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Janne
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator ThaFreak am 23.07.2010 um 16:45:14 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe mir letztens ein paar neue Felgen gekauft und ein passendes Festigkeitsgutachten dazu bekommen. Nun wollte ich die Felgen bei meinem TÜV eintragen lassen, der aber hat mir gesagt, dass ein Festigkeitsgutachten in Deutschland nicht mehr aussreichen würde um die Felgen eintragen zu können. Ich habe im Internet nach Gutachten für die Felgen gesucht, aber sowas gibt es nicht. Nun ist meine Frage, ob ihr schonmal ein selbes Problem hattet. Kennt ihr jemanden, der das auch mit Festigkeitsgutachten einträgt oder ist irgendwie eine Einzelabnahme möglich?
Wäre echt super wenn ihr mir helfen könntet.

Vielen Dank im Vorraus
Janne

Bearbeitet von: ThaFreak am 23.07.2010 um 16:45:14
Tappi
Ich weiß nicht um was für Felgen es sich bei dir handelt,aber für den Nachweis der Festigkeit würde ein Gutachten der Felge für ein anderes Fahrzeug ausreichen.In diesem Gutachten muß auch stehen das die Felgen in Serie und nach Qm-System gefertigt werden.

Festigkeitsnachweis für eine Einzelbegutachtung nach §21 StVZO kann erbracht werden durch:
eine Freigabe eines Fahrzeugherstellers der Inhaber einer ABE/EG-TG ist
eine ABE
ein Teilegutachten

Andere Festigkeitsnachweise werden nicht mehr anerkannt.Der Tüv und alle anderen Prüfstellen haben diese Auflage vom Bundesverkehrsministerium bekommen

Wenn nichts von den oben genannten vorhanden ist kannst du eine Abnahme vergessen





violett
Was sind das für Felgen und wie sieht das Festigkeitsgutachten aus?? Machbar ist ziemlich viel, außer du ahst das Gutachten selber geschrieben! :-))
Janne
Die Felgen sind von Thai Alloy Manufacturing Ltd. also thailändische. Von der Firma habe ich im Internet schon Gutachten der M6 Replikas für nen 5er gefunden, aber leider habe ich die Lemans Replikas und fahre einen 3er. Also hilft mir das auch nicht weiter.

Im Festigkeitsgutachten steht:
1. Aufgabenstellung
2. Datum der Begutachtung
3. Prüfort
4. Technische Daten PKW
5. Vorgenommene Änderungen (Reifen & Felgen)
Festigkeitsprüfung (Dass das erfüllt ist usw.)
6. Durchgeführte Prüfungen und Ergebnisse
(Kreisfahrt, Geradeausfahrt, Bremsverhalten, Freigängigkeit, Abrollumfang, usw.)
Sach- und Fachgerechter Umbau
7. Gutachtliche Stellungnahme
(Verkehrs- und Betriebssicherheit wird durch den Umbau nicht herabgesetzt)
violett
Aufpassen zu diesen ganzen Replika Felgen sind auch viele gefälschte Gutachten im Umlauf!!!

Da haben sie mir schon einige zur EIntragung vorgelegt!! Die sind quasi nichts wert!

beurteile kann man sowas aber nur wenn "mans in der Hand hat". Also am besten mal online stellen!
Tappi
Zitat:


Aufpassen zu diesen ganzen Replika Felgen sind auch viele gefälschte Gutachten im Umlauf!!!

Da haben sie mir schon einige zur EIntragung vorgelegt!! Die sind quasi nichts wert!

beurteile kann man sowas aber nur wenn "mans in der Hand hat". Also am besten mal online stellen!

(Zitat von: violett)




Wenn du in dem Bereich Abnahmen tätig bist solltest du eigentlich wissen das diese Art Festigkeitsnachweis nicht mehr ausreichend ist und nicht mehr anerkannt wird.


violett
Zitat:


Zitat:


Aufpassen zu diesen ganzen Replika Felgen sind auch viele gefälschte Gutachten im Umlauf!!!

Da haben sie mir schon einige zur EIntragung vorgelegt!! Die sind quasi nichts wert!

beurteile kann man sowas aber nur wenn "mans in der Hand hat". Also am besten mal online stellen!

(Zitat von: violett)




Wenn du in dem Bereich Abnahmen tätig bist solltest du eigentlich wissen das diese Art Festigkeitsnachweis nicht mehr ausreichend ist und nicht mehr anerkannt wird.




(Zitat von: Tappi)




Wie mans nimmt... :-) Ich kenn den Vdat Artikel auch. Kommt wie gesagt drauf an was man in der Hand hat, viele der sogenannten "Festigkeitsgutachten" sind eigentlich ein Teilegutachten ohne Verwendungsbereich!

Work, Breyton usw hatten/haben teils solche Festigkeitsnachweise vom TÜV. Mit einer ordentlichen Räderprüfung von der Räderprüfstelle, die haben ein QS-System usw und dann erkennt man sowas auch an!

Wenn ich von nem Hinterhof-Tuner nen Zettel krieg mit ner Traglast drauf für ne Replika Felge mach ich sowas auch nicht! Aber solangs immer noch irgendwo Prüfer gibt die nur mit den eingegossenen Traglastdaten Felgen eintragen, brauch mer da garnicht größer diskutieren :-)



Bearbeitet von: violett am 24.07.2010 um 18:13:11
Janne
Eingegossen ist ja alles. Kann ich damit nicht irgendwo hingehen, die sich mal die Felge ganz genau anschauen? Die Teilegutachten usw. müssen auch erstmal hergestellt werden. Irgendjemand muss die ganzen neuen Felgen, die auf den Markt kommen, abnehmen. Dass sie auch das einhalten, was der Hersteller vorgibt. Irgendwie muss die Felge doch einzutragen sein.
louisdama
Zitat:


Eingegossen ist ja alles. Kann ich damit nicht irgendwo hingehen, die sich mal die Felge ganz genau anschauen? Die Teilegutachten usw. müssen auch erstmal hergestellt werden. Irgendjemand muss die ganzen neuen Felgen, die auf den Markt kommen, abnehmen. Dass sie auch das einhalten, was der Hersteller vorgibt. Irgendwie muss die Felge doch einzutragen sein.

(Zitat von: Janne)





Ja dafür muss der Hersteller schon sorgen, das die Felgen geprüft werden, oder wer soll das sonst machen, die verkaufen den Rotz doch auch.
Solch eine Prüfung kostet natürlich den Herstellern auch was, und was wenn die dann mit den Nachbauten durchfallen?