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Blackthunder323
Hauptthema:
Hallo @ all, habe meinen Wagen am Freitag letzter Woche verkauft.

Heute früh rief mich der Käufer an und sagte, das Fenster auf der Fahrerseite würde nicht mehr hoch fahren. Als er den Wagen letzte Woche Mittwoch besichtigt hatte, funktionierte es aber einwandfrei, was er durch das Betätigen der Fensterheber gesehen hatte! Bei mir war es aber nicht der Fall, dass das Fenster nicht hoch ging. Muss ich mich nun an der Instandsetzung beteiligen? Meiner Meinung nach nicht, da ich als Privatperson verkauft habe!!!

Was sagt Ihr dazu???

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!!!

Vielen Dank im Voraus!!!

Gruß Thomas

Bearbeitet von - Blackthunder323 am 20.05.2008 18:28:56
Jzpirek
Hey...

brachst dich an der instandsetzung nicht zu beteildigen...
Es sei den du hast im Kaufvertrag geschrieben das du eine gewärleistung oder garantie gibst...
Das kann ich mir aber nicht vorstellen das würde ja keine Privat Person machen...

MFG
jospi69
Von privat zu privat handelt man gekauft wie gesehen. Ich hoffe du hast einen Muster-Kaufvertrag abgeschlossen. Ich würde mich auf keinen Fall an den Kosten beteiligen, wo soll das noch hinführen?
gianluca
hi,

das mußt du nicht bezahlen und dich auch nicht daran beteiligen.
Bei Privatverkauf gilt gekauft wie gesehen, der Käufer muss sich überzeugen dass zum Zeitpunkt der Übergabe alles ordnungsgemäß bzw. wie vereinbart funktioniert. Danach hast du keine Pflichten mehr...

Gruß
DarkSoul666
Brauchst dich nicht beteiligen...war ja ein Privatverkauf und somit auch keine Garantie/Gewährleistung. Ist sein problem....auch wenn ihm die Kiste nach ner Woche um die Ohren fliegen sollte.

Falls du Dich beteiligen möchtest....dürfen tust du es hehe
Blackthunder323
Erstmal vielen vielen Dank für die Antworten!

Habe im Kaufvertrag geschrieben, das die Sitzbelegungsmatte defekt ist, die Beifahrertür gewchselt wurde und das der Wagen einen Kratzer über die Türe/Setenwand hat und das wars.

Also meint Ihr, ich muss nichts bezahlen???

Gruß Thomas
Marzel
ja, du musst nix zahlen !
kroate-325
bloß nix zahlen, bist zu nichst verpflichtet.
King.S
Kann mich den Vorrednern nur anschliessen , bloss nichts zahlen .
Es ist auch kein Neuwagen mehr da geht halt was kaputt und wenn du einmal nachgibst dann kommt der womöglich wegen jeder Kleinigkeit zu dir !
332i-Machine
Also sorry, ich will dich nicht anpissen Blackthunder323, mir fällt nur auf, das diese Threads "Auto privat verkauft, nun defekt - Kostenbeteiligung???" Überhand nehmen!

Von diesen Thread's gibt's mehr, als diese "XY vs. YZ"...

Es ist doch klar, dass du da nichts zahlen musst... wo würde das denn hinführen, wenn man sogar als Privatperson für solche Kleinigkeiten belangt werden könnte, ohne es mit Absicht getan zu haben etc...
hero182
hm, ich würd sagen, nachdem du die gewährleistung ned ausgeschlossen hast, könnte es gut sein, dass er nen anspruch hat.
mikV8
Richtig.
Auch als Privatverkäufer hat man grundsätzlich ein Jahr Gewährleistungspflicht.
Diese darf man aber im Kaufvertrag ausdrücklich ausschließen und sollte es auch tun.
Wenn du das nicht getan hast, kann es mächtig eng werden.

Gruß Mirko
plop
lass dir ne neue nr geben ;)
Bruderchorge
So wie MikV8 es gesagt hat ist es, hab mich schon genug mit der Materie befasst, wenn man die Gewährleistung nicht ausschließt oder diese durch ein Muster ausgeschlossen ist, gibt man auch als Privatperson AUTOMATISCH 2 Jahre Gewährleistung, so ist das Gesetz auch wenn es selten bescheuert ist fürn 20 Jahre alten Wagen oder sowas naja....

Aber das ist die Rechtslage, nur ich denke niemand geht fürn kaputten Fensterheber vor Gericht, denke ich mal ^^
Blackthunder323
Hallo, im Vertag steht (Vordruck vom ADAC):

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernohmen wird."

Demnach muss ich doch keine Gewehrleistung/Garantie geben!!!

Gruß Thomas
Maveric
Zitat:


Also sorry, ich will dich nicht anpissen Blackthunder323, mir fällt nur auf, das diese Threads "Auto privat verkauft, nun defekt - Kostenbeteiligung???" Überhand nehmen!

Von diesen Thread's gibt's mehr, als diese "XY vs. YZ"...


(Zitat von: 332i-Machine)




Das dachte ich auch eben. Die antworten sind auch immer die gleichen.
Blackthunder323
Ja Ja, ich bin jetzt auch nicht angepisst, aber ich denke, dass das Thema sehr breit ist und das Problem auch immer etwas anders ist!!!

gruß Thomas
332i-Machine
In JEDEM (!!!) privaten Kaufvertrag, den man im Internet findet (Mobile.de zum Beispiel!) ist dieser Passus enthalten!
Ich glaub bei denen vom ADAC ist sogar ein Feld zum Ankreuzen vorhanden, WENN man Garantie/Gewährleistung gibt!