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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Ingmar
Hauptthema:
Da ich Abendschule mache und jeden Tag dafür 100Km fahre, würd ich das gern bei der Steuererklärung absetzen! Wieviel €ent bekommt man denn bei Weiterbildungsmaßnahmen?

LG
-mRl-
soweit ich weiss, bekommste dafür nichts WEIL das zu deinem Hobby zählt. Ich mach den scheiss ja auch. Mein Steuerberater meinte, dass brauchste gar nicht angeben. Bekommste eh nix weil das als Hobby angesehen wird.

Das Arbeitsamt sieht die Abendschule auch als Hobby an. Nur so zur Info.

edit//

das einzigste was du absetzen kannst, sind gekaufte Schulbücher und so.

Bearbeitet von - -mRl- am 06.06.2009 15:16:43
Ingmar
Hobby? Na das lustig.
Also überall im Internet hab ich gelesen dass man das absetzen kann, ABER keine konkreten Zahlen, daher meine Frage hier.

Gruß
mikV8
QUATSCH - Hobby!

Wenn du eine Weiterbildung absetzen willst, muss diese dazu dienlich sein, dich in deinem Berufsleben weiter zu bringen. Es ist nicht mal zwingend notwendig, dass die Fachrichtung in Übereinstimmung mit deiner derzeitigen Tätigkeit steht.

Hab das selber gemacht und hab 0,30EUR pro Kilometer bekommen und das bekommst du, entgegen dem Arbeitsweg, sogar für Hin- UND Rückweg.
Hat bei mir richtig Asche gebracht, da wir uns auch noch zu dritt ins Fahren reingeteilt haben.

Ich hab nur beim letzten halben Jahr Probleme bekommen, da meine Weiterbildung über 4 Jahre drei mal die Woche war. Genau da lag das Problem, da bei einem Besuch der Weiterbildung von mehr als zwei mal wöchentlich, diese zu einer weiteren Arbeitsstätte erwächst und man damit nur noch die einfache Strecke bekommt. Dagegen gibt es jetzt aber glaube ich schon ein Urteil, da es ja absolut schwachsinnig war. Habe mich aber nicht mehr drum bemüht, da es ja eh rum war, bei mir.

Gruß Mirko

@mri: Tritt deinem SB mal in den Arsch! :-)
Marco535
Neben den bereits erwähnten Fahrtkosten zur Schule gabs zu meiner Zeit, sollte auch heute noch so sein, die Möglichkeit sogar Fahrten zu einer Lerngemeinschaft abzusetzen. Sollte man natürlich nicht übertreiben, sonst wirds unglaubwürdig.
-mRl-
Zitat:



@mri: Tritt deinem SB mal in den Arsch! :-)

(Zitat von: mikV8)




wird erledigt :)

Soll ich mich nun freuen das man es absetzen kann oder soll ich mich ärgern? Schließlich mache ich das schon 2 Jahre. Habe es nie angegeben. Ob man die restlichen Jahre noch anfordern kann? Funktioniert das?
E36&E38 Fahrer
Kannst du noch angeben.
herr_welker
Ich frag einfach mal so in die Runde.

Was setzt ihr alles von der Abendschule ab?

Bis jetzt hab ich die ganzen Quittungen aufgehoben. Ich mach meine erste Steuererklärung in den Augustferien.

Folgende Sachen habe ich bis jetzt gesammelt:
Bücher, Blöcke, Stifte, Kopierkosten, Druckerpatronen, Taschenrechner, Batterien (waren fürn Taschenrechner), Fahrtkosten (zur Schule + Lerngemeinschaft), Brotzeitbeutel, USB Stick, Ordner, Schreibtisch, Folien.

Und noch ne Frage hinterher. Ab nächstes Jahr besteht bei uns Laptop-Pflicht. Ich würde mir gerne einen wesentlich besseren Laptop kaufen, als notwendig. Macht das Finanzamt dann Stress?

Bearbeitet von - herr_welker am 07.06.2009 14:39:49
mikV8
Hallo,

den LapTop bzw. PC im Allgemeinen kann man immer absetzen. Es ist hier nur die Frage in welchem Verhältnis dieser privat und dienstlich/schulich genutzt wird.
Ich denke mal 60-80% dienstliche Nutzung kann man schon glaubhaft machen.
Eine LapTop-Pflicht oder PC-Pflicht ist dabei keine Bedingung, da eh immer davon ausgegangen wird, dass man heutzutage ohne soetwas nicht mehr auskommt.

Wie toll der PC ist, spielt mitunter keine Rolle, jedoch kann es passieren, dass ein PC mit jede Menge Filmsoftware bzw. auch der entsprechenden Hardware um Filme zu sehen, dann mit weniger dienstlicher Nutzung beaufschlagt wird.
Logisch eigentlich.

Gruß Mirko

PS: Solche Kleinigkeiten wie Stifte, Blöcke, etc. abzusetzen ist zwar möglich, machen aber am Ende mehr Aufwand bei der SE als sie einbringen.
Zu meiner Zeit war auch noch Arbeitszimmer möglich, aber das war damals schon schwierig und ist es heute noch mehr.
herr_welker
Zitat:

den LapTop bzw. PC im Allgemeinen kann man immer absetzen. Es ist hier nur die Frage in welchem Verhältnis dieser privat und dienstlich/schulich genutzt wird. Ich denke mal 60-80% dienstliche Nutzung kann man schon glaubhaft machen. Eine LapTop-Pflicht oder PC-Pflicht ist dabei keine Bedingung, da eh immer davon ausgegangen wird, dass man heutzutage ohne soetwas nicht mehr auskommt.



Bei mir ist es aber so, dass ich bis jetzt meinen privaten PC daheim benutzt habe. Und ab nächstes Jahr muss ich einen Laptop mitnehmen.
Also 100% Nutzung für die Schule. Ich habe bis jetzt privat keinen Laptop benutzt und wüsste auch nicht wofür ich den brauche, wenn ich doch einen PC daheim habe. den ich auch weiterhin daheim habe).

Aber angeben kann ichs doch auf jedenfall. Was passiert, wenn das Finanzamt sagt, dass ich manche Sachen nicht brauchen würde (z.B. den Schreibtisch)? Bekomm ich dann gleich eine Anzeige oder bekomm ich erstmal nur einen Brief in dem das steht?

Anders gefragt. Was sind die Konsequenzen?

Und wie geh ich dann weiter vor? Erstmal mit dem Finanzamt reden? Oder gleich schweres Geschütz mit einem Steueranwalt :-D (leichte Ironie)

Bearbeitet von - herr_welker am 07.06.2009 15:10:44
Tubs
Zitat:


soweit ich weiss, bekommste dafür nichts WEIL das zu deinem Hobby zählt. Ich mach den scheiss ja auch. Mein Steuerberater meinte, dass brauchste gar nicht angeben. Bekommste eh nix weil das als Hobby angesehen wird.

Das Arbeitsamt sieht die Abendschule auch als Hobby an. Nur so zur Info.
(Zitat von: -mRl-)




Naja, kommt darauf an. Ganz unrecht hast du nicht. Aber generell kann man Weiterbildungsmaßnahmen absetzten.
Jedoch hat das nix mit dem Arbeitsamt, sondern mit dem Finanzamt zu tun. :-)

Manche Kurse, wie z. B. ein Sprachkurs an der VHS, sieht das Finanzamt wirklich mehr als Hobby an, als eine Weiterbildungsmaßnahme. In diesem Fall kann aber eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass der Sprachkurs für die Arbeit notwendig ist, sehr hilfreich sein.

Aber wenn du hier im forum mehr richtige Tips zur Steuer bekommst als von deimem Steuerberater, dann solltest du dir die Kosten für den Steuerberater in Zukunft sparen.
Waschtel
Hallo Ingmar,

Du kannst alle Fahrten zur Schule komplett absetzen. Dazu zählen auch Fahrten zu den Lerngemeinschaften und alles was mit der Schule zu tun hat. Das fällt unter die Pendlerpauschale und es lohnt sich richtig :o)
Ausserdem bekommst auch Geld für Bücher, Stifte, Blätter usw. vom Finanzamt zurück. Musst halt immer nur die Quittungen und Rechnungen aufheben.
Such Dir einen aus der Klasse aus, der am weitesten von Deinem Wohnort wohnt und von dem gibst dann die Adresse an wo ihr Euch zum lernen getroffen habt.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen?

Was macht der Umbau zum M3?

MfG
Waschtel
P.S. Kannst ja auch mal meinen Schulkollegen, Alex K., auf der Arbeit ansprechen. Der kann Dir alles sagen wie wir das immer machen.
Ingmar
Jo danke.

Hab jetzt Woe, aber denke werden uns ja morgen in der Penne sehen.

Danke
cxm
Zitat:


Du kannst alle Fahrten zur Schule komplett absetzen. Dazu zählen auch Fahrten zu den Lerngemeinschaften und alles was mit der Schule zu tun hat. Das fällt unter die Pendlerpauschale...
(Zitat von: Waschtel)





Hi,

nein, das gehört nicht zur Pendlerpauschale.
Fahrten zur Weiterbildung können in vollem Umfang mit 30 Cent pro km abgesetzt werden.

Zitat:


Ausserdem bekommst auch Geld für Bücher, Stifte, Blätter usw. vom Finanzamt zurück. Musst halt immer nur die Quittungen und Rechnungen aufheben.
(Zitat von: Waschtel)




Stimmt so auch nicht.
Du kannst die Kosten von Deinem zu versteuernden Einkommen absetzen.
Das ist ein kleiner Unterschied zu "kriegst Du vom Finanzamt zurück"

Ciao - Carsten
BMFI85
Noch eine ganz neue Sache meinerseits.

Habe DI 17:15 - 21:15
DO 18:00 - 21:15
SA 9:45 - 12:55

Abendschule bzw. SA Morgenschule :-)

Das ich die Fahrstrecke angeben kann ist klar (Hin+Rückweg)

DI & DO ist es oft so das ich direkt nach der Arbeit dort hin fahr.
D.h. Morgens um halb 7 zum Auto, hin zur Arbeit. Dann gut 45Min. vor Unterrichtsbeginn weg von der Arbeit hin zur Schule...
Kann ich da die Verpflegungspauschale 14-24Std nutzen?
Könnte ich diese auch nutzen wenn ich nach der Arbeit für 2 Std. zu Haus bin und dann zur Schule fahr? Oder müssen die >14 Std. Belastung zusammenhägend gewertet werden?!? (Also sobald ich zu Haus bin zählt das als Unterbrechung??)
cxm
Hi,

um die Verpflegungspauschale geltend machen zu können, muss die Abwesenheit von zuhause durchgängig sein.
Zwischendurch nach hause fahren is nich...

Ciao - Carsten
BlackPJ80
NAt. geht das, sobald sich ein gewisser beruflicher Zusammenhang nachweißen lässt....
BMFI85
????

Also das heißt, ich kann nach Haus um dort eben was z.B. zu essen, anschließend dann weiter bis abends zur Schule. Da ich durch die Stunden auf der Arbeit und die Stunden Schule über 14 STD "Belastung" komme gehts?

Kann ich dann auch die zusätzlichen 13 + 13 km zur Schule angeben? Fahre ich direkt von der Arbeit zur Schule, läge die Schule mehr oder weniger auf dem nach Hause weg...
Tubs
Zitat:


Also das heißt, ich kann nach Haus um dort eben was z.B. zu essen, anschließend dann weiter bis abends zur Schule. Da ich durch die Stunden auf der Arbeit und die Stunden Schule über 14 STD "Belastung" komme gehts?
(Zitat von: BMFI85)




Ne, das geht natürlich nicht. Wenn die Arbeit deine regelmäßige Arbeitsstätte ist, dann zählt diese Zeit natürlich nicht.
BMFI85
Woher nimmst du das Wissen? Hast du einen Beleg dafür?
Oder hast du das aus dem Bauch entschieden?


Grüße
Tubs
Zitat:


Woher nimmst du das Wissen? Hast du einen Beleg dafür?
Oder hast du das aus dem Bauch entschieden?
(Zitat von: BMFI85)




Gegenfrage: Wie kommst du darauf, dass es eine Verpflegungspauschale dafür geben soll?

Einen Belg habe ich nicht. Aber die allgemeine Definition für Verpflegungspauschale kann man überall nachlesen. Diese lautet sinngemäß so:

Zitat:


Als Verpflegungsmehraufwand werden die zusätzlichen Kosten bezeichnet, die anfallen, weil sich jemand aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann.



Da das Deutsche Steuergesetz leider sehr kompliziert ist kann es natürlich überall Ausnahmen geben. Das kann dir aber nur ein Steuerberater sagen.
BMFI85
Zitat:


Zitat:


Woher nimmst du das Wissen? Hast du einen Beleg dafür?
Oder hast du das aus dem Bauch entschieden?
(Zitat von: BMFI85)




Gegenfrage: Wie kommst du darauf, dass es eine Verpflegungspauschale dafür geben soll?

Einen Belg habe ich nicht. Aber die allgemeine Definition für Verpflegungspauschale kann man überall nachlesen. Diese lautet sinngemäß so:

Zitat:


Als Verpflegungsmehraufwand werden die zusätzlichen Kosten bezeichnet, die anfallen, weil sich jemand aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann.



Da das Deutsche Steuergesetz leider sehr kompliziert ist kann es natürlich überall Ausnahmen geben. Das kann dir aber nur ein Steuerberater sagen.


(Zitat von: Tubs)






Also sehe ich das so, wenn ich nach der Arbeit zu Hause war, steht es mir nich zu. Wenn ich aber nach der Arbeit direkt zur Schule fahre, steht mir die Pauschale zu, da wie im ZITAT steht "...aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält..." steht. Ich beziehe mich hier auf das "ODER" bei "UND" wäre es natürlich anders.
Tubs
Zitat:


Also sehe ich das so, wenn ich nach der Arbeit zu Hause war, steht es mir nich zu. Wenn ich aber nach der Arbeit direkt zur Schule fahre, steht mir die Pauschale zu, da wie im ZITAT steht "...aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält..." steht. Ich beziehe mich hier auf das "ODER" bei "UND" wäre es natürlich anders.
(Zitat von: BMFI85)




Ich ich es sehe habe ich ja schon weiter oben gesagt. Aber letztendlich zählt nicht wie beide das sehen, sondern das Finanzamt. Es hilft dir nicht weiter, wenn jetzt noch 10 Leute kommen und ihre Interpretation des Ganzen hier hinschreiben. Eine sichere Auskunft kann dir nur ein Steuerberater geben.

Aber was spricht denn dagegen es bei der Steuererklärung einfach anzugeben? Der Finanzbeamte wird dir dann sagen ob es er akzeptiert oder nicht. Wenn er es akzeptiert, dann hat sich jede Diskussion hier erübrigt. Wenn nicht dann kannst du dir immer noch Gedanken machen, ob ein Einspruch möglich ist.
BMW318ti
Habe da mal eine kurze Zwischenfrage zum Thema...

Ich mache seit einem Jahr meinen Techniker neben dem Beruf in der Abendschule.
Habe auch für 2009 fleißig sachen abgesetzt...

Nun steht der kauf eines neuen Schreibtischstuhles an.
Ist dieser in meiner Situation für mich voll absetzbar?

Das gute Stück liegt preislich zwischen 150 und 200 Euro.

Klar könnte man es einfach mal versuchen doch es würde mich dennoch vorab mal interessieren ob es überhaupt möglich ist "Büromöbel" abzusetzen.

Ich meine mal etwas von absetzen auf Nutzungsdauer gehört zu haben.
Jedoch erst ab einem bestimmten Wert.

Bei Computern z.B. ...
Man kann einen Rechner (Netbook) bis 400 Euro in einem Jahr absetzten.
Alles darüber auf 3 Jahre verteilt.

Ist das bei einem Schreibtischstuhl ähnlich?
BMFI85
Zitat:


Habe da mal eine kurze Zwischenfrage zum Thema...

Ich mache seit einem Jahr meinen Techniker neben dem Beruf in der Abendschule.
Habe auch für 2009 fleißig sachen abgesetzt...

Nun steht der kauf eines neuen Schreibtischstuhles an.
Ist dieser in meiner Situation für mich voll absetzbar?

Das gute Stück liegt preislich zwischen 150 und 200 Euro.

Klar könnte man es einfach mal versuchen doch es würde mich dennoch vorab mal interessieren ob es überhaupt möglich ist "Büromöbel" abzusetzen.

Ich meine mal etwas von absetzen auf Nutzungsdauer gehört zu haben.
Jedoch erst ab einem bestimmten Wert.

Bei Computern z.B. ...
Man kann einen Rechner (Netbook) bis 400 Euro in einem Jahr absetzten.
Alles darüber auf 3 Jahre verteilt.

Ist das bei einem Schreibtischstuhl ähnlich?

(Zitat von: BMW318ti)





Bei einem Stuhl für 1000€ wäre das auch so! Beträge unter 410€ Netto bzw. 487,90€ Brutto
sind direkt abziehbar.

Bei folgendem bin ich nicht 100pro sicher aber meine, wenn du ihn nur 50% Beruflich/Weiterbildung nutzt, kannst du von den 200€NP nur 100€ angeben.
BMW318ti
Aber ich würde den Stuhl ja nur für die Weiterbildung nutzen ;-)