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T H E M A     R Ü C K B L I C K
t.ille
Hauptthema:
Moin liebes Forum.

Im Januar diesen Jahres hab ich unseren Compact privat verkauft, war auch alles paletti soweit. Wollte keinen mit dem wagen betrügen, war bei uns ein ehrliches Auto.
Heute ruft mich der Käufer an der Wagen hätte einen Motorschaden, iwas mit der Nockenwelle da wären schrauben los gegangen es hätte schon mal jemand dran rumgeschraubt. Er sagt 4500 € schaden, schlägt mir aber gleich vor 1000 er und 1000 ich dann würde er ihn mit gebrauchten teilen fertig machen lassen. Komisch oder ?
Bei uns war der wagen nur zum ölwechsel in der werkstatt, und neuen tüv hat er noch gekriegt da hat er drauf bestanden, hatte ich aber auch kein Problem mit und er ist auch ohne Mängel durch gekommen.

Ich hab das Angebot vom Käufer natürlich ausgeschlagen, und jetzt will er mit Anwalt den Kaufvertrag anfechten und den rückgängig machen.

Er hat mittlerweile 5000 km drauf gefahren.

Was meint ihr, hat er ne Chance.
Die Werkstatt wo ich immer bin betreibt übrigens mein Nachbar.
Shit. Wegen dem Mist hab ich heute ne schlaflose Nacht.
Old Men
Teile dem Käufer mit, dass du das Auto in einem einwandfreien Zustand übergeben hast und nach 5000km nicht mehr nachvollziehen kannst, was er mit dem Auto so angestellt hat.
chickenwingattack
Was im Januar verkauft und jetzt kommt er an? Ah wie geil, ich bin kein Rechtsexperte aber ich würde mal sagen nach der Zeit und den KM wo er drauffuhr wird kein Gericht der Welt dich belangen. Lass ihn labern und schlafe ruhig.
Pat91
Also das ist an 3stigkeit nicht mehr zu übertreffen xD, der Typ ist der Hammer.

Zu deiner Info. Lass ihn labern, lass ihn mitm Anwalt drohen wie er will. Wenn du den Wagen Privat verkauft hast kann dir das sowas von egal sein. Bei dem Alter so eines Fahrzeugs kann das halt vorkommen, das dort mal Schäden auftreten, AUCH am Motor.

Der will nur Geld auftreiben damit er den Schaden bezahlen kann, weil er es selber höchst wahrscheinlich nicht aufbringen kann.


Zudem weist du wie er den Motor behandelt hat? Nein, kannst du nicht. Also geht der Schaden am Motor auf sein Konto.


t.ille
Man gott sei dank seid ihr der selben Meinung wie ich.
Aber trotzdem raubt einem sowas den letzten Nerv, oder ?
chickenwingattack
Zitat:


Man gott sei dank seid ihr der selben Meinung wie ich.
Aber trotzdem raubt einem sowas den letzten Nerv, oder ?

(Zitat von: t.ille)




Was Autoverkauf angeht gebe ich allen immer folgenden Tip:

Besorgt euch von Kumpel poder wer auch immer eine alte Prepaidkarte, muss nix drauf sein hauptsache sie geht. Darüber wickelt ihr alle Gespräche etc wegem Autoverkauf ab. Autoverkauft? Dann weg mit der Karte, und ihr bekommt keine Anrufe. Nur in den seltensten Fällen kommen die Käufer vorbei.
t.ille
Ja echt ne scheiß idee. Der Käufer in meinem fall wohnt 20 km entfernt.
Er hat den wagen für seine Tochter gekauft, die haben auch beide einzeln jeweils ne Probefahrt gemacht und das Auto für gut befunden.
Und jetzt kommt der so. Man Man.
Echt mist sowas.
Pat91
Zitat:


Man gott sei dank seid ihr der selben Meinung wie ich.
Aber trotzdem raubt einem sowas den letzten Nerv, oder ?

(Zitat von: t.ille)




Ja ist es, der wird auch noch weiter druck machen, dir eventuell drohen.
Wird es dir zu aufdringlich/lästig --> Anzeige wegen Belästigung.

Eines ist jetzt wichtig, das du nicht an dir selber zweifelst, sonder cool bleibst und den Frosch quaken lässt.



t.ille
Leichter gesagt als getan mein freund.
Son mist regt mich sowas von auf.
Hab schon öfter auto so verkauft und nie ärger gehabt. ( der QP ist übrigens auch wieder weg, jetzt steht ein cabrio in der garage, story folgt wenn ich den kopf wieder frei hab).
Na ja wollen mal sehen was kommt, so wie ich den einschätze, rennt der tatsächlich zum Anwalt und versucht was. Penner......... oh sorry
Sezer1013
Ganz ehrlich mach dir mal da kein kopf.....
Das war ein Privat verkauf!! Du bist kein händler der garantie geben kann.
Ein halbes jahr ist rum... Er kann ja auch irgwas selbst gemacht haben, wodurch das kapputt ging. Kopfschmerzen glaub ich die aber hab keine angst schreib den ne sms
, das du beim rechtsanwalt eben warst und dich informiert hast und du als privat mann nix haften muss für schäden... Vorallem 6 monate und 5000km.. Es gibt leute die kaufen sich ein auto und motor geht nach 1er woche platt... Die pissen wenigstens nicht immer ans bein wie der bei dir... Gabs schon viele themen hier, die so ähnlich waren.
Du musst selbstbewusst rüberkommen, sag einfach ja geh doch.. Usw
Mir hatten auch mal welche gedroht, aber kam nix bei raus...
Mfg
Pat91
Soll er es versuchen.
Ich würde dann sagen.

"Sie haben es versucht..... Sie haben es nicht geschaft" ;)


nach 5000 km ne Reklamation von nem Privatverkauf zu erstreiten/erzwingen... ich glaub ich würde als Anwalt lieber freiwillig nackig durch nen Pool mit Pirahas schwimmen
speedy-two-race
bist du rechtschutzversichert ohne Selbstbeteiligung?
wenn ja wäre das perfekt.
geh selbst zum Anwalt un lass ihn ein schreiben aufsetzen wegen falscher Anschuldigungen des Betruges, dieses schickste dem Käufer

dann siehste ob er immer noch den harten markiert
t.ille
Ja ich bin rs-versichert (100 sb) , aber ich werd erstmal abwarten was kommt und die Füße still halten.(wenn es auch schwer ist) Mal sehen.
Ihr habt mir alle sehr viel Mut gemacht. Dafür erstmal ein fettes DANKESCHÖN.
Ich werde euch auf den laufenden halten.
sj85
Abend,

einerseits ist es wirklich doof was da passiert und ich kann vollkommen nachvollziehen dass dich die Sache wurmt. Ich glaube dir absolut dass für dich solch ein Schaden zu dem Zeitpunkt nicht absehbar war und du guten Gewissens den Wagen verkauft hast.
Jedoch ist Vorsicht angesagt was pauschale Aussagen wie "du bist Privatmann, also kann er dir nichts..." betrifft. Es kommt jetzt drauf an, wie der Verkauf zustande kam. Ich denke ihr habt beim Verkauf einen Kaufvertrag ausgefüllt und unterschrieben und nun kommt es drauf an was da drin steht. Als Privatverkäufer kann (bzw. sollte) man meines Wissens nach eine Gewährleistung ausschließen, was z.B. ein gewerblicher Verkäufer eben nicht kann. Steht das explizit im Kaufvertrag drin, gut für dich. Denn dann hat er nur noch die Chance dir eine Arglistigkeit nachzuweisen.
Steht das nicht drin könnte es wirklich eng werden, denn dann hast du theoretisch eine Gewährleistung zu übernehmen weil du diese nicht explizit ausgeschlossen hast.

Wie lief das bei euch damals ab?

sora969
Mach Dir keinen Kopf.
Das ist doch an den Haaren herbei gezogen.
Tief durchatmen-den armen Irren reden lassen-in Ruhe schlafen gehen
Warhead Dragon
Naja du kannst dir das nur selbst richtig beantworten!
Hast du daran rumgeschraubt? (musst hier nicht auf die Frage Antworten)
Wenn ja könnte es doch nicht so einfach sein, weil es (auch bei privatkäufen) unter arglistige Täuschung fallen könnte und das anfechten des Kaufvertrages (auch nach 5000km und nach diesem Zeitraum) möglich ist! arglistige Täuschung verjährt nämlich erst ab entdecken des Schadens!

Wenn du ehrlich nix von wusstest mach dir keinen Kopf :-)
Der will nur Geld, wie eh schon alle gesagt haben.
MfG
t.ille
Moin Leute.
Also ja ich habe einen Kaufvertrag, und es steht drin ich zitiere" das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher sachmängelhaftung verkauft".

Und klares nein, weder ich noch meine werkstatt haben an dem wagen rumgeschraubt. Der wagen war definitiv nur zum ölwechsel in der Werkstatt.
BeMyWagon
Du musst dir da überhaupt keine Schuld zuweisen... schade für den Käufer, aber dein gewissen kann rein sein.

Vor Rechtlichen schritten musst du dich nicht fürchten.

Besseren Schlaf wünsche ich :)

Gruß Maddin
B3AM3R
Ganz einfach... du bist kein Händler sondern Privatverkäufer! Nur Händler müssen Garantieen (bei neueren Fahrzeugen) und Gewährleistung (minmum) geben. Du als Privatverkäufer hast das Auto in bestem Wissen und Gewissen verkauft und bist damit raus aus der Sache.
Wenn der 5000km im Drehzahlbegrenzer fährt kannst du nichts dafür. Da kann ja jeder kommen.
Wenn mein Motor irgendwann nach 30Jahren und 400tkm aufgibt rufe ich auch den Verkäufer an und frag was er für nen Mist verkauft hat, ich biete ihm dann an mir ein paar tausender zu überweisen, sonst weine ich am Telefon. :)
Du siehst selbst wie absurd die Forderung ist.
Wer ein so altes Auto kauft muss jederzeit damit rechnen das iwann Ende ist mit dem Auto.
Selbst wenn ihm das nach 500km passiert wäre, ist das nicht dein Problem. Da muss er Neuwagen kaufen.
t.ille
Ja, aber was eben son richtiger Spießer ist, der lässt nix unversucht.
Ich bin hunderpro sicher das da noch was kommt.
Der wird heute abend nochmal anrufen, ganz sicher.
Und ärger und rennerei hat man dann immer wegen solchen nachtjacken.
Papa76
Zitat:


Teile dem Käufer mit, dass du das Auto in einem einwandfreien Zustand übergeben hast ...
(Zitat von: Old Men)




Mal unabhängig davon, dass der TE wohl nix mehr zu befürchten hat: Mit so einer Formulierung kann man sich auch seinen eigenen Strick drehen. Wenn überhaupt dann wurde das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand übergeben.

Bearbeitet von: Papa76 am 21.06.2013 um 09:12:48
sj85
Zitat:


Also ja ich habe einen Kaufvertrag, und es steht drin ich zitiere" das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher sachmängelhaftung verkauft".
(Zitat von: t.ille)




Ok, dann lehn' dich zurück und genieß' die Show^^ Mal ehrlich: Wenn man wirklich überzeugt davon ist, dass jemand da am Motor rumgefummelt hätte, würde man auch keine 50/50 -Regelung anbieten. Der fühlt sich jetzt vor Familie und Nachbarschaft in seiner Ehre als "Autoexperte" verletzt und versucht es damit zu relativieren.
Ansonsten war er wohl nicht beim Anwalt, denn der sollte ihn aufklären dass er damit keine Chance hat. Wahrscheinlich weiß er das sogar selbst und versucht dich trotzdem in Haftung zu nehmen, in der Hoffnung dass du dich einschüchtern lässt. Jetzt Arglistigkeit zu beweisen wird schwierig. Das müsste ein Gutachter machen, mit allen Materialuntersuchungen usw. Das wird wahrscheinlich mehr kosten als das ganze Auto. Und wie will er beweisen dass ein Schaden mutwillig und vor mehr als 5000 km verursacht wurde? Könnt ja auch sein dass seine Kleine schon den kalten Motor an den Drehzahlbegrenzer bringt.
Ansonsten wie Kollegen sagen ihm klarmachen dass es euer letztes Telefonat ist, du nicht auf sein "Angebot" eingehst und du bei den nächsten Malen auflegen wirst. Wenn er damit nicht einverstanden ist, wird die Kommunikation nur noch auf juristischer Ebene stattfinden und du eine gute Rechtschutzversicherung hast.
t.ille
Na hoffentlich steht der typ nicht morgen hier bei mir auf der matte.
Ich könnte jetzt nicht sagen was dann passiert............
DaveGahan
Oh je, ich kann das voll und ganz nachvollziehen :(

Ich habe mal meinen E36 Coupe an jemanden verkauft, den ich sogar noch vom Bahnhof 40KM entfernt abgeholt habe, der dann 4 Wochen später anrufte und meinte die Zylinderkopfdichtung wäre kaputt gewesen und wollte Geld von mir für die Reparatur. Habe abgelehnt und dann fing er an täglich anzurufen und mir zu drohen mit Anwalt und seinen Kumpels haha. Irgendwann bin ich selber ausgerastet und habe dem mit Anwalt gedroht und ihm klar gemacht dass er keine Chance hat, mein Glück dass der dann wohl Muffensausen bekommen hat und aufgegeben hat.

Denke aber echt dass es eine Masche ist, im Nachhinein versuchen noch Geld abzuzocken, hab sowas schon öfter gehört.

Einfach easy bleiben und auf Nichts eingehen ...
Heckpropeller
Was du tun sollst?
Ruhig beleiben und ihm schriftlich mitteilen (per SMS), dass er jeglichen Kontakt mit dir unterbinden soll. Du unternimmst keine weitere Stellungnahme und reagierst auch anschliessend auf keine Anrufe oder SMS.

Im schlimmsten Fall kommt tatsächlich ein Schreiben eines RAs.
Aber auch das wird fruchtlos ausgehe, sollte es zu einer Anklage kommen.

Nach 5 Monaten solch ein auftretender Schaden kann zu jeder Zeit eintreffen.
Du haftest nicht für Sachmängel. Sagt ja der Vertrag aus. Also kein Anspruch des Käufers.
B3AM3R
Ich würde laut ins Telefon lachen. Das kann doch nicht ernst gemeint sein von dem Typen.
In 5000km kann alles passieren. In der Zeit kann man nen Neuwagen kaputt machen. Und er hat nunmal ein Auto für einen schmalen Taler gekauft was jetzt in allerbestem Fall minimum 13 Jahre auf dem Buckel hat.
Man heiratet auch keine 90jährige und wundert sich wenns sie stirbt. Es ist einfach eine völlig absurde Forderung.
Wenn er bei dir vor der Tür steht würde ich ihm freundlich beibringen das er sich ganz schnell vom Acker machen soll bevor er auch noch Nasenbluten bekommt.
Ich versteh ja das es ihn ärgert das sein kürzlich gekauftes Auto kaputt ist, dafür kannst du aber nix. Er tut ja als wär das auf der Heimfahrt passiert. Mach dir keine Sorgen, nichtmal Anwälte könnten das für ihn drehen.
Bikelive
Es wurde unter ausschluss der sachmängelhaftung verkauft, er hat das auto schon einige monate und 5tkm bewegt.

Hab ich auch schon alles hinter mir! Wenn er nochmal anruft, sag ihm einfach, das er doch zum anwalt gehen soll und er dich nicht weiter am tel. belästigen soll.

Er hat keinerlei ansprüche gegen dich in der hand und kann einpacken!!

Das versuchen leider immer wieder welche. Leider klappt das auch heute noch manchmal aus angst vor weiteren kosten, bei einigen verkäufern.
Heckpropeller
Zitat:

was jetzt in allerbestem Fall minimum 13 Jahre auf dem Buckel hat.



Ist doch ein e46... ;)
B3AM3R
Oh, bei Compakt bin ich direkt beim E36. :)
Trotzdem hat er ein Auto der vorletzten Generation gekauft und nicht die Welt bezahlt. Die Aussage bleibt auch beim E46 genauso wahr. ;)
t.ille
Zur Information für euch:

Bis jetzt hab ich nix mehr gehört von ihm.

Er hat den wagen von mir für 3900 gekauft (:-). Bj. Anfang 2002.
Meine Frau hat er am tel. ne viertel stunde Zu getextet von wegen Schaden von 4500 € usw. usf.
Also wäre das ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Bei mir war er dagegen nur ganz kurz in der Leitung und mit diesem völlig banalen 50/50 angebot. Aber da war von den 4500 nicht die rede.

Bearbeitet von: t.ille am 22.06.2013 um 08:03:29
bmw e36
Kann leider nichts zum Thema beitragen:

Aber gibt es jetzt eine Wöchentliche Sitzung wie bei den Anonymen Alkoholiker wie man nach dem Autokauf den Verkäufer versucht einzuschüchtern und den Kaufpreis zurück erhält?

Die Vorkomnisse häufen sich ja immer mehr^^

t.ille
Wollte hier nur Meinungen einholen.
Mir ist sowas bislang noch nicht unter gekommen
Pat91
Das ist neuer Volkssport, genau wie das nicht mehr Blinken beim Abbiegen, die Lichthupe auf der Autobahn oder der Mittelfinger wenn du einen Überholst.
t.ille
Muss das ein " normal " denkender verstehen ??
Oder sind wir einfach zu weich ?
Andy_73
Hallo Steht da Zufällig auch ein Absatz mit, Gekauft wie besichtigt und Probegefahren?
Wenn ja kann er dir sowieso nichts.
Aber Trotzdem Frag bei einem Anwalt nach, und nimm deinen Kaufvertrag mit.
Denn wenn der erst nach 5000 km den Schaden hat Hmmmmmmm sehr Verdächtig.
Also Ich würde auf jeden Fall mal einen Warnschuss Abgeben und dann sehen was passiert.

Gruß
Heckpropeller
Was denn fürn einen Warnschuss?
Den hat doch schon der Käufer abgegeben?
Andy_73
Einen Warnschuss in diesem Sinne das er sich das Nicht Gefallen Lässt.
Ist doch Irrsinnig nach 5000 Km und wivielen Monaten 7, zu kommen und zu sagen er hat am Auto Rumgeschraubt.
Das Meinte Ich damit..........
Heckpropeller
Was soll er denn tun?Wie sieht dieser Warnschuss aus?

Andy_73
Ich sagte Doch, er soll zum Anwalt gehen mit dem Kaufvertrag und einen Brief Aufsetzten lassen.
Denn das was da abgeht ist schon mehr als Kurios, erinnert schon fast an Abzocke.
Ach und hab da noch was:KLICK!
Gruß
Andy_73
Zitat:

Gebrauchtwagenkauf von Privat

Ein privater Verkäufer kann seine Haftung für Sachmängel nahezu ganz ausschließen, da er regelmäßig ebenso wie der Käufer nicht die notwendige Erfahrung und das technische Know-how besitzt, Mängel zu erkennen, zu beseitigen und das Risiko der Sachmängelhaftung gering zu halten. Der Ausschluss der Gewährleistung geschieht häufig über die verwendeten Vertragsformulare, die als AGB zu werten sind.

Daneben kann die Haftung aber auch durch individuelle schriftliche oder mündliche Vereinbarung ausgeschlossen werden.

Sowohl beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler, als auch von Privat müssen verschiedene Besonderheiten zu Ausschluss / Beschränkung der Gewährleistung beachtet werden.


Zitat:

Ausschluss der Gewährleistung beim Kauf von Gebrauchtwagen von Privat

Die Gewährleistung kann beim Gebrauchtwagenkauf von Privat, also von einem Verbraucher, ausgeschlossen sein. In diesem Fall hat der Käufer bei Mängeln am Fahrzeug regelmäßig keine Rechte. Er kann weder Minderung verlangen noch vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings ist in der Praxis immer wieder festzustellen, dass die Gewährleistung beim Privatverkauf eines Autos nicht wirksam ausgeschlossen wurde. Der Käufer kann sich dann auf die gesetzlichen Gewährleistungsregeln berufen, also z.B. innerhalb von zwei Jahren seit Kauf vom Kaufvertrag zurücktreten.
Vereinbarung über den Ausschluss der Gewährleistung

Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass auch beim privaten Verkauf von Fahrzeugen die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen werden muss. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung (oder ist eine solche nicht beweisbar) verbleibt es bei der Regeln der gesetzlichen Gewährleistung.

Insbesondere gibt es keinen "automatischen Gewährleistungsausschluss" unter Privaten. Nur weil ein Fahrzeug von Privat verkauft wird, gelten keine abweichenden Regeln für die Gewährleistung.
Ausschluss der Gewährleistung durch AGB

Der Ausschluss der Gebrauchtwagen-Gewährleistung geschieht häufig durch Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Teilweise erfolgt dies ohne konkrete Kenntnis der Vertragspartner, dass es sich beim Gewährleistungsausschluss um eine AGB-Regelung handelt. Dies kann insoweit problematisch sein, als auf Allgemeine Geschäftsbedingungen strenge gesetzliche Regeln Anwendung finden. Wird dagegen verstoßen, kann der Gewährleistungsausschluss unwirksam sein.

Das Verwenden von AGB ist insbesondere nicht Händlern oder Unternehmen vorbehalten. Auch bei Abschluss eines Kaufvertrages mit privaten Verkäufern können AGB zum Einsatz kommen.

Die Prüfung von AGB erfolgt in drei Schritten:
Klauseln sind AGB
Wirksame Einbeziehung der AGB
Inhaltliche Wirksamkeit der AGB
Klauseln sind AGB

Zunächst stellt sich die Frage, ob es sich im Einzelfall tatsächlich um AGB oder um einfache Individualabreden handelt. Dieser Unterschied ist insoweit von Bedeutung, als dass die strengeren Regelungen zur Kontrolle von AGB nicht bei individuellen Vertragsvereinbarungen zur Anwendung kommen. AGB liegen nur vor, wenn die vorformulierten Klauseln dafür gedacht sind, für mehrere, in ihrer Zahl unbeschränkte Verträge verwendet zu werden. Das ist insbesondere bei Vordrucken der Fall. Allerdings sind auch hierin keine AGB zu sehen, wenn der Verwender (also der Vertragspartner, der das Formular gebraucht) deren Inhalt ernstlich zur Disposition stellt, also die Möglichkeit für beide Parteien eröffnet ist, eine hiervon abweichende Regelung zu treffen.
Wirksame Einbeziehung der AGB

AGB sind nur dann wirksam in einen Vertrag einbezogen, wenn für den Vertragspartner des Verwenders die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht. Das ist bei AGB, die in Verkaufsformularen abgedruckt sind, regelmäßig der Fall.

AGB, die unleserlich, unübersichtlich oder zu klein (versteckt) abgedruckt sind, werden nicht Vertragsbestandteil.

Nur wenn beide Vertragspartner der Einbeziehung zustimmen, werden sie wirksam einbezogen. Hierfür genügt die Unterschrift auf dem für den Kaufvertrag verwendeten Formular. Die Klauseln dürfen zudem nicht überraschend sein. Der Inhalt darf keine Regelung betreffen, mit denen der Vertragspartner nicht zu rechnen brauchte, weil sie für den speziellen Vertrag so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner mit dieser nicht zu rechnen brauchte.
Inhaltliche Wirksamkeit der AGB

Das Gesetz regelt eine Vielzahl von Gründen, weshalb eine AGB-Regelung unwirksam ist. Insoweit besteht immer wieder die Möglichkeit, dass der Gewährleistungsausschluss unwirksam ist. Ob eine bestimmte AGB-Klausel bzw. ein bestimmter Gewährleistungsausschluss im Einzelfall unwirksam ist, kann pauschal - nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl an gesetzlichen Unwirksamkeitsgründe - nicht beurteilt werden. Dies muss für jeden Vertrag und jede Klausel separat geprüft werden. Wir helfen Ihnen gerne. Zur unverbindliche Anfrage...

Häufig passieren Fehler im Zusammenhang mit Haftungsausschlüssen:

Nicht ausgeschlossen werden kann die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, für Körper- und Personenschäden sowie für durch den Verkäufer ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften des Gebrauchtwagens. Formulierungen wie „keine Haftung“, „gekauft wie gesehen“ oder „gekauft wie gesehen und probegefahren“ sind regelmäßig weder in Form von AGB noch in Form von individuellen Vereinbarungen geeignet, die Haftung des Verkäufers generell auszuschließen. Hiermit kann allenfalls erreicht werden, dass der Verkäufer für jene Mängel, die bei einer einfachen Besichtigung oder Probefahrt erkennbar sind, nicht einzustehen braucht.


Quelle:Automobil Kanzlei
Heckpropeller
Und auf was soll der RA reagieren?
Soll der Anwalt eine vorbeugende Unterlassungsklage einreichen oder was soll er tun?

Der Käufer stellt zunächst Anspruch auf Schadenersatz. Diesen lehnt der Verkäufer ab.
Noch ist von beiden Seiten kein weiterer Schritt erfolgt.

Wieso also einen Warnschuss mit RA setzen?
Ist doch nicht erforderlich.

Ruhe walten lassen wäre hier nach wie vor oberstes Gebot.

Andy_73
Sicher ist Ruhe behalten oberstes Gebot.
Ich kann ihm ja sowieso nicht sagen was er tun soll, Ich kann nur sagen wie Ich es gemacht hätte.
Mag sein das es der Falsche weg ist aber Ich bin nunmal ein Gebranntes Kind, Und lasse mir solche sachen auf keinen Fall mehr gefallen.

Gruß
t.ille
Gefallen lass ich mir das ganz bestimmt nicht.
Aber ich werde solange die Füße still halten bis iwas vom Anwalt kommt. Erst dann werde ich auch einen anwalt zu rate ziehen. Vllt. War es ja auch nur heiße Luft wer weiß. Von mir bekommt er aufjedenfall so leicht nix, ich habe mir nix vorzuwerfen, das Fahrzeug war im super Zustand und lief perfekt.

Nur für den fall der Fälle: was für einen Anwalt würde ich benötigen ? Zivilrecht oder kann sowas jeder übernehmen ?
mb100
Zitat:


Nur für den fall der Fälle: was für einen Anwalt würde ich benötigen ? Zivilrecht oder kann sowas jeder übernehmen ?

(Zitat von: t.ille)




Grundsätzlich kanns jeder; und viele, die ihren Schwerpunkt ganz woanders haben (z.B. Rechtsanwälte als Insolvenzverwalter, "reine" Strafverteidiger, Verwaltungsrechtler, ...) sagen gleich im Vorfeld, dass Du Dich woanders hin wenden sollst.

Wenn Du im ADAC bist bzw. ne Verkehrs-RS hast, dann klopf da an und frag, ob die Dir einen empfehlen können. Ansonsten würd ich zu einem gehen, der auch Verkehrsrecht mit macht. Aber bevor von der Gegenseite nix Schriftliches (von nem Anwalt) gekommen ist, brauchst Du auch in meinen Augen noch keinen Anwalt.
B3AM3R
Ruf einfach (d)einen Anwalt an. Falls die kein Verkehrsrecht machen, dann schicken sie dich zu einem Kollegen der das kann.

Aber seinerseits wird auch kein Anwalt nutzen, DU bist im Recht. Und zwar sehr sehr eindeutig.
Bikelive
LEUTE!!!! Was soll das mit dem anwalt??? Solange der käufer nur droht und sonst nix macht, ist der anwant vom te einfach unnötig und vor allem sinnfrei geld raus geworfen!!

Erst wenn der käufer einen anwalt einschaltet, muss man darauf eingehen bzw. sich zur wehr setzen.

Klar könnte der anwalt vom te einfach mal ein pauschales"warnschreiben" aufsetzen aber das kostet alleine locker 100€.

Also..... Einfach nicht auf den käufer eingehen und sich keinen kopf drum machen.
mb100
Zitat:


Klar könnte der anwalt vom te einfach mal ein pauschales"warnschreiben" aufsetzen aber das kostet alleine locker 100€.

(Zitat von: Bikelive)




Könnte er, wäre in meinen Augen allerdings taktisch unklug. Aus drei Gesichtspunkten:

Zum einen bietet man damit der Gegenseite möglicherweise Punkte, die diese dann wieder angreifen könnte - und somit eine gewisse Angriffsfläche.

Zum zweiten sind viele geneigt, gerade bei einem anwaltlichen Brief zu reagieren und auch den eigenen Standpunkt klarmachen zu wollen. Die eigene Position darstellen zu wollen. Mit anderen Worten: das Ziel, die Gegenseite einschüchtern zu wollen, wird vollkommen verfehlt; diese fühlt sich nun provoziert und reagiert ebenfalls - und das ziemlich sicher auch mit Anwalt. Und jede Hoffnung, dass die Sache "im Sande verläuft", schwindet dahin.

Zum dritten: wenn man nun schon das, was man gegen ein eventuelles Anwaltsschreiben der Gegenseite vorbringen kann, vorsorglich mitteilt, verschießt man seine Argumente komplett. Und muss diese für das erneute Schreiben erneut aufarbeiten - jeweils unter Berücksichtigung der Argumentation der Gegenseite.

Deswegen würde ich, wäre ich derjenige, der die Sache bearbeitet, auch von einem derartigen "Frühschuss" abraten.
Bikelive
Dan les dir mal den rest von meinem text durch ;) Ich habe ja deutlich geschrieben, das er sich keinen anwant nehmen soll, da es halt total sinnfrei ist.

Dessweiteren gibt er selbst damit keinerlei angriffsfläche frei!! Ein guter anwalt schreibt dort einfach, das dass fahrzeug unter ausschluss der sachmängelhaftung verkauft wurde und keinerlei anspruch besteht.

So ziemlich genau hat das meiner auch gemacht, als ich meine ktm verkauft habe und der käufer meinte, das der motorschade größer ist als beschrieben und das krad nicht fahrbereit sei.

Das die ktm einen motorschaden hatte, stand im vertrag drin. Er hat natürlich verlohren. :)
mb100
Zitat:


Dan les dir mal den rest von meinem text durch ;) Ich habe ja deutlich geschrieben, das er sich keinen anwant nehmen soll, da es halt total sinnfrei ist.
(Zitat von: Bikelive)




Weiss ich. Und ich hab ausgeführt, warum es total sinnfrei ist. Abgesehen davon hab ich in meinem Post weiter oben auch schon ausgeführt, warum es derzeit noch nicht erforderlich ist. Lies mal den kompletten Thread.


Zitat:


Dessweiteren gibt er selbst damit keinerlei angriffsfläche frei!! Ein guter anwalt schreibt dort einfach, das dass fahrzeug unter ausschluss der sachmängelhaftung verkauft wurde und keinerlei anspruch besteht.

(Zitat von: Bikelive)




... und im Schreiben der Gegenseite steht dann üblicherweise drin, warum ausgerechnet der Punkt nicht von der Sachmängelhaftung erfasst ist - mit Hinweis aufs passende BGH-Urteil und ner schönen Ausführung hierzu. Oder warum die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen wurde. Und so mancher Anwalt bringt dann noch die allseits beliebte arglistige Täuschung mit rein.
Glaub mir: ich hab in den letzten Monaten genug Post von aufgebrachten Anwälten in die Pfoten bekommen, die alle der Ansicht waren, dass unsere Ansicht (also die meiner Kanzlei) absoluter Blödsinn ist. Das ist das täglich Brot des Anwalts, solche Schriftsätze zu zerpflücken und, darzustellen, warum die Gegenseite auf dem Holzweg ist.
t.ille
Hallo Leute,
Ich denke es war nur ein verzweifelter Versuch von ihm, hab nämlich bis jetzt nix mehr von ihm gehört. Ist auch mittlerweile fast 2 Wochen her.
Ich hoffe das bleibt auch so.
So denn......
Vielen lieben Dank für die hilfreichen tips und die schön zu lesende Diskussion.
Thx 4 help
t.ille
Nur noch mal zur Info :
Ich hab auch bis jetzt nichts mehr von ihm gehört, ich denke das Thema hat sich erledigt.

Der Wagen steht mittlerweile auch zum Verkauf bei einem Ausländischen Händler, bei uns hier in der Ecke.
Hab ihn durch Zufall bei Mobile entdeckt.

Also hier kann dann wohl zu gemacht werden,
War alles nur blödes Gelaber.
DaveGahan
Dann hast ja jetzt deine Ruhe vor diesem Deppen :)
t.ille
Ja, ich denke auch.
Gott sei Dank.