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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Marco81
Hauptthema:
Hi,
ich brauch mal eure Hilfe. Ich war vor einem Jahr so dumm und habe einer damals guten freundin mit 230€ Euro geholfen die sie sehr nötig brauchte.
Leider stellte sich schnell heraus das sie diese Hilfe nicht wert war. Nun warte ich seit einem Jahr und sie sagt immer nur sie hat kein Geld.
Wie kann ich mir das auf leglem Wege wieder holen?
Kann ich sie anzeigen?
Soll ich ein Inkassounternehemen beauftragen?
Soll ich es mir einfach von Ihrem Konto per Einzugsermächtigung holen?

Ich habe ihr das Geld damals überwiesen und hab diverse Mails und SMS in denen sie schreibt das sie es zahlt wenn sie kann. Also kann ich damit beweisen das sie mir das wirklich noch schuldet.

Wäre für jede Idee dankbar. Denn egals was, für das was die sich geleistet hat schenke ich ihr nicht noch so viel Kohle.

Grüße Marco

Bearbeitet von: Marco81 am 04.08.2009 um 12:35:59
theblade
tja ja ich weis schon warum ich kein Geld verleihe - auch an Freunde nicht so scheisse es klingen mag.

Zitat:


Kann ich sie anzeigen?
(Zitat von: Marco81)




auf welcher Grundlage? hast du was schriftliches das du ihr das geld gegebn hast und sie es angenommen hat? wenn nicht steht Aussage gegen Aussage

Zitat:


Soll ich ein Inkassounternehemen beauftragen?
(Zitat von: Marco81)




da fällt mir nur Inkasso-Moskau ein ..wobei dir das auch wieder Geld kostet

Zitat:


Soll ich es mir einfach von Ihrem Konto per Einzugsermächtigung holen?
(Zitat von: Marco81)




wie soll das gehen? bei einer Einzugsermächtigung braucht man immer erst noch die Unterschrift des Kontoinhabers

Du könntest noch versuchen mit ihr eine Art Ratenzahlung zu vereinbaren. Das sie die bsp. jeden Monat 15/20/25eur oder so gibt

Bearbeitet von: theblade am 04.08.2009 um 13:00:26
caby
Ich sag nur Mahnbescheid.

Nachstehend der Link wird die meisten Fragen beantworten.
Jedoch bedenke für einen Mahnbescheid musst du erst mal wieder Geld investieren!

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

hoffe das hilft dir.
Peter
Zitat:


Ich war vor einem Jahr so dumm und habe einer damals guten freundin mit 230€ Euro geholfen die sie sehr nötig brauchte.
Leider stellte sich schnell heraus das sie diese Hilfe nicht wert war.
(Zitat von: Marco81)




Ist bei mir schon ein Jahre länger her, es waren witzigerweise ebenfalls 230,00 EUR.

Ich hab es dann irgendwann abgeschrieben, spart Nerven.

Wenn Ihr noch Kontakt habt und sie nach wie vor "zahlungswillig" ist, also sagt/schreibt/mailt, das sie zahlen will, wenn sie denn kann, lass sie eine Schuldanerkennung unterschreiben.

Dann kannst Du wenigstens irgendwann einen pfändbaren Titel bekommen. Wenn sie sich weigert - schreibs ab unter der Rubrik "Lebenserfahrung".
Bimmer-Paule
Hatte vor Jahren meinem damlas besten Kumpel Geld geliehen. Hat der P***er auch nie zurückgezahlt und man hat sich dann aus den Augen verloren.
Waren nur knapp 150 Euro und irgendwann war ich es leid Ihn laufen darauf anzusprechen und immer dümmere Ausreden zu hören. Daraufhin habe ich den Betrag abgeschrieben und mir geschworen NIEMALS mehr Geld an Freunde zu verleihen.

Ist einfach schade um die Freundschaft, wenn diese wegen Geld auseinander brechen sollte.

In Deinem Fall würde ich es auch mit einer Ratenzahlung versuchen. So 10 - 15 Euro sollte jeder ab und wann zahlen können...
e61_530driver
Zitat:

tja ja ich weis schon warum ich kein Geld verleihe - auch an Freunde nicht so scheisse es klingen mag.



Verständlich. Ich habe auch vor nicht allzulanger Zeit einem wirklich sehr guten Freund einen ähnlich hohen Betrag geliehen. Gesehen habe ich das Geld bis heute nicht.
Problem war ganz einfach, dass er mir mein Ohr vollheulte, er hätte nichts mehr zu essen etc. und da habe ich einfach ein zu gutes Gewissen einfach nein zu sagen, zumal ich ihm das auch glaubte.

Gebraucht hat er es letztendlich für etwas anderes.

Ich muss ehrlich sagen das ich bei solchen Beträge nicht einfach aufgebe in der Art, dass ich etwas für die Zukunft gelernt habe.

Dummerweise hab ich auch nichts schriftliches, sprich Vertrag, etc. Somit werde ich wohl noch eine ganze weile meinem Geld hinterherrennen.
Marco81
Hallo, danke für die schnellen Antworten.
Also das sie es angenommen hat besagen ja die Kontoauszüge.
Im betreff hatte ich ja auch geschrieben bis wann zurück zu zahlen ist.
Ein Inkassounternehmen wird eine Kosten bei Ihr mit eintreiben. Daher wäre das für mich nicht so Kostenintensiv.
Das mit der einzugsermächtigung geht. Banken Prüfen das nicht. Nur wenn sie es dann rückbucht muß ich die Gebüren zahlen. Dummerweise geht das in den Bereich des Betrugs. Fragt sich halt ob es betrug ist sein eigentum zurück zu holen?

Das mit dem Mahnverfahren klingt ganz gut. Muß ich mich mal hier informieren wie das dann genau läuft und ob sie dann auch die kosten drauf bekommt. Sonst zahl ich ja mehr als die Sache wert ist.

Eine Schuldanerkenntnis wird sie nicht unterschreieben. Dumm ist sie nicht. Ratenzahlung hat sie auch vorgeschlagen. 5 euro im Monat. Aber selbst das hat sie nicht einmal gemacht.

Unter "Lebenserfahrung" möchte ich das nicht auch noch abschreiben. Die hat mich so schon in 4 Monaten genug gekostert. Dafür bin ich an Erfahrungen reich geworden. Aber das ich ihr das noch lasse passiert nicht. Und wenn ich ihr so die eine oder andere Anzeige wegen anderen Sachen dran drücke die sie so macht. Aber von meiner Kohle macht die sich kein schönes Leben. (Sorry die kostet mir sein 1,5 Jahren soviel Nerven das Hass auf sie noch geschmeichelt ist)
e61_530driver
Zitat:

Eine Schuldanerkenntnis wird sie nicht unterschreieben. Dumm ist sie nicht. Ratenzahlung hat sie auch vorgeschlagen. 5 euro im Monat. Aber selbst das hat sie nicht einmal gemacht.



5€ im Monat ? Sowas ist doch ein schlechter Witz. Mir kann niemand erzählen, dass er keine 5€ / Monat abdrücken kann. Abgesehen davon würde ich mindestens 50€ / Pronat verlangen. Sonst geht das ewig so weiter.

Mach ihr da ruhig druck, wenn es sein muss auch ein wenig mehr. Sowas klappt immer !
Peter
Zitat:




Das mit dem Mahnverfahren klingt ganz gut. Muß ich mich mal hier informieren wie das dann genau läuft und ob sie dann auch die kosten drauf bekommt. Sonst zahl ich ja mehr als die Sache wert ist.

Aber von meiner Kohle macht die sich kein schönes Leben. (Sorry die kostet mir sein 1,5 Jahren soviel Nerven das Hass auf sie noch geschmeichelt ist)


(Zitat von: Marco81)




Na dann gib Gas: klick und hier werden Sie geholfen
cxm
Hi,

5€ pro Monat, soll das ein Witz sein?
Ein gerichtliches Mahnverfahren kannst Du beim Amtsgericht beantragen.
Kostet Dich so um 50€.
Dann bekommt sie ein gerichtliches Mahnschreiben.
Wenn sie dumm genug ist, diesem Mahnschreiben nicht zu widersprechen, kannst Du die Vollstreckung durchziehen.
Wenn sie widerspricht, bist Du um 50€ ärmer und genau so schlau wie jetzt auch.

Inkasso-Unternehmen - hat da jemand zu viele schlechte Reportagen im Unterschichten-TV gesehen?
Die machen keine Geschäfte mit Privat-Gläubigern, schon gar nicht wegen so einer kleinen Summe.
Einmal hinfahren und böse gucken übersteigt bei denen doch schon den Streitwert.

Ich denke auch, dass Du das unter Lebenserfahrung abbuchen kannst...

Ciao - Carsten
JapaneseSilver
Bei den Betrag würd ichs unter Lebenserfahrung abbuchen. Hatte sowas auch mal nur bei mir wars Familie (damals in jeder Hinsicht die Hände gebunden). Kontakt abschließen und habe fertig. Oder du redest mal klartext mit ihr.
Marco81
Ja ich dachte auch an einen Witz.
Vor allem zeigz sie ja nichtmal das sie es versuchen will.
Naja ich muß erstmal Ihre aktuelle Adresse raus bekommen. Dann werde ich das Mahnverfahren ausprobieren wenn sie sich bis dahin nicht kümmert das ich mein Geld bekomme.
Ich kann mir zwar vorstellen das es mit Harz4 und zwei kleinen Kindern nicht einfach ist was bei seite zu legen. Aber wer immer mehr Piercings und Tattoos haben kann dem geht es noch nicht schlecht genug. Der hat auch Geld um seine Schulden zu bezahlen.
Was das Inkasso angeht hab ich das so im Internet gelesen. Naja gibt halt immer irgendwo Fehlinfos.
Das mit den hingehen und böse gucken ist keine schlechte Idee. Wenn mich das die 230 Euro von kostet die sie dann zahlt ist wenigstens Genugtuhung erfolgt.
cxm
Hi,

Hartz-IV mit 2 Kindern - lass sie einfach, die hat genug Probleme.
Wenn das wenige Geld, das sie hat, auch noch für Blödkram ausgibt, ist sie auch noch dumm.
Entweder, sie hat das Format, mit Anstand durch ihre Situation zu kommen oder eben nicht...

Ciao - Carsten
e61_530driver
Zitat:


Hi,

Hartz-IV mit 2 Kindern - lass sie einfach, die hat genug Probleme.
Wenn das wenige Geld, das sie hat, auch noch für Blödkram ausgibt, ist sie auch noch dumm.
Entweder, sie hat das Format, mit Anstand durch ihre Situation zu kommen oder eben nicht...

Ciao - Carsten

(Zitat von: cxm)




Ganz ehrlich ? Genau das ist meiner Ansicht nach die falsche Vorgehensweise. Es handelt sich hier um 230€ (für mich ist das alles andere als wenig) und nicht um 20€.

Scheinbar hat sie keinen Anstand, soll er deswegen aufhören sein Geld zu verlangen ?
Marco81
Zitat:


Hi,

Hartz-IV mit 2 Kindern - lass sie einfach, die hat genug Probleme.
Wenn das wenige Geld, das sie hat, auch noch für Blödkram ausgibt, ist sie auch noch dumm.
Entweder, sie hat das Format, mit Anstand durch ihre Situation zu kommen oder eben nicht...

Ciao - Carsten

(Zitat von: cxm)



Das kann ich leider nicht so sehen. Sie tischt mir seit einem Jahr Lügen auf. Mal ist Ihre Mutter im Krankenhaus wegen nem Beinbruch, dann ist es ein Herzinfakt, dann ist sie wochen lang nicht heim, dann stirbt ihre Nichte, dann kann sie aus welchen gründen auch immer nicht arbeiten (macht sie eh nur schwarz) und so kommt immer wieder was neues. Immer wenn ich mich melde ist kurz vorher was passiert das ihr ganzes Geld gekostet hat.
Sicher hat sie genug Probleme. Aber das ich zwischenzeitlich Dispozinsen zahlen mußte weil mir ein paar Tage das Gelt mal echt gefehlt hat, interessiert sie nicht. Die hat genug abgedrückt seit ich sie kenne. Sie hatte genug Chancen wenigstens nen guten Willen zu zeigen. Aber sie tischt mir eine Lüge nach der anderen auf. Und das ist mir zu dumm. Dann muß sie mit den Konsequenzen leben. Schwarzarbeit, Drogen, und Umgang mit Rechten ist eben nicht das was eine Mutter haben sollte. Dann muß sie eben auch damit leben wenn ich ihr das leben mal schwer mache.
Traurigerweise ist sie eine der ganz wenigen Menschen bei denen ich keinerlei Mitgefühl empfinden kann, einfach weil sie selber eiskalt ist.
b-mw-323
dadurch das sie hartz 4 bekommt und 2 kinder hat wirst du, solange das so ist, NIEMALS das geld auf legalem weg einklagen können... selbst wenn es nach monaten mal zu einer pfändung kommt (vollstreckbar wird da sicherlich nichts sein), dann wird sie immer noch nichts abdrücken müssen, denn sie hat einen gewissen grundfreibetrag, der ihr zum leben bleibt... hat sie natürlich zufälligerweise noch auf nem sparbuch 230€ liegen, wird das dann mal IRGENDWANN an dich ausgezahlt...

ich arbeite bei einer bank und es gibt viele leute mit pfändungen, die sich ihr komplettes amtsgeld innerhalb von 7 tagen nach eingang abholen, und dagegen kann der gläubiger einfach nichts machen...
Hardcore-Performence
Naja du kannst ja mal ein kleines Tauschgeschäft vorschlagen, du bekommst deine Kohle und vergisst gleichzeitig, das sie nebenher arbeitet......
Ob das ganz legal ist, wage ich zubezweifeln, nur was will sie machen? Dich anzeigen wegen erpressung???? Ich glaube ehr weniger!

Wenn du das beweisen kannst, was du so über sie geschrieben hast, dann hast du gute changsen, ihr das Leben mal etwas zuversüssen......
Und nur weil sie Mutter von 2 Kiddis ist und Harz4 bekommt, muss man 230euro nicht einfach vergessen, nach dem Motto " Die hat genug Probleme "

Bimmer-Paule
Zitat:


Naja du kannst ja mal ein kleines Tauschgeschäft vorschlagen, du bekommst deine Kohle und vergisst gleichzeitig, das sie nebenher arbeitet......
(Zitat von: Hardcore-Performence)




Der gefällt mir! *hehe*

Wie lange rennst Du dem Geld denn nun schon hinterher?
elektrik_eddy
Also ich hab mal nen "Kumpel" Geld (100 €) geliehen und es war genauso wie du es schilderst...
Immer wenn man es wiederhaben wollte, kammen die wildesten Geschichten, warum man es nicht zurückbekommt z.B. die Bank hat Mist gebaut, der Arbeitgeber hat nicht gezahlt etc.
Es ging so weit, das wenn ich kam um (mal wieder) mein Geld zu holen, er sich irgendwo im Garten versteckt hat...Dann hat sein Bruder mir die Tür geöffnet und sagte, er wäre doch noch eben hier gewesen und 2 min. nachdem ich wegwar rief er an, und sagte mir jetzt ist er plötzlich wieder aufgetaucht!Das ging 10 oder 11 Monate so...
Ich hab eines schönen Samstagabends 6 polnische Kumpels mit Baseballschläger und Schlagring abgeholt und bin zu ihm gefahren...Er hat mich nicht erwartet und sogar die Tür geöffnet *g*
Die Jungs haben ihn aber nicht Angefasst sondern sollten ihm nur Angst machen...An dem Abend hab ich mir dann noch als Zinsen seine PlayStation 2 und sein Handy mitgenommen ...Aber sihe da, 3 Tage später hatte ich plötzlich mein Geld...
Das Handy hat er zurückbekommen...Bin ja kein Unmensch *g*
Marco535
Der korrekte Weg wäre das Mahnverfahren. Onlinelink fürn Mahnbescheid wurde oben ja schon gepostet. Kostet ca. 36 € fürn Mahnbescheid. Dieser wird ihr dann zugestellt. Legt sich innerhalb von 2 Wochen keinen Widerspruch ein, wird der MB gültig.
Damit kannst dann ebenfalls online den Vollstreckungsbescheid beantragen. Kostet auch wieder um die 40 € rum. Auch dieser wird der Dame dann zugestellt. Wird auch hier kein Widerspruch eingelegt hast einen sog. vollstreckbaren Titel.

Mit diesem Titel gehst dann zum zuständigen Gerichtsvollzieher (erfährst beim Amtsgericht-wohnort der schuldnerin entscheidend). Der geht dann bei ihr mal vorbei uns schaut ob es was zu pfänden gibt.

Bei 2 Kindern und H4 wird da wohl nicht viel zu holen sein. Die Kosten fürn Gerichtsvollzieher halten sich aber auch sehr in Grenzen.

Soweit würde ich aber nicht gehen. Denn zu pfänden sein dürfte da nix. Aber Mahn- und Vollstreckungsbescheid würde ich auch auf jeden Fall durchziehen. Hat vielleicht auch einfach eine abschreckende Wirkung.

Für das alles brauchst du weder einen Rechtsanwalt noch ein Inkassobüro. Nur einen Internetanschluss und lesen musst können.
freakin park
Kann dir zwar leider nicht weiter helfen aber irgendwie scheint es mir fast so, als wäre das ein generelles Problem von "uns" Thüringern.

Hatte meiner Freundin ihren (ehemals) besten Freund mit 20 Euro ausgeholfen, weil er es angeblich dringend für den Tank gebraucht hatte. Naja, da er ihr bester Freund war und ich kein schlechter Mensch bin habe ich mir gedacht "ok, kriegst es"...mit der Maßgabe das ich es 2 Tage später wieder bekomme, da er dann Geld bekommen würde.

Als sich dann monatelang nichts tat und sich das Verhältnis ein wenig zwischen den beiden zerschlagen hat, habe ich ein wenig mehr Stress gemacht. Was an der Situation nichts geändert hat. Ich hörte immer Ausreden wie: "Ich habe kein Geld, tut mir leid" oder "kriegst es bald"...da waren mittlerweile fast 6 Monate vergangen.

Als die beiden sich dann wieder besser verstanden (oder besser gesagt, sich wieder freundschaftlich annäherten) und er sie eins, zweimal zu MC Donalds eingeladen hatte, ist mir die Hutschnur geplatzt und habe zu ihm nur gemeint: "Wenn man kein Geld hat, wundert es mich das man immer zu Mc Donalds latschen kann und sich die Hucke voll fressen tut. Wenn man das Geld nicht sinnlos verfressen würde, könnte man ja seine Schulden bezahlen". Daraufhin habe ich ihm letztmalig 2 Tage eingeräumt, wenn er nicht will das ich bei ihm vor der Matte stehe und siehe da, dass Geld wurde mir noch am selben Abend geliefert. Er war ja noch so Feige und hat es durch meine Freundin geben lassen.

Mir gings nicht um die 20 Euro, nicht das einer meint ich wäre knausrig. Vielmehr ging es mir einzig und allein um das Prinzip...darum das ich dem Arsch endlich zeigen wollte, was es heißt Versprechen einzuhalten. Die Freundschaft hatte sich dann übrigens zwischen meiner Freundin und dem Trottel wieder (sprichwörtlich) gegessen.

Wie ich solche Leute hasse. Denken sie können Versprechungen machen und hoffen das man es im selben Atemzug vergisst.
herr_welker
Noch als Anmerkung.

Normalerweiße folgt vor dem gerichtlichen Mahnverfahren eine Zahlungsaufforderung. Ich würde so vorgehen:

-Forderung mündlich stellen
-möglicherweiße nochmals mündlich erinnern
-schriftliche Zahlungsaufforderung mit genauem Termin, wann das Geld eingegangen sein soll(mit Rückschein)
-zweite schriftliche Zahlungsaufforderung mit bezug auf erste Zahlungsaufforderung(mit Rückschein), Frist: 2 Wochen
-Nach verstreichen der Frist, darf man nun Verzugszinsen verlangen. Zulässig ist ein aufs Jahr gerechneter Zins der 5 Prozentpunkte über dem Basiszins liegt.
Der Schuldner muss nun auch die Kosten für einen Anwalt erstattet.
Dann schauen welches Gericht zuständig ist.
Und dann eben den Mahnbescheid.
Danach evl. ein Vollstreckungsbescheid. (soll angeblich auch so leicht in die Wege zu leiten sein)
Dann Gerichtsvollzieher, er treibt das Geld inklusive Verfahrenskosten ein.

Das ganze stand in der Finanztest April 2009 ganz hinten unter der Rubrik "Gewusst wie".

Edit:
Ach hätte ich mir sparen können.
Hier steht es ja.

Bearbeitet von: herr_welker am 04.08.2009 um 17:39:56
BMWluder88
Guck erstmal das du die Adresse bekommst, dann fahr hin und versuch es zu klären.

Falls es möglich ist, täglich hinfahren, drohen Pfand zu nehmen,...
Bei einer "Harz4-Mutter mit 2 Kindern" sehe ich wenig Chancen über den Weg zu gehen mit Mahnverfahren usw. vorallem ohne was schriftliches.

Sie zeigt nochnich mal einen guten Willen in dem sie von SICH aus kommt und dir mal 10 Euro in die Hand drückt und damit zeigen würde, das sie gewillt ist ihre Schulden zu begleichen...
Niedersachse
Moin,


schreib es ab als Spende.

Ich wäre froh, wenn ich nur 230,-€ einem Freund geliehen hätte...

Ansonsten lass es dir schriftlich geben,- aber Druck wird nicht viel bringen...
Dann kannst Du es in paar Jahren nochmal fordern...
Was macht Sie denn nebenbei???
Sie kann doch Deine Wohnung putzen...

Du hast es ja freiwillig geliehen und irgendwann kommt es vielleicht zurück.
Ärgern würde ich mich auch,- aber ändern kannst Du nicht viel.
Hardcore-Performence
Ich muss dem Luder (nicht böse gemeit @BMW-Luder) recht geben, auf dem Mahn- und Papierkriegweg wirst du da nichts bekommen!

@ Niedersachse
Heißt das wenn du mir freiwillig was leihst, dann muss ich es dir nicht wieder zurückgeben?

Also das ist ja mal richtiger Unsinn..... Wenn mich jemand bittet, das ich ihm was leihe, dann erwarte ich auch, das ich es wieder bekomme und zwar unaufgefordert! Da es das aber nicht mehr gibt in unserer Geselschaft und ich auch so meine erfahrungen gemacht hab, verleih ich nichts mehr! Egal ob es um Kohle oder sonst was geht!
Da man geliehenes Zeugs meistens nicht wieder in dem Zustand zurückbekommt, in dem man es aus den Händen gegeben hat. Meistens muss man sich dann noch irgendwelche Sprüche anhören.....
Ne ne darauf hab ich keine Lust mehr!

Und das ganze unter " Spende " und " Lehrgeld " abbuchen würde ich auch nicht! 230euro sind nun mal 230euro und keine 5 euro!
Ich muss für meine Kohle auch ackern gehn, da seh ich es nicht ein mal 230euro zuverschenken!
BMW1989
Genau aus dem Grund ist bei mir die grenze bei 20 euro

wer in die scheiße fällt muss auch wieder alleine rauskommen, darum leihe und würde mir auch nie geld leihen bringt einen nur tiefer in die scheiße...

Wenn ich harz 4 höre, wäre das ein warnsignal und ich würde niemals geld leihen...das beste sind eh die wo rauchen aber keine rechnungen zahlen können sry aber in deutschland ist es zu einfach.

Natürlich kann jeder mal in so eine situation geraten arbeitslos, keine jobs etc. aber bei den meisten ist es wohl eher bequemlichkeit, naja wenns irgendwann mal nicht mehr funktioniert das sozialsystem, werden einige keine wurst mehr haben ausser man nimmt halt jeden "drecksjob" an.

Niedersachse
Zitat:Hardcore-Performence
Zitat:

@ Niedersachse Heißt das wenn du mir freiwillig was leihst, dann muss ich es dir nicht wieder zurückgeben? Also das ist ja mal richtiger Unsinn..... Wenn mich jemand bittet, das ich ihm was leihe, dann erwarte ich auch, das ich es wieder bekomme und zwar unaufgefordert! Da es das aber nicht mehr gibt in unserer Geselschaft und ich auch so meine erfahrungen gemacht hab, verleih ich nichts mehr! Egal ob es um Kohle oder sonst was geht! Da man geliehenes Zeugs meistens nicht wieder in dem Zustand zurückbekommt, in dem man es aus den Händen gegeben hat. Meistens muss man sich dann noch irgendwelche Sprüche anhören..... Ne ne darauf hab ich keine Lust mehr!



Sorry,- Dir leihe ich kein Geld.....
Ich habe einem Sandkastenfreund in schwierigen Zeiten Geld geliehen. Leider dauern die Zeiten noch an,- länger als gedacht, und Freunde sollen auch in schwierigen Zeiten da sein. Ich möchte es auch wieder haben,- aber nicht um jeden Preis und kurzfristig. Des Weiteren ist er mir in vielen Dingen behilflich.
Ansonsten würde ich nur Menschen etwas leihen,- die ich sehr gut kenne...
Und bei Dir habe ich Glück,- ich kenne Dich nicht!!! :-)))

Du kannst es als Unsinn sehen,- mir ist eine Freundschaft mehr wert.
Nur warum soll ich extremen Druck machen??? Irgendwann kommt es schon...
Stefan177
Würd ich auch nicht...

Der korrekte Weg ist das Mahnverfahren. Aber Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe. Wir haben schonmal einen Mahnbescheid bis zum Haftbefehl durchgedrückt. Dann ist der Typ eingeknickt und hat gezahlt. Am Schluss musste er ungefähr dreimal soviel zahlen.

Fast eineinhalb Jahre hat das gedauert. Den Stress war's trotzdem nicht wert.

Lastschrift (Einzugsermächtigung) kannst Du vergessen. Das kann sie telefonisch widerrufen und Du kriegst die Gebühren berechnet für die Rückbuchung. Ausserdem kann Sie dir böse Stress machen, wenn Du ohne Erlaubnis auf Ihrem Konto rumfuhrwerkst.

Die beste Möglichkeit ist Ratenzahlung und dran bleiben. Am besten mit Ihr zusammen nen Dauerauftrag einrichten am 1. des Monats. Wenn Sie das nicht will, droh Ihr mit Polizei. Nicht wieder vertrösten lassen. So gehts nunmal nicht im Leben.

Bearbeitet von: Stefan177 am 04.08.2009 um 19:02:31

Bearbeitet von: Stefan177 am 04.08.2009 um 19:03:08
DerBMWFahrer
@carsten
Genau der falsche Weg.

Der TE geht arbeiten, zahlt Steuern und von denen wird der Dame dann HartzIV ausgezahlt...er leiht ihr dann noch 230€ und die soll er dann auch noch "abdrücken"?

@Marco81
Was hast du denn bei deiner Überweisung als Verwendungszweck eingetragen?
Ich würde an deiner Stelle genau die Liste von "Herr_Welker" abarbeiten.

@all die schreiben "MutterHartzIV mit 2 Kinder hat nix":
Der Regelsatz sind in diesem Falle 918€ plus 328€ Kindergeld. Das sind 1246€ zum Verleben! Miete und Heizkostenzuschlag legt das Amt nochmal extra drauf. Und mit 350€ pro Woche kann man sicherlich als Mutter mit 2 Kindern leben, da haben viele die offiziell arbeiten und 2 Kinder haben weniger. Wenn man den Schwarzteil den Sie noch hat (laut Marco) kommen da wohl auch nochmal 100€ pro Woche drauf....Also jetzt mal echt halblang, das ist für "nixtun" schon verdammt viel Geld und davon kann sie SICHER 30-50€ im Monat abdrücken. Denn für Kette rauchen und ne Töhle nur mit Chappi Premiumfutter verwöhnen reichts wahrscheinlich auch (ich hab nen Bekannten beim Amt, das "Vorurteil" stimmt leider zu 70% bei solchen Rahmenbedingunen). Was glaubtst denn warum sich soviele in diesem Netz gerne länger lang legen und genießen...

Zitat:


Hi,

Hartz-IV mit 2 Kindern - lass sie einfach, die hat genug Probleme.
Wenn das wenige Geld, das sie hat, auch noch für Blödkram ausgibt, ist sie auch noch dumm.
Entweder, sie hat das Format, mit Anstand durch ihre Situation zu kommen oder eben nicht...

Ciao - Carsten

(Zitat von: cxm)




Bearbeitet von: DerBMWFahrer am 04.08.2009 um 19:36:54
marueg
Zitat:



Der Regelsatz sind in diesem Falle 918€ plus 328€ Kindergeld. Das sind 1246€ zum Verleben! Miete und Heizkostenzuschlag legt das Amt nochmal extra drauf.

(Zitat von: DerBMWFahrer)




Keine Ahnung wo du diese Zahlen her hast, aber für das Geld hör ich sofort auf zu arbeiten ;o) So dick ist die soziale Hängematte wohl auch wieder nicht.
Hardcore-Performence
@ Niedersachse
Deine aussage hat sich eben so angehört, als ob kohle verleist, man es dir aber nicht zurück geben muss ;-)))

Wenn du jemandem was leihst, und du siehst, da ist der wille da es dir zurück zugeben aber es momentan einfach nicht geht (aus welchen gründen auch immer), dann ist das was anderes.
Wenn dir dein freund in vielen sachen behilflich ist, ist das ein zeichen für mich das er es dir zurückgeben will / sich bedankt etc.

Also das genaue gegenteil, von dem wie es dem thread steller geht.
DerBMWFahrer
Die Zahlen sind von der BAfA und aus SGB II:

Regelsatz Antragsteller/-in, alleinerziehend: 488€ (wenn nicht alleinerziehend dann je 323€ pro Elternteil)
Regelsatz 1. Kind, 0 bis 6 Jahre: 215€
Regelsatz 2. Kind, 0 bis 6 Jahre: 215€
Unterkunft: 100% Übernahme Kaltmiete plus NK die weder Warmwasser/Heizkosten sind
Warmwasser/Heizkosten Übernahme zu 82%

Kindergeld 1. und 2. Kind je 164€. Und das wird trotz der obigen Regelsätze gezahlt, da das Kindergeld gemäß Grundgesetz geschützt ist, Eigentum des Kindes (die Eltern sind nur Verwalter) und daher nicht anrechenbar.

Merkste was?! ;)

Und als Ergänzung:
"Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter 15 Jahren bekommen zusätzlich 36 Prozent des Regelsatzes oder 12 Prozent für jedes Kind. Insgesamt sind max. 60 Prozent des Regelsatzes zusätzlich möglich. (§21 SGB II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt)"


Zitat:


Zitat:



Der Regelsatz sind in diesem Falle 918€ plus 328€ Kindergeld. Das sind 1246€ zum Verleben! Miete und Heizkostenzuschlag legt das Amt nochmal extra drauf.

(Zitat von: DerBMWFahrer)




Keine Ahnung wo du diese Zahlen her hast, aber für das Geld hör ich sofort auf zu arbeiten ;o) So dick ist die soziale Hängematte wohl auch wieder nicht.

(Zitat von: marueg)




Bearbeitet von: DerBMWFahrer am 04.08.2009 um 20:05:27
Lennylennox
Hahaha die Schnepfe lacht dich wahrscheinlich noch aus....
Traurige Menschheit.Die bekommen alles in den Arsch gesteckt
und zocken noch andere Leute ab.
Leihen=Never
Musste ich auch erst lernen!!!!!!!!!!!!!
Marco535
Zitat:


vergiss mahnbescheid!
wie oben gesagt wurde:


ih verstehe diese vorshlaege nicht die manche einfach mal Posten

Leute hier sind keine Firmen und es geht nicht um 1000e

geh zur Polizei mit den Mails und alles was du hast
das kostet nichts und macht ihr bewusst dass du ernst meinst


(Zitat von: NECO002)




Oh ja, geh zur Polizei wegen dem geliehenen Geld. Aber tu mir den Gefallen und schildere anschließend genau, was die auf der Wache gesagt haben.

Im übrigen ist es durchaus legitim, dass auch Privatleute nen MB usw. beantragen. Musste ich leider privat auch schon machen.
Beruflich habe ich leider auch zu oft mit sowas zu tun. Da gehts aber direkt über an RA. Ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
marueg
Zitat:



Merkste was?! ;)



(Zitat von: DerBMWFahrer)




...daß ich ca. 50 Std/Woche arbeiten gehe um nach Abzug meiner Warmmiete nur unwesentlich mehr in der Tasche zu haben ?!?


Das darfst du aber keinem Geringverdiener vorrechnen ;o)
Marco81
Danke erstmal für die vielen Antworten.
Da kann ich ja garnicht auf jede antworten.
Zwei Sachen interessieren mich jetzt mal vorrangig. Wenn ich ne Anzeige mache, was passiert dann und macht das überhaupt sinn.
Wenn ich nen Mahnbescheid mache, muß sie dann auch die kosten tragen? wenn nicht habe ich ja schnell die 230Euro aufgebraucht.

Als erstes werde ich mal Kontakt mit Ihr aufnehmen und mir mal wieder eine neue Lüge auftischen lassen. Dann nochmal drohen. Aber dann muß ich auch handeln. Dann kommt es nur drauf an was den meisten Erfolg bringt...
Deeply Base
Ich würde einfach zu ihr gehen und sagen, dass du weißt das sie es zurzeit nicht so dicke hat, aber du wenigstens eine Bestätigung haben möchtest auf einem Dokument, schwarz auf weiß, dass Du ihr diesen Betrag geliehen hast/sie den Betrag erhalten hat. Von beiden eine Unterschrift drunter und dann zum Anwalt ;D
LG
HardStyle005
Jetzt mal ganz ehrlich Leute, ohne jemanden angreifen zu wollen:

Der TE fährt nen e90 330er und will von einer Mutter 2er Kinder die von HartzIV lebt 230€ zurückhaben??

1. Wer so "dämlich" ist jemandem einfach so 230€ zu borgen ist selber schuld.

2. Wer so "dämlich" ist jemandem einfach so 230€ zu borgen OHNE als GEGENLEISTUNG etwas schriftliches zu verlangen ist selber schuld².

3. Wer so "dämlich" ist einer Mutter von 2 Kindern die von HartzIV lebt 230€ zu borgen ohne es schriftlich festzuhalten und mit dem Wissen das diese Person etwas mit Drogen zu tun hat ist selber schuld³.


Tut mir leid aber wenn du meinst auf offiziellem Wege etwas erreichen zu können dann bist du ziemlich naiv. Die wird im nachhinein bestimmt nichts mehr unterschreiben.



Es ist echt nicht böse gemeint, ich kenn die Situation nur zu gut und man hat bei sowas nur 2 intelligente Möglichkeiten:
1. Erst gar nichts verleihen, schon der Freundschaft wegen
oder 2. Gleich schriftlich festhalten.

Wenn man das nicht tut kann man mit dem Geld gleich ins Casino gehen :D


Bearbeitet von: HardStyle005 am 05.08.2009 um 02:22:48
elektrik_eddy
@ HardStyle005

Na da freu ich mich schon auf die Reaktionen, wenn die ersten gleich wach werden und das lesen...^^ *g*
HardStyle005
@ BMW-Fahrer

Sry aber hier gehts nicht um Politik und auch nicht um Tausende Menschen.

Fakt ist HIER jedoch das jemand einen dummen naiven Fehler begangen hat und nun verzweifelt versucht sein Geld wieder zu erlangen.


Nur wird sowas ohne schriftlichen Nachweis nicht möglich sein.

Das haben schon ganz andere Leute mit ganz anderen Beträgen gemacht.


Ich versteh ja das es hier ums Prinzip geht aber da hätte man wohl vorher dran denken müssen. Vorallem in einem Forum danach zu fragen ist leicht lächerlich.


Es wird immer Aussage gegen Aussage stehen egal ob er jetzt nen Mahnbescheid schickt oder sich 20mal im Kreis dreht, ändert an der Situation nix.




Da muss man wohl an den guten Willen der Person hoffen, wobei man nach einem Jahr langsam aufhören sollte.


Meine Meinung bleibt:

Entweder gar nicht verleihen ohne schriftlichen Nachweis
ODER

Sich nicht zu wundern wenn man einer unseriösen Person die Drogenprobleme zu bewältigen hat, Geld borgt das man nachher nicht mehr wiederbekommt.
michel131
käme es denn in frage es ihr abarbeiten zu lassen? :-p
elektrik_eddy
lol meiste mit blasen oder was^^ ... *g*

@ bmw_fahrer

ich finde deinen beitrag etws unpassend für den Thread...und besoffen...
herr_welker
Zitat:

Nur wird sowas ohne schriftlichen Nachweis nicht möglich sein.



Wenn der Vollstreckungsbescheid gültig ist und nicht innerhalb der Frist widersprochen wird, dann wäre das egal.
Stefan177
Zitat:


Zwei Sachen interessieren mich jetzt mal vorrangig. Wenn ich ne Anzeige mache, was passiert dann und macht das überhaupt sinn.
Wenn ich nen Mahnbescheid mache, muß sie dann auch die kosten tragen? wenn nicht habe ich ja schnell die 230Euro aufgebraucht.
(Zitat von: Marco81)




1.) Eine Anzeige macht (in meinen Augen) keinen Sinn und wird vermutlich garnicht erst aufgenommen. Hier liegt keine Straftat vor, also muss sich auch nicht der 'Staats'anwalt darum kümmern. Hier liegt eine normale "Streitigkeit" zwischen zwei Zivilpersonen vor, also musst Du Deinen eigenen Anwalt bzw. das Mahnverfahren bemühen. Also Zivilrechtlich.

2.) Natürlich muss sie die Kosten tragen.
b-mw-323
b-mw-323 lobt den Beitrag von DerBMWFahrer

:)

leider nicht anders möglich im geplaudere...
marco
Zitat:




Daher finde ich jeden Cent für solche Sozialschmarotzer zuviel und bin da in dem Fall radikal im Sinne von 9mmx19mm.....




(Zitat von: DerBMWFahrer)





dafür!

und schließe mich b-mw-323 an



marco
Marco535
Die Polizei interessiert die Schulden nicht. Es liegt kein öffentliches Interesse vor. Das Geld wurde ja weder erpresst noch geklaut.

Über das MB-Formular können im übrigen auch die Zinsen mit geltend gemacht werden. Ausgerechnet wird das vom zuständigen Amtsgericht. Und sofern kein Einspruch eingelegt wird, braucht man auch keinen schriftlichen Nachweis. Meiner Erfahrung nach, werden kaum Widersprüche eingelegt.

Im Übrigen hatte ich oben bereits geschrieben, dass allein die Zustellung vom MB schon deutlich macht, dass es der TE ernst meint.

So zuminest der korrekte Weg. Natürlich gibts noch andere Wege die vielleicht effekiver sind, aber halt nicht ganz korrekt.
e61_530driver
@DerBMWFahrer

Super Beitrag, schließe mich an !

Daumen hoch !
Niedersachse
Moin,

@DerBMWFahrer

Wie immer sensationell recherchiert!!!
Respekt.
Einfach gute Info-Quellen.
Demnach hat Sie genug Geld,- oder einfach mal Sky kündigen....

Ansonsten: abarbeiten,- aber nichts sexuelles.
Marco81
@HardStyle005:
nur weil ich nen 330i habe heist das ja nicht das ich stein reich bin. Als ich ihr das Geld geliehen habe hatte ich noch nen 10 Jahre alten 320 E36. Heist das damals hätte ich es zurück forden können, jetzt nicht mehr?
Das Auto kann ich mir leisten weil ich auf andere Sachen verzichte.
Es geht aber weniger um den betrag ansich. Es geht um die Frechheit von ihr mit mir so umzuspringen.
Als sie kam weil ihr ex nicht für die Kinder zahlt und Geld brauchte um Essen zu kaufen habe ich halt noch ein gutes verhältnis zu ihr gehabt. Auch hatte sie mit den drogen aufgehört so das ich kein Grund hatte ihr zu misstrauen. 100 euro die ich ihr zuvor mal ausgelegt hatte bekan ich umgehen zurück.
Und das ich da dumm war brauchst du mir nicht noch zu sagen. Das weiß ich selber...
Und das ich in nem forum frage ist ja wohl nicht verkehrt. Immerhin gibt es wie man siet einige die das aus eigenner Erfahrung kennen bzw. die nen guten Rat haben.

Was das Abarbeiten angeht. In keiner nur denkbaren Form würde ich das wollen.
Ich will sie auch garnichtmehr sehen. Wie weiter vorn schon geschrieben hasse ich sie bis aufs letzte und mit sojemanden muß man sich nicht noch den Tag versauen.
jhonny318ti
Der letzte Bankarbeitstag im Monat ist Harz IV Tag.

Morgens um 8 an ihrer Tür klingeln. Sie ins Auto buxieren und ab zur Bank. Fertig.
DerBMWFahrer
Ich finde immer noch das hier 2 Facetten vermengt werden, die nur begrenzt miteinander zu tun haben: die rein monetär-juristische sowie die "menschliche" Seite

montär-juristische Seite: Das Geld steht dir zu, also würde ich an deiner Stelle das Posting von "herr_welker" abarbeiten.

menschliche Seite: Ja, sie ist eine allererziehende Frau mit 2 Kindern, deren Vater keinen Unterhalt zahlt. Aber das kann nicht als Rechtfertigung fürs Nichtzahlen gelten (und würde es vor Gericht auch nicht). Wie die ALG-II/Hartz-IV Einkünfte aussehen habe ich ja zuvor geschrieben. Und mit Unterhalt hätte Sie auch nicht mehr, da dieser zu einem Großteil auf die Leistungen der BAfA angerechnet werden würden, sodass es im Monat vielleicht ~50€ mehr ausmachen würden.
Aber genau für solche Fälle gibt es ja seit 1980 das "Unterhaltsvorschussgesetz", wonach das BMFSFJ (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend...ja nicht für Männer ;)) für Kinder bis 6 Jahre 117 EUR/Monat/Kind und für ältere Kinder bis unter 12 Jahren 158 EUR/Monat/Kind an Unterhaltsvorschuss leistet, welche aber auch teilweise angerechnet wird, sodass Sie im konkreten Fall ~50€ mehr hat als ich auf Seite 2 vorgerechnet hatte. Von diesen Einkünften muss Nahrung, Kleidung, Telefon etc bezahlt werden, aber das ist sicherlich schaffbar. Bett, Herd, Waschmaschine, Schrank und ähnliches gibts ja als Erstausstung auch vom Amt.

Also, ich habe bisher keinen Grund im Thread gelesen warum die persönliche Situation der Schuldnerin ein driftiger Grund fürs Nichtzahlen ist. Das Mitleid ist bei Halbwaisen oder gar Vollwaisen sicherlich besser eingesetztund für deren Unterkunft, Kindheit bieten etc. zahl ich auch gerne 1500€ Lohnsteuer im Monat.

Bearbeitet von: DerBMWFahrer am 05.08.2009 um 19:49:42
Papa76
@Marco81

Wurde der Link schon gepostet? Onlinemahnantrag

Der gerichtliche MB kostet bei dieser Forderungshöhe lediglich 23,- Euro.
Selbst wenn die Dame im Moment unterhalb der Pfändungsfreigrenze lebt, gilt so ein Titel 30 Jahre. Vielleicht hat sie ja doch irgendwannmal ein richtiges Einkommen. Ich denke die 23,- Euro sollten das wert sein.

Solltest du den Onlinemahnantrag nutzen, beherzige die Tips bezüglich des Ausdruckes. Den Drucker keinesfalls im Sparmodus oder Ökonomiemodus drucken lassen. Die können sonst bei Gericht den ausgedruckten Strichcode nicht lesen und schicken dir den Antrag wieder zurück. Danach kannste alles nochmal machen.


MfG
Papa76