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Mario84
Hauptthema:
Hallo zusammen,

wir brauchen eueren Rat. Mein Schwager hat einen E30 320i von einer rentnerin gekauft. Der Wagen ist Baujahr 1987 und erste hand... original bmw scheckheft und hat original 84.000km runter..

Der Wagen ist absolut top in schuss.... GEWESEN... Gestern ist so ein Idiot in den E30 geschossen... der hintere Kotflügel, tür und kofferraum sind bis zu 15cm eingedrückt... natürlich verzogen.

ein befrendeter Korosseriebauer sagte es wäre wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden... natürlich will mein Schwager den BMW retten... jetzt rechnen wir damit, dass die Versicherung natürlich sagt, totalschaden und er bekommt nicht das Geld um den Wagen zu reparieren...

Wie kann er nun der versicherung klar machen, dass es ein youngtimer ist und deswegen schon eine Reparatur wert ist... ihr versteht mich schon...

bitte erfahrungen oder tricks nennen danke
kl wurm
Indem nachgewiesen wird, dass Ihr das Fahrzeug nach der Reperatur noch fahren würdet.

Dann kann meines Wissens die Reperatur einen gewissen Prozentsatz über dem Wert des Wagens bezahlt werden, aber da sind auch grenzen und ihr müsst den Wagen dann eine festgeschrieben mindestzeit fahren bzw. behalten.

Am besten mal bei der Versicherung nachfragen.
bmwrene83
In dem man den Wagen taxen bzw. schätzen lässt.
Da kommt ein qualifizierter Gutachter vorbei der dir dann ein Zertifikat ausstellt von der
Kategorie 1-5.
meiner hat die 3 also geschätzt 5000Euro Wert:)

Das kann man der Versicherung dann unter die Nase halten.

Mario84
Der gutachter wird dann auch von der Gegnerischen Verischerung bezahlt oder?
mbkisback
Ich bin selbst Makler gewesen, am besten du fährst in eine Werkstatt und lässt dir nen kostenvoranschlag für die Reparaturen erstellen.

Den dann bei der Versicherung des Unfallgegners einreichen... dann abwarten.

Sollte der Reparaturwert höher sein als der von der Versicherung an eckdaten ermittelte Restwert des Fahrzeugs, so wird auch nur bis zur höhe des Restwerts gezahlt, alles darüber hinaus wäre wirtschaftlich nicht tragbar.

Andere möglichkeit gibt es auch noch: Da du nicht schuld bist kannst du dir auch auf kosten der anderen Gessellschaft einen eigenen Gutachter zu dir Zitieren der dann im Vorfeld ein wertgutachten des Fahrzeugs erstellt.

mfg Robin
Mario84
schonmal vielen dank für eure hilfe..