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MartinSHL
Hauptthema:
Hallo Zusammen,

ich benötige mal Hilfe bei der Steuererklärung.

Soweit mir bekannt, kann ich ja auch den über die 1%-Regelung versteuerten Dienstwagen ansetzen.
Die Frage ist, wo?
Sind das irgendwelche abzugsfähigen Kosten?

Bei der Angabe Pendlerpauschale Entfernung zwischen Wohnung und fester Arbeitsstätte fragt mich mein Steuerprogramm, ob die Entfernung ganz oder teilweise mit einem dienstlichen PKW zurückgelegt wurde.

Hier ändert sich jedoch nichts an der Höhe der errechneten Steuererstattung, egal ob ich Dienstwagen oder Privatwagen angebe.


In diesem Zusammenhang noch eine Frage:

Gleiche Ausgangssituation wie oben, Dienstwagen über die 1%-Regelung, jetzt aber tätig als Monteur, somit keine feste Arbeitsstätte. Jeden Tag werden von der privaten Wohnung aus unterschiedlichste Ziele im gesamten Bundesland angefahren.

Was gebe ich also bei Entfernung Wohnung und Arbeitsstätte an?

Fahrtenbuch wird nicht geführt.

Kann mir da einer weiter helfen?


Danke und schöne Grüße

Martin
cxm
Hi,

ich glaube, DDu verstehst da etwas völlig falsch.
Du bist Angestellter und hast einen Firnmenwagen?
Die 1% sind zu versteuernde Einnahmen, keine Kosten...

Ciao - Carsten
mikV8
Ich bin gerade etwas ratlos über die Konstellation.
Du bist ein Monteur und hast dein Montagefahrzeug zur privaten Nutzung? Musst du ja, wenn du nach der 1%-Regelung versteuert wirst. Hmm...sicherlich eine eher seltene Geschichte, da ja Monteursfahrzeuge meist Hundefänger, Transporter, o.ä. sind und daher eher nicht zur privaten Nutung geeignet sind.
Hier müsste dann erst einmal geprüft werden, was bei dir überhaupt versteuert wird. Von den 1% bekommst du definitiv nichts wieder, da dies ja eine Besteuerung des geldwerten Vorteils ist und hier keine Werbungskostenaufwand dahinter steht. Anders ist es mit den 0,03%/km für den täglichen Arbeitsweg. Diese sind natürlich dann auch in der Steuererklärung anzugeben und wirken sich entsprechend vergünstigend aus. Wie gesagt, stellt sich aber die Frage, ob du diese Kilometerbesteuerung überhaupt abgezogen bekommst? Das weißt nur du selbst, wenn du mal auf deinen LZ schaust...
Vielleicht kannst du deine Situation noch ein wenig genauer beschreiben.

Gruß Mirko
MartinSHL
Hallo,

sorry wenn es zu Verwirrungen kam.

Oben sind zwei grundsätzlich verschiedene Fälle geschildert.

Fall 1 bin ich selber:
Dienstwagen über die 1%-Regelung + 0,03% Arbeitsweg. Da habe ich jetzt verstanden, dass ich hier ganz normal die Entfernungspauschale zu meinem festen Arbeitsplatz angebe und sich dies steuerbegünstigt auswirkt. Also ganz normal so, alss wenn ich die selbe Strecke mit einem Privat-PKW gefahren wäre. Soweit, sogut.

Fall 2 betrifft einen Freund:
Ebenfalls Dienstwagen über 1%-Regelung, jedoch KEINE 0,03%-Versteuerung des Arbeitsweges. Auch keine Fahrtbuchauflage.
Er ist Monteur im Außendienst und hat jeden Tag andere Ziele.

Ich hab den Wagen aufgrund meiner Position in der Firma, er hat ihn, weil es quasi "Arbeitsmittel" ist, um zu seinen Einsatzterminen zu kommen. Private Nutzung ist bei beiden zulässig.
mikV8
Hallo,

dann ist das Thema für deinen Fall ja abgehakt.
Was deinen Freund angeht, begreife ich es dennoch nicht. Was ist das denn für ein "Dienstwagen"?
Sollte es sich wirklich um einen Hundefänger, Transporter, o.ä. handeln, gehe ich stark davon aus, dass dein Freund auch noch ein eigenes Auto laufen hat, was dann RICHTIG privat genutzt werden kann. Damit schwindet der Sinn einer kostengünstigen privaten Nutzung eines DW, da man ja trotzdem noch Steuern, Versicherung, Wertverlust, ... für ein eigenes Fahrzeug hat. Damit würde ich dann, anstelle deines Freundes, lieber die private Nutzung ausschließen lassen und mir die 1%-Versteuerung sparen.
Um jedoch die Ausgangsfrage zu beantworten:
Man kann nur DAS auch absetzen, für das man gesteuert hat. Bekommt dein Freund nun keine Steuern für den Arbeitsweg berechnet, dann kann er diesen auch nicht absetzen, da ihm ja auch keine Aufwendungen dafür entstehen.

Gruß Mirko
MartinSHL
Hallo Mirko,

vielen Dank für deine Erklärungen, hilft mir sehr gut weiter.

Der Wagen des Freundes ist ein Opel Astra Caravan, also stinknormaler PKW, lediglich im Kofferraum befindet sich Haltesysteme für Werkzeug etc.
Ansonsten halt mit Firmenwerbung komplett beklebt, aber das tut der Sache ja keinen Abbruch.
Also mit Ausnahme des Kofferraums komplett als Privatfahrzeug nutzbar und auch der Kofferraum ist für Urlaubsfahrten in 10min leergeräumt.
Privat hat er zwar noch einen BMW, der läuft aber nur auf Saison und wird nicht zum täglichen fahren benutzt. Es werden also sämtliche privat zu erledigenden Wege mit dem Opel gefahren, daher natürlich auch die 1%-Versteuerung.

Da keine 0,03%-Regel für den Arbeitsweg versteuert wird, kann dies also auch nicht in der Steuer angesetzt werden. Im Gegensatz zu meinem Dienstwagen.

Super, damit wären dann alle meine Fragen bestens geklärt. :-)

Vielen Dank + Gruß
Martin