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middel
Hauptthema:
Hallo!

Ich brauche in diesem Jahr neue Sommerreifen für meinen E36 compact (323ti).
Mein Radsatz hat diese Dimensionen:

VA: 215/45/17 auf 8x17 Typ: BBS RX204
HA: 235/40/17 auf 9x17 Typ: BBS RX222

Dummerweise hat mir der TÜV diese (wie ich finde gängige) Kombination nur unter Vorlage verschiedener Reifengutachten eingetragen. Er brauchte eine Freigabe für Yokohamareifen die im Felgengutachten freigegeben sind und eine Freigabe für die montierten Kumho Reifen.
Jetzt steht im Fahrzeugschein:

"GEPR.REIFENKOMB.KUMHO TYRES TX KU17 VO.215/45/15 A.LM-R. usw."

Jetzt sind die Kumho´s runter und ich brauch neue Reifen. Mein Reifenhändler kann die KU17 Reifen aber nicht mehr besorgen. Muß ich jetzt zum TÜV und mir die Reifenmarke eintragen lassen?

Der Reifenhändler sagt: "Typenbindung ist aufgehoben, du kannst sogar vorne andere Reifen fahren wie hinten..."

Der TÜV sagt: "Du kannst nur das fahren was eingetragen ist." & "Das ist nicht wegen der Montierbarkeit der Reifen, sondern wegen der Funktion von ABS und ASC"

Ich hab mir bissher folgenden Reim gemacht:
Der Reifenhändler meint mit Typenbindung wahrscheinlich wenn z.B. beim E36 werkseitig nur Conti, Bridgestone und Michelin im Fahrzeugschein stehen.
Das ist ja was anderes wie bei mir... also hat der TÜV recht.

Mir würd ein Gutachten für 8 und 9x17 Felgen helfen wo diese Reifenkombi ohne Typenbindung drin steht :-)
Oder hat viell. jemand hier diese Rad Reifen Kombi auf nem compact ohne Typenbindung eingetragen?

Viellicht gibt es ja auch einen TÜV- oder Polizei- tauglichen "Beweis" dafür, dass die Typenbindung in allen Fällen mitlerweile aufgehoben ist. Mein Felgengutachten ist von 1994, die TÜV-Eintragung is vom Frühjahr 2007.

Vielen dank für eure Hilfe.

Middel
ThaFreak
Kannst andere Reifenmarken montieren, du brauchst aber eine Freigabe vom Hersteller für die Rad-Reifenkombination, die du dann mitführen musst.
Die Freigabe gibt es kostenlos beim Reifenhersteller. Meistens kann man die direkt auf der Homepage beantragen.
violett
Jab einfach eine Reifenfreigabe vom neuen Hersteller besorgen und die mitführen!
Die Reifenbindung ist nur in Serienfällen aufgehoben, bei abweichenden Eintragungen immer schön eine reifenfreigabe besorgen!

greetz