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T H E M A     R Ü C K B L I C K
fighter03
Hauptthema:
Hey Leute, habe mein Auto verkauft was soweit ich weiß vor mir ein Vorbesitzer hatte. (Habs über Händler gekauft der es mir auch versichert hat und in den Vertrag 1 Hand geschrieben hat). Habe es jetzt nach einem jahr auch weiter verkauft. Jetzt hat sich rausgestellt das das Auto länger als 18 Monate still gelegt war und es somit damals n neuen Brief erhalten hat. Also ist noch ein Vorbesitzer mehr vorhanden und ein Hagelschaden hatte es auch, der allerdings einwandfrei behoben wurde sodass es mir nichtmal aufgefallen ist. Wie siehts aus, muss ich das Fahrzeug jetzt zurück nehmen, bzw. den Preis nachlassen obwohl ich es nach besten Wissen und Gewissen verkauft habe?
332i-Machine
Fraglich ist jetzt natürlich ob der Händler, von dem du es hast, von der Sache mit dem Brief wusste. Ich sage mal ganz frech: JA; er wusste es und hat's bewusst verschwiegen!
Ruf dazu am besten mal einen Anwalt an, denn das ist schon eine etwas kompliziertere Geschichte.
senex
denke mal nein! wenn du's nicht wusstest liegt keine arglistige täuschung vor...
Old Men
Wenn du bei einem Händler gekauft hast und den Kaufvertrag noch besitzt, dann steht es doch im Kaufvertrag, daß ein Vorbesitzer eingetragen ist. So bist du aus dem Schneider.
TMS-Carstyling
Zitat:


Wenn du bei einem Händler gekauft hast und den Kaufvertrag noch besitzt, dann steht es doch im Kaufvertrag, daß ein Vorbesitzer eingetragen ist. So bist du aus dem Schneider.

(Zitat von: Old Men)





Jo, wenn den Kaufvertrag noch hast wo nur 1 Vorbesitzer drin steht, biste raus.
Aber eigentlich sollte es auch im Brief stehen, auch wenn es ein Ersatzbrief ist, denn die Daten werden eh alle gespeichert
mb100
Ich vertret jetzt hier spontan mal die Gegenansicht:

Und zwar muss am verkauften Gegenstand tatsächlich alles so vorliegen wie Du es in den Vertrag reingeschrieben hast. Soll heißen: wenn im Vertrag steht, dass der Wagen unfallfrei ist, er es aber dennoch nicht ist, dann ist der Wagen sachmängelbehaftet. Wenn im Vertrag steht, dass der Wagen nur einen Vorbesitzer hat, er aber zwei hat, dann ist er ebenfalls sachmängelbehaftet. Die Frage, ob Du als Verkäufer es tatsächlich (nicht) gewusst hast ist ohne Belang. Was Dir Dein Verkäufer gesagt hat, ist für das jetzige Verhältnis vollkommen egal. Dies musst Du ggf. mit Deinem Verkäufer ausmachen.

Mal angenommen, Du hast nen Gewährleistungsausschluss eingebaut: auch egal. Der BGH hat am 29.11.2006 in VIII ZR 92/06 ganz klar gesagt, dass die Produktbeschreibung (v.a. Laufleistung, Unfallfreiheit, ...) von nem Gewährleistungsausschluss nicht umfasst wird.

Somit seh ich durchaus nen Raum für ein Rücktritts- oder Minderungsrecht (Nachbesserung geht ja schlecht...) bzgl. der Vorbesitzer-Geschichte. Bei der Hagel-Geschichte kommts wohl drauf an, ob der Schaden noch im Bagatellbereich liegt (also unter ca. 700 bis 1000 Euro). Bagatellschäden brauchst Du ja grundsätzlich nicht angeben.
Made Of Steel
Nichtig ist der kaufvertrag nicht, da du nicht arglistig getäuscht hast.

Anfechtbar könnte er aber sein, da es ja unterschiede zwischen vertrag und auto gibt.
mb100
Zitat:


Nichtig ist der kaufvertrag nicht, da du nicht arglistig getäuscht hast.

Anfechtbar könnte er aber sein, da es ja unterschiede zwischen vertrag und auto gibt.

(Zitat von: Made Of Steel)




Und weswegen willst Du anfechten? Also aufgrund welcher Norm?
Btw: die Folge der Anfechtung is immer die Nichtigkeit des Vertrages. Und automatisch nichtig is der eh net. Auch wenn arglistig getäuscht wurde.

Warum will eigentlich alle Welt immer anfechten? Macht doch viel zu viel Mühe und Aufwand.


Nur so nebenbei: wann wurde das Auto eigentlich übergeben?
fighter03
Hey Jungs, vielen Dank erstmal für eure Antworten. :)

Auto wurde vor 1 1/2 Wochen übergeben und vor 3 Wochen wurde Anzahlung mit einem "Vorvertrag" gemacht.

Wieviel Wertminderung wäre bei einem Kaufpreis von 3500 überhaupt gerechtfertigt?
Bruderchorge
Wieso hast du denn nicht selber in den Brief geguckt, da stehen doch alle Vorbesitzer oder zumindest deren Anzahl drin.