Metzger. Selbst dann, wenn das Schwein sagt: "Ist doch eh Wurst, was aus uns wird."

Von daher: selbst wenn die Versicherung, die Du abgeschlossen hast, nicht einspringen wird: geh zum Anwalt...
ManniMammut
Die reperatur ist auch weiterhin dringend, keine frage. Nur will ich ein überhastetes handeln was unter umständen zu noch mehr wartezeit fuehrt vermeiden.

Der aktuelle stand ist der, dass das auto wieder normal feahrt. Der fehler aber natuerlich wieder jederzeit auftreten kann.

Laut der versicherung tritt diese OHNE verzögerung in kraft. Versichert bin ich ab heute. Da in sachen gewaehrleistung noch nichts angelaufen ist bin ich zuversichtlich dass kommende streitigkeiten davon uebernommen werden.

Ich habe den heandler gebeten sich mit den unterschieden von garantie und gewaehrleistung ausseinander zu setzen.
Ich bring ihm das auto dann neachsten mittwoch(wie gesagt er ist noch im urlaub) und er soll sich dann darum kuemmern. Laut heandler dauert das 3-4 tage...
e30arici
Deine Versicherung wird nicht greifen, weil du den Fehler schon vor deiner Versicherung hattest und auch dein Händler dies so anmerken kann, desweiteren wird der Händler dann sagen, dass du weiterhin km runtergespult hast, wissentlich, dass das Auto "defekt" ist.

Bearbeitet von: e30arici am 10.04.2014 um 23:09:02
ManniMammut
Erst sollte ich den wagen gestern hinbringen weil er da aus dem uelaub gekommen ist. Dann wurde mittwoch gesagt. Eben schreibt er er hat einen termin bei bmw fuer den 22. April ausgemacht?!

Weiss jemand ob ich anspruch auf einen ersatzwagen habe und wer die kosten fuer das hinfahren zum heandler tragen muss?
Heckpropeller
Fahrtkostenerstattung: JA
Klick

Weise ihn auch darauf hin und bitte einen Termin in einer hiesigen Werkstatt deiner Region zu vereinbaren bzw. dir dies zu überlassen.

Ersatzwagen: Nein
Ist eine freiwillige Zusatzleistung die in der GARANTIEvereinbarung hinterlegt sein muss.
ManniMammut
danke. nur diese kosten ohne anwalt geltend zu machen kann ich wohl knicken...

zu dem mietwagen habe ich folgendes gefunden: Link

er möchte den wagen bei sich reparieren lassen, das steht fest. interessant wäre jetzt noch für mich ob die reparatur in einer bestimmten frist stattfinden muss???
wie oben schon geschrieben fährt das auto ja bisher wieder.... aber könnte jeder zeit wieder probleme machen.
Heckpropeller
Das ist richtig, aber nur wenn es in einer "angemessenen" Frist nicht zu einer geglückten Nachbesserung kommt.
Angemessen ist leider nicht genau definiert.
Der Fall aus dem Link ist von der Theorie sehr gut, aber ich bin der Meinung das dies in der Praxis sehr schwer umzusetzen sein wird. Das kann ein langwieriger Prozess werden.
Es kann sein, dass dann nachgewiesen werden muss wie dringend du auf das Auto angewiesen bist. (bspw. wird der selbständige Unternehmensberater anders bewertet als der Langzeitarbeitslose Michel). Und da das Fahrzeug noch fahrtauglich ist kann es sich negativer auf den Anspruch auf Erstattung eines Mietwagen auswirken.
Nehmen wir an du hast 8 Uhr einen Werkstatttermin und kannst ihn am Abend wieder abholen, dann denke ich das hier kein Anspruch besteht.
Es ist sehr knifflig und ich glaube das diese Angelegenheit nur vom Richter geklärt wird. Eindeutig ist das meines Erachtens nicht.
Wie gesagt, versuche den einfachen Weg mit einer Werkstatt in deiner Nähe.

edit: Rechtsschutz scheint wohl nicht zu greifen?

Bearbeitet von: Heckpropeller am 15.04.2014 um 14:38:13
ManniMammut
Der wagen ist jetzt beim heandler.
Heute wurde mir gesagt dass nur der thermostat ausgetauscht wird, also eh der teil der von der garantie uebernommen wird.

Die anderen beiden sensoren(was den hauptanteil der rechnung ausmachrn wuerde) sollen angeblich folgefehler dieses thermostats sein. Meiner meinung nach quatsch!

dass der fehler also nochmal kommt und wir nochmal hinfahren muessen bin ich mir sicher.
Wie war das genau?wenn das zweite mal ausbessern nicht klappt kann ich den wagen zurueck geben?
e30arici
Drei mal darf der Händler korrigieren ;)
mb100
Zitat:


Drei mal darf der Händler korrigieren ;)

(Zitat von: e30arici)




In meinem Gesetz steht was von zweimal... ;-)
=> 440 BGB; "eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus den Umständen oder... (noch ein paar Dinge) etwas anderes ergibt."

Mit anderen Worten: auch vom Zweimal-Grundsatz gibts Ausnahmen, und weiterhin: es muss sich natürlich immer auf den gleichen Mangel beziehen. Ist also einmal in der Gewährleistungszeit ein Thermostat hin und kann auf Gewährleistung getauscht werden und einmal ein Grundmodul - und dann ein Parkpiepser, dann sind natürlich diese Mängel unabhängig voneinander zu bewundern...
ManniMammut
und wenn er sich quasi weigert?

weil eig will er da ja nichts reparieren. bzw hat es garnicht in auftrag gegeben.

ich mein wir sind ja nicht blöd: dass das thermostat mit den beiden anderen sensoren in KEINEM zusammenhang steht hat mir eine andere bmw werkstatt bestätigt. es wird nur der thermostat getauscht, da dieser von der garantie bezahlt wird. der händler möchte uns einfach abspeißen mit einer pseudoreparatur weil die anderen beiden sensoren ihn richtig geld kosten die er selbst übernehmen müsste.

das ganze ist echt unter aller sau. mir sind die hände gebunden. wie gesagt meine rechtsschutz kann ich dafür jetzt noch nicht verwenden.
ManniMammut
Es wurde nun auf garantie der thermostat getauscht und auf kulanz(das wurde vor einem halben jahr schon mal von bmw gemacht) ein injektor. Die fehler im speicher (sensoren) sind laut der werkstatt des heandlers folgefehler des injektors.

Wie wuerdet ihr nun weiter vorgehen?
Ich wuerde definitiv VOR ablauf des halben jahres der grwaehrleistung nochmal zum fehlerauslesen gehen.