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galler_klaus
Hauptthema:
Hallo,

wisst ihr wann es immer sonderaktionen bei ebay gibt, in denen der Verkauf keine Provision kostet?

Gruß

Franz
cyba
in der regel kommt die info doch per mail von ebay wenn so auktionen sind ...
Grinch
Zitat:


in der regel kommt die info doch per mail von ebay wenn so auktionen sind ...

(Zitat von: cyba)




so siehts, benachrichtigung per email
Stefan177
Also provision kostets immer. I.d.R. gehen die nur mit den Einstellgebühren runter.

Ebay wird mir langsam zu teuer. Ich hab neulich Winterreifen verkauft, da wollten die insgesamt 40 Euro von mir. Ca. 10 Euro einstellgebühr und 30 Euro Verkaufsprovision. Die ham ja nen Dachschaden langsam. Schlimmer wie die Benzinpreise...
Doedelhai159
Zitat:


Also provision kostets immer. I.d.R. gehen die nur mit den Einstellgebühren runter.

Ebay wird mir langsam zu teuer. Ich hab neulich Winterreifen verkauft, da wollten die insgesamt 40 Euro von mir. Ca. 10 Euro einstellgebühr und 30 Euro Verkaufsprovision. Die ham ja nen Dachschaden langsam. Schlimmer wie die Benzinpreise...

(Zitat von: Stefan177)




html und ftp sind die zauberworte. ich habe immer eine fette präsentation mit vielen bildern. einstellgebühren sind bei 0 euro. ansonsten eben die normale provision.
Nicore
Zitat:


einstellgebühren sind bei 0 euro. ansonsten eben die normale provision.

(Zitat von: Doedelhai159)




Aber NUR wenn Du ab 1€ startest und keinen SofortKauf Preis
anbietest. Damit kann die Einstellgebühr mal ganz schnell
hochsteigen. Ich mach das ja beim einstellen auch so, bei
manchen Auktionen schreibe ich aber rein was der Mindestpreis
ist... das mache ich weil in Deutschland diese Funktion für
normale Artikel nicht verfügbar ist, nur für Autos & Boote.
So bin ich immerhin fair und offen.
BreaKy
Zitat:


Zitat:


einstellgebühren sind bei 0 euro. ansonsten eben die normale provision.

(Zitat von: Doedelhai159)



, bei
manchen Auktionen schreibe ich aber rein was der Mindestpreis
ist...

(Zitat von: Nicore)




Würde ich an deiner Stelle lassen, sonst ist dein Ebayaccount bald weg. Ebay will das nicht, dass es sowas gibt, ist auf deren Homepage nachzulesen, da brauch dich nur mal einer anscheißen.
Stefan177
Zitat:



html und ftp sind die zauberworte.
(Zitat von: Doedelhai159)




Super, und was hilft das gegen die Einstellgebühr und die Provision? Das hab ich ja alles schon. Wenn ich die Bilder auch noch zahlen hätte müssen, gott bewahre...
daniel.krueger
@ Nicore:

Dir ist aber schon kar, daß es vollkommen egal ist, ob Du da etwas von Mindestpreis reinschreibst oder nicht? Wenn jemand den Artikel unterhalb des Mindestpreises ersteigert, mußt Du ihn trotzdem rausrücken.
Millencolin.
Das glaube ich nicht mal!

Die Artikelbeschreibung ist quasi der Kaufvertrag. Wenn dort ausdrücklich erwähnt ist, dass der Artikel nicht unter so und so viel abgegeben wird, muss man den normal auch nicht hergeben. Der Bieter erklärt sich ja mit dem Gebot einverstanden, die im "Kaufvertrag", also Artikelbeschreibung erwähnten Bedingungen zu akzeptieren...

Ansonsten wie oben geschrieben, bekommt man immer per E-Mail oder im Posteingang von ICQ die Nachricht, wenn was günstiger ist.
Provisionen fallen aber nie weg ;-)
daniel.krueger
Millencolin.:

Da glaubst Du aber falsch. Maßgeblich ist hier das BGB und das sagt ganz eindeutig, daß mit Auktionsende ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbieter zustandekommt. Dem entgegenstehende Klauseln sind gesetzeswidrig und somit nichtig.
Millencolin.
Wieso ist dann das Einstellen des Mindestpreises nicht gesetzenswidrig?
Für mein Verständnis ist das eigentlich das gleiche, als obs unten in der Beschreibung stehen würde....

Außerdem besagt das BGB auch, man kann mit jedem beliebigen über jede beliebige Sache in beliebiger Form einen KV schließen. (Inhaltsfreieit, Formfreiheit, Freiheit bei der Wahl des Geschäftspartners)
Soll heißen, wenn ich in meinen KV schreib, ich geb meinen Artikel erst ab zb. 5000€ her, und der Käufer akzeptiert das, dann muss er mir die 5000€ auch geben. Somit in meinen Augen gültig.

Wo ist dann genau mein Denkfehler? :-)
Würd mich jetzt schon interessieren...

Peppitsch
dass eine Auktion lt. BGB nicht formfrei ist.......
Millencolin.
Achsoo, sry wusste ich nicht :-)
Das erklärt natürlich alles...
Stefan177
Zitat:


Wieso ist dann das Einstellen des Mindestpreises nicht gesetzenswidrig?
(Zitat von: Millencolin.)




Wird er nicht erreicht, kommt kein Kaufvertrag zustande. So einfach ist das. Kommt der Vertrag aber zustande und der Verkäufer sagt moooooooment, ich wollte mehr. Ich glaub der hat schlechte karten. Ich weis es zwar nicht, aber das sagt mir mein Gefühl, daß Ebay da vorgesorgt hat. Schließlich verdient es mit dem Mindestpreis ja auch was.
Und wenn Du deenen an die Brieftasche gehst, werden die sauer.

Grade eben die Paypal zahlung für die Reifen erhalten. 13 Euro Payppal gebühr, 30 Euro Provision, 10 Euro Einstellgebühr. Hammer. Für mich ham die nen kompletten Vogel.
Nicore
Wenn das festlegen eines Mindestpreises gesetzeswidrig ist,
dann frage ich mich warum es diese Funktion von ebay gibt?
Wie gesagt, im ebay-Deutschland leider nur für Autos und Boote,
bei ebay-UK oder ebay-USA kann man das einfach für normale
Artikel festlegen.

Diese Funktion gilt ja quasi auch als Klausel weil ganz normal
geboten werden kann. Somit ist die Mindestpreis-Funktion nichtig.

Dann werde ich also demnächst mal bei einem schönen Auto mitbieten
und wenn der Preis bei 2000€ hängen bleibt, werde ich das Auto
zu dem Preis einklagen weil die Info "Mindestpreis nicht erreicht"
gesetzeswidrig ist.

Oder ist sie dann plötzlich legal weil ebay diese Funktion für
gewisse Kategorien freischaltet? Ist doch im Grunde egal ob in
der Auktion ganz oben "Mindestpreis nicht erreicht" steht oder
ob ich diesen in meinem Auktionstext sogar preisgebe? Finde ich
ehrlich gesagt fairer als diese versteckte Mindestpreis-Funktion
von ebay wo man gar nicht weiß, woran man ist.

Das "Spiel" mit ebay ist so oder so teilweise ein echter
Grenzgang in den Grauzonen von BGB, HGB und Fernabsatzgesetz.

"Im Prinzip" hat man sich an die Regeln von ebay zu halten da
man diese Platform benutzt um die Artikel zu kaufen/verkaufen.
Das gilt für gewisse Fristen und Handhabungen bei Reklamationen
oder nicht erhaltenen Waren. Aber kaum einer kennt die Regeln
oder hält sich dran. Jede Woche kommt hier im Syndikat-Forum
wieder ein ebay-Problem-Thread von wegen "Ware nicht erhalten"
oder "defekte Rückleuchten" etc. und jede zweite, dritte Antwort
ist "geh damit zum Anwalt". Wozu? Als Anwalt würde ich dem ebay-Noob
erstmal "RTFM" sagen. :)

Und mal am Rande, bevor hier wieder jemand auf die Idee kommt
sein ebay-Problem zu schildern, einfach mal die ebay-Hilfe und
das dortige ebay-Forum benutzen. Da gibt es schon schöne Fallbeispiele
und selbst ebay-offizielle lesen/schreiben dort mit.