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Chilly
Hauptthema:
Hallo Leute,

ich muss auf Grund eines Kostenvoranschlags nach BMW, der nächste (und auch "mein" Händler) ist ungelogen 900m Strecke entfernt (lt. Google Maps). Ich möchte, und werde für die 900m garantiert keine 100€ für ein kurzzeitkennzeichen ausgeben, das sehe ich einfach nicht ein... denn danach wird der Wagen verkauft oder sofort wieder in der Garage untergebracht.. Lieber trage ich das Auto dahin.
Eine weitere Möglichkeit wäre, das Auto auf einen Anhänger zu laden. Das wäre durchaus realistisch, dafür kennt man ja immer ein paar Leute. Aber auch für diese Leute wäre es ein mehr oder weniger größerer Aufwand einen Hänger zu organisieren, und auch das möchte ich bei 900m möglichst vermeiden.
Gibt es keine (weitaus) kostengünstigere Möglichkeit, mein Auto 900m zu überführen? Schieben? Abschleppen? Darf man das mit einem abgemeldeten Fahrzeug?

Ich möchte einfach nur die 900m (Hin- und Rückweg dann 1800m) kostengünstig (oder sogar -frei) überbrücken.
Kennt einer von euch da eine legale Lösung? Ansonsten muss ich wohl eine andere Lösung finden...
Heckpropeller
Das abgeschleppte Auto muss nicht zugelassen sein. Nur das Zugfahrzeug.

Aber warum so schwer?
Für solche Touren nehme ich mir immer einen Fahrer mit Zweitem Auto mit, dieser fährt vor mir. Am besten noch ein 2tes Fahrzeug was hinter dir fährt.
So verhinderst du Unfälle an unbeteiligten Personen/Fahrzeuegn (man weiß nie) und minderst das Risiko einer Kontrolle.
Und wichtig: Kennzeichen dran schrauben.

Das ganze sollte nach Einbruch der Dunkelheit statt finden oder am sehr frühen Morgen (Vor 7 Uhr).


PS/EDIT:

Bei "Nesen24.de" kostet eine Police für Kzzkz, nur 32€ und aufm Amt samt Schilder ca. 20€.

Biste bei nur knapp über 50€. Und kannst die Kiste nochmal fahren.

Bearbeitet von: Heckpropeller am 21.06.2012 um 12:44:07
KTMschnee
so ein ähnliches Problem hatte ich auch vor kurzem. 1,5 km zur Werkstatt mit Fahrzeug ohne Zulassung/Kennzeichen.
Möglichkeit 1 war ein Händlerkennzeichen - habe ich aber nicht bekommen

Möglichkeit 2 Kennzeichen von deinem Fahrzeug runter nehmen und auf das andere drauf. Strecke vorher legal abfahren wegen Uniformierter. Und dann die paar Meter hinfahren.
Und jetzt kommt mir bitte nicht mit illegal oder sowas, das weiß/wußte ich selber.

Möglichkeit 3 ohne Kennzeichen hinfahren
E36-Freak
Abschleppen: Ziehen eines betriebsunfähigen (angemeldeten) Fahrzeugs
Schleppen: Ziehen eines betriebsfähigen (Edit an bzw. abgemeldeten) Fahrzeugs...ist genehmigungspflichtig

Unterschied zu diesen beiden Arten ist die Führerscheinklasse, die der Führer des ziehenden und der Führer des gezogenen Fahrzeugs benötigt

Kennst Du keinen Händler, der ein 06er Kennzeichen hat?

Bearbeitet von: E36-Freak am 21.06.2012 um 12:46:35
Ebschi_92
Servusle,

besorg dir nen rotes Kennzeichen von ner Werkstatt, egal ob freie werkstatt oder bmw autohaus! frag am besten dein bmw autohaus ob du deren rotes Kennzeichen bekommst, dann steckst halt nen 10er oder 20er in die Kaffeekasse, so mach ich das zumindest immer! ;)

mfg Kevin
Chilly
@Heckpropeller: Mit deiner Möglichkeit könnte ich mich anfreunden. Obwohl mir das irgendwo auch schon wieder irgendwo zu viel Aufwand für 900m ist... Aber wenigstens ist es ziemlich sicher.

@KTM: Werde wohl eine Mischung zwischen 2 und 3 wählen. 900m sollten auch zu schaffen sein, wenn es nicht 100%ig legal ist...

@E36:
Zitat:

Kennst Du keinen Händler, der ein 06er Kennzeichen hat?




Hmm zumindest nicht aus dem Stehgreif. Mit Sicherheit könnte sich irgendwie irgendwas ergeben, aber auch den Stress möchte ich mir möglichst für 2 min Fahrt ersparen.. wobei das natürlich die legalste Lösung wäre.

@Ebschi: Könnte ich mal fragen. Wollte eh noch vorher zu dem Händler und ggf. Termin machen.

Danke euch allen! Nachdem ich eure Meinungen hab, kann ich auch mit einer nicht 100%ig legalen Lösung und mit gutem Gewissen hinfahren.
mb100
Du hast geschrieben, Du willst den Wagen zu ner Werkstatt bringen. Warum fragst Du nicht einfach die, ob sie nicht für die Strecke eine rote Nummer für Dich haben? Bzw. ne Alternativlösung haben, die Strecke zu überbrücken?
Zu uns kam auch schon mal ein Händler, um ein Fahrzeug abzuholen (=> Defekt an der Schließanlage / Wegfahrsperre). Hat es aus der Garage geschleppt, auf den Anhänger geladen - und dann 15 km durch die Gegend gekarrt.

Bearbeitet von: mb100 am 21.06.2012 um 13:29:57
Backdown
Das kann doch nicht so schwer sein...Nachtfahrt...ein Kumpel davor einer dahinter....mim Abschleppseil, einfach andere Nummernschilder schnell drauf, ohne Schild fahren, bei deinem BMW Händler einfach nach der Roten Nummer fragen, wenn du Kunde bei ihm bist wird er sicher nicht nein sagen.

Man kann es echt mit empfindlichkeit übertreiben.....solche Sorgen würd ich auch gern haben.

Bearbeitet von: Backdown am 21.06.2012 um 15:27:51
TriStar
900m...ich schmeiß mich weg.


TriStar
Dom316i
am einfachsten, wäre es wierklich den händler zu bitten dir kurz die schilder mitzugeben. ich meine, die dürfen ja dein fahrzeug auch repariern, womit sie wieder geld einnhemen.

ansonsten rechts links kuck ob keiner kuckt und rüber :D

die strecke hab ich im dorf bei uns auch schon so zurückgelegt (hier gibts halt keine polizei). wenn sie dich natürlich erwischen ist was los. aber darüber musst du dir im klaren sein und selbst abwägen. habs auch shcon fertig gebracht ein auto nen halben km weit zu schieben und das halb aufm bürgersteig. :D

gruß
320erjunge
abschleppen ist doch kein ding 900m !

grezz
Damager
schieben :)
El Cabron
Für 900m würde ich kein Geld bezahlen..
E36-Freak
Mir wäre es das Risiko nicht wert

Du musst immer für die Dummheit der anderen mitdenken...klar es sind "nur" 900 Meter...lass mit der abgemeldeten Karre da was passieren...dann gibts hier den nächsten Thread
Performances
Sehe ich auch so.
Zitat:

ich muss auf Grund eines Kostenvoranschlags nach BMW


:)
Chilly
@mb: Ich weiß nicht, und denke auch nicht, dass die Werkstatt sich ohne weitere Kosten sich auf sowas einlässt, da ich erstmal nur Zum Kostenvoranschlag hin will, und eine folgliche Reparatur erstmal ausschliesse. Aber fragen kostet nichts! ;)

@Backdown: Mal schön ruhig bleiben. Wenn du mir sämtliche Folgekosten eines Unfalls mit einem unangemeldeten Fahrzeug zahlst seh ich das gerne auch so locker wie du.

@Dom: Ich brauch aber nur nen Kostenvoranschlag von dem Händler. Daher denke ich nicht, dass die sich für eine kostenfreie Überführung bereitstellen.

@320er: Das wäre die beste und auch eine erlaubte Lösung gewesen, aber man darf wohl auch kein abgemeldetes Fahrzeug abschleppen.

@E36:

Zitat:

Mir wäre es das Risiko nicht wert

Du musst immer für die Dummheit der anderen mitdenken...klar es sind "nur" 900 Meter...lass mit der abgemeldeten Karre da was passieren...



Genau das ist leider der Punkt. Fährt mir irgendein besoffener in die Karre, bin ich schuld...


Ich denke, ich werds einfach Nachts machen... Zur Not nen Kumpel vorne weg. Aber für den Weg meld ich den Wagen nicht an.

Bearbeitet von: Chilly am 21.06.2012 um 19:07:33
KTMschnee
Zitat:


Ich denke, ich werds einfach Nachts machen... Zur Not nen Kumpel vorne weg. Aber für den Weg meld ich den Wagen nicht an.
(Zitat von: Chilly)




Also wenn du Kennzeichen montierst - von wo auch immer - dann würde ich zur Stoßverkehrszeit fahren.
Ich wurde wirklich schon oft von der Polizei kontrolliert, komischerweise aber nie wenn ich zur Arbeit fuhr oder von dort nach Hause fuhr.
Wenn du dann noch Risiko minimieren willst vorher die Strecke abfahren und nach Uniform schauen und ein Kumpel soll hinter dir fahren. Unter den Vorraussetzungen wirst schon keinem hinten drauf knallen und hinter dir gibt der Kumpel Schutz.
cabriowuschel
Hmmmm....also über eine solch kurze Strecke würde ich nichtmal diskutieren. maximal die Kennzeichen eines anderen Fahrzeuges reinlegen und gut ist...oder die Minute Adrenalin ausschüten und es einfach riskieren......wie würde es Bob der Baumeister sagen....ja wir schaffen das.
mb100
Ich geb nur mal kurz zu bedenken, dass das Reinlegen eines Kennzeichens eines anderen Autos eventuell auch ne Urkundenfälschung sein könnte - also ne Straftat. Bin jetzt aber zu faul, das genau durchzuprüfen.

Und ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass sich die Werkstatt, bei der Du den Kostenvoranschlag machen lässt, sich so sehr gegen das Zur-Verfügung-stellen der roten Nummer sträubt. Zum einen wirst Du ja nicht gesagt haben, dass Du den Wagen sicher nicht reparieren lässt (oder?), und zum zweiten machts für die ja wirklich keinen Aufwand - und zählt auch zur Kundenbindung...
Stefan177
Zitat:


und zum zweiten machts für die ja wirklich keinen Aufwand - und zählt auch zur Kundenbindung...
(Zitat von: mb100)




Ich glaub darum gehts garnicht. Das Problem ist, daß die die Schilder nichtmehr aus der Hand geben dürfen. Nur für Probefahrten oder Überführungsfahrten. Die Werkstatt muss in beiden Fällen der Besitzer des Fahrzeugs sein.
Er kann also genausogut ohne fahren, weil die Versicherung eh nicht zahlen würde. Und der Werkstatt zudem wahrscheinlich noch die Schilder genommen werden.

Zum Thema: Ich würd da auch ohne Schilder fahren. Der Rest wär mir zuviel Aufwand wegen der Minute...

mb100
Zitat:


Zitat:


und zum zweiten machts für die ja wirklich keinen Aufwand - und zählt auch zur Kundenbindung...
(Zitat von: mb100)




Die Werkstatt muss in beiden Fällen der Besitzer des Fahrzeugs sein.

(Zitat von: Stefan177)




Ok, ..., wenns nur das ist... einfach einem Angestellten von der Werkstatt den Schlüssel geben, drum bitten, den Wagen selbst zu fahren - und *schwupps* is die Werkstatt Besitzerin des Fahrzeugs... ;-)

SCNR, Matthias
yusuf
was hier alles gerätzelt wird...

ich habe schon zwei mal von der Niederlassung die 06 er Nummer bekommen um mein Fahrzeug zu dene zu überführen.

Warum so ein tamtam?

Mach einen Termin und sag gleich dass der Wagen abgemeldet ist und du bräuchtest Bitte Rote Kenzeichen um es dahin überführen zu können.
Stefan177
Zitat:


was hier alles gerätzelt wird...

ich habe schon zwei mal von der Niederlassung die 06 er Nummer bekommen um mein Fahrzeug zu dene zu überführen.

Warum so ein tamtam?

(Zitat von: yusuf)




Mal abgesehen davon, daß ich es auch nicht schlimm finde. Nur noch mal der Richtigkeit wegen:

Zitat:


Gemäß § 16 Abs. 3 FZV darf das rote Kennzeichen nur zur betrieblichen Verwendung für Probe-, Prüfungs- oder Übungsfahrten geführt werden. Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Auf den Fahrten muss ein Betriebsangehöriger mitfahren. Keine betriebliche Verwendung liegt vor, wenn keiner der in § 16 Abs. 3 FZV genannten Fahrtzwecke zutrifft, das Kennzeichen vielmehr an eine Privatperson zur freien Verfügung oder an eine andere Firma ohne Kaufabsicht ausgeliehen wurde. D.h. rote Kennzeichen dürfen nicht mehr, wie früher oftmals üblich, Dritten zu deren betrieblichen Fahrten überlassen werden. - Hat die firma a von der autowerkstatt yxz ausschießlich ein rotes Kennzeichen (ohne Kfz) ausgeliehen und handelte es sich bei dem verunfallten Fahrzeug somit nicht um ein Fahrzeug, das dem Betrieb der autowerkstatt yxz zugeordnet war, dann wird die Vollkaskoversicherung der autowerkstatt xyz den Schaden nicht ersetzen müssen. Denn das Ausleihen des roten Kennzeichens zu nicht innerbetrieblichen Zwecken stellte einen Verstoß gegen § 16 Abs. 3 FZV und damit eine Obliegenheitsverletzung der autowerkstatt xyz dar.




Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de

Die Vollkaskoversicherung muss also garnicht nicht zahlen. Die Haftpflichtversicherung muss zahlen, kann aber vermutlich Regress fordern.
Also kannst Du auch gleich ohne Kennzeichen fahren.

Bearbeitet von: Stefan177 am 22.06.2012 um 01:24:36
Warhead Dragon
Also bmw bei uns, hat die schilder mit bedauern auch nicht rausgegeben, weil sie nicht durfen.

Zum tema... auch wenn es nur 900m sind also 1800m hin und her... ich würde es auch lassen!!
Wenn sie dich erwischen hast du richtig stress, egal ob ohne oder den falschen schildern.
Zahl die 70€ auch wenns weh tut, so kannst wenigstens legal noch bissl rumfahren
mfg mike
mb100
Ich hab mir jetzt mal den § 16 III FZV zu Gemüte geführt. Und finde in der Norm und auch außen rum nix zu irgendwelchen Besitz- oder Eigentumsverhältnissen bezüglich der Fahrzeuge, die mit roten Nummern bewegt werden dürfen.

Auszüge aus der Norm:
Zitat:

Rote Kennzeichen [...] können [...] zuverlässigen [...] Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern [...] zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. Ein rotes Kennzeichen besteht [...].
Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen.
Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind.
Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren[...]



- sinnvoll gekürzt - und auf der Seite des BMJ sollte die aktuelle Version zu finden sein. Vielleicht is das, was Du, Stefan rausgesucht hast, ja veralteter Rechtsstand? Finde leider unter Deinem Link den passenden Artikel nicht. BTW find ich in dem Artikel auch nix zu Eigentums- oder Besitzverhältnissen an Fahrzeugen.

Abgesehen davon: wenn sich ein Betriebsangehöriger der Werkstatt mit der roten Nummer zu einem Kunden begibt, um mit dem Fahrzeug zu dieser Werkstatt zu fahren, damit an dem Fahrzeug gearbeitet werden kann, dann wurde in meinen Augen zum einen das Kennzeichen nicht verliehen und zum zweiten liegt auch ein betrieblicher Zweck der Fahrt seitens der Werkstatt vor. Denn die holen die Karre ja zu sich auf den Hof, um dran zu schrauben (oder den KVA zu erstellen). Bei dem von Dir markierten Teil wurde ja unterstellt, dass kein betrieblicher Zweck der Werkstatt, sondern ein betrieblicher Zweck des Entleiher-Betriebs unterstellt. Passt also net so ganz auf den fraglichen Sachverhalt.

Und wie gesagt: wenn die sich querstellen, fragen, ob nicht vielleicht ein Anhänger frei is, um die Karre zu holen. Ggf. auch mit nem 10er für die Kaffeekasse.
mohni
man kanns auch dramatisieren....
hättest ihn geschoben anstatt son gewese zu machen wäre er längst da..
TriStar
Ich lebe echt zur falschen Zeit.

Nicht auch nur ansatzweise kann ich das hier ernst nehmen :-)


TriStar
323TImme
Stell dir einfach vor es wären 10km, da lässt es sich besser verkraften das Geld für die Überführungskennzeichen dagelassen zuhaben :) . Ich würde wahrscheinlich es auch sicherheitshalber auf die legale Art und Weise machen.
kiese
fahr hin und gut. und lass dich nicht erwischen. ;)

solang du dein auto legal angemeldet hast, und es nur rumsteht kommt auch keiner und sagt, "heh sie zahlen ja steuern und versicherung, aber fahren gar nicht. hier das kriegen sie zurück."

Bearbeitet von: kiese am 23.06.2012 um 23:04:24
economix
Zitat:


fahr hin und gut. und lass dich nicht erwischen. ;)

(Zitat von: kiese)




Würd ich auch so sehen, denn sonst wird's teuer ;)

Fahren ohne Zulassung ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 50€ + 3 Punkte. Zusätzlich liegt dann auch fahren ohne Versicherungsschutz vor nach §6 PflVG (Pflichtversicherunggesetz) - welches eine Straftat darstellt. http://dejure.org/gesetze/PflVG/6.html

Zitat:

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.




Dazu kommt jede Menge bürokratischer Aufwand und das kann natürlich dann auch schon auf's Führungszeugnis gehen - also wer eine sauberes Führungszeugnis für seinen Job braucht sollte sich überlegen ob er nicht lieber mal 50€ in Kurzzeitkennzeichen investiert.

Achja sollte man in einen Unfall verwickelt werden kann es dann auch richtig teuer für die eigene Geldbörse werden. Um erwischt zu werden reicht übrigens auch schon dass einem ein anderer ins Auto fährt o.ä. - in der Unfallaufnahme wird ja dann herauskommen dass das Fahrzeug nicht angemeldet ist.

Wie gesagt es darf sich jeder selbst überlegen ob man das alles in Kauf nehmen möchte um 50€ zu sparen, selbst wenn es natürlich verlockend ist ~900m hin (und zurück?!) einfach unangemeldet zu fahren.

Aber es gibt ja auch Murphys Gesetz, allein deswegen würde ich persönlich halt nicht auf dumme Gedanken kommen.