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Tryme
Hauptthema:
Hallo kann mir jemand sagen was mit einem Buchstaben-Code gemeint ist? Ich versuche mir grad ein Festigkeitsgutachten zu besorgen und der Felgenhersteller meinte das es nach den ET stehen muss, jedoch kann ich da nichts finden?
flyinghirsch
Wozu brauchst du die Festigkeit??

Zum eintragen braucht du ein Gutachten dazu, denn:

VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin
Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Serienräder ungültig
Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert
Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten

Roßbach, Oktober 2008 - Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter Verbraucher, die einen Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig - dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen.

Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.

Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben.

Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.

Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig

Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.

Der VDAT rät: Der Endverbraucher soll beim Kauf darauf achten, dass die Wunschfelgen ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 oder eine ABE haben - dann gibt es keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere


ich hoffe ich konnte dir helfen
Hellspawn
@ flyinghirsch ... am deutschen Wesen soll die Welt genesen ... das erkennt man wieder in dem Beitrag des VDAT.

Nicht das ich dem grundsätzlich wiedersprechen würde ... Räder sollten nen Teilegutachten oder ne ABE haben ... ABER ... das sind beides deutsche Spezifika und daraus lässt sich meiner Meinung nach NICHT schließen das Räder OHNE diese Papiere gleich Schrott sind.

Genau so drückt sich aber der VDAT aus ...

Es gibt wohl einige Länder auf dieser Welt in denen es diese hohen Dokuanforderungen für Aluräder und KFZ-Teile nicht gibt (ich sag extra Dokuanforderungen, weil ein Teilegutachten auch nichts über die Qualität der vorliegenden Alufelgen aussagt, sondern nur über die Test-, Prüf- und Annahmebedingungen des Teils), deshlab haben diese Länder trotzdem hochwertige Räder auf dem Markt.

Das führt zwar zu einer Grundsatzdiskussion, aber dieses typisch deutsche "auf die eigene Schulter klopfen" des VDAT ist schon sehr scheinheilig.

Frei nach dem Motto die ganze Welt ist doof und nur wir deutschen haben die Sicherheit für uns gepachtet.

Bearbeitet von: Hellspawn am 05.06.2013 um 09:23:37
Tryme
Also es geht nämlich darum, ich hab das Auto hier in Österreich gekauft jedoch wurde es aus der Schweiz importiert und war hier noch nie angemeldet. Im Schweizer Typenschein sind die Felgen direkt eingetragen geworden, da sind die Gesetze einscheinend anders... Und der Verkäufer hat mir kein Abe oder Teilegutachten dazu gegeben. Mein Typisierer meinte ich brauche ein Festigkeitsgutachten jetzt das ABE kann er dann anfordern. So und weil ich das Auto schon über 1 Monat habe und es nicht anmelden kann bin ich ohnehin schon verzweifelt. Weil fürs Pickerl muss ichs zuerst typisiert bekommen. Ich habe also die Firma angerufen und er hat zuerst verlangt das ich Fotos von den Felgen schicke wo man die Größen/Ets findet. Das hab ich dann daraufhin gemacht, zusätzlich verlangte er noch Buchstaben oder Lochkreis-Codes er hat das 2 mal verschieden genannt. So die Felgen sind ohnehin Schweineteuer es handelt sich um die Work Rezax hab im Internet geschaut alle 4 Felgen hatten einen Neurpeis von 4.400 Euro damals deshalb will ich die jetzt nicht unb wegschmeisen müssen, das dazu noch. So und was ich jetzt wissen will was ist so ein Buchstaben-Code oder Lochkreis Code? Was mir noch ersichtlich war auf den Fotos neben der Größe/ET der Felge (Felgen waren aber dreckig) sind noch auf den verschiedenen Speichen und neben den Lochkreisen diese Buchstaben/Zahlen, GVD, 5G1, R2A, 3UV, B2H diese sind mir auf den Fotos jetzt noch ersichtlich die ich gemacht habe. Der Geschäftsführer mit dem ich telefoniert habe ist anscheinend sowieso nicht verlässlich und ich immer ewig warten bis ich eine Rückmeldung bekomme.....