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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Opern Geist
Hauptthema:
Hallo,

ich habe folgende Frage...wir müssen für unseren Sohn einen Behandlungsvertrag unterschreiben.

Eigentlich kein Problem, was mich nur stört ist die letzte Passage

"Ich wurde darüber informiert, dass weniger als 48 Stunden vorher abgesagte Termine unabhängig vom Grund des Fernbleibens, mir privat mit 40 Euro in Rechnung gestellt werden."

besonders bei kleinen Kindern... die sind heute topfitt und morgen haben sie 40°C Fieber...da sind 48 Stunden ne lange Zeit.

Ich habe mich schon selber ein wenig schlau gemacht...und es werden eine Frist von 24 Stunden als angemessen angesehen.
Ausserdem mit Attest bei Krankheit oder Unfall ist die Absage auch anerkannt.

Mir ist schon klar das man vorplanen muss... aber sowas ?

Wenn wir den Vertrag unterschreiben ist dieser ja verbindlich... und man akzeptiert das
oder kann das als "sittenwidrig" gesehen werden ?

vllt. kennt sich ja jemand indem Gebiet aus. Wie soll man sich verhalten?

Leider ist mein Anwalt gerade nicht zu erreichen und ich habs eilig :)

Danke im voraus

Gruss

P.S. jede Sachdienliche Antwort ist willkommen
Pug
ich habe es noch nie erlebt, dass da einer drauf bestand.
selbst absagen bei weniger als 24std. vorher, lediglich bei nicht wargenommenen terminen ohne absage, dass kann ich auch gut nachvollziehen.

ansonsten, wenn du dies unterschrieben hast, dann kann er ja bei weniger als 48std. die 40€ einklagen, wenn er der meinung ist dass würde sich finanziell lohnen. ;-)