Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
Asko
Hauptthema:
Hallo,

ich hatte einen Unfall mit meinem Wagen. Mir ist jmd. Rückwärts auf meine Front gerollt.

Alles kein Problem. Unfallgegner hat alles zugegeben. Versicherung wolte uach gleich zahlen.

Ich habe ein Gutachten erstellen lassen und wollte eine fiktive Abrechnung (Auszahlung) der Nettosumme + Gutachterkosten.

Mittlerweile hat die Versicherung gezahlt, allerdings wurde der berechnete Arbeitslohn drastisch gekürzt. Statt ca. 140€ bei BMW wurden nur 78€ Stundenverrechnungssatz einer Hinterhofbude in Berlin angegeben. Was in meinem Fall mehr als 1000€ weniger bedeutet, da die komplette Front lackiert werden muss. Ich werd dagegen vorgehen, auch weil ich eine Reparaturhistorie bei BMW habe.

Nun gut, ich weiß dass mir ein Anwalt zustehst. Allerdings weiß ich nicht ob dieser Anwalt in dem Fall auch von der Versicherung übernommen werden muss, wenn ich Widerspruch gegen die Kürzung einlegen will? Weil die Versicherung ja schon bezahlt hat!?

Kann mir einer 100%ig sagen wie es ist? Möchte nicht aus eigener Tasche den Anwalt zahlen. Eine Rechtsschutz hab ich leider nicht, werd ich demnächst aber nachholen :P


Vielen Dank



KKKlaus
meine güte! leg doch erst mal einen widerspruch ein, bevor du mit kanonen auf spatzen schießt.

dann ist zu sagen: wir leben nicht in den usa. dir steht kein anwalt zu? woher hast du sowas? du kannst dir einen anwalt nehmen, aber dir steht keiner zu!

wenn du dir einen anwalt nimmst, zahlst du den zuerst mal selbst. gewinnst du dann vor gericht gegen die versicherung zu 100%, zahlt sie auch den anwalt. einigt man sich aussergerichtlich, werden sie sicherlich NICHT den anwalt zahlen. gewinnst du nicht mit deinen vorderungen zahlst du alles selbst. legt das gericht fest, dass 140 € zu viel sind, zahlst du mindestens anteilig den anwalt (aber auch den des gegners)

lass es reparieren und gib denen die rechnung. die zahlen sie in der regel. legst du nur ein gutachten vor, zahlen die in der regel immer weniger...

Bearbeitet von: KKKlaus am 03.11.2012 um 12:36:09
Bierkönig
Wie Klaus sagt, leg auf jeden Fall erstmal Widerspruch ein. Denn es gibt eine Frist (idr 14 Tage) in der du den Widerspruch einlegen musst.

Ob du einen Anwalt nimmst oder nicht musst du selbst entscheiden. Der Anwalt würde allerdings wenn nur durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung gezahlt werden.

Du kannst den Widerspruch auch selbst schreiben, dazu musst du musst auch keine Romane Schreiben. Eine kurze Begründung langt. Natürlich erwähnst du, dass im Falle des nicht Einlenkens zum Anwalt gehst!

Das kann unter Umständen schon langen, wenn es nicht um exorbitant hohe Beträge geht. Denn natürlich rechnet die Versicherung auch ob sich eine Auseinandersetzung vor Gericht lohnt oder nicht!
ThaFreak
Wenn du es eh bei BMW richten lassen willst wegen der Historie, warum lässt du dir das Geld auszahlen und lässt die Werkstatt nicht direkt mit der Versicherung abrechnen? Verstehe ich nicht ganz...
Asko
Zitat:


meine güte! leg doch erst mal einen widerspruch ein, bevor du mit kanonen auf spatzen schießt.

dann ist zu sagen: wir leben nicht in den usa. dir steht kein anwalt zu? woher hast du sowas? du kannst dir einen anwalt nehmen, aber dir steht keiner zu!

wenn du dir einen anwalt nimmst, zahlst du den zuerst mal selbst. gewinnst du dann vor gericht gegen die versicherung zu 100%, zahlt sie auch den anwalt. einigt man sich aussergerichtlich, werden sie sicherlich NICHT den anwalt zahlen. gewinnst du nicht mit deinen vorderungen zahlst du alles selbst. legt das gericht fest, dass 140 € zu viel sind, zahlst du mindestens anteilig den anwalt (aber auch den des gegners)

lass es reparieren und gib denen die rechnung. die zahlen sie in der regel. legst du nur ein gutachten vor, zahlen die in der regel immer weniger...

Bearbeitet von: KKKlaus am 03.11.2012 um 12:36:09

(Zitat von: KKKlaus)




Nun wollen wir mal nicht kleinscheisserisch werden ..

Wieso mit Kanonen auf Spatzen schießen?

Ich habe als Geschädigter bei einem Unfall natürlich Anspruch darauf mir auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt zu nehmen, da ich als Laie nicht wissen kann/muss was mein gutes Recht ist. Die Frage ist jedoch, ob das auch gilt nachdem die Zahlung erfolgt ist!?

Das und nicht mehr wollte ich hier wissen. Also weitet es bitte nicht gleich aus. Ich weiß schon was und wie ich es mache. Will nur wissen was Fakt ist in dieser Frage.

Dass ich beim nächsten Mal gleich alles zum Anwalt geben werde ist klar. In diesem Fall ist es halt zu spät, da ich das Gutachten selber an die Versicherung geschickt habe und ohne Anwalt abwickeln wollte.

Ich bin auch einverstanden mit einer Kürzung, da das halt üblich ist, allerdings nicht mit der angebenen Hinterhof Bude.

Und wenn du mal lesen würdest, dann steht da dass ich eine Auszahlung möchte! Also brauchst du mir nicht empfehlen ob, wann und wo ich meinen Wagen reparieren lassen soll.

Danke!

Asko
Zitat:


Wenn du es eh bei BMW richten lassen willst wegen der Historie, warum lässt du dir das Geld auszahlen und lässt die Werkstatt nicht direkt mit der Versicherung abrechnen? Verstehe ich nicht ganz...

(Zitat von: ThaFreak)




Will ich ja eben nicht. Habe ich auch nirgends behauptet. Lediglich, dass bisher bei BMW repariert wurde.
ThaFreak
Okay, ich bin davon ausgegangen, weil du deine "Reparaturhistorie bei BMW" extra erwähnt hast.

Die Stundensätze, die die Versicherung ersetzt sind regional gültige Preise.
Hier bei mir in Ba-Wü liegen die für Karosserie-Arbeiten ca. bei 80-90€ + MWST.
Wenns die Preise in Berlin deutlich günstiger sind, kann das mit den 78€ durchaus hinkommen, wobei die Versicherungen natürlich gerne zu ihren Gunsten rechnen...

Wenn es so ist, dann hat die Versicherung recht.

Um dir sicher zu sein, ohne einen Anwalt einzuschalten und evtl. bezahlen zu müssen, würde ich an deiner Stelle einfach mal bei einem Gutachter aus deiner Gegend nachfragen. Die kennen die gängigen Stundensätze...
Die findest du oftmals in der Nähe oder direkt bei TÜV, Dekra oder GTÜ-Stellen.

Denke auch daran, dass dir Mietwagenkosten zustehen, wenn die Reparatur erfolgt ist und du das belegen kannst. Dabei spielt es keine Rolle ob du einen Mietwagen genommen hast oder nicht. Auch da gibt es nach Fahrzeugklasse feste Tagessätze.


Asko
Danke soweit. Ein Gespräch mit meinem Gutachter steht noch aus. Werd ich am Mo oder Di gleich machen. Wollte mich nur schonmal informieren, ob das mit dem Anwalt immernoch auf die Kosten der Versicherung geht, wie wenn ich ihn schon vorher eingeschaltet hätte.
BMW 320d Facelift
Du kannst auch jetzt noch zum Anwalt gehen, der wird bisschen mekern warum du net gleich zu ihm gekommen bist aber dir versicherung der gegnerischen seite muss ihn zahlen. Wenn dein auto älter als 3 jahre ist bekommst du nicht den stundenlohn von BMW. Sondern den regional duchschnitts std/lohn der ist in so einer liste für die versicherung festgelegt. Ich würde sagen reparier dein auto kosten günstig schick der versicherung die bilder dann bekommst du noch nutzungsausfall 200-300€ und gut ist.
KKKlaus
lol wie geil. weil du dein recht nicht wissen kannst, muss also irgendjemand deinen anwalt bezahlen? na gott sei dank ist es noch nicht so weit in deutschland.
ich wiederhole mich gerne:
fakt ist, dir zahlt keiner den anwalt, ohne dass du die versichung verklagst und gewinnst.. viel spaß dabei!

ob du der geschädigte bist oder nicht, spielt keine rolle!
bitte die versicherung um eine erklärung und leg widerspruch ein (das habe ich ja schon erwähnt) und warte ab wie sie das argumentieren.

wie ich auch bereits sagte, wird bei NICHT ERFOLGTER reparatur nicht der höchstsatzgezahlt, oder ein phantasiepreis den deine werkstatt veranschlagt. glaub mir, die preise werden da ohnehin in die höhe getrieben.

zu guterletzt noch ein link, den google übrigens auch ausspuckt! http://www.motor-talk.de/forum/versicherung-zahlt-nicht-nach-kostenvoranschlag-t2371037.html
cargraphics
Zitat:

Wenn dein auto älter als 3 jahre ist bekommst du nicht den stundenlohn von BMW.



Das stimmt doch gar nicht. Mir ist dieses Jahr genau das gleiche mit meinem 8 Jahre alten e46 passiert wie Asko. Es wurde der Verrechnungssatz des örtlichen BMW-Vertragshändler angesetzt und gezahlt. Natürlich musste die gegnerischer Versicherung neben dem eigentlichen Schaden auch noch Gutachter und meinen Anwalt zahlen.

MfG
cxm
Zitat:

Ich habe als Geschädigter bei einem Unfall natürlich Anspruch darauf mir auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt zu nehmen, da ich als Laie nicht wissen kann/muss was mein gutes Recht ist. Die Frage ist jedoch, ob das auch gilt nachdem die Zahlung erfolgt ist!?
(Zitat von: Asko)




Hi,

da fragst Du am besser Deinen Anwalt.
Der wird Dir schon erklären, woher er sein Honorar haben möchte.
Hier wird niemand für Deinen Anwalt ein Statemant abgeben können...

Ciao - Carsten
aeneon
Als ADAC Mitglied hat man Anspruch auf 1 kostenloses Gespräch bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Die ADAC Anwälte gibt es in jeder Stadt und die findet man auf der ADAC Homepage.

Man muss die ADAC Karte vorlegen.




Bearbeitet von: aeneon am 03.11.2012 um 18:15:17
Bierkönig
Zitat:


Ich habe als Geschädigter bei einem Unfall natürlich Anspruch darauf mir auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt zu nehmen, da ich als Laie nicht wissen kann/muss was mein gutes Recht ist.
(Zitat von: Asko)




Das ist falsch! Du bekommst keinen Anwalt von der gegnerischen Versicherung gezahlt!

Einzige Ausnahme wäre: Du führst gegen die Versicherung einen Gerichtsprozess und gewinnst. Dann muss die Gegenseite, also die gegnerische Versicherung die Kosten übernehmen.

Schreibt der Anwalt allerdings schon vorm Prozess einige briefe und die Versicherung lenkt vorher ein bleibst du auf den Anwaltskosten sitzen!

Im übrigen eine absolut nachvollziehbare Regelung. Stellt euch mal vor, jeder könnte sofort auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt zu nehmen. Die Versicherungsprämien wären dann ne ganze Ecke höher.
Gobi
Einen Anwalt kannst du dir nehmen ist kostenlos für dich. Mein Wagen wurd vor 2 Monaten geschrottet ich muss es wissen ;-)
mb100
Zitat:


Zitat:


Ich habe als Geschädigter bei einem Unfall natürlich Anspruch darauf mir auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt zu nehmen, da ich als Laie nicht wissen kann/muss was mein gutes Recht ist.
(Zitat von: Asko)




Das ist falsch! Du bekommst keinen Anwalt von der gegnerischen Versicherung gezahlt!

(Zitat von: Bierkönig)




Ich vertret auch die Gegenansicht. Wenn man am Unfall unschuldig ist, hat man grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten. Zum einen hab ichs im Familienkreis erlebt: zwei "heftigere" Unfälle (in Sachen "Schaden am Auto", nicht "Schaden am Mensch"), beide wurden über den Anwalt abgewickelt, beide gingen nicht vor Gericht - und bei beiden Sachen wurde der Anwalt von der Gegenseite gezahlt.
Ergänzend: ich hab auch mal bei nem Fachanwalt für Verkehrsrecht gearbeitet, und auch da wars in den Fällen, die nicht vor Gericht gingen, identisch: war unser Mandant unschuldig, so hatte die Versicherung die Anwaltskosten zu zahlen.

Paar Links zum Thema: hier, hier und hier.

Im vorliegenden Fall kanns allerdings durchaus sein, dass - wenn der Richter die Kürzung als rechtmäßig ansieht und der Versicherung zustimmt - Asko die Anwaltskosten in diesem Punkt zu tragen hat.
Ranger
Hatte auch einen ähnlichen Fall und die grösste deutsche Versicherung weigerte sich den Schaden zu zahlen, Der Unfall war im Mai. Ich hab bis heute noch nicht den vollen Betrag erhalten, die weigern sich die Verbringungskosten und den Lackangleich zu bezahlen, bei mir ist eine Dame in die hintere rechte Tür gefahren beim ausparken. TÜV Gutachter hat ein Schadensgutachten erstellt, damit bin ich zum Anwalt, zuerst wurde auch der Preis gedrückt, da mein Auto bis Dato immer nur von BMW Vertragspartnern gewartet wurde stand mir auch der BMW Stundenverrechnungssatz zu. Der wurde dann nach 2 Monaten beglichen, bis halt auf den Lackangleich. Ich habe jetzt von dem Schaden von 7800€ Netto ca 6500€ bekommen. Mittlerweile bin ich schon soweit, dass ich die Verbringung und den Lackangleich nicht mehr will. Scheiß auf die 700€. Ich will deswegen nicht vors Gericht.
Übrigens werden alle Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn du unschuldig bist, steht dir sogar ein Rechtsanwalt zu. Ich weiß es aus eigener Erfahrung, das kreidet die Versicherung nicht mal an. Aber mach dich auf ein langwieriges Verfahren gefasst. Vor allem wenn der Gegner bei der sch... A....z Versicherung versichert ist.
Asko
Zitat:


lol wie geil. weil du dein recht nicht wissen kannst, muss also irgendjemand deinen anwalt bezahlen? na gott sei dank ist es noch nicht so weit in deutschland.
ich wiederhole mich gerne:
fakt ist, dir zahlt keiner den anwalt, ohne dass du die versichung verklagst und gewinnst.. viel spaß dabei!

ob du der geschädigte bist oder nicht, spielt keine rolle!
bitte die versicherung um eine erklärung und leg widerspruch ein (das habe ich ja schon erwähnt) und warte ab wie sie das argumentieren.

wie ich auch bereits sagte, wird bei NICHT ERFOLGTER reparatur nicht der höchstsatzgezahlt, oder ein phantasiepreis den deine werkstatt veranschlagt. glaub mir, die preise werden da ohnehin in die höhe getrieben.

zu guterletzt noch ein link, den google übrigens auch ausspuckt! http://www.motor-talk.de/forum/versicherung-zahlt-nicht-nach-kostenvoranschlag-t2371037.html

(Zitat von: KKKlaus)




Also bitte... wenn du schon keine Ahnung hast, dann winke nicht noch mit dem Zaunpfahl um es zu zeigen!

MAN HAT DAS RECHT AUF EINEN ANWALT ! Habe ich selber schonmal in Anspruch genommen bei einem vorherigen Unfall! Wenn du das nicht tust, dann ist es ok. Aber verbreite keine Unwahrheiten hier.

Wenn du nicht Schuld hast am Unfall, dann steht dir grundsätzlich und IMMER die freie Wahl des Gutachters, sowie ein Rechtsanwalt zu. Den zahlt die gegnerische Versicherung zu 100%!
KKKlaus
wenn du angebllich die antwort auf deine frage weißt, warum stellst du sie hier?

geh doch zum anwalt, verklag was das zeug hält und berichte hier!
Stefan177
Als geschädigter hat man das Recht auf einen Anwalt, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Unabhängig davon ob es zu einem Prozess kommt, oder der Anwalt (wie in meinem Fall auch vor zwei Jahren) nur den Papierkram erledigt.

Wie der Threadersteller schon sagte: Als Geschädigter kannst Du nichts dafür und nicht jeder Geschädigte kennt das Gesetz auswendig. Es soll sogar Geschädigte geben, die einfach keine Lust auf die Rennerei und die ganze Abwicklung haben. Damit kann man dann den Anwalt betrauen.

Ich kenne die Gesetzeslage jetzt auch nicht auswendig, aber ich *vermute*, daß Du im Zusammenhang mit dem Unfall weiterhin ein Recht auf den Anwalt hast. Du hast das Ergebnis nicht akzeptiert, somit ist der Fall noch am Laufen. Ich kenne zumindest keinen Gesetzesauszug, der Vorschreibt, daß man den Anwalt unmittelbar zu Beginn gleich mit der Abwicklung beauftragen muss.

Zum Stundenlohn: Soweit ich weis ist es üblich die Löhne einer freien Werkstatt anzusetzen, ausser Du kannst beweisen, daß Du das Fahrzeug *immer* bei BMW hattest. Was Du in diesem Fall wahrscheinlich kannst. Du brauchst auch keinen Prozess zu führen, das einreichen der Unterlagen zusammen mit dem Widerspruch sollte ausreichen. Zur Sicherheit aber gleich von einem Anwalt, damit die wissen woher der Wind weht.

Versicherungen versuchen einfach zu kürzen, wo es geht. Hätte ich meinen Totalschaden damals ohne Anwalt gemacht hätten die mir sicher an die 10.000 Euro weggekürzt. Nach 3 Monaten Streitereien hatten sie mir sogar als i-Tüpfelchen das Kuchenblech meiner Freundin für 20 Euro gezahlt, das bei dem Unfall beschädigt wurde. Sie konnten nicht einen einzigen Cent wegstreichen, dank dem Anwalt. Die Briefe die er geschrieben hat waren gigantisch. :)

Bearbeitet von: Stefan177 am 04.11.2012 um 09:57:47
Asko
Zitat:


wenn du angebllich die antwort auf deine frage weißt, warum stellst du sie hier?

geh doch zum anwalt, verklag was das zeug hält und berichte hier!

(Zitat von: KKKlaus)




Nerv doch nicht mit deinen sinnlosen Antworten. Wenn DU mal richtig lesen würdest dann wüsstest du, dass das garnicht meine Frage war. Ich will hier auch niemanden verklagen!!!! (LESEN!!!)

Ich wollte nur wissen, ob ich immernoch (nach Zahlungserhalt) einen Anwalt auf Kosten der Versicherung nehmen kann um mich beraten zu lassen und um evtl. Widerspruch einzulegen.

Das und nicht mehr wollte ich wissen ! Also bitte sei ruhig hier .. du hast schon bewiesen, dass du meine Frage nicht beantworten kannst .. spame wenigstens nicht noch meinen Thread zu! Andere kriegen es auch hin vernünftig und hilfreich zu antworten!

Wenn du dennoch was zu sagen hast, dann schreib mir ne PN!

MfG
Asko
Zitat:


Als geschädigter hat man das Recht auf einen Anwalt, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Unabhängig davon ob es zu einem Prozess kommt, oder der Anwalt (wie in meinem Fall auch vor zwei Jahren) nur den Papierkram erledigt.

Wie der Threadersteller schon sagte: Als Geschädigter kannst Du nichts dafür und nicht jeder Geschädigte kennt das Gesetz auswendig. Es soll sogar Geschädigte geben, die einfach keine Lust auf die Rennerei und die ganze Abwicklung haben. Damit kann man dann den Anwalt betrauen.

Ich kenne die Gesetzeslage jetzt auch nicht auswendig, aber ich *vermute*, daß Du im Zusammenhang mit dem Unfall weiterhin ein Recht auf den Anwalt hast. Du hast das Ergebnis nicht akzeptiert, somit ist der Fall noch am Laufen. Ich kenne zumindest keinen Gesetzesauszug, der Vorschreibt, daß man den Anwalt unmittelbar zu Beginn gleich mit der Abwicklung beauftragen muss.

Zum Stundenlohn: Soweit ich weis ist es üblich die Löhne einer freien Werkstatt anzusetzen, ausser Du kannst beweisen, daß Du das Fahrzeug *immer* bei BMW hattest. Was Du in diesem Fall wahrscheinlich kannst. Du brauchst auch keinen Prozess zu führen, das einreichen der Unterlagen zusammen mit dem Widerspruch sollte ausreichen. Zur Sicherheit aber gleich von einem Anwalt, damit die wissen woher der Wind weht.

Versicherungen versuchen einfach zu kürzen, wo es geht. Hätte ich meinen Totalschaden damals ohne Anwalt gemacht hätten die mir sicher an die 10.000 Euro weggekürzt. Nach 3 Monaten Streitereien hatten sie mir sogar als i-Tüpfelchen das Kuchenblech meiner Freundin für 20 Euro gezahlt, das bei dem Unfall beschädigt wurde. Sie konnten nicht einen einzigen Cent wegstreichen, dank dem Anwalt. Die Briefe die er geschrieben hat waren gigantisch. :)

Bearbeitet von: Stefan177 am 04.11.2012 um 09:57:47

(Zitat von: Stefan177)




Danke für die hilfreiche Antwort. Ich werde die Tage mal beim Gutachter und nem Verkehrsrechtsanwalt vorbeischauen und mich beraten lassen. Ich persönlich werde keine Briefe an die Versicherung schreiben, da man sich da ja ganz schnell und unwissentlich falsch, bzw. für sich selbst nachteilig, äußern kann.

MfG
Gobi
sehr gute entscheidung
aeneon
Unsere Bekannte ist Anwältin für Verkehrsrecht. Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, dann bezahlt die gegenerische Versicherung IMMER den Anwalt.

Ich hatte 2 unverschuldetete Unfälle und beim 2ten Mal habe ich die Sache ohne Anwalt in die Hand genommen.

Die Regulierung dauert ohne Anwalt nicht so lange. Schaltest du einen Anwalt ein, ziehen die Versicherungen die Regulierung gerne in die Länge.

Die wollten mein Gutachten auch kürzen, habe dann unterschwellig mit Anwalt gedroht und jeden Penny bekommen. Ist sozusagen ein Ass im Ärmel, weil die Versicherung natürlich nicht auch noch den Anwalt bezahlen wollen.

Wenn die Schuldfrage eindeutig klar ist, dann kann man es auch ohne versuchen.
Man darf natürlich das Nutzungsausfallentgelt nicht vergessen. (Reparaturdauer).
Wieviel Tage das sind, steht im Gutachten. Entweder man nimmt einen Leihwagen, oder man bekommt einen Tagessatz (die Summe das richtet sich nach der Fahrzeugklasse) ausbezahlt.





Bearbeitet von: aeneon am 04.11.2012 um 13:21:58
Nicore
Vor kurzem kam ein Bericht im TV.
Die eingereichten Gutachten gehen durch eine zentrale Datenbank und die
berechneten Sätze z.B. für Karosseriearbeiten, Lackierarbeiten etc.pp. werden
vollautomatisch von der EDV gekürzt, alle zu Gunsten der Versicherung. Das
dabei natürlich teilweise Quatsch rauskommt ist klar, aber sobald man dagegen
Widerspruch einlegt, geht alles seinen Gang. Von daher ist es wichtig, das Auto
in einer selbst gewählten Werkstatt reparieren zu lassen und NICHT in der von
der Versicherungen vorgeschlagenen, denn dann wird dort nach dem gekürzten
Gutachten repariert und, ja wie soll man sagen, eventuell nur zusammengeschustert.
LucyStern
Habe aktuell das gleiche Problem.
Alles gemacht wie von der Versicherung gefordert. Kostenvoranschlag und Bilder eingereicht und dann kam wums der Hammer: Kürzung um über 40%.
Absolute Frechheit, hier solche Mondpreise anzusetzen.

Als ich Widerspruch einlegte, und daraufhinwies dass ich Anreecht auf eine Abrchnung anhand des eingereichten Kostenvoranschlages habe, soll ich jetzt mein Checkheft einschicken.
Dafür haben sie die geforderte Kostenpauschale von 25,- € angeblich überweisen.
Top.
Mal sehen wie es weiter geht.