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T H E M A     R Ü C K B L I C K
GLAX87
Hauptthema:
Hey Jungs und Mädels, ich bins mal wieder :(

soeben kam ein Brief von der Polizei. Das am Samstag mit meinem Auto ein Verkehrsdelikt begangen wurde. Ich soll bitte Aussagen wer der Fahrzeugfrüher war damit weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden können.

Nun, Ich weiss das ich Samstags mit dem Auto unterwegs war aber ich hab keinen Schimmer was ich so schlimmes gemacht haben soll.
Das Einzige war ein kleiner Burnout/Drift(also ganz leicht schräg weil ich schon am abbiegen war) an einer Kreuzung.

Reicht sowas aus? Bin etwas perplex.. Wie soll ich mich verhalten?

Danke & Gruß Alex
fooki
tjowenn dein burnout zu einem schreckhaften reaktion geführt hat und das dann zu einem unfall, dann bist du fällig. was solln das fürn kinderhaftes verhalten sein? sowas kannst du mit nem dreirad aufm spielplatz machen
GLAX87
So übertrieben war es nicht. Die Kreuzung war recht leer und hinter mir war ein Kumpel und nur unsere Spur hatte grün.
Kingm40
Vielleicht bist du auch einfach nur irgendwo etwas zu schnell gewesen?
GLAX87
Sicher das die dann so einen Brief schreiben ohne mich geknipst zu haben?
Axel_S
Sag einfach du kannst keine Person nennen. Fertig.
cxm
Zitat:


Das am Samstag mit meinem Auto ein Verkehrsdelikt begangen wurde. Ich soll bitte Aussagen wer der Fahrzeugfrüher war damit weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden können.
(Zitat von: GLAX87)




Auf so einen Schuss ins Blaue würde ich keine konkrete Aussage machen.
Entweder, die werfen Dir konkret etwas vor, dann sollen sie es beweisen (z.B. Foto, glaubhafte Zeugenaussagen).
Oder ihre Beweislage ist so schwach, dass sie im Nebel rumstochern.
Dann sollen die sich ihre Anschuldigung an den Hut stecken.
Bei Sachen mit Halterhaftung isses eh egal.

Antworte denen, dass Du keine Erinnerung daran hast, wer und ob überhaupt jemand zum fraglichen Zeitpunkt mit dem Wagen unterwegs war.
Nicht mehr und nicht weniger.

Wenn da mehr dran ist, kommen die dann schon, um Deinem Gedächnis auf die Sprünge zu helfen...

Ciao - Carsten
GLAX87
Die Möglichkeit ist garnicht gegeben. Ich kann entweder Verweigern oder die Personalien des Fahrers angeben.

Selstsames schreiben.
cxm
Hi,

dann verweigere.
Du bist nicht verpflichtet, Dich selbst oder Deine nächsten Angehörigen zu belasten.

Wenn irgendwann etwas kommt, dann kommt es sowieso.
Schlimmer wird es dadurch auch nicht...

Ciao - Carsten
GLAX87
Ok, vielen Dank!
Old Men
Schreibe doch einfach, du warst besoffen und kannst dich an nichts mehr erinnern. Spass beiseite. Du brauchst keine Angaben zu machen. Auf den neuen Formularen steht nur :Personalangaben oder verweigern Du mußt hier verweigern und abwarten. (Burnout zählt in einigen Gemeinden als Ruhestörung)
GLAX87
So Jungs, es gibt Neuigkeiten.
Nachdem ich den Rat eines bekannten befolgt habe ist nun der Brief mit dem Tatbestand eingetroffen.

Also so einen Scheiss habe ich noch nicht gelesen. Ich schreibe kurz auf was die Frau bei der Polizei aussagte(man beachte die Formulierung):

"Ich fuhr heute Nachmittag von X nach Y. Auf der Strecke fuhr hinter mir ein BMW hinter mir her Dieser Fuhr so dicht auf, dass ich weder das Kennzeichen, noch das BMW-Emblem erkennen konnte. Da der nicht nur kurzfristig so auffuhr, sondern mehrmals und auch über einen längeren Zeitraum, habe ich dann mal mehrfach gehupt.

Er hat den Abstand für eine kurze Weile vergrößert. Auf dem Stück hinter Y, in Richtung Z, fuhr er aber wieder so dicht auf und hupte mich mehrfach an. Dann fuhr er plötzlich neben mir und zeigt mir den "Gesichtswischer"

Selbst kurz vor meiner Wohnanschrift fuhr er noch immer hinter mir her.

Ich habe mich bedrängt gefühlt. Den Fahrer kann ich wie folgt beschreiben: jüngerer Mann, sportlich schlank, dunklere kurze Haare."


(Das mein Kumpel mit im Auto saß wird übrigens nirgendwo erwähnt)
So, nun was WIRKLICH passiert ist.
Ich fuhr von besagtem Ort zu mir und in einer engen kurve(50 erlaubt) fuhr die besagte Frau mit geschätzten 35 aufeinmal vor mir. Ich bremste und kam folglich sehr nah an sie drann. Dann hupte Sie wie sie sagte!

Ab dem Zeitpunkt fuhr ich ganz normal wie immer vor ihr und so einen Schwachsinn von wegen NEBEN ihr herfahren und den Vogel zeigen hab ich sicher nicht gemacht.

Also was tun?
Danke & Gruß Alex
rahn
Hast du ne Rechtsschutz ? Dann erstmal nen Anwalt konsultieren.

Im Normalfall steht hier Aussage gegen Aussage, und in Deutschland zählt in so einem Fall (ohne Zeugen, da wir mal deinen Beifahrer außer acht lassen) im Zweifel für den Angeklagten.

Ich bin eh sehr schockiert wie schnell so einige Leute zur Polizei laufen und eine Anzeige wegen "Nötigung" machen. Aber erstmal abwarten, ich denke da wird nichts großes auf die zukommen !

Grüße
Ich mag 3er
Ich würde vom Gefühl her der Frau glauben!
Der Sachbearbeiter beim Amt sicher auch..

Ich würde zum Anwalt gehen und der soll dann Widerspruch einlegen, Akteneinsicht fordern usw.
Du hast ja noch einen Zeugen, der den Vorfalll mit seiner Aussage auch noch beschwichtigen könnte.
Vielleicht wird es ja dann eingestellt!

Seitdem sowas richtig bestraft wird, ist es ja auch auf der linken Spur ruhiger geworden..
Viele meinten ja, dass ein 4 zyl. links nichts zu suchen hat..
Ganz zu schweigen von den Burnout-Typen!
rahn
Zitat:


Ich würde vom Gefühl her der Frau glauben!
Der Sachbearbeiter beim Amt sicher auch..

Ich würde zum Anwalt gehen und der soll dann Widerspruch einlegen, Akteneinsicht fordern usw.
Du hast ja noch einen Zeugen, der den Vorfalll mit seiner Aussage auch noch beschwichtigen könnte.
Vielleicht wird es ja dann eingestellt!

Seitdem sowas richtig bestraft wird, ist es ja auch auf der linken Spur ruhiger geworden..
Viele meinten ja, dass ein 4 zyl. links nichts zu suchen hat..
Ganz zu schweigen von den Burnout-Typen!

(Zitat von: Ich mag 3er)




Genau deswegen gibt es ja zum Glück das Prinzip der Beweispflicht. Damit ein "Gefühl" nicht den Ausschlag geben kann !
Ich mag 3er
Zitat:


Zitat:


Ich würde vom Gefühl her der Frau glauben!
Der Sachbearbeiter beim Amt sicher auch..

Ich würde zum Anwalt gehen und der soll dann Widerspruch einlegen, Akteneinsicht fordern usw.
Du hast ja noch einen Zeugen, der den Vorfalll mit seiner Aussage auch noch beschwichtigen könnte.
Vielleicht wird es ja dann eingestellt!

Seitdem sowas richtig bestraft wird, ist es ja auch auf der linken Spur ruhiger geworden..
Viele meinten ja, dass ein 4 zyl. links nichts zu suchen hat..
Ganz zu schweigen von den Burnout-Typen!

(Zitat von: Ich mag 3er)




Genau deswegen gibt es ja zum Glück das Prinzip der Beweispflicht. Damit ein "Gefühl" nicht den Ausschlag geben kann !

(Zitat von: rahn)





Das ist ja auch richtig, das man niemanden nach Gefühl aburteilen darf...

Aber er hat nunmal schlechte Karten....

Ich könnte mir schon vorstellen, dass das eingestellt wird...
Stefan177
Zitat:


Aber er hat nunmal schlechte Karten....
(Zitat von: Ich mag 3er)




Nö wieso denn? Das muss bewiesen werden.



Bearbeitet von: Stefan177 am 11.07.2010 um 17:00:43
Boa
Zitat:


Ich würde vom Gefühl her der Frau glauben!
Der Sachbearbeiter beim Amt sicher auch..
(Zitat von: Ich mag 3er)




Man gut das es nicht darum geht welches Gefühl der Sachbearbeiter gerade hat.....und
das man noch sowas wie beweise braucht.

Zitat:


Seitdem sowas richtig bestraft wird, ist es ja auch auf der linken Spur ruhiger geworden..
Viele meinten ja, dass ein 4 zyl. links nichts zu suchen hat..
Ganz zu schweigen von den Burnout-Typen!

(Zitat von: Ich mag 3er)




Ich frage mich auch was es damit zutun hat....

Burnout-Typen?

oh man....


btt:

Es wäre von Vorteil wenn eine dir bekannte Person hinter dir gefahren ist und das bezeugen könnte.

cxm
Zitat:


So Jungs, es gibt Neuigkeiten.
(Zitat von: GLAX87)




Hi,

siehste, dann hättest Du Dich mit der Erwähnung Deiner Burn-outs noch mal schön zusätzlich belastet.
Also erstmal doof stellen.

Ich würde gegen diese Darstellung Widerspruch einlegen.
Da Dein Mitfahrer nirgends erwähnt ist (oder?), würde ich die Glaubwürdigkeit der Dame generell in Frage stellen.
Verfolgungswahn ist ein Fall für de Couch aber kein Verkehrsdelikt.
Aber das solltest Du besser mit Deinem Anwalt absprechen...

Ciao - Carsten
Nicore
War es also genau die Frau, die Dich ständig und gezielt ausgebremst
hat und Du genötigt warst eine Vollbremsung zu machen und Deinen
Wagen nur mit Not in der Spur halten konntest um einen Unfall zu
verhindern?!
BlackPJ80
so ich würde den mal ganz sachlich deine sicht der Dinge schildern! Zeug: Dein Kumpel der mit im Auto saß....

die Geschichte mit dem Burn out... die hat auch hier nichts verloren... Weil wie Du selber bemerkt hast, diese dich nicht gerade als rücksichtsvollen Fahrer entlarvt....
GLAX87
Hallo Jungs!

Nach fast einem halben Jahr nun kam jetzt ein Brief vom AMSTAGERICHT! "Strafbefehl"


Nachdem damals mein Kumpel und ich beide unsere Zeugenaussagen zur Polizei geschickt haben und die Frau ja nur ihre an den Haaren herbeigezogene Aussage hatte rechnete ich eig mit einer Einstellung des Verfahrens.

Nun aber der Hammer!
Mir werden sowohl die Kosten des Verfahrens als auch eine zusätzliche Strafe von 1000 Euro angedreht.
Ich weiss nicht ganz wie ich das gerade erklären soll.

Mit welcher Begründung muss ich denn jetzt zahlen? 2 Aussagen gegen 1 und sie kriegt Recht weil sie sich was ausgedacht hat? Wo ist der Prozess? Wo der Sinn?

Demnach könnte ich mir ein Kennzeichen in der Stadt notieren, zur Polizei gehen, mir was ausdenken und der muss zahlen.

Bitte um schnelle Hilfe was zu tun ist? Wollte erstmal Widerspruch einlegen und Montag zum Anwalt?!?!

Ich bin so ausser mir...
angry81
ehe Du was falsch machst, zum sofort zum Anwalt (heute noch anrufen und abklären -> Fristen einhalten) und den das regeln lassen.

Siehste ja was dein Handeln für positive Auswirkung hatte :-/
GLAX87
Was für ein Handeln? :(

Nichts von dem was die Irre sich ausgesagt hat ist wahr...
freakin park
Er meinte damit, dass du dir sofort juristischen Beistand besorgen sollst weil deine "Alleingänge" dich erst so richtig (sorry) in die Scheisse geritten haben.
mb100
Das Vorgehen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft is normal bei nem Strafbefehl. Und selbstverständlich isses auch normal, dass Dir die Verfahrenskosten aufgebrummt werden. Ein Strafbefehl is ja ne Verurteilung in nem Strafverfahren, ohne dass es zur Hauptverhandlung kommt. Die Entscheidung ergeht aufgrund der Aktenlage. Mag sein, dass sich das jetzt furchtbar ungerecht, fies und gemein anhört, aber sie dient auch dazu, die Verfahrenskosten für den, der sich strafbar gemacht hat, kleinzuhalten.


Du hast den Strafbefehl heute bekommen, oder?

Wenn die Frist dann gewahrt ist, würd ich den Einspruch von nem Anwalt einlegen lassen. Bzw. vor Absendung des Einspruchs mit nem Anwalt Rücksprache halten. Vor allem lass ihn die Geschichte prüfen. Denn zum einen kommts, wenn Du Einspruch einlegst, zu ner Verhandlung vor Gericht (da wirst Du mit 99%iger Sicherheit nicht mehr drum rumkommen) - und zum zweiten wirds dann, im Falle einer Verurteilung, nicht nur in Sachen Verfahrenskosten teurer, sondern die Strafe wird möglicherweise auch noch erhöht...

Bearbeitet von: mb100 am 26.11.2010 um 15:44:03
angry81
das Du dich vorher nicht anwaltlich gerührt hast. Was da im Raum steht kann dir richtig auf den Fuß fallen, trotz dem Du nichts gemacht hast.

Das musst Du mit Hilfe eines Anwalts erstmal durchsetzen
GLAX87
Aber warum?
Mit welcher Begründung bekommt sie Recht?

Ich dachte Aussage gegen Aussage im Zweifelsfall für den Angeklagten und ich habe noch einen Zeugen.

Sowas werde ich mit mir nicht machen lassen!
mb100
Zitat:


Aber warum?
Mit welcher Begründung bekommt sie Recht?

(Zitat von: GLAX87)




Wenns net im Strafbefehl selbst drin steht (hatte schon lange keinen mehr in der Hand...), dann stehts in den Akten. Und die kann nur Dein Anwalt anfordern.

Aber wie gesagt: Entscheidung aufgrund der Aktenlage. Und wohl aufgrund der Überzeugung des Richters, der den Strafbefehl unterschrieben hat, dass die Aussage der anderen überzeugender und glaubhafter war als Deine und die Deines Freundes. Rechenaufgaben a la "drei Zeugen sind glaubhafter als einer" sind juristische Mythen. Schon weil "judex non calculat" ne Tatsache is (scnr). Im Gegenteil: wenn mir 50 Leute nen Sachverhalt erzählen und gewisse Details (Entfernungen, Farben, ...) hundertprozentig übereinstimmen, dann geh ich von nem Märchen aus...

Bearbeitet von: mb100 am 26.11.2010 um 15:54:07
Roughy
Tja, ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der Deutschen Justiz!
schulli1976
Zitat:


Tja, ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der Deutschen Justiz!

(Zitat von: Roughy)




@Roughy: ich teile deine Meinung.

Hier in Deutschland ist alles möglich. Und an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz glaube ich schon lange nicht mehr...
mb100
Zitat:


Zitat:


Tja, ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der Deutschen Justiz!

(Zitat von: Roughy)




@Roughy: ich teile deine Meinung.

Hier in Deutschland ist alles möglich. Und an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz glaube ich schon lange nicht mehr...

(Zitat von: schulli1976)




Ich zitiere spontan nen ehemaligen Strafrechts-Prof (Prof. Dr. H. Otto) von mir:

"Gerechtigkeit gibt es nicht, meine Damen und Herren."


Und schon gar nicht ist die Justiz dazu da, um Gerechtigkeit zu schaffen. Sie ist da, um Recht zu sprechen. Und so kriegt man vor Gericht keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil. Schon weil Gerechtigkeit keine allgemein gültige messbare Größe ist, sondern ein subjektives Empfinden. Mit anderen Worten: was der eine als gerecht empfindet, stellt für den anderen eine himmelschreiende Ungerechtigkeit dar.

Bearbeitet von: mb100 am 26.11.2010 um 19:41:33
copy
Zitat:

Und so kriegt man vor Gericht keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil.......was der eine als gerecht empfindet, stellt für den anderen eine himmelschreiende Ungerechtigkeit dar.



so isses!!! so wie ich aus eigenen erfahrungen berichten kann, ist eine gerichtsverhandlung wie nen lottospiel oder ne runde schnick, schnack,schnuck......
es entscheiden u.a. sympathie, alter, geschlecht und auftreten des beklagten! und als junger mann mit einem BMW der eine "dame" eventuell im straßenverkehr genötigt haben könnte, hat man es beim richter schon schwer.....in der schublade steckst du drin und der richter handelt auch dementsprechend.
die aktenlage mögen vielleicht noch hier und da nen paar % ausmachen...phhh
....und genau aus diesem grunde hat für mich der beruf richter einen sehr geringen stellenwert in der gesellschaft. denn das was die machen, kann (konnte) paul krake auch!!! ;-)
mikV8
Ich glaube hier wäre es von Anfang an besser gewesen zu behaupten, dass du an diesem Tag nicht mit deinem Auto unterwegs warst. Am besten noch mit Zeugenaussagen.
Bei gewissen Dingen werden keine Ermittlungen mehr durchgeführt, wenn der Aufwand dies nicht rechtfertigt. Mit deiner Aussage, dass du und Dein Fahrzueg vor Ort gewesen seit, hast du genau dies den Ermittlungsbehörden erspart und bekommst nun das DANKESCHÖN dafür.
Hatte auch schon sonen Fall, wo ich versucht habe das Ganze mit Ehrlichkeit zu klären, nur leider ist dies bei der dt. Justiz fehl am Platz.

Gruß
Mirko
hamudi-89
Ich hasse diese Volldeppen die nichtmal die mindestgeschwindigkeit einhalten wenn da (50) steht dann soll bitte auch 50 gefahren werden ( wetterbedingt) , oder die sollen zufuß gehen ! Und das ausbremsen ist Tatbestand einer Nötigung ... Damit kannst du auch zum Anwalt gehen .. Erstmal würde ich alles abstreiten ...

lg
XT-Fabi
@hamudi: Hast Du den kompletten Fred gelesen? Ja? Dann hast Du sicher am Ende schon wieder vergessen, dass er bereits einen Strafbefehl vom AG bekommen hat und die Sache somit erstmal abgeschlossen ist.
Gruss, Fabi
Nicore
Ich verstehe immer noch nicht wie sowas sein kann
und auf welcher Grundlage hier entschieden wurde?!
hamudi-89
Zitat:


@hamudi: Hast Du den kompletten Fred gelesen? Ja? Dann hast Du sicher am Ende schon wieder vergessen, dass er bereits einen Strafbefehl vom AG bekommen hat und die Sache somit erstmal abgeschlossen ist.
Gruss, Fabi

(Zitat von: XT-Fabi)





Hab den Thread nicht zuendegelesen ich dachte der ging nur eine Seite.. sryy deswegen.


-gelöscht- bitte die wortwahl etwas gepflegter
Danke Pug


Bearbeitet von: Pug am 02.12.2010 um 11:08:06
mb100
Zitat:


Ich verstehe immer noch nicht wie sowas sein kann
und auf welcher Grundlage hier entschieden wurde?!

(Zitat von: Nicore)




Wie ich schon geschrieben hab: beim Strafbefehlverfahren wird aufgrund der Aktenlage und der Überzeugung des den Strafbefehl unterschreibenden Richters entschieden. Is alles vollkommen normal und rechtens gelaufen - und auch die massive Verwunderung seitens des Empfängers des Strafbefehls is vollkommen normal.
aNka
Zitat:


Wie ich schon geschrieben hab: beim Strafbefehlverfahren wird aufgrund der Aktenlage und der Überzeugung des den Strafbefehl unterschreibenden Richters entschieden. Is alles vollkommen normal und rechtens gelaufen - und auch die massive Verwunderung seitens des Empfängers des Strafbefehls is vollkommen normal.

(Zitat von: mb100)




Ist ja auch kein Wunder, wenn man anhand einer vollkommen an den Haaren herbeigezogenen Story Kohle abdrücken soll und das noch dazu nicht wenig.
Was bleibt ihm schon großartig übrig? Ständig Widerspruch/Einspruch einlegen, bis er vorm höchstmöglichen Gericht landet und ein endgültiges Urteil gesprochen wird ^^
Danke Deutschland!!!
angry81
Zitat:


Ich hasse diese Volldeppen die nichtmal die mindestgeschwindigkeit einhalten wenn da (50) steht dann soll bitte auch 50 gefahren werden ( wetterbedingt) , oder die sollen zufuß gehen ! Und das ausbremsen ist Tatbestand einer Nötigung ... Damit kannst du auch zum Anwalt gehen .. Erstmal würde ich alles abstreiten ...

lg

(Zitat von: hamudi-89)




Bitte die Wortwahl beachten!
hamudi-89
Alle schreiben hier was von wortwahl ich habe hier keinen angegriffen aber ihr tut so als ob ihr diese Situatin nicht kennt ... Ihr Mods habt auch nicht immer den besten Ton drauf also ich bitte euch .... Das ist nunmal ne tatsache dass solche leute nix auf der straße verloren haben ...

Naja .. viel spaß hier noch -.-
rumpel666
Zitat:


Ich hasse diese Volldeppen die nichtmal die mindestgeschwindigkeit einhalten wenn da (50) steht ....
(Zitat von: hamudi-89)




Dann heisst das, daß dort maximal 50 gefahren werden darf.

Ich freue mich schon auf deinen 1. "ich wurde geblitzt"- Abheul-Thread.

Bearbeitet von: rumpel666 am 02.12.2010 um 13:46:05
hamudi-89
Ohh der Oberschlaumeier ...

ALso wenn da 100 steht darf ich 40 fahren und wenn da 50 steht kann ich auch gleich stehen bleiben oder was ... Wenn da 50 steht dann SOLL MAN AUCH 50 FAHREN ... Es sei denn es ist nicht möglich wie schon geschrieben ( wetterbedingt oder man hat nen platten oder was auch immer ) aber aus spaß einfach 20 oder 30 fahren ist totaler schwachsinn .. mal ganz ehrlich .

Außerdem ist mir das ehrlichgesagt egal wie ihr fährt oder was für vorlieben ihr habt euch auf der Straße zu präsentieren oder den Verkehr aufzuhalten , denn anscheinend habt ihr alle kein problem damit schleichern hinterherzuschleichen :) Viel spaß noch
Gygax E30


Thema geschlossen! Grund:
...Umgangston unangebracht / persönlicher Angriff / Beleidigung
.. siehe allgemeine Forums-Regeln / Richtlinien
Gygax E30
Auf wunsch wieder geöffnet


hamudi-89, letzte verwarnung, sonst gibts ne Auszeit...
Papa76
Zitat:


Alle schreiben hier was von wortwahl ich habe hier keinen angegriffen aber ihr tut so als ob ihr diese Situatin nicht kennt ... Ihr Mods habt auch nicht immer den besten Ton drauf also ich bitte euch .... Das ist nunmal ne tatsache dass solche leute nix auf der straße verloren haben ...

Naja .. viel spaß hier noch -.-
(Zitat von: hamudi-89)




Zitat:


Ohh der Oberschlaumeier ...

ALso wenn da 100 steht darf ich 40 fahren und wenn da 50 steht kann ich auch gleich stehen bleiben oder was ... Wenn da 50 steht dann SOLL MAN AUCH 50 FAHREN ... Es sei denn es ist nicht möglich wie schon geschrieben ( wetterbedingt oder man hat nen platten oder was auch immer ) aber aus spaß einfach 20 oder 30 fahren ist totaler schwachsinn .. mal ganz ehrlich .

Außerdem ist mir das ehrlichgesagt egal wie ihr fährt oder was für vorlieben ihr habt euch auf der Straße zu präsentieren oder den Verkehr aufzuhalten , denn anscheinend habt ihr alle kein problem damit schleichern hinterherzuschleichen :) Viel spaß noch

(Zitat von: hamudi-89)




Sei doch bitte nachsichtig mit den anderen Verkehrsteilnehmern. Sind halt nicht alle sone obercoolen, megakrassen BMW-Superchecker, die ihr Fahrzeug mit geschlossenen Augen, auf dem Beifahrersitz liegend, einhändig mit vollkommener Selbstsicherheit und den König der Straße in Person repräsentierend durch den Verkehr lenken können.

Mögen Sie sich ehrfürchtig vor deinem Antlitz verneigen, dir ewig huldigen und bei deinem Erscheinen umgehend die Straße frei machen.