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LatteBMW
Hauptthema:
Arbeite am nächsten Monat (Vollselbständig) von zuHause aus. Nun kann ich ja mein Büro steuerlich absetzen. Läuft das dann über meine Private Steuererklärung (ist ja in meiner Wohnung) oder über die Geschäftliche Abrechnung?
pepsi99
weil du ein gewerbe angemeldet hast läuft es über die bilanz /GuV ("geschäftliche abrechnung") aber in deiner privaten steuererklärung wird es unter den Einkünften aus gewerbebetrieb auch vermerkt. die quadratmeter des arbeitsraums werden dann anteilig von deiner miete abgezogen u als ausgaben in die bilanz und/oder Gewinn und Verlust Rechnung vermerkt. wenn du wohneigentum besitzt dann wird ein ortsüblicher mietpreis dafür genommen . das arbeitszimmer darf auch kein durchgangszimmer zum z.b. schlafzimmer sein oder dergleichen wenn ich mich recht erinnere.. habe mal eine ausbildung zum steuerfachangestellten gemacht, aber ist schon jahre her und bin ziemlich eingerostet..
LatteBMW
Mhh wie sieht das denn aus, wenn ich mit der Kleinunternehmerregelung arbeite? kann ich das Zimmer/Büro trotzdem absetzen?
pepsi99
das weiß ich jetzt nicht mehr mit der kleinunternehmerregelung.sry
cargraphics
Zitat:

Mhh wie sieht das denn aus, wenn ich mit der Kleinunternehmerregelung arbeite? kann ich das Zimmer/Büro trotzdem absetzen?



Ja, Kleinunternehmerregelung ist ein Begriff, der nur bei der USt von Bedeutung ist.

Zitat:

Läuft das dann über meine Private Steuererklärung (ist ja in meiner Wohnung) oder über die Geschäftliche Abrechnung?



Gewinnermittlung="geschäftliche Abrechnung"

Bei deiner Gewinnermittlung kannst du die anteilige Miete usw. als Betriebsausgaben ansetzen. Die Gewinnermittlung ist Teil deiner Einkommensteuererklärung, genau genommen wird der ermittelte Gewinn in der Anlage G der ESt Erkl. angegeben. Nur mal so ganz grob wie es funktioniert.

Zielte deine Frage bez. "privater Steuererklärung" darauf ab, ob das Zimmer/Büro als Arbeitszimmer angesetzt werden kann? Das funktioniert nur bei nichtselbständier Arbeit (also Angestellter).

MfG
mb100
Zitat:


Zielte deine Frage bez. "privater Steuererklärung" darauf ab, ob das Zimmer/Büro als Arbeitszimmer angesetzt werden kann? Das funktioniert nur bei nichtselbständier Arbeit (also Angestellter).

(Zitat von: cargraphics)




Ne, klappt auch bei selbständiger Arbeit. Wie pepsi schon geschrieben hat. Ich hab grad eine Rechnung für Aufwendungen häusliches Arbeitszimmer von nem Freiberufler da (allerdings fiktives Beispiel - Basis genommen jedoch von nem anderen Freiberufler; wanderte in meinen Praktikumsbericht). Da wurde die Fläche vom Arbeitszimmer ins Verhältnis zur Fläche des Gesamten Hauses gesetzt; raus kamen 5 % - und ich hab dann Grundsteuer, Heizung, Nebenkosten, Wasser, Abwasser, Strom und Hausratversicherung zusammengezählt, davon die 5 % genommen - und kam auf die Aufwendungen. Wieso ich keine kalkulierte Miete hatte: keine Ahnung mehr... ;-)

@Latte: wenn Du in die Selbständigkeit gehen willst, dann lass zumindest die Jahresabschlüsse (und ggf. die Steuererklärungen) von nem Steuerberater machen. Da kannst Du Dir dann auch sicher sein, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um den Gewinn zu drücken - und Du bei ner Betriebsprüfung (die früher oder später auch kommen wird...) net allzu dumm da stehst...
cargraphics
Zitat:

Ne, klappt auch bei selbständiger Arbeit.



Hast Recht, war mein Fehler.

MfG
cxm
Hi,

wohnst Du zur Miete?
Du selbst kannst an Dich natürlich nicht vermieten.
Aber frag doch Deinen Vermieter, ob er Dir einen Mietvertrag für möblierten Büroraum ausstellt.
Natrlich nur für einen Teil der Wohnung/des Hauses.
Dann kannst Du die Kosten komplett als Ausgaben verbuchen.
Wenn das nicht gerade eine große Wohnungsgesellschaft ist, kann es dem Vermieter egal sein, was im Vertrag steht.
Möbliert, weil man dann nicht an Vergleichsmieten gebunden ist.

Oder Deine Frau/Freundin übernimmt den Mietvertraqg und untervermietet einen Büroraum an Dich.
Habe ich einige Jahre lang so gemacht.

Büroausstattung brauchst Du natürlich auch.
Wie wär's mit "Konferenz-Sitzgruppe Teakholz, wetterfest" ;-)

Ciao - Carsten
mb100
Zitat:


Du selbst kannst an Dich natürlich nicht vermieten.

(Zitat von: cxm)




Geht - in Einschränkungen - scho.
Beispiel: Latte hat ne GmbH, UG, AG, ... gegründet und vermietet den Teil der Wohnung an die GmbH. Dann muss allerdings drauf geachtet werden, dass im Geschäftsführeranstellungsvertrag das Verbot des Insichgeschäfts abbedungen ist (was allerdings Standard ist - und sicher in keinem derartigen Vertrag fehlt).
Wies beim Einzelunternehmen ist: spontan keine Ahnung. Denk aber, dass es da net so einfach geht.

Zitat:


Aber frag doch Deinen Vermieter, ob er Dir einen Mietvertrag für möblierten Büroraum ausstellt.
Natrlich nur für einen Teil der Wohnung/des Hauses.
Dann kannst Du die Kosten komplett als Ausgaben verbuchen.

(Zitat von: cxm)




Kann man natürlich machen, aber bevor man nen derartigen Aufwand betreibt, würd ich wirklich mal durchrechnen lassen, wie viel der einfache Ansatz bringt und wie viel Aufwand durch die "separate Vermietung" generiert wird.
Bei uns in der Mandantschaft gibts viele Modelle, die so aussehen wie das von mir Geschilderte. Und auch meine Mutter hat ihr (Einzel-)Unternehmen im eigenen Haus. Ein Extra-Mietvertrag für das Büro "in den eigenen vier Wänden" is mir allerdings noch nie untergekommen.


Zitat:


Oder Deine Frau/Freundin übernimmt den Mietvertraqg und untervermietet einen Büroraum an Dich.
Habe ich einige Jahre lang so gemacht.

(Zitat von: cxm)




... was dann witzig wird, wenn die Beziehung in die Brüche geht und die Frau / Freundin der Ansicht ist, Latte von heute auf morgen vor die Tür zu setzen...
LatteBMW
Danke erstmal für die Anteilnahme, aber bevor hier irgendwelche kurriosen Tips gegeben werden, hier noch kurze Infos zur Situation:

Ich bin Mieter, stehe alleine im Mietvertrag. Habe ein seperates Zimmer welches ich als Büro einrichten will. (Bin schon selbständig, hab bloss meinen Laden geschlossen und handel nur noch online).

Eigentlich geht es mir nur darum, ob ich als Kleinunternehmer das Büro steuerlich absetzen kann, da ich ja als Kleinunternehmer keine Vorsteuer angeben kann.