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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Milan Hejduk 23
Hauptthema:
Hey Leute....hab mir letztes Jahr im März mein Auto gekauft und hab jetzt dank Händler herausgefunden, dass es ein Unfallwagen ist.

Was haltet ihr davon?

Helft mir...

LG Dom
Old Men
Ich würde hier zuerst mal mit dem Verkäufer sprechen. Alles andere ist erstmal Sinnlos.
Milan Hejduk 23
Ok...soll ich mit ihm dann verhandeln ob er mir ein Teil des Kaufpreis erlässt? Weil ich jetzt denke das ich zu viel bezahlt hab.

Und ich hätte das Auto auch nicht gekauft wenn ich es vorher gewusst hätte.
J2k
Würde auch mit dem sprechen und dann schauen wie er reagiert ob er es wusste und verschwiegen hat.
mb100
Unfallfreiheit zugesichert? Wenn ja, wie? Gewerblicher oder privater Verkäufer?
Milan Hejduk 23
Er hat mir es ja verschwiegen. Er hatte mir erklärt das nur der kotflügel hinten erneuert wurde. Aber das Auto war in mein Augen Totalschaden.
Saugnapf
Zitat:


Er hat mir es ja verschwiegen. Er hatte mir erklärt das nur der kotflügel hinten erneuert wurde. Aber das Auto war in mein Augen Totalschaden.

(Zitat von: Milan Hejduk 23)




Es ist wurscht, was es in deinen Augen war. Auch wenn es ein Totalschaden war - Unfallfahrzeug ist Unfallfahrzeug und wenn die Wiederinstandsetzung professionell durchgeführt wurde, ist auch da nichts gegen einzuwenden. Vor allem hat man bei alten Autos einen Totalschaden schnell beisammen. Totalschaden ist ein Begriff aus der Versicherungswirtschaft und kein technischer Begriff. Bei einem alten E30 ist eine kräftige Delle im hinteren Kotflügel bereits ein Totalschaden.

Steht im Kaufvertrag Unfallfreiheit drin - ja oder nein?

Er hat es dir verschwiegen - wo bitte steht geschrieben, dass er es dir sagen muss? Wenn das Fahrzeug wieder hergestellt wurde und es genauso verkehrssicher ist, muss er dir von sich aus erst einmal nichts sagen. Deswegen fragt man ja auch nach, weil dann darf er es nicht verschweigen. Deshalb Unfallstatus immer im Vertrag festhalten. Entweder unfallfrei oder wenn Unfall, dann den Schaden genau festhalten. Kommt nicht selten vor, das ein Fahrzeug als Unfallwagen gilt, Verkäufer sagt, kleiner bums hinten links - sehen Sie, perfekt wieder hergerichtet. Stimmt, man sieht nichts - der Unfall war ja auch vorne rechts...
ThaFreak
Zitat:


Er hatte mir erklärt das nur der kotflügel hinten erneuert wurde.
(Zitat von: Milan Hejduk 23)





NUR der Kotflügel hinten (= ganze Seitenwand!!) ?

d.h. also dass er dir mitgeteilt hat, dass der Wagen einen massiven Schaden hatte (=Unfallwagen). Denn nur dann wird eine ganze Seitenwand getauscht.

Deshalb wusstest du, dass du einen Unfallwagen gekauft hast.

Ein Wechsel der Seitenwand ist nicht zu vergleichen mit einem Tausch eines vorderen Kotflügels, der (meistens) nur verschraubt ist.
Greis²
Nach der Zeit kannst du ihm eh nix mehr. Vergiss es.
mb100
Zitat:


Nach der Zeit kannst du ihm eh nix mehr. Vergiss es.

(Zitat von: Greis²)




Stimmt nicht. Die Möglichkeit zur Anfechtung wegen der allseits beliebten, oft kopierten und selten erreichten arglistigen Täuschung ist noch nicht verjährt. Nur selbige nachzuweisen wird schwer.
Vercitti
Ein Unfall ist ein Schaden der über 500,- beträgt. Fertig

Hat er in den Kaufvertrag geschrieben Unfallwagen dein Pech steht da Unfallfrei anfechten.
E36-Freak
Zitat:


Ein Unfall ist ein Schaden der über 500,- beträgt. Fertig





interessant...hab ich noch nie gehört....
Opern Geist
Zitat:


Ein Unfall ist ein Schaden der über 500,- beträgt. Fertig

Hat er in den Kaufvertrag geschrieben Unfallwagen dein Pech steht da Unfallfrei anfechten.

(Zitat von: Vercitti)




aha .... ist ja interessant

gib mal bitte eine Quellenangabe deiner Definition....

Gruss
Milan Hejduk 23
Also ich fang von vorn an.

Ich hab mir letztes Jahr im März privat ein BMW gekauft. Der Verkäufer weist mich daraufhin das der BMW nur Seitenwand hinten links erneuert wurde wegen einer Beule mit Kratzer. Aber kein Unfallwagen ist. Und ich hab mehrere Male gefragt ob es ein Unfallwagen ist.

Vor ca. 2Wochen war ich beim Lackierer gewesen. Er fragte mich ob er schon ein Frontschaden hatte. Wegen 3 verschiedenen Schwarztönen!!! Ist mir nie aufgefallen.

Aus diesem Grund bin ich vorgestern zum Händler, wo er immer repariert wurde, hingefahren und hab nach Unfallschaden bzw. größere Reparaturen nachgefragt.

Nun stand im PC vom Händler das er repariert würde für 15000€ und das der Schaden nicht minimal war. Hab mir die Rechnung natürlich ausdrücken lassen. Und die Anschrift weist daraufhin das es mein Verkäufer in Auftrag gestellt hatte den Schaden zu beheben. Das ganze war Dezember 2008.

Nun steh ich da und weiß nicht was ich tun soll.
Pimpertski
Rechtsschutz vorhanden? Wenn ja, Anwalt suchen und dort Rat holen. Der Kaufvertrag muss geprüft werden. Steht dort drin, dass er nicht unfallfrei ist, hast Du schlechte Karten. Steht unfallfrei drin, kann man was machen.

mb100
Zitat:


Zitat:


Ein Unfall ist ein Schaden der über 500,- beträgt. Fertig

Hat er in den Kaufvertrag geschrieben Unfallwagen dein Pech steht da Unfallfrei anfechten.

(Zitat von: Vercitti)




aha .... ist ja interessant

gib mal bitte eine Quellenangabe deiner Definition....

(Zitat von: Opern Geist)




Er spielt auf die Bagatellschaden-Problematik an. Allerdings... na ja... etwas ungeschickt und unglücklich und falsch pauschalierend. Ich hätts ihm auch um die Ohren gehauen...

Ich zitier mal als Beispiel aus dem Urteil des OLG Bamberg (ich bin halt doch a Oberfranke...) vom 21.06.2006, Az.: 3 U 253/05:



Zitat:


Die Bezeichnung eines Gebrauchtwagens als „unfallfrei“ beinhaltet nur die Zusicherung, dass das Fahrzeug keine über Bagatell- oder Einfachschäden hinausgehenden Unfallschäden erlitten hat. Der Käufer kann aufgrund einer solchen Zusicherung nicht ernsthaft erwarten, dass der Verkäufer für jeden Kratzer oder jede Schramme, die das Fahrzeug irgendwann im Laufe der Zeit einmal erlitten hat, einstehen will.
(Zitat von: OLG Bamberg, aaO)





Und noch ein paar mehr Urteile zum Nachlesen gibts hier. Da hab ich auch das Urteil aus Bamberg gefunden.
knax
Aber was steht denn nun im Kaufvertrag? Der Verkäufer weist dich mehrfach darauf hin?

Ist er laut Kaufvertrag unfallfrei oder nicht?

Ist echt eine krasse Nummer, vor allem bei der Summe wird da schon richtig was kaputt gewesen sein.
Milan Hejduk 23
Im Kaufvertrag steht:
"Zum ankreuzen! lediglich Schaden: kotflügel(seitenwand) hinten links erneuert"

Und der Verkäufer erklärt mir die Reparatur so, bei ausparken Kratzer und Beule hineingefahren. Deswegen erneuert.

Und ich denke das eine seitenwand wechseln keine 15000 kostet oder...

Wie gesagt Kopie Rechnung von der Reparatur hab ich zuhause.
knax
Also wenn er nur die seitenwand erwähnt hat wurde der frontschaden ja verschwiegen.

Ich denke, dass du den Verkäufer kontaktieren solltest und einen auf doof machen solltest. Sag ihm, dass dir die Unterschiedlichen schwarztöne aufgefallen sind und ob er da etwas von einem schaden weiß. Vielleicht lenkt er ein und rückt mit der Wahrheit raus. Ich würde noch nichts von deinem bisherigen wissen Preis geben.

Wenn er nichts sagt, geh mit dem was du hast zu einem Anwalt, lass dich beraten und durch ihn vertreten. Du hast dann ganz sicher zu viel bezahlt.

Das ist meine Meinung und so würde ich es machen, es gibt natürlich 1000 andere Wege, aber ich würde ihm erstmal eine Chance zur Wahrheit geben.

Denn einfach vergessen zu erwähnen hat er den 15000€ Schaden sicher nicht.
Milan Hejduk 23
Das mit den verschiedenen schwarztönen war nur der Anlass um nachzufragen was da alles gemacht wurde und hat mit der Seitenwand nichts weiter zu tun.

Den 15000euro schaden hat er nicht erwähnt damals. Dann hätte ich den BMW auch nicht genommen. Schon was ich da alles lese, was in der Rechnung steht...z.B. Fahrzeug auf Richtbank...neuer Tank.
knax
Das hab ich schon verstanden.

Ruf ihn an und sag einfach: "ein bekannter hat mich auf die unterschiedlichen schwarztöne angesprochen, war da mal was?"

Evtl rückt er mit der Sprache Raus, als letzte Chance vor dem Anwalt. Wenn er es verneint, nichts weiter sagen und ab zum Anwalt.
Asko
Zitat:


Das hab ich schon verstanden.

Ruf ihn an und sag einfach: "ein bekannter hat mich auf die unterschiedlichen schwarztöne angesprochen, war da mal was?"

Evtl rückt er mit der Sprache Raus, als letzte Chance vor dem Anwalt. Wenn er es verneint, nichts weiter sagen und ab zum Anwalt.

(Zitat von: knax)




Warum soll er so einen Blödsinn fragen .. ist doch wurstegal wie viele schwarztöne der Wagen hat .. kann ja auch wegen Steinschlägen, Kratzern oder weiß der Geier was, lackiert worden sein..

Zum TE:

Entweder konfrontierst du ihn direkt auf den Schaden und hörst dir seine Version an. Ungeachtet dessen was er sagt würde ich mir vorher überlegen was DU willst .. Wagen zurück geben?Ausgleich in Euros? Und überleg dir genau wie viel angemessen wäre.. gibts keine Einigung -> Anwalt!


Wenn du ihn aber tatsächlich dazu bringen willst, dass er es von selbst Preis gibt, dann schau in die Rechnung.. da stehen ja besagte ausgetauschte Teile.. Die dürften alle ein andere Herstelldatum haben als dein Fahrzeug hat .. sag ihm dass du in deiner Werkstatt darauf aufmerksam gemacht wurdest und diese einen reparierten Unfallschaden vermutet.


Auf jeden Fall sollten die Karten gut stehen für dich da du einen Beweis hast. Kannst ja mal den Kaufvertrag und die besagte Rechnung einscannen und hier hochladen.. dann kann man besser darüber urteilen.. natürlich persönliche Informationen schwärzen.


MfG
Andale
Meine Meinnung:

Das ist eindeutig ein arglistig verschwiegener Mangel. Das ist Betrug. Ich kann ja auch nicht irgendwelche kaputten/ beschädigten Sachen verkaufen ... Tesa drauf und sagen "hey ich hab das nur so ausgebessert".

Das muss meines Wissens übrigens auch als "Unfallwagen" auf dem Vertrag ausgeschrieben werden ... also ich muss den Käufer darauf ausdrücklich hinweisen, dass er einen Unfallwagen kauft. Auch ist ein Unfallwagen erst dann Einer, sobald in dem Fall hier jetzt Blechschäden nicht durch Lackierung oder Ausbeulung sondern komplett durch neue Teile ersetzt werden müssen. UND das Argument Bagatellschaden, geringer Schaden zieht hier definitiv nicht bei einem Reperaturwert von 15.000 Euro!

Einen guten Überblick gibts übrigens hier:

http://autokaufrecht.info/faq/




Bearbeitet von: Andale am 02.08.2013 um 15:23:04
Milan Hejduk 23
Hey cool danke.
knax
Hast du denn mittlerweile irgendwas unternommen oder erreicht?
Papa76
Zitat:


Hey cool danke.

(Zitat von: Milan Hejduk 23)




Dein Dank gebührt eher den Leuten, die dir auf Grund ihres Wissens wirklich helfen konnten (mb100, Saugnapf, Thafreak u.a.) und nicht den Leuten, die mal irgenwann irgenwo irgendwas gelesen / gehört haben und das jetzt als ihr (falsches!!!) Wissen allgemeinverbindlich in die Welt tragen wollen.
Gas Guzzler
Zitat:


Er hat mir es ja verschwiegen. Er hatte mir erklärt das nur der kotflügel hinten erneuert wurde. Aber das Auto war in mein Augen Totalschaden.

(Zitat von: Milan Hejduk 23)



Und hier liegt der Fehler!
Er hat mir erklärt....bla bla bla...ist Deine eigene Unfähigkeit.Hättest Du dich vorher erkundigt wenn Du schon weisst das der hintere Koti erneuert wurde bzw er es Dir sagt. Du hast es gewusst und hast ihn trotzdem gekauft, Bist doch selber schuld.
Ich kauf mir immer unfallfreie Autos!

Bearbeitet von: Gas Guzzler am 02.08.2013 um 21:41:54
Andale
Zitat:


Zitat:


Hey cool danke.

(Zitat von: Milan Hejduk 23)




Dein Dank gebührt eher den Leuten, die dir auf Grund ihres Wissens wirklich helfen konnten (mb100, Saugnapf, Thafreak u.a.) und nicht den Leuten, die mal irgenwann irgenwo irgendwas gelesen / gehört haben und das jetzt als ihr (falsches!!!) Wissen allgemeinverbindlich in die Welt tragen wollen.

(Zitat von: Papa76)




"Meine Meinung" ist wohl kaum allgemeinverbindlich ... Klär uns doch dann bitte selbst auf, was der Wahrheit entspricht denn ich bin davon überzeugt! Die Aussage allein ohne Gegenargument finde ich etwas unfair ... außerdem kannst du nicht beurteilen ob ich dieses Wissen nur abgelesen habe ... das kann man bei keinem der Poster!!

...@ Gas Guzzler
Wieso soll er sofort daraus schließen können, dass durch die Ausbesserung hinten vor ihm ein Unfallwagen steht ... Wenn er mir sagt das war ein Parkrempler oder sonst was dann geh ich davon aus, das diese Fahrzeug ein Unfallwagen ist und mehr kaputt ist ... das ist keine Selbstverständlichkeit!? Bei Erneuerung des Kotflügels kommen ja bei diesem Fahrzeug keine 15.000 Euro zusammen ... Der Wagen wurde nicht als Unfallwagen ausgeschriebn oder ihm angeboten ... es wurde nur gesagt dass hinten der Kotflügel erneurt wurde ... also wurde der erheblich größere reparierte Schaden verschwiegen ... er wurde als unfallfrei weiterverkauft

Bearbeitet von: Andale am 03.08.2013 um 15:55:55
Stefan177
Wenn er Dir nicht ausdrücklich zugesichert hat, daß der Wagen unfallfrei ist, hast Du nichts zu erwarten. So siehts aus.

Im übrigen reicht eine Lackierung aus um daraus ein "nicht-unfallfreies" Fahrzeug zu machen. Die Lackierung muss beim Verkauf angegeben werden, das Feld "unfallfrei" ist für den Verkäufer damit tabu. Das hat nichts damit zu tun, ob das Auto tatsächlich in einen Verkehrsunfall verwickelt war.
Milan Hejduk 23
15000€ Lackierung für ein Kotflügel.
Lack mit goldpartikel....ich bin sooo glücklich
Andale
Im übrigen reicht eine Lackierung aus um daraus ein "nicht-unfallfreies" Fahrzeug bei unerheblichen Bagatellschäden nicht ... wenn der "Verkehrsunfall" geringfügig ist logisch nicht man muss da auf jeden Fall unterscheiden ... Aber 15.000 Euro sind nur dann geringfügig wenn dies wirklich nur minimale Reparaturen sind aber du meintest ja, dass diese 15.000 Euro Rechnung nicht nur durch die Ausbesserung des Kotflügels entstanden ... sonst wäre das was anderes. (Bsp. BGH, Urteil vom 12. 3. 2008 Die "Pflichtverletzung", die in der Lieferung eines Gebrauchtwagens mit dem unbehebbaren Mangel der Eigenschaft als Unfallwagen liegt, ist im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB unerheblich, wenn sich der Mangel allein in einem merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auswirkt und dieser weniger als 1 % des Kaufpreises beträgt) laut BGH ist somit die Eigenschaft eines Unfallwagens automatisch ein unbehebbarer Mangel

VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53, unter II 1 b m. w. N.

... kann der Käufer auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist. ... "Bagatellschäden" bei Personenkraftwagen sind nur ganz geringfügige, äußere (Lack-) Schäden, nicht dagegen andere (Blech-) Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war; ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung

Meinen Vorrednern stimme ich soweit ja auch zu, da er nicht ausdrücklich sagte, dass es ist ein Unfallwagen ist ... da man bei Privatkauf ohne was sagen zu müssen das Auto anbieten kann frei nach den Worten gekauft wie gesehen ... und man notfalls sagen kann wusste ich nicht, sah aus wie ein Parkrempler ich hab ihnen ja gesagt, dass ich den Kotflügel erneuern lies ... aber da er ja herausgefunden hat, dass es sich um eine 15.000 Euro teure Reparatur handelte die nicht durch einen Parkrempler entstand sondern durch einen erheblich höheren Schaden. Hättest du später erst rausgefunden (OHNE DEM BELEG DER WERKSTATT), dass das einen Unfall hatte und mehr kaputt war hättest du wirklich Pech gehabt, da er dann sagen kann war nur geringfügig und habe ich für bisschen Geld reparieren lassen und das war nichts Großes. Aber du bist ihm ja auf die Schliche gekommen, dass er da ordentlich was reparieren lies.

Der Verkäufer weist mich daraufhin das der BMW nur Seitenwand hinten links erneuert wurde wegen einer Beule mit Kratzer. Aber kein Unfallwagen ist. Und ich hab mehrere Male gefragt ob es ein Unfallwagen ist.

Nun stand im PC vom Händler das er repariert würde für 15000€ und das der Schaden nicht minimal war. Hab mir die Rechnung natürlich ausdrücken lassen. ...


Und wenn das für mich nicht wie ein Unfall aussieht sondern wie ein kleiner Parkrempler und dadurch die Beule (er hat ja extra gefragt), bin ich nicht dazu verpflichtet Nachforschung anzustellen ob dies wirklich nur ein Parkrempler ist (nicht jeder hat dieses Wissen) der Verkäufer hat gesagt: ich habe nur den Kotflügel ausgetauscht wegen einer Beule ... wenn er wirklich nur das gemacht hat dann glaub ich ihm das ja auch (er hat oft genug gefragt) ... aber er hat ja den Mehraufwand verschwiegen

... dieser Fall wurde vom Bundegerichtshof ähnlich bearbeitet und man kann ihn sich als Quellenangabe hier nachlesen: http://lexetius.com/2008,539

Das einzige Problem das hier herrscht ist wirklich nur die Vertragsform ... anfechtbar sollte das auf jeden Fall sein, da auch mündliche Absprachen bindend sind ... es herrscht zwar allgemeine Formfreiheit, jedoch ist es immer von Vorteil alles schriftlich festzulegen bei einem Privatkauf.

Was sagt ihr dazu

Bearbeitet von: Andale am 04.08.2013 um 14:44:29
Bruderchorge
Hier reden aber einige Leute aneinander vorbei...

Auf jedenfall sieht nach deiner bisherigen Schilderung so aus:

Du kaufst ein Fahrzeug, dabei wird dir erklärt, dass der hintere Kotflügel ausgetauscht und lackiert wurde, aufgrund eines kleinen Parkremplers.

( Das Ding ist nur, ich kann auch mit einem Parkrempler einen richtig TEUREN Schaden produzieren kann )

Im Vertrag steht etwas von einem reparierten Seitenschaden.

Jetzt mal ehrlich, wie willst du jemandem jetzt glaubhaft erklären, dass du von einem unfallfreien Fahrzeug ausgehst ? Da warst du ja vielleicht ein bisschen naiv.

Das einzig mögliche wäre hier über den Frontschaden zu gehen, sofern, denn einer vorlag, sprich er hat dir das ganze Ausmaß des Schadens verschwiegen oder einen zweiten davon unabhängigen Frontschaden ?

Geht sowas aus dieser besagten Rechnung hervor ?

Andale
Zitat:


Also wenn er nur die seitenwand erwähnt hat wurde der frontschaden ja verschwiegen.

Ich denke, dass du den Verkäufer kontaktieren solltest und einen auf doof machen solltest. Sag ihm, dass dir die Unterschiedlichen schwarztöne aufgefallen sind und ob er da etwas von einem schaden weiß. Vielleicht lenkt er ein und rückt mit der Wahrheit raus. Ich würde noch nichts von deinem bisherigen wissen Preis geben.

Wenn er nichts sagt, geh mit dem was du hast zu einem Anwalt, lass dich beraten und durch ihn vertreten. Du hast dann ganz sicher zu viel bezahlt.

Das ist meine Meinung und so würde ich es machen, es gibt natürlich 1000 andere Wege, aber ich würde ihm erstmal eine Chance zur Wahrheit geben.

Denn einfach vergessen zu erwähnen hat er den 15000€ Schaden sicher nicht.

(Zitat von: knax)




Darum ist ja jetzt vor Allem das Hinterteil wichtig ... es steht ja nur dieser Schaden geschrieben ... laut Werkstatt wars ja mehr ... ist der Frontschaden denn innerhalb des gleichen Zeitraums passiert? Was genau weißt du denn über den Frontschaden? Anderer Lack heisst ja nicht erherblicher Schaden

Bearbeitet von: Andale am 04.08.2013 um 15:54:21