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T H E M A     R Ü C K B L I C K
N.I.K.O.S
Hauptthema:
moin,
ich habe mir asa ar1 chrom felgen gekauft mit folgen den maßen:

8,0x18 ET35 mit 225/40-18
9,0x18 ET35 mit 255/35-18
dabei war noch ein tüv-teilgutachten..

derzeit habe ich in meinem fahrzeugschein

205er eingetragen.

nur meine fragen:
-muss ich die felgen eintragen lassen?
-was bedeutet ein tüv-teilgutachten


wäre nett wenn mir jemand weitehelfen könnte
mfg niko

red_sky
Die felgen musst du Eintragen.Bei einer ABE müsstest du die nicht Eintragen aber da du nur ein Teilgutachten hast musst du es leider abnehmen lassen.Kostet so um die 40- 50 €.

TÜV/DEKRA-Teilegutachten
Die meisten Tuningteile werden mit TÜV/DEKRA-Teilegutachten geliefert. Nach dem Anbau wird beim TÜV/DEKRA der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht beim TÜV/DEKRA vorgeführt werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden. Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen die Trotz ABE beim TÜV/DEKRA vorgeführt werden müssen. Es müssen die Auflagen einer ABE beachtet werden, dort steht auch ob man zum TÜV/DEKRA muss oder nicht

Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für z.B. den MINI zugelassen sind.
Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV/DEKRA vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.

EG-Betriebserlaubnis
Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muß das Fahrzeug nicht beim TÜV/DEKRA vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muß aber stets mitgeführt werden.

E-Prüfzeichen:
Die häufigsten Prüfzahlen beziehen sich auf folgende Staaten:
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan


Alle Angaben ohne Gewähr =)

Die Quelle:http://www.mini2.info
Vom bigagsl.

MFG

Bearbeitet von - red_sky am 10.04.2008 10:20:53
N.I.K.O.S
danke für deine hilfe.