Hi,
jetzt muss ich da auch noch mal mein Senf zu geben...
"Suche benutzen" ist ja teilweise recht schwierig, man sieht ja allein in diesem Thread wie weit die Meinungen oder das Wissen auseinandergehen. Aber dennnoch kann man auch mit ein wenig Google-Hilfe leicht eine Antwort erhalten...
Zum Sachverhalt:
Zitat:
Ihr vergeßt immer zu Fragen nach welchem Paragraph geprüft wurde! Es steht alles auf dem TÜV Bericht!! Eigentlich bleiben keine Fragen offen! Entweder ist es eine Abnahme nach §19/3 ,§19/4 (steht drauf)! Dieser Zettel muß nur bei Ummeldung oder Adressänderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden! ODER es ist eine Abnahme nach § 21( Einzelabnahme/Sonderabnahme) ,diese muß unverzüglich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. steht aber alles drauf!
Dem ist außer, dass eine Einzelabnahme auch unter 19.2 laufen kann absolut nichts hinzuzufügen.
Zitat:
Ich hab aber die Erfahrung gemacht das GTÜ immer die Günstigsten waren!
Zweiter Treffer! 30€ für ne kleine Änderungsabnahme, also meist 19.3 wie Auspuff oder Sportluftfilter MIT Teilegutachten. Nur zu bedenken ist, dass GTÜ oder andere technische Überwachungsstellen keine Einzelabnahmen machen dürfen außer der TÜV und teilweise der Dekra.
Zitat:
Bei einer Einzelabnahme (§21) wird es teurer, da der Aufwand für die Prüfung höher ist. Hab da die Preis aber nicht im Kopf!
Naja, theoretisch schon, praktisch habe ich aber was den Aufwand angeht andere Erfahrungen gemacht...aber teurer wirds auf jeden Fall.
Je nach Umfang, z.B. nur Räder oder Räder mit Distanzscheiben oder Räder mit Distanzscheiben und Fahrwerk wird es teurer...geht bei 80€ los. Ich hab für Räder und Scheiben 100€ gezahlt.
Zitat:
Stimmt nicht ganz! Ich hatte vor ca 14 Tagen die Räder meiner Freundin nach §19/3 eintragen lassen und auf dem Wisch stand muß unverzüglich in den Papieren eingetragen werden. Kann das jeder Prüfer entscheiden oder ist da festgelegt?
Mhhh...komisch, eigentlich ist das anders geregelt und das kann nicht jeder Prüfer entscheiden wie er lustig ist, es kommt eigentlich auf die Abnahmeart an. Ausnahmen bestätigen die Regel. :-)
Zitat:
sagt, dass man unverzüglich zum umtragen muss, das heißt, dass man nur vom tüv heim, und dann nur zur zulassungsstelle fahren darf, jede andere Fahrt ist eine Fahrt ohne Betriebserlaubnis...
Möchte ich jetzt nicht aufs Blut anfechten, aber mir wurde seitens des TÜV gesagt, dass ich eine "zumutbare Zeit" bekomme, die läge so bei 10 Werktagen.
Gruß