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Streetstylezz
Hauptthema:
Hallo,

ich möchte meinen Wagen privat verkaufen. Wie muss ich nach dem Verkauf vorgehen ?

Soll ich dem Käufer ein Kaufvertrag ausfüllen lassen und von wo hole ich einen Kaufvertrag ?

MfG
B4C4RDI
google!
jochen78
Hi

Kaufvertrag würde ich auf alle Fälle machen.
Keine wichtigen Sachen vergessen.

Gibt Vordrucke auch vom ADAC kannst ja mal danach googeln.

MfG
Jochen
e46-fahrer
wenn du ihn bei mobile reinsetzt kannst du dir dort glaube ich auch einen ausdrucken, oder halt über den ADAC

den Vertrag füllst du aus und der Käufer, wenn er unterschrieben ist, bekommst du das Geld und dann bekommt er die Schlüssel und Papiere

Abmeldung des Fahrzeuges sollte auch geklärt sein, nicht das der noch tagelang mit deinen Kennzeichen rumfährt, entweder du meldest ihn vorher ab was am besten ist wenn du ein Grundstück hast oder eine garage wo er so lange stehen kann oder der Käufer macht es.

bis jetzt habe ich immer den Käufer das Fahrzeug abmelden lassen, Kennzeichen wurden mir dann zurückgebracht, Uhrzeit in den Kaufvertrag mit reingesetzt wann der Verkauf stattgefunden hat, danach gleich bei meiner Versicherung angerufen und denen den Vertrag zugefaxt, das lief immer schmerzlos ab
laserdj
Link

kannst auch das syndikat google benutzen
Runnerz
vor Allem handschriftlich nocheinmal die Sachmängelhäftung und Gewährleistung ausschließen.

Wagen verkaufen ging bei mir immer so:

Probefahrt, Kaufen? Ja / Nein.

Wenn ja - für wieviel?

Kaufvertrag ausfüllen. Alles aufführen, was am Auto so ist. Handschriftlich nochmal Haftungsausschluss.

Geld gleich übergeben, sonst gibts kein Auto. Keine Teppiche, keine kleine Schwester als Anzahlung nehmen, nur Bares ist Wahres.

Geld übergeben wird bei der Bank - dort wird Echthheit gecheckt.

Wenn alles ok --> ab zur Zulassungsstelle zum Abmelden (wenn nicht vorher schon geschehen). Auto, sofern möglich, nur abgemeldet übergeben. Ich habe schon viel Schindluder mit Nummernschildern gesehen.

Dann kriegt der Käufer Schlüssel und Papiere.

Ich helfe dann beim Montieren der mitgebrachten oder auf der Zulassungsstelle besorgten Roten Tafeln, winke der Karre nochmal hinterher und freue mich übers Geld.

Versicherung anrufen, dass das Auto weg ist und gut.



knax
Hey Leute,

Ich Buddel das Thema mal wieder aus...

Also, ich möchte meinen Wagen gerne verkaufen, hierbei möchte ich mich nicht in die Nesseln setzen. Aufgrund der 240.000 km möchte ich das Fzg unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufen, ich kann ja nicht beurteilen wann da was kaputt geht. Klar, der Wagen hat Steinschläge, die Sitzheizung spinnt. Das weiß ich und würde es auch im Vertrag erwähnen.

Ich würde einfach gerne eine Klausel wie "aufgrund der Laufleistung verkaufe ich das Fzg ohne Gewähr als Bastlerfahrzeug". Ich würde den Wagen daher auch gut 1000€ unter den anderen Inseraten anbieten.

Gibt es da was wasserdichtes (gerne auch als PM), denn diese standart Dinger sollen ja auch nicht 100% Grade sein.

Danke,
E36Chris
Hallo,

wenn du ein Auto Privat verkauft gibst du keine Gewährleistung.

Es sei denn du bist Händler dann MUSST du eine Gewährleistung geben egal was du reinschreiben würdest. Es gibt keine Methode dies zu umgehen.

Mfg. Christian
Opern Geist
Zitat:


Hallo,

wenn du ein Auto Privat verkauft gibst du keine Gewährleistung.

Es sei denn du bist Händler dann MUSST du eine Gewährleistung geben egal was du reinschreiben würdest. Es gibt keine Methode dies zu umgehen.

Mfg. Christian

(Zitat von: E36Chris)




So ganz stimmt das aber nicht

Auch als Privatperson gibt man Gewährleistung....
aber man kann sie als Privatperson ausschliessen


Ich nehme einen ADAC Kaufvertrag

Privatverkauf Ausschluss jeglicher Gewährleistungs / Garantieansprüche
Verkauf als Bastler Fahrzeug

damit hatte ich bisher nie Probleme

Gruss
knax
Ja, danke. Dann werde ich das so machen.

Ich hab keine Lust, dass mir da jemand eine Klinke ans Bein labert weil er den Preis drücken will. Kennt man ja.
Conviction-BMW
Hallo,

um als Privatperson die Gewährleistung auszuschließen muss ich den Wagen nicht als Bastlerfahrzeug verkaufen. Das nur so am Rande. Wenn mir ein Privatverkäufer erzählt, dass sein Wagen Top in Schuss ist und dann Bastlerfahrzeug in den Kaufvertrag schreibt kauf ich das Auto nicht, weil dann definitiv was faul ist. Und wenn ich für ein Bastlerfahrzeug kann ich am Ende nicht mal etwas ausrichten wenn er gravierende Mängel wissentlich beim Verkauf verschwiegen hat.

Grüße
Conviction-BMW

Bearbeitet von: Conviction-BMW am 08.01.2013 um 13:30:00
knax
Ich verstehe deinen letzten Satz nicht....

Es geht mir nur um den Ausschluss der Gewährleistung. Also, der Wagen hat mir bekannte Mängel - diese werde ich in den Kaufvertrag schreiben. Ich will die ja nicht verschweigen oder sowas.

Meine frage ist nur, ob ich den Wagen zusätzlich als bastlerfahrzeug verkaufen sollte. Oder ist das dann doppelt gemoppelt?

Mfg
Stefan177
Ein Bastlerfahrzeug ist kaputt. Da gibts nichts zu diskutieren.

Beim Ausschluss der Gewährleistung kannst Du immernoch für Mängel haftbar gemacht werden, die Du wissentlich verschwiegen hast.

Zusammengefasst heisst das: Wenn der Wagen so kaputt ist, daß das Papier für die Mängel am Kaufvertrag nichtmehr reicht, schreibst Du "Bastlerfahrzeug". Wenns nur ein oder zwei Mängel sind, dann schreibst Du die einfach mit drauf (z.B. reparierter Schaden vorne Links). Dann kann er Dir da draus später keinen Strick mehr drehen.

knax
Danke, das hilft mir.
Andi G.
Gib deine Karre doch an Panagiota Petridou ;-)
sausi2000
@andi d... Der war jut. Aber vorher noch beim paolo vorbeischaun... Und die 50euro komplettaufbereitung net vergessen.....;-) spaß.

Nimm den mobile.de vertrag. Verkaufe das auto unter ausschluss von garantie und sachmängelhaftung und schreib die vorhandenen dir bekannten mängel rein.

Aber musst nicht jeden steinschlag und minikratzer aufführen.

Es handelt sich um ein gebrauchtfahrzeug mit 240tkm mit alerbedingten gebrauchsspuren.
Auch wichtig... Du schreibst den abgelesenen km stand rein.
Falls an dem auto vor dir doch gedreht worden sein soll und es irgendwann rauskommt ind du es nich wusstest komm se dann auch wieder. In verträgen ist die wortwahl entscheidend.

Aber bastlerfahrzeug würd ich net schreiben.... Oder pagnagiotta fragen
sausi2000
@andi d... Der war jut. Aber vorher noch beim paolo vorbeischaun... Und die 50euro komplettaufbereitung net vergessen.....;-) spaß.

Nimm den mobile.de vertrag. Verkaufe das auto unter ausschluss von garantie und sachmängelhaftung und schreib die vorhandenen dir bekannten mängel rein.

Aber musst nicht jeden steinschlag und minikratzer aufführen.

Es handelt sich um ein gebrauchtfahrzeug mit 240tkm mit alerbedingten gebrauchsspuren.
Auch wichtig... Du schreibst den abgelesenen km stand rein.
Falls an dem auto vor dir doch gedreht worden sein soll und es irgendwann rauskommt ind du es nich wusstest komm se dann auch wieder. In verträgen ist die wortwahl entscheidend.

Aber bastlerfahrzeug würd ich net schreiben.... Oder pagnagiotta fragen
Andi G.
Wenn du ihr nen guten Preis machst lässt die dich bestimmt mal ran :-)