Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
Rollstuhlraser
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 08.05.2012 um 10:30:48 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Hallo Community,

Ich hatte mal überlegt, weiße Frontblinker mit Folie zu tönen, damit es etwas grauer aussieht. Ein Kumpel hat bei seinem 3er die Scheinwerfer auch leicht mit Folie verdunkelt.

Er meint, dass man legal bis zu 20% verdunkel kann.

Stimmt das?

Bearbeitet von: LatteBMW am 08.05.2012 um 10:30:48
Papa76
Zitat:


Hallo Community,

Ich hatte mal überlegt, weiße Frontblinker mit Folie zu tönen, damit es etwas grauer aussieht. Ein Kumpel hat bei seinem 3er die Scheinwerfer auch leicht mit Folie verdunkelt.

Er meint, dass man legal bis zu 20% verdunkel kann.

Stimmt das?

(Zitat von: Rollstuhlraser)




Würde ich nicht machen. Lichtechnische Einrichtungen zu verändern bewirken das erlöschen der Zulassung der selbigen. Ist ja schlussendlich nix anderes wie lasieren und somit verboten.

Für kleines Geld bekommt man außerdem für dein Modell zugelassene getönte Blinker aus dem Zubehör. Da würde ich mir gar nicht erst Gedanken über tönen machen.
Rollstuhlraser
Das mit den getönten Blinker aus dem Zubehör ist mir schon bekannt. Aber die Frontblinker gibt es nur weiß (oder orange).

Ich will die auch nicht komplett schwarz machen, sondern nur dezent.
Fantaedition
Wie der schon vom Vorredner erwähnt: Deine Zulassung erlischt sobald du dein Scheinwerfer öffnest! Und soweit ich weiß tut man ja nicht nur außen eine Folie drüberziehen..
Rollstuhlraser
Zitat:


Deine Zulassung erlischt sobald du dein Scheinwerfer öffnest!

(Zitat von: Fantaedition)




Nicht ganz. Wenn du den Scheini öffnest und beispielsweise Angel Eyes einbaust. DAS ist ILLEGAL. Weil das in der Tat die Beleuchtung beeinflusst. Wenn du aber den Inlay (der Rahmen) lackierst (Silber oder Schwarz) sollte eigentlich nicht verboten sein, weil das nicht direkt mit der Beleuchtung zu tun hat.

Ob man die Folie bei einem Blinker beklebt, mag ich mal zu bezweifeln. Denn: Mein vorderer Blinker ist verschweißt, also müsste ich es fräsen oder so.

Und wieviele Leute haben bei ihrem Autos gelbfolierte Nebler? Wenn es doch illegal wäre, würden die doch schon längst aus dem Verkehr gezogen werden, oder nicht?
Papa76
Zitat:



Und wieviele Leute haben bei ihrem Autos gelbfolierte Nebler? Wenn es doch illegal wäre, würden die doch schon längst aus dem Verkehr gezogen werden, oder nicht?

(Zitat von: Rollstuhlraser)




Das ist genauso verboten. Außerdem gibt es auch original gelbe NSW.

Zitat:



Aber die Frontblinker gibt es nur weiß (oder orange).

(Zitat von: Rollstuhlraser)




Also mindestens diese Blinker in der Bucht sind lt. Beschreibung und auch den Bildern nach grau.
Rollstuhlraser
Interessant. Am Donnerstag werde ich mal bei Dekra vorbeifahren und fragen (habe da noch weitere Fragen also geht es)

Vielleicht geben sie mir doch grünes Licht.
Papa76
Zitat:


Interessant. Am Donnerstag werde ich mal bei Dekra vorbeifahren und fragen (habe da noch weitere Fragen also geht es)

Vielleicht geben sie mir doch grünes Licht.

(Zitat von: Rollstuhlraser)




Dann aber bitte auch das Ergebnis hier mitteilen.
Rollstuhlraser
Selbstverständlich.
Rollstuhlraser
So, war grad eben bei der Dekra.

Also er meint auch, dass es verboten ist die Blinker zu tönen, selbst, wenn es nur ansatzweise ist.

Der Prüfer war ganz ruhig, obwohl da viele Autos für die HU standen.

Ich hätte gleich auf euch hören sollen. Doch ich gehe oft auf Nummer sicher und gehe zur Dekra. Fragen kostet ja nichts.

Aber naja, wenn irgendwann Jemand wieder diese Frage stellt und einen Beweis braucht, so denke ich ist dieser Thread nützlich.