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T H E M A R Ü C K B L I C K
Stec Hauptthema: |
hallo zusammen,
in meinem E36 hatte ich ein KW-Gewindefahrwerk was auch eingetragen ist. So nun hatte ich zwischenzeitlich ein Airride-Fahrwerk drin was mir dann aber nicht gefiel und ich bin wieder auf Gewindefahrwerk umgestiegen, nun hatte ich mein KW-Gewindefahrwerk schon verkauft und habe mir dann ein FK-Gwindefahrwerk in Edelstahlausführung gekauft und eingebaut. Sicherlich muß ich das FK jetzt neu eintragen lassen oder? Muß ich es mit meinen Alus eintragen lassen oder kann ich meinen BMW auch mit Winterreifen dem Tüv vorführen? Steht dann im Gutachten das daß Fahrwerk in Verbindung mit Winterreifen vorgeführt und eingetragen wurde und darf ich es dann danach auch mit meinen Alus ohne bedenken fahren? Also meine Alus wurden damals nämlich in Verbindung mit dem KW-Gewindefahrwerk eingetragen, also alles in einem Abwasch. Ich hoffe ihr könnt mir helfen und vielen Dank schon mal für eure Antwort |
Katana |
das fahrwerk wird in verbindung mit den felgen eingtragen |
Stec |
also steht dann in den Tüv-Papieren das daß Fahrwerk einegtragen wurde aber mit Winterreifen? und wenn ich dann die Alus drauf mache geht das nicht oder wie? Vorher ging es doch auch, nur das jetzt statt ein Kw-Gewinde ein Fk-Gewinde mit den Alus gefahren wird!!! |
louisdama |
wird nur in Verbindung wieder legal,ansonsten werden die Felgen gestrichen/ausgetragen. Ist ja auch logisch,ist ja nen anderes Fahrwerk. |
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