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T H E M A     R Ü C K B L I C K
raptor trx
Hauptthema:
Hi@all,

habe ein Problem, habe in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwei parkende Autos angefahren, hatte die Musik voll aufgedreht und wahr total verschlafen weil ich 10 Minuten davor geweckt wurde und habe das gar nicht registriert. Habe dann in der Straße um die Ecke geparkt und bin zu meiner Freundin gegangen. Am nächsten Tag gegen Mittag habe ich den Schaden an meinem Auto gesehen und dann wars mir klar das ich die Autos erwischt habe und bei der Polizei angerufen um den Unfall zu melden. Wurde dann Abends vorgeladen und habe erfahren das bereits eine Anzeige wegen Fahrerflucht läuft, da sich die Beschädigten bereits gegen 11 Uhr gemeldet haben. Nun habe ich jetzt ein riesen Problem, obwohl ich ja nichts verleugnen wollte und mich auch selber gemeldet habe.

Es kann sein das ich nun einen Anwalt einschalten muss, doch ich kann mir im Moment keinen leisten, da ich noch Azubi, alleine wohne und grad so über die Runden komme. Nun die eigentliche Frage, gibt es eine Rechtsschutzversicherung(Verkehrsschutz?) die ich jetzt abschließen kann die in diesem Fall greifen würde. bzw mit der ich dann gegen den Beschluss von der Staatsanwaltschaft der in den nächsten Wochen folgen wird Einspruch einlegen kann?


Hoffe auf schnelle Hilfe und bedanke mich schon mal im Voraus!


Viele Grüße
Old Men
Auf legalem Weg kannst du hier nichts machen. Wenn aber der Versicherungsvertreter dir eine Rechtschutzversicherung anbietet und diese zurückdatiert, dann wäre es Betrug. Es soll aber Leute geben, die so etwas machen. Dein Risiko!
M_Chris
Lass dir doch die Daten der Besitzer geben, gehe hin oder versuch diese telefonisch zu erreichen und erkläre denen die Situation. Eine Anzeige kann ja zurückgezogen werden. Die meisten Leute werden sich bestimmt auch auf eine außergerichtliche Lösung einigen. Je nach Schadenhöhe kannst du den Schaden ja aus eigener Tasche zahlen um deine Versicherung nicht zu belasten. Müssteste dir mal ausrechnen was besser wäre, ob du den Schaden sofort selbst zahlst, oder ob du deine Versicherung greifen soll. Also Selbstzahlen<Versicherung zahlt=Rentierung oder halt Selbstzahlen>Versicherung zahlt=Keine Rentierung. Musst halt ausrechnen wie hoch der Zusatzbetrag auf deiner momentanen Prämie bis dato dem Zeitpunkt des Erreichens deiner jetzigen SF-Klasse ist. Die meisten Versicherungen lassen Selbstzahlung zu ;-) Ich hoffe ist verständlich wie ich des meine ;-)
M_Chris
Achja, btt, eine Rechtsschutzversicherung die greift wenn es schon zu spät ist, wirste nicht finden. Wie mein Vorredner bereits geschrieben hat ;-)
raptor trx
Ok vielen Dank erstmal,

bringt es denn was wenn die Geschädigten ihre Anzeigen zurückziehen würden? Den die anzeige wegen Fahrerflucht geht wohl von der Polizei aus!?!?


BitsNBytes
Falls du beim ADAC Mitglied bist, ist die Erstberatung bei einem Verkehrrechtsanwalt umsonst für dich. Auf deren Homepage stehen die Anwälte, die mit dem ADAC zusammenarbeiten.

Um es nochmal deutlich zu machen; ich rede hier von der ganz normalen ADAC Mitgliedschaft nicht von der ADAC Verkehrsrechtschutz.
Performances
Die Anzeige wegen Fahrerflucht haben wohl eher die Betroffenen gestellt ...
Also können diese auch ihre Anzeige zurückziehen.
raptor trx
Zitat:

Die Anzeige wegen Fahrerflucht haben wohl eher die Betroffenen gestellt ...
Also können diese auch ihre Anzeige zurückziehen.



Ist das nicht so das Fahrerflucht eine Straftat ist und diese von der Polizei weiter ermittelt wird auch wenn der Beschädigte die seine Anzeige zurückzieht?

Einer der Beschädigten hat keine Anzeige gestellt, er hat nur gesagt dass der 2 te Beschädigte mit der Polizei gesprochen hat, und die Polizei teilte ihm dann nur mit dass gegen mich jetzt wegen Fahrerflucht ermittelt wird :(

Performances
Du hast wohl Recht , habe nachgesehen ...
http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

Zurückziehen ist wohl nicht drin.
raptor trx
Zitat:

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).



habe das hier gefunden, doch auch mehrere Angaben ab wann der Schaden als nicht bedeutend gilt :(

Der Schaden ist folgender: Am ersten Fahrzeug (Ein Audi A4 B6 also BJ 2000-2004) hinten links der Kotflügel eingedrückt und ein elektrischer Seitenspiegel weg, und am zweiten Auto ist der linke Seitenspiegel beschädigt, laut der Aussage vom Polizist ca 2500€ Schaden.





LucyStern
Sorry, aber wie kann man das nicht merken?
Sei froh wenn nicht noch was anderes kommt, wie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Für mich warst du in dem Zustand fahruntauglich. Hättest ja sonst wen umfahren können bei der Reaktion.

Aber zum Thema zurück.
Eine Versicherung die man erst nach einem Schaden abschließt gibt es nicht. Die haben ja nichts zu verschenken.
Warhead Dragon
für so einen fall wie deinen gibt es hilfe...
geh mal in dein rathaus/amtsgericht und lass dir nen antrag für prozesskostenhilfe geben(denke der heist so bin mir aber nicht mehr 1000% sicher)
wenn du nachweislich kein geld hast, bezahlt dir vater staat den anwalt. aucvh wenn es nicht vors gericht kommt!
Mfg Mike
Performances
Zitat:

Sorry, aber wie kann man das nicht merken?


Naja, ich wüsste da ein paar Dinge ...
Die nennen sich Drogen, in welcher Art auch immer, aber dass möchte ich mal nicht unterstellen.
raptor trx
Hallo vielen Dank erstmal an alle,

und ja ich gebe zu das ich oben einen Mist geschrieben habe, ich habe den Aufprall mitbekommen. Es war mein erster Unfall ich war einfach geschockt und kann mir im nachhinein mein Handeln auch nicht wirklich erklären :(

Nun kann ich seit dem es passiert nicht mehr gescheit schlafen, fast nix essen und an nichts anderes mehr denken.

Jetzt stellt sich die Frage ob ich meine Aussage in der ich warum auch immer gesagt habe das ich es nicht bemerkt habe (dachte das es alles nicht so schlimm sei da ich mich ja trotzdem noch selber gemeldet habe) beibehalten soll, oder nochmal zur Polizei gehen soll und ne neue Aussage machen soll in der ich das zugebe.

Das ist meine erste Straftat und vielleicht bekomme ich eine geringere Strafe wenn ich das so zugebe wie es war und mich einsichtig zeige. Die ganze Sache tut mir unendlich leid und quellt mich richtig. Dieses Jahr ist für mich unheimlich wichtig da ich im sommer meine Berufsausbildung abschließen werde und dann auf mein Auto angewiesen bin. Und die Kosten würden mich einfach finanziell ruinieren.

Ich verstehe auch nicht warum von der Polizei kein Alkoholtest/Drogentest gemacht wurde, ich meine wenn ich so betrunken wäre das ich nicht mehr Auto fahren kann wäre auch am nächsten Tag noch was im Blut vorhanden. So hätte es sich wenigstens mit Alkohol/Drogen wiederlegt.

Könnt ihr mir ein Rat geben ob ich das jetzt so weiterlaufen soll und es einfach drauf ankommen lassen soll, oder doch lieber eine neue Aussage machen?

Bin im Moment echt total am verzweifeln....


Gruß
E36-Freak
Unfallflucht: Offizialdelikt...selbst wenn Du mit den Beteiligten eine Einigung erzielst (was ich nicht glaube) wird der Richter entscheiden wie in Deinem Fall zu urteilen ist. Da spielt die Schadenshöhe und die Gesamtumstände eine gewaltige Rolle.

Es ist sicherlich ein Unterschied ob Du auf einer einsamen Landstr weitergefahren bist oder in einem dicht besiedeltem Gebiet in der Innenstadt und ob da nur ein Verkehrszeichen oder Baum dran glauben musste oder mehrere Autos. Ich denke nicht das da die "Ausnahmeregelung" greifen wird, da Du es ja erst am nächsten Tag gemeldet hast (und da war es ja schon bekannt)

Ich hoffe für Dich das Du nicht erzählt hast das Du eingeschlafen bzw übermüdet in die Fahrzeugreihe geknallt bist - dann wäre es eine Straßenverkehrsgefährdung -315c mit erheblich höherer Strafandrohung

mir (und dem Richter wahrscheinlich auch) stellt sich dann sicher die Frage, warum Du weitergefahren bist, obwohl Du den Aufprall gemerkt hast..standen da evtl. andere Dinge im Raum, die vertuscht werden sollten (Alkohol, Drogen, ein anderer ist ohne Lappen gefahren pp.

Eine RS greift dann natürlich nur, wenn Du eine hattest als es passiert ist...und da wäre es wahrscheinlcih fraglich, ob die in Deinem Fall RS gewähren - grobe Fahrlässigkeit, ist ja auch abhängig von den Vertragsbedingungen
Heckpropeller
Also eine neu abgeschlossene Rechtsschutz greift in dem Fall nicht mehr.

Sehr interessanter Link:

Klick

Ich wusste, dass man eine gemilderte Strafe bekommt, wenn man sich binnen 24 Std. selber meldet. Aber da du schon angezeigt wurden bist, ist das höchstwahrscheinlich hinfällig.

Du MUSSt dir einen Anwalt nehmen, da das Risiko einer sehr hohen Bestrafung enorm ist.

Ein versierter Anwalt kann dich da rausboxen.

Und der will ja auch nicht gleich 1000€ auf einmal.

Eine Erstberatung ist meist kostenfrei und du kannst dir ein Bild machen.

Ein fairer Anwalt wird bei deiner (finanziellen) Situation ein Auge zu drücken und dir Gelegenheit geben, sein Honorar in Raten zu zahlen bzw. ist der Betrag in einem späteren Zeitraum zu zahlen.

Geh zunächst zu einer Erstberatung bei einem RA für Verkehrsrecht.

Diesen Schritt musst du tun!

Mach dir nichts draus. Wir alle haben schon solch quälende Situationen gehabt. Daraus lernt man fürs Leben. ;)
goer1848
Hab ich vllt. überlesen aber biste nicht zufällig im ADAC oder so? Die bieten meines Wissens so eine Art Rechtsberatung für ihre Mitglieder an. Ich glaub auch wenn du erst nachträglich eintrittst

Ansonsten ist das alles richtig was geschrieben wurde, die 24h Regel greift nur, wenn der Schaden nicht bereits von der Gegenseite gemeldet wurde.

Das Strafmaß ist übrigens einkommensabhängig, das wird schon nicht so schlimm, dein Problem ist das drohende Fahrverbot.
Du brauchst da nen Rechtsbeistand, sonst kannste dich um Kopf und Kragen reden.
Stefan177
Zitat:


Liegen die Voraussetzungen für eine Verurteilung nach § 142 StGB (Fahrerflucht) vor, kann das Gericht dennoch gemäß § 142 IV StGB die Strafe mildern oder sogar von Strafe absehen. Dafür müssten Sie als Unfallbeteiligter innerhalb von 24 Stunden die Feststellungen ihrer Personalien bei der Polizei ermöglicht haben. Zudem muss sich der Verkehrsunfall „außerhalb des fließenden Verkehrs“ - typischerweise beim Ein- oder Ausparken - ereignet haben, bei dem nur ein unbedeutender Sachschaden (bis maximal 1300 €: LG Bielefeld, NZV 2002, 48) entstanden ist. Die sogenannte „tätige Reue“ bietet aber keinesfalls die Möglichkeit, sich von den nach einem Unfall entstandenen Pflichten zu entbinden. Auch hier gilt, dass andere den Unfall und Ihre Fahrerflucht beobachtet haben können und Sie von der Polizei aufgesucht werden, noch bevor Sie Ihrer Feststellungspflicht nachkommen konnten. In diesem Moment können Sie sich nicht mehr auf § 142 IV StGB berufen. Daher darf § 142 IV keinesfalls als „Freibrief“ verstanden werden. Es wird empfohlen, im Falle eines Unfalls sofort anwaltlichen Rat einzuholen.



Quelle: Kanzlei-Blog.de
raptor trx
Hallo nochmal,

vielen Dank erstmal an alle die sich am Thema beteiligt haben.

Es gibt zu dem Fall noch keine Neuigkeiten. Mich quellt jedoch die Frage, wie es wohl ausgehen wird. Habe gelesen das in solchen Fällen oft der Führerschein vorzeitig entzogen wird (manchmal sogar noch am gleichen Tag) wenn es absehbar ist dass der Führerschein nach dem Urteil entzogen werden wird. Ich weiß es ist erst eine Woche vergangen und wahrscheinlich kann man noch nichts vorhersagen, aber ich würde gerne wissen wie lang es in solchen Fällen ungefähr dauern kann bis man was erfährt? Eventuell kann jemand anhand von eigenen Erfahrungen oder aus anderen Quellen einen ungefähren Zeitraum nennen?

Viele Grüße
Performances
Zwischen ~ 3 Wochen und 2 Jahren .
Bei meinem Unfall mit meinem Moped vor paar Jahren , hat es fast exakt zwei Jahre gedauert bis ich eine Vorladung zu Gericht bekommen hatte .

Hängt immer von der Dringlichkeit ab , wielange dass dauert.
Stefan177
Gericht dauert lang... Da kannst Du die Uhr wegschmeissen und auf den Kalender umsteigen.
Meine Waschanlagenkratzer haben 2 Jahre gedauert bis alles rum war.
raptor trx
Servus, es hat sich was getan.

Habe einen Bußgeldbescheid bekommen wo folgendes drin steht:

Tatbestandsnummer : 103620

Verstoß: Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.

Verletzte Vorschrift: § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Bemerkungen(insbes. Tatfolgen): Sie kamen aufgrund von Straßenglätte ins Schleudern und beschädigten zwei geparkte Pkw.

Fremdschaden: 1.600,- Euro
Eigenschaden: 1.500,- Euro

Bußgeld: 168,50 EUR
Punkte: 3


Damit heißt es aber noch nicht das alles vorbei ist oder? Die Anzeige die von der Polizei wegen Fahrerflucht eröffnet wurde ist ein getrenntes Thema und wird auch getrennt behandelt/bestrafft?

Viele Grüße

Performances
Dass ist ja nur der Bußgeldbescheid ...
Die Fahrerflucht ist was ganz anders.
Fahrerflucht
Ob die Zahlen dort stimmen weis ich nicht, wird denke ich aber von Fall zu Fall unterschiedlich sein.