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T H E M A     R Ü C K B L I C K
e30 fleywa
Hauptthema:
xxxxxx

Bearbeitet von: e30 fleywa am 19.08.2009 um 21:07:19
Ehm
Der Versicherung schriftlich mitteilen das das Auto zum Zeitpunkt X nicht mehr in deinem Besitz ist und du die Entsprechenden Verträge kündigst.

Zweitens:

Zur Zulassungstelle gehn und das Auto Zwangs abmelden. Nimm deinen Personalausweis und den Kaufvertrag mit.

Gruß

Thorsten
Stefan177
Richtig. Das Auto kann zwangsabgemeldet werden. Ist zwar ne mords telefoniererei mit vielen Formularen, geht aber.

Ich verkaufe meine Autos nur noch abgemeldet ab jetzt. Dreimal hab ich sie mit Kennzeichen verkauft und zweimal davon hatte ich Stress desswegen.
e30 fleywa
meinst du die machen das mit der zwangsabmeldung? kostet es was?
e46-fahrer
das erste was man nach dem Verkauf machen sollte ist: Anruf bei der Versicherung und den Kaufvertrag rüberfaxen......alles am selbigen Tag noch, damit die bescheid wissen, Uhrzeit des Verkaufzeitpunktes mit draufschreiben.

e30 fleywa
datum und uhrzeit stehen ja im vertrag

und der versicherung habe ich auch sofort am nächsten tag persönlich die kopie mitgegeben gehabt
Der_Gute
Hallo,

ich muss mich ein wenig zusammenreißen vor lachen. Nicht wegen Dir e30fleywa, sondern wegen den Kommentaren der Zwangsabmeldung.
Zumindest hast Du erkannt, dass Du mist gebaut hast!!! Abmelden, verkaufen und tschüss!!!
Aber wie kann man Dir jetzt helfen.

Ehrlich gesagt, kannst Du nur der Versicherung eine Kopie des Kaufvertrag faxen, was Du schon gemacht hast. Diesen Kaufvertrag kannst Du noch zu Deiner Zulassungsstelle und dem Finanzamt faxen. Dann ist erstmal Ende der Fahnenstange, es sei denn, Du findest jemanden im Amt der keine Ahnung hat, oder Dir helfen will und auf die Rechtslage und Gesetze keinen Wert legt.

Zum Fall. Du hast ein Auto gemäß BGB verkauft. Solange die Versicherung und Steuer bezahlt ist, bleibt Dein Vorgang im BGB bereich, also Privatrecht. Warum soll sich das öffentliche Recht (also Verwaltung) um Dein Anliegen mit Deiner Schusseligkeit kümmern wollen oder besser müssen???

Somit kannst Du jetzt nur einen Anwalt aufsuchen und ihn privatrechtlich für einen Finanziellen Schaden verklagen. Das dürfte aber schwierig sein, da diese Person bestimm einen Kroatischen Pass hatte wo keine Adresse drin stand. Oder? Somit ist die Adresse sehr wahrscheinlich nur eine Luftblase...

Wenn sich Deine Zulassungsstelle an die Gesetze hält, dann kannst Du unter umständen BIS zu 1 1/2 Jahren in der Verpflichtung sein. Sehr wahrscheinlich wird die Versicherung aufgelöst (zahlst halt nicht) und das Auto wird zur Fahndung ausgeschrieben. Nach max. 1 1/2 Jahren wird dann das Auto zwangsabgemeldet da fehlender Versicherungsschutz vorliegt. Da kommen aber dann Gebühren auf Dich zu, max. 286€ nach GebOSt (Gebührenordnung Strassenverkehr).

Drück Dir die Daumen das es nicht so weit kommen wird!!!
e30 fleywa
danke für die ausführliche antwort

ok, sagen wir es mal so, versicherung kündige ich, kfz steuer bezahl ich einfach nicht

dann ist das auto ja automatisch in 1,5 jahren zwangsabgemeldet

aber was ist wenn der typ hier in deutschland oder im ausland einen autounfall macht

haftet dann er, so wie es auf dem vertrag steht oder bin ich dann am ar*** ???
Der_Gute
Wenn Du nicht zahlst (Versicherung oder / und Steuer), dann kommen Zwangsgebühren auf Dich zu.

Bei der Versicherung und der Haftung ist nicht einfach. Erstmal wird die Versicherung im Schadensfall zahlen. Jedoch kommt es darauf an, wann der Unfall geschehen ist, wann die Versicherung Kenntnis erhalten hat vom Verkauf etc. Es kommt auch auf den Vertrag an, welche Bedingungen beim Verkauf geknüpft sind. Da habe ich keine Ahnung. Nach dem Pflichtversicherungsgesetz gibt es Nachhaftungsfristen. Dadurch ist es nicht verkehrt, wenn Du die Versicherung dazu bringen würdest der Zulassungsstelle eine §25 Anzeige (Aufhebung Versicherungsschutz) schicken würde.

Als Tipp, steht in Deinem Kaufvertrag die Übergabe aller Schlüssel, Fahrzeugbrief (ZBII), Fahrzeugschein (ZBI) und das Auto übergeben wurde? Wenn nicht, ist es formell nach Zulassungsrecht keine komplette Übergabe des Eingentum.

e30 fleywa
nein steht leider nicht drinne :-(
Der_Gute
Übel. Es ist ein "Hinweis" den ich Dir eben gegeben habe...

Was würde denn fehlen?
e30 fleywa
also drinne steht "käufer nimmt auto mit kennzeichen und übernimmt komplette haftung bei unfall, verkehrsdelikten, etc."

und dass wars
Der_Gute
Was soll ich sagen? Hast Du keinen Vordruck genommen? Dann man Dir nicht wirklich helfen. Sorry...
Versuch die Dinge wie ich eben beschrieben habe.
e30 fleywa
doch! ich hatte einen vordruck, sogar den von der adac!

da sind einige sachen drinne, aber nur eine einzige unterschrift unter "sonderverinbarung" da steht halt das mit der haftung drinne

hab erst später gesehen, dass man auch bei den anderen spalten unterschreiben muss

war dunkel draußen
lowspot
Ich hatte schon das gleiche Problem. Das mit der Versicherung ist easy. Denen sagst Du, das der Wagen verkauft ist und faxt den Kaufvertrag - die Versicherung wird, vorrausgsetzt Du meldest sofort ein anderes Auto an, aufgelöst.

Das Wichtigste ist, dass Du zur Zulassungstelle gehst und den Kaufvertrag dort einreichst, da Du bis zu diesem Termin KFZ Steuern zahlst, dann nicht mehr.

Da der Wagen steuertechnisch abgemeldet ist, macht die Versicherung dann auch keine Probleme.

Wie gesagt, habe das alles schon hinter mir.

Gruß
e30 fleywa
Zitat:


Ich hatte schon das gleiche Problem. Das mit der Versicherung ist easy. Denen sagst Du, das der Wagen verkauft ist und faxt den Kaufvertrag - die Versicherung wird, vorrausgsetzt Du meldest sofort ein anderes Auto an, aufgelöst.

Das Wichtigste ist, dass Du zur Zulassungstelle gehst und den Kaufvertrag dort einreichst, da Du bis zu diesem Termin KFZ Steuern zahlst, dann nicht mehr.

Da der Wagen steuertechnisch abgemeldet ist, macht die Versicherung dann auch keine Probleme.

Wie gesagt, habe das alles schon hinter mir.

Gruß

(Zitat von: lowspot)




hatte bei dir der käufer auch die kennzeichen mitgenommen? erzähl ma bitte mehr dazu, interessiert mich sehr!
e46-fahrer
solange das Fahrzeug nicht abgemeldet ist, haftet im Schadensfall auch deine Versicherung
lowspot
Ja, der Käufer hatte die Nummernschilder mitgenommen.
Wenn Du mit dem Kaufvertrag zur Zulassungstelle gehst, dann melden die Dir den Wagen von der Steuer ab. Ich hatte das erst nach 3 Monaten gemacht, da ich das am Anfang garnicht mitbekommen habe (. . . bin zu gutgläubig -seuftz) und musste die Steuer bis zu dem Tag der Einreichung zahlen. Da der Wagen dann nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen war (die Steuer wird ja nicht mehr gezahlt) konnte ich das mit meiner Versicherung ohne Probleme Regeln. Du machst Quasi ne Abmeldung ohne Kennzeichen und Brief - geht, da Du der Versicherungsnehmer bist. Die Stadt schreibt die Kennzeichen zur Fahndung aus.
Hat nix extra gekostet.
Die Zulassungsstelle informiert die Versicherung über die Abmeldung.

Gruß





Bearbeitet von: lowspot am 21.07.2009 um 21:53:44
e30 fleywa
ja die scheisse ist, er meinte er fährt mit dem wagen zusammen mit seinem bruder (der kein deutsch konnte) in der urlaub, das auto ist für seinen bruder

auf dem kaufvertrag steht auch sein bruder drinne

dann wollte er noch den alten fahrzeugbrief, wegen iregndwelchen zoll geschichten meinte er

aufjedenfall wird das auto jetzt wohl für immer in kroatien bleiben denke ich

was müssen denn für bedingungen erfüllt sein, damit die zulassungsstelle mir den wagen abmeldet?

die versicherung hat schon sein ok gegeben und das fahrzeug gestrichen

aber die zulassung weiß halt noch nix davon

maaaaan sooo ne kacke ey, ich hasse mich!
plop
Zitat:


ja die scheisse ist, er meinte er fährt mit dem wagen zusammen mit seinem bruder (der kein deutsch konnte) in der urlaub, das auto ist für seinen bruder

auf dem kaufvertrag steht auch sein bruder drinne

dann wollte er noch den alten fahrzeugbrief, wegen iregndwelchen zoll geschichten meinte er


(Zitat von: e30 fleywa)





YouTube Video Link

lowspot
Macht euch keinen Kopf

NOCHMAL:
Du gehtst einfach zur Zulassungstelle und reichst den kaufvertrag ein

Den Rest macht die Zulassungsstelle, die haben ja ne Deckungskarte von der Versicherung und teilen denen dann mit, dass der wagen abgemeldet wurde.
Somit erlöscht die Versicherung.
Da ist nix kompliziert oder mann muss ewig rummachen - einfach hingehen und den Kaufvertrag einreichen und den Vorgang kurz erklähren.

- That's it!

Gruß
e30 fleywa
alles klar danke dir! und den anderen natürlich auch!

ma gucken ob ich am freitag frei bekomme, dann geh ich zur zulassungsstelle
Der_Gute
Hi,

bin mal gespannt wie Deine Zulassungsbehörde entscheidet. Würde mich interessieren in welchem Zulassungsbezirk Du wohnst.

Da ja hier sehr viele Aussagen getroffen wurden, möchte ich Dir kurz paar Auszüge aus dem Gesetz geben:
§ 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
(1) Soll ein zugelassenes Fahrzeug oder ein nicht zulassungspflichtiges, aber kennzeichenpflichtiges Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter dies der Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung und gegebenenfalls der Anhängerverzeichnisse, bei nicht zulassungs- aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen, unter Vorlage des Nachweises über die Zuteilung des Kennzeichens oder die Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich anzuzeigen und die Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen. Die Zulassungsbehörde vermerkt die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs unter Angabe des Datums auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls auf den Anhängerverzeichnissen und händigt die vorgelegten Unterlagen sowie die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus. Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen.

Das Fettgedruckte ist schon schwierig bzw. nicht machbar.

§ 25 Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz
(1) Der Versicherer kann zur Beendigung seiner Haftung nach § 3 Nr. 5 des Pflichtversicherungsgesetzes der zuständigen Zulassungsbehörde Anzeige nach dem Muster in Anlage 11 Nr. 5 erstatten, wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht oder nicht mehr besteht. Die Anzeige kann auch entsprechend § 23 Abs. 3 Satz 1 bis 4 vorgenommen werden. Eine Anzeige ist zu unterlassen, wenn der Zulassungsbehörde die Versicherungsbestätigung über den Abschluss einer neuen dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zugegangen ist und dies dem Versicherer nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 mitgeteilt worden ist. Eine Versicherungsbestätigung für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens gilt gleichzeitig auch als Anzeige zur Beendigung der Haftung. Satz 4 gilt entsprechend, wenn in der Versicherungsbestätigung für die Zuteilung eines roten Kennzeichens ein befristeter Versicherungsschutz ausgewiesen ist oder wenn die Zuteilung des roten Kennzeichens befristet ist.
(3) Besteht für ein Fahrzeug, für das ein Kennzeichen zugeteilt ist, keine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, so hat der Halter unverzüglich das Fahrzeug nach Maßgabe des § 14 Abs. 1 außer Betrieb setzen zu lassen.
(4) Erfährt die Zulassungsbehörde durch eine Anzeige nach Absatz 1 oder auf andere Weise, dass für das Fahrzeug keine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht, so hat sie unverzüglich das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen. Eine Anzeige zu einer Versicherung, für die bereits eine Mitteilung nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 abgesandt wurde, löst keine Maßnahmen der Zulassungsbehörde nach Satz 1 aus.

Das beinhaltet wiederum, dass zumindest die Kennzeichen und der ZBI (Schein) vorgelegt werden und entwertet werden können (entfernen der Siegel und Vermerk im ZBI).
Somit würden Dich die meisten Zulassungsstellen nicht ohne weiteres aus dieser Sache entlassen. Warum soll auch die Zulassungsstelle der Erfüllungsgehilfe für jemanden sein, der nicht fragt bzw. nicht nachgelesen hat.
Ehrlich gesagt, würde ich einen Unfall mit diesem Wagen haben, und ich würde zwangsweise erfahren, dass das Fahrzeug ohne Versicherungsschutz wäre und die Zulassungsstelle ohne Probleme abgemeldet hat, würde ich diese wegen Fahrlässigkeit verklagen. Sie haben nicht versucht alle Möglichkeiten auszuschöpfen um diesen Fall zu lösen!
Man muss sich auch vorstellen, dass ich dann bei jedem Wagen eben einen Kaufvertrag mache und allen sage, ich habe nicht damit zu tun, hab ich verkauft. Ist nicht mehr mein Problem. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich im Strassenverkehr auffalle? Dann wüßte ich eine Menge an Steuern zu sparen und bei der Versicherung ebenfalls.

Fakt ist: Du bist Halter, also Halterpflichten. Fakt ist auch: Du bist nicht mehr Besitzer und Eigentümer. Wie in einem vorherigen Post geschrieben, Unterschied zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht.

Trotzdem viel Glück. Wie gesagt, nenn mir mal bitte die Zulassungsstelle aus reinem Interesse.
e30 fleywa
also erstma rieeeeeßen dank an dein ausführliches posting!

hab vergessen euch bescheid zu geben

der käufer hat mich gestern angerufen und gesagt, dass er noch diese woche in kroatien mit seinem bruder ist und gesagt dass ich mir keine sorgen machen soll, das auto ist bereits abgemeldet und er mir die schilder gibt wenn er am montag wieder da ist mit abmelde bescheinigung etc.

er hat das auto vor reißeantritt mit seinem bruder abgemeldet und ist dann mit roten nummern oder so gefahren, konnte ihn akkustisch nicht ganz verstehen

jedenfalls meinte er, er ging nicht an sein handy wegen den roaming kosten, dann hat er mich halt auf mein haus telefon zurück gerufen

mir fiel direkt ein rießen stein von herzen!

nochmals vielen dank an alle die mir tips und ratschläge gegeben haben!!!

danke danke danke :-)
e30 fleywa
also erstma rieeeeeßen dank an dein ausführliches posting!

hab vergessen euch bescheid zu geben

der käufer hat mich gestern angerufen und gesagt, dass er noch diese woche in kroatien mit seinem bruder ist und gesagt dass ich mir keine sorgen machen soll, das auto ist bereits abgemeldet und er mir die schilder gibt wenn er am montag wieder da ist mit abmelde bescheinigung etc.

er hat das auto vor reißeantritt mit seinem bruder abgemeldet und ist dann mit roten nummern oder so gefahren, konnte ihn akkustisch nicht ganz verstehen

jedenfalls meinte er, er ging nicht an sein handy wegen den roaming kosten, dann hat er mich halt auf mein haus telefon zurück gerufen

mir fiel direkt ein rießen stein von herzen!

nochmals vielen dank an alle die mir tips und ratschläge gegeben haben!!!

danke danke danke :-)
e30 fleywa
achja nochwas

ich werde NIE WIEDER mein auto mit schildern verkaufen!!! nur noch im abgemeldetem zustand!!!!
Der_Gute
Hört sich schon mal gut an.

Zumindest lernst Du. Auto verkaufen, vorher abmelden.

Als Tipp zum Abmelden brauchst Du ZBI und ZBII und die Schilder. Ansonsten soll er eine Bescheinigung beibringen, dass die Dokumente eingezogen wurden.
rennfrikadelle
Zitat:


Hallo,

ich muss mich ein wenig zusammenreißen vor lachen. Nicht wegen Dir e30fleywa, sondern wegen den Kommentaren der Zwangsabmeldung.
Zumindest hast Du erkannt, dass Du mist gebaut hast!!! Abmelden, verkaufen und tschüss!!!
Aber wie kann man Dir jetzt helfen.

Ehrlich gesagt, kannst Du nur der Versicherung eine Kopie des Kaufvertrag faxen, was Du schon gemacht hast. Diesen Kaufvertrag kannst Du noch zu Deiner Zulassungsstelle und dem Finanzamt faxen. Dann ist erstmal Ende der Fahnenstange, es sei denn, Du findest jemanden im Amt der keine Ahnung hat, oder Dir helfen will und auf die Rechtslage und Gesetze keinen Wert legt.

Zum Fall. Du hast ein Auto gemäß BGB verkauft. Solange die Versicherung und Steuer bezahlt ist, bleibt Dein Vorgang im BGB bereich, also Privatrecht. Warum soll sich das öffentliche Recht (also Verwaltung) um Dein Anliegen mit Deiner Schusseligkeit kümmern wollen oder besser müssen???

Somit kannst Du jetzt nur einen Anwalt aufsuchen und ihn privatrechtlich für einen Finanziellen Schaden verklagen. Das dürfte aber schwierig sein, da diese Person bestimm einen Kroatischen Pass hatte wo keine Adresse drin stand. Oder? Somit ist die Adresse sehr wahrscheinlich nur eine Luftblase...

Wenn sich Deine Zulassungsstelle an die Gesetze hält, dann kannst Du unter umständen BIS zu 1 1/2 Jahren in der Verpflichtung sein. Sehr wahrscheinlich wird die Versicherung aufgelöst (zahlst halt nicht) und das Auto wird zur Fahndung ausgeschrieben. Nach max. 1 1/2 Jahren wird dann das Auto zwangsabgemeldet da fehlender Versicherungsschutz vorliegt. Da kommen aber dann Gebühren auf Dich zu, max. 286€ nach GebOSt (Gebührenordnung Strassenverkehr).

Drück Dir die Daumen das es nicht so weit kommen wird!!!

(Zitat von: Der_Gute)




Aber Hallo - du bringst da eine ganze Menge durcheinander.

Ja, BGB hat nichts mit Verwaltungsrecht zu tun - ja und, was bedeutet das?

Dein Post weiter unter ist ein Auszug aus dem Gesetz, aber eben nur die Hälfte.

Für eine bei euch Zwangsabmeldung genannt, im Recht wird es angeordnete Stillegung genannt, gelten andere Regeln. Du must nachweisen, das du nicht mehr im Besitz des Fahrzeuges bis, dies geht über den Kaufvertrag und darin einer Übergabeklausel. Dort wird eine Frist gesetzt, bis wann der Käufer das Fahrzeug abzumelden hat. Ist diese Zeit verstrichen, dann kannst du eine Zwangsstillegung beantragen. Das Ganze dauert dann noch einmal drei Tage. Der Käufer bekommt dann eine Anordnung zur Stillegung per Einschreiben zugesendet und nach drei Tagen rückt die Polizei an, um das Fahrzeug stillzulegen. Sobald das Amt im Spiel ist, bist du aus dem Schneider.

Was meinst du wie oft ich das schon gemacht habe.
Der_Gute
Zitat:


(Zitat von: Der_Gute)




Aber Hallo - du bringst da eine ganze Menge durcheinander.

Ja, BGB hat nichts mit Verwaltungsrecht zu tun - ja und, was bedeutet das?

Dein Post weiter unter ist ein Auszug aus dem Gesetz, aber eben nur die Hälfte.

Für eine bei euch Zwangsabmeldung genannt, im Recht wird es angeordnete Stillegung genannt, gelten andere Regeln. Du must nachweisen, das du nicht mehr im Besitz des Fahrzeuges bis, dies geht über den Kaufvertrag und darin einer Übergabeklausel. Dort wird eine Frist gesetzt, bis wann der Käufer das Fahrzeug abzumelden hat. Ist diese Zeit verstrichen, dann kannst du eine Zwangsstillegung beantragen. Das Ganze dauert dann noch einmal drei Tage. Der Käufer bekommt dann eine Anordnung zur Stillegung per Einschreiben zugesendet und nach drei Tagen rückt die Polizei an, um das Fahrzeug stillzulegen. Sobald das Amt im Spiel ist, bist du aus dem Schneider.

Was meinst du wie oft ich das schon gemacht habe.


(Zitat von: rennfrikadelle)
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BGB ist Privatrecht, und Verwaltungsrecht ist öffentliches Recht. Somit muss eine Behörde grundsätzlich per Gesetz zum Handeln gezwungen werden,bzw. verantwortlich zum Handeln sein. Das kann ich nicht zwingend erkennen in diesem Fall.

Wie soll er nachweisen, dass er das Fahrzeugordnungsgemäß übergeben hat? Der Kaufvertrag scheint nur eine Übergabe mit verbundener Zahlung zu sein. Somit leitet sich für einen Dritten (dem Fall die Behörde) keine Eigentumsübergabe ab. Es könnte noch ein Eigentumsvorbehalt bestehen...

Dann schreibe ich in einem Kaufvertrag rein, morgen musst Du abmelden bzw. ummelden da es ein Werktag ist. Kommt er der Pflicht nicht nach, sollen die Deppen von der Behörde meinen Mist klären...

Solange keine Gefahr in Verzug ist, warum??? Versicherung bezahlt, Fahrzeug nicht verkehrsunsicher. Wo ist die Gefahr für die allegemeine Sicherheit und Ordnung?

Wie will der Käufer eine "Anordnung zur Stilllegung" erhalten, wenn dieser sich im Ausland befindet und dort auch seinen Wohnsitz angegeben hat??? Diese Schreiben kann er getrost in den Müll schmeißen und das war es!!! Der wird sich kaputt lachen oder sagen, versteh ich nicht. Oder auf kroatisch "Ne razumijem!" :-)

Polizei geht aus genannten Gründen zuvor ebenfalls nicht. Außerdem kommt es darauf an, in welchem Bundesland man leben würde, Bayer = Polizei, z.B. NRW = Ordnungsamt bzw. Straßenverkehrsbehörde.

Mich würde interessieren, bei welcher Behörde Du das schon öfters gemacht hast! Und wie Umstände mit denen von jetzt vergleichbar sind. Wenn dem so ist wie Du beschrieben hast, dann hast Du Glück oder einen ...... an Sachbearbeiter das er sich Dein Problem ans Bein heften lässt für Deinen Fahrlässigkeit!