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T H E M A     R Ü C K B L I C K
BMW8006
Hauptthema:
Hallo ,

Bin jetzt zum ersten Mal hier im Forum.
Hoffe, in der richtigen Abteilung gelandet zu sein.

Es geht um meinem 3er e46 - 316i.

Er ist tiefergelegt, mit den H&R 35/20 + ABE.
Zusätzlich die originalen V 72 Speichenfelgen von BMW, tut aber bekanntlich nichts zur Sache !

Jetzt habe ich vor , mir die Spurverbreiterungen von H&R 30/40mm im Set mit ABE zu kaufen.

Diese muss ich ja trotz ABE eintragen lassen, da mein Auto ja bereits tiefergelegt ist und dem Originalzustand nicht mehr entspricht.

Leg ich dem TÜV-Prüfer dann einfach die ABE der Spurverbreiterung, statt einem Teilegutachten vor ?


Ich hoffe, ihr versteht was ich meine !

Schöne Grüße aus dem Emsland
Lukas
M6_Hippo
Hi.

Ich hab mir grad mal die ABE angeschaut. Da stehen keine expliziten Einwände gegen die Tieferlegung in Verbindung mit den Scheiben.

Allerdings müssen eine ganze Reihe Auflagen erfüllt werden. Ob dir das die ganze Sache Wert ist, musst du entscheiden.
Abdeckung der Reifen, Freigängikeit, Nacharbeiten der Stoßfänger, Nacharbeiten der Radlaufkanten etc....

Aber ja, du nimmst die ABE und drückst sie dem Prüfer in die Hand. Er schaut sich die Auflagen an und prüft dann Punkt für Punkt ob du alles erfüllt hast.
Er wird jedoch auch die ABE vom Fahrwerk verlangen um darin zu schauen ob da drin widerrum Distanzscheiben ausgeschloßen sind. Heißt also beide ABE´s prüfen / mitnehmen.

Klingt unlogisch, aber Bürokratendeutsch...
Hellspawn
Selbst wenn Du wegen der Tieferlegung keine Probleme bekommst ... wegen der V72 bekommst Du sie dann doch. Meines Wissens nach steht in der ABE der Trak+ Systeme von H&R drin das sie nur bis 17" gültig ist ... die 18" Mischbereifung ist ausgeschlossen.

Und das aus gutem Grund ...

Die Serien ET der V72 ist vorne ET47 und hinten ET50.
Felgendimension und Reifenbreiten sind VA 8x18 225/40/18 und hinten 8,5x18 255/35/18.

Nach Einbau des Trak+ (vo. 30mm und hi. 40mm) kommst Du leider auf ne zu niedrige ET von vorne ET32, das passt noch und hinten ET30 und das passt definitiv NICHT mehr ins Radhaus.

Deshalb hört die H&R ABE bei der Seriengröße 8x17 ET47 auf.
BMW8006
Hallo ,

Danke schonmal für die schönen Antworten.

Habe eben mal in der ABE nachgelesen, dort ist meinen Rad/Reifenkombination allerdings als zulässig deklariert. Steht mit in der Tabelle.

Was genau aber meinen die denn hier mit ?

Ich zitiere : Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätliche Verwendung von geprüften Fahrwerkstieferlegungen ( mit ABE oder Teilegutachten ). Bei Fahrwerkstieferlegungen mit nicht serienmäßigen Endanschlägen,ist die Eignung der Umrüstung gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.

Demnach sollte doch alles funktionieren ? Was genau ist mit serienmäßigen Endanschlägen gemeint ?

Schönen Gruß ,
Lukas
Hellspawn
OK ... dann habe ich eine andere ABE im Kopf gehabt.

Die Hinweise K4 und K14 sagen jedoch das Du ans Blech und ans Radinnenhaus ran musst.