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M-Pack
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 25.02.2010 um 19:35:30 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.

Hallo erstmal..

Ich habe eine Frage , und zwar hatte ich letztes Jahr im Dezember einen
Unfall beim ausparken( Pure Dummheit dacht der erste Gang wär drinne war aber der R)
... alles der Versicherung angegeben . dann kam die Post, in der drinne stand
das ich den Schaden der versicherung zurückzahlen muss, der HANNOÄRSCHE Dierekt.
Soweit so gut wollte ich soweiso um meine Prozente wieder runterzuschrauben..
Doch heute kams ich hab angerufen um mich zu erkundigen was jetzt sei wegen dem Rückkauf
. und einer von Schadensservice meinte es sei kein rückkauf sondern eine Strafe weil ich mit ''verzug
bezahlt habe'' also jetzt nicht das ich gekündigt wurde sondern einen monat später als sonst .

Das heißt jetzt Den kompletten SCHADEN ZAHLEN PLUS DIE HOHEN PROZENTE!!

ich werd verrückt .. ist das rechtens, wenn ja kann mann sich dagegen wehren und wenn nicht was wer der beste ausweg um gut wegzukomm für mich neue versicherung oder ..... ?

BITTE UM HILFE!!!

Bearbeitet von: M-Pack am 25.02.2010 um 15:02:09

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 25.02.2010 um 19:35:30
KoJack
Am besten mit Verkehrsrechtschutz klären oder??