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Born_to_Drive
Hauptthema:
mooiin,
da ich mich bald in ketten legen lasse (*g*) und wir einen ehevertrag machen wollen, wollt ich mal n paar infos dazu haben, wo muss ich dafür hingehen? gericht, anwalt?? hab kein plan, ist das erste mal *lol*

MfG Born
Bruderchorge
Das hilft dir zwar nicht viel, aber mit 22 ist das nich ein bisschen gewagt ;-)

Wielange seid ihr denn schon zusammen ?

Ansonsten alles Gute dafür :-)

Gruß Daniel
Born_to_Drive
och ich glaub 3 jahre und ein 4 monate alter sohn reicht für die Ehe :D
mb100
Der Ehevertrag muss auf jeden Fall beim Notar gemacht werden (§ 1410 BGB) und im Normalfall berät der Notar auch beide Partner hierzu. Natürlich steht es Euch frei, darüber hinaus auch noch Anwälte zu konsultieren. Obs nötig ist, könnt im Endeffekt nur Ihr entscheiden...
Born_to_Drive
notar... ok... wo find ich den? :D
pedro23
Google :) -> KLICK
Born_to_Drive
aahhhhhh, coooool, danke :D gut, dann weiß ich bescheid, werd morgen mal da anrufen!
was würde ich nur ohne euch machen! :)
Born_to_Drive
achso, habt ihr vielleicht noch tips was noch sinnvoll wäre mit in den ehevertrag aufzunehmen????
BillyBilly
dein auto ist allein deins :-)

Zitat:


achso, habt ihr vielleicht noch tips was noch sinnvoll wäre mit in den ehevertrag aufzunehmen????

(Zitat von: Born_to_Drive)


Born_to_Drive
Zitat:


dein auto ist allein deins :-)

Zitat:


achso, habt ihr vielleicht noch tips was noch sinnvoll wäre mit in den ehevertrag aufzunehmen????

(Zitat von: Born_to_Drive)




(Zitat von: BillyBilly)




:D sie hat eh noch keinen führerschein :p
332i-Machine
Zitat:


:D sie hat eh noch keinen führerschein :p
(Zitat von: Born_to_Drive)




Sorg dafür dass das so bleibt, und falls nicht kauf ihr 'nen Compact oder so :D

Hey sorry, aber ROFL! Ist das dein Ernst? :D Aj aj aj wie geil... wir können ja 'nen Syndikats-Konvoi machen :D

Such mal im Internet nach Eheverträgen, vielleicht findest ja was... oder frag mal Playboy51 aus Reinickendorf oder wie das Kaff heisst, der kann dir bestimmt Tip's geben :P
Born_to_Drive
ja was meinste was das finanziell bedeutet (pssst... 4.4L V8 *ggg*)
BillyBilly
oje dann kommt noch die zeit des anlernens mit deinem bimmer:-) bestellt schon mal ne kupplung und paar andere teile:-)

Zitat:


Zitat:


dein auto ist allein deins :-)

Zitat:


achso, habt ihr vielleicht noch tips was noch sinnvoll wäre mit in den ehevertrag aufzunehmen????

(Zitat von: Born_to_Drive)




(Zitat von: BillyBilly)




:D sie hat eh noch keinen führerschein :p

(Zitat von: Born_to_Drive)


Osokin
Kommt halt drauf an wie sehr ihr euch gegenseitig vertraut. Im Endeffekt kannst du jede Kleinigkeit in den Ehevertrag mit reinnehmen wie z. B. Elektrogeräte, Autos usw. ob das jedoch sinnvoll und förderlich für eine erfolgreiche Ehe ist wage ich zu bezweifeln.
Es gibt wichtigere Fragen zu klären wie hast du Eigentum (Haus, Firma, Grund), das sollte aufjedenfall abgesichert sein. Die nächsten Fragen wären, wie die Finanzen nach der Scheidung verteilt werden d. h. zu welchen Teilen willst du das Vermögen aufteilen, willst du ihr eine genau festgelegte Abfindung zahlen oder zahlst du monatlichen Unterhalt für Sie, was passiert wenn ihr ein Kind bekommt, wie regelt ihr das wenn einer Fremdgeht (wirst lachen aber auf grunddessen werden oft die kuriosesten Gerichtsentscheidungen gefällt).

Da gibts so viele verschieden Variationen, dass musst du ganz allein für dich entscheiden.
Born_to_Drive
Zitat:

was passiert wenn ihr ein Kind bekommt



da hat einer nich aufgepasst, wir haben schon ein Kind ^^

also gedacht war, dass sie im falle einer scheidung mir nich den letzten cent aus der tasche ziehen kann! was sie auch nicht will, aber im streit isses dann egal und man machts trotzdem, ich möcht mich nur absichern! war übrigens ihre Idee!!!! also sie verzichtet mit dem vertrag auf jegliche finanzielle Leistungen meinerseits (unterhaltm abfindung etc)!
Eigentum, Grund, Firma hab ich alles nicht (wäre ja auch n ding mit 22) Bin normaler Angestellter mit relativ sehr gutem Verdienst!
Osokin
Wenn kein großes Vermögen beiderseits vor der Ehe vorhanden ist ist ein Ehevertrag nicht so dringend erforderlich, er kann aber spätere Gerichtskosten erheblich verringern, falls einer von euch durchdreht und sich Vermögen vor Gericht einklagen will.

Ihr könnt nämlich nur über das Vermögen entscheiden, welches ihr in der Zeit eure Ehe erarbeitet. Da denke ich eh das es auf 50:50 hinauslaufen wird, damit meine ich das ihr alles fair aufteilen wird. Ihr wollt doch bestimmt Haus oder Eigentumswohnung haben?
Richi
Hey andre kann dich gut leiden deswegen meine frage.

bist du dir sicher das du heiraten willst? ^^


sorry musste ich schreiben :)


achso und wegen ehevertrag, gute entscheidung einfach mal bissl im netz wegen notar informieren, dann für ne kleine unterschrift schön blechen ;) ach notar bester beruf ever...

mfg richi
Born_to_Drive
was kostet denn der spaß, weiß das einer?? nich dass ich dafür n halbes vermögen ausgeben muss
Richi
Also wenn das so stimmt, na dann hola die waldfee.

Kosten^^
Born_to_Drive
Zitat:


Also wenn das so stimmt, na dann hola die waldfee.

Kosten^^

(Zitat von: Richi)




ach du sch****... o.O das is übel! aber ich will ja keine beratung, ich will nur den vertrag beglaubigt haben und gut!
hab ich das nu richtig verstanden, dass das danach berechnet wird um was für ein vermögen es geht? was wenn man keins hat??

also das hier ob ich im inet gefunden, aber ich versteh nur bahnhof um die uhrzeit!

Allgemeine und nützliche Informationen zum Notar



Welche Kosten entstehen mir?

Die Notargebühren sind bundesweit einheitlich in der Kostenordnung festgelegt. Ihre Höhe richtet sich ausschließlich nach dem Wert des Geschäftes.
Der Geschäftswert berechnet sich in der Regel nach dem Verkehrswert (wirtschaftlicher Wert), nicht nach der ggf. niedrigeren steuerlichen Bemessungsgrundlage. Wird z.B. ein Grundstück zu einem Kaufpreis von 200.000,- Euro verkauft, so ist der Kaufpreis der Geschäftswert. Es ist dem Notar gesetzlich verboten, höhere oder niedrigere Gebühren als in der Kostenordnung vorgesehen zu berechnen.

Bei Vertragsabschluß müssen sich die Beteiligten darüber einigen, wer die Gebühren zu tragen hat. Sollte diese Vertragspartei nicht zahlen, muß der Notar die ausstehenden Gebühren von den anderen Beteiligten erheben.

Zu den genannten Gebühren treten noch Auslagen des Notars, z.B. für Abschriften, Telefon und Porto sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.


Bearbeitet von - born_to_drive am 08.04.2008 00:55:33
sh3le30
also was du da geschrieben hast sind glaub ich allgemeine kosten, für den notar, das mit dem geschäftswert bei nem ehevertrag lässt sich ja schwer abschätzen, schätz mal das wird n honorar zwischen 200 und 500 euro werden und damit gut, auf jedenfall billiger, als keinen vertrag zu machen, ich trottel hab natürlich keinen :-(
hab aber gottseidank auch kein vermögen :-)
Viel glück in der ehe, muss ja nich bei jedem laufen wie bei mir.
shgfa
Dir ist aber schon klar, dass du auch mit nem Ehevertrag nicht um die Unterhaltszahlung herum kommst?

Wenn du kein großes Vermögen besitzt, dann lohnt sich ein Ehevertrag nicht, glaub mir habe mich damals auch erkundigt bevor ich geheiratet habe.

Die Unterhaltszahlungen sind gesetzlich festgeschrieben, da kommt man mit nem privaten Vertrag nicht drumherum.
3er-kai
Hey Born to Drive,

erstmal freu ich mich für euch.

Wenn ihr heiratet, habt ihr automatisch einen Ehevertrag, nämlich den nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Unromantisch gesehen ist die Ehe ein Vertrag.

Falls euch die gesetzlichen Regelungen nicht zusagen, könnt ihr ja einen Ehevertrag machen (Vertrag kommt von vertragen). Dort würde ich an eurer stelle Dinge wie z.B. Unterhalt, Sorgerecht und Versorgungsausgleich im sinne aller Beteiligten regeln.

Wie schon oben angesprochen beim Notar.

LG
318ci_2001
*zitter* bist ja nicht viel älter als ich.. bin auch 3 jahre mit meiner freundin zusammen... ich hab ihr klipp und klar gesagt dass die ehe erst nach nem porsche (als zweitwagen neben bmw natürlich ;) )kommen könnte :P

ne.. alles gute mit dem ring am finger :-)
a1exander
Wie ist das überhaupt?? Ich höre immer wieder,dass die scheinbar wasserdichten Verträge von den Weibern angefechtet werden und die dann trotzdem viel mehr kriegen als festgelegt.

Ich überleg mir das mit Heiraten zwar sowieso seeeehr genau und dann eh nur mit Vertrag aber ich hab Angst, dass mir meine Biatch trotzdem mal die ganze Kohle abzieht und vor allem Haus etc.

Kann mir jmd. was dazu sagen??
332i-Machine
Das sind die Verträge, die unter aller Sau sind... also wo schriftlich festgelegt wird, das die Frau gar nichts kriegt... was jedoch unmöglich ist, vor allem wenn Kinder da sind...

Ne Frau wird grundsätzlich als das schlechtere Geschlecht angesehen... als ich noch in der Rentenversicherung gearbeitet hab, hatte ich sehr oft mit Versorgungsausgleich zu tun, also "Übertragen von Rentenansprüchen, welche während der gemeinsamen Ehezeit erarbeitet worden sind", kann man so sagen...
Und da sind manche Männer wirklich am Existenz-Rand gelandet, bei denen vorher aber noch recht dicke Beträge auf's Konto geflossen sind!
Tankwart
Also ich war für Gütertrennung:
Ich die Güter ,Sie die Trennung;-)
lol
Nee im Ernst ,hab keinen gemacht,
da ich der Meinung bin wenn man heiratet
sollte auch der Rest passen.Finde so ein
Vertrag macht nur Sinn wenn echt richtig Vermögen da ist.
Euch viel Glück!
mb100
Der Vertrag macht vor allem auch dann Sinn, wenn Ihr unterschiedlich hoch verdient. Mal angenommen, Du verdienst weit mehr als sie: dann musst Du gegebenenfalls nen ziemlichen Zugewinnausgleich an sie zahlen.

Ohne genau zu wissen, was Ihr habt, verdient, macht, plant und erben werdet, kann niemand nen genauen Rat abgeben. Deswegen mein Tipp: geht entweder zu nem Anwalt oder (eigentlich besser) zu nem Notar, sprecht mit ihm über Eure derzeitigen und zukünftigen Verhältnisse und lasst Euch beraten. Selbst wenns dann was kostet. Nur so könnt Ihr herausfinden, ob ein Vertrag Sinn macht, und nur so könnt Ihr beide sicher sein, dass die Interessen beider im Vertrag berücksichtigt wurden und dass er "wasserdicht" ist.

Ich würd, wenn ich heiraten würde, auf jeden Fall einen machen. Auch wenn ich noch nix hab. Schon weil ich "so ausgebildet" bin / werde. Und ich würd trotzdem nen Notar auch beratend tätig werden lassen...
brandyfive
Muß Er sowie so , mit oder ohne Ehevertrag .
Ehevertrag macht nur Sinn , wenn Du einen riesen HAufen Schotter mit in die Ehe bringst oder den in Laufe der Jahre aus Deiner FAmilie erben wirst !

Der Ehevertrag bürgt aber moralisch schon für die anstehende Scheidung, dann heirate lieber erst gar nicht, dass ist aber nur meine Meinung!

Bearbeitet von - brandyfive am 08.04.2008 11:06:52
318ci_2001
Zitat:



Der Ehevertrag bürgt aber moralisch schon für die anstehende Scheidung, dann heirate lieber erst gar nicht, dass ist aber nur meine Meinung!

Bearbeitet von - brandyfive am 08.04.2008 11:06:52

(Zitat von: brandyfive)




hm seh ich nicht so :) selbst die größte liebe geht manchmal zu bruch. und zu viel geld kann man auch durch glück kommen und dann hat man pech auf einmal.
mb100
Zitat:


Muß Er sowie so , mit oder ohne Ehevertrag .
(Zitat von: brandyfive)




Nö, beratend tätig werden muss er net unbedingt. Er sieht den von mir und dem Anwalt meiner Frau ausgearbeiteten Vertrag, fragt alle Beteiligten, ob sie das so wollen und damit einverstanden sind und wenn alle freudig nicken, dann kontrolliert er, ob der Vertrag im Einklang mit dem Gesetz steht. Und wenn ja, setzt er seinen Hans-Hubert drunter.

Und ehrlich gesagt weiß ich gar net so wirklich, was Ihr immer mit den Riesen-Vermögensteilen, die mit in die Ehe gebracht werden, wollt. Bei der Zugewinngemeinschaft funktioniert der Zugewinnausgleich folgendermaßen (ich unterstell mal, der Zugewinn vom Mann is höher):

- Feststellung von Anfangs- und Endvermögen
- Endvermögen ./. Anfangsvermögen = Zugewinn
- Zugewinn Mann ./. Zugewinn Frau = Differenz der Zugewinne
- Hälfte der Differenz = Zugewinnausgleich; vom Mann an die Frau zu leisten

Und grundsätzlich wird auch das Erbe zum Anfangsvermögen dazugerechnet (Ausnahmen möglich - wohl wenn man von Nicht-Familienangehörigen was erbt). Nur afair spielt das, was als Vermögen aus dem Erbe rauskommt, ne Rolle. Genauso spielt afair auch das Vermögen, das man durchs Anfangsvermögen erwirtschaftet hat, ne Rolle.

Zum hohen Anfangsvermögen - mal angenommen, es ergibt sich folgende Konstellation:

P1: Anfangsvermögen 1.000.000 Euro, Endvermögen: 1.000.000 Euro. => Zugewinn = 0 Euro
P2: Anfangsvermögen 10.000 Euro, Endvermögen: 20.000 Euro => Zugewinn 10.000 Euro
Differenz = 10.000 Euro ./. 0 Euro = 10.000 Euro
Dann muss P2 5.000 Euro an P1 zahlen...


Bearbeitet von - mb100 am 08.04.2008 11:43:00
_jerome_
hammerhart wenn se von vornerein schon n ehevertrag machen müßen? ist die ehe dann nicht schon gescheitert bevor sie begonnen hat?
mb100
Zitat:


hammerhart wenn se von vornerein schon n ehevertrag machen müßen? ist die ehe dann nicht schon gescheitert bevor sie begonnen hat?

(Zitat von: _jerome_)




Nö. Oder schließt Du ne Feuerversicherung für Dein Haus ab, weil Du davon ausgehst, dass es abbrennt?

Ich seh einen Ehevertrag tatsächlich als Versicherung, als Absicherung für beide Parteien im Trennungsfall. Dass beide wissen, was Sache ist. Dass die Sache mit den Kindern geregelt ist. Dass das Anfangsvermögen aufgelistet ist und es darüber nicht zum Streit kommt. Dass Kindes / Ehegattenunterhalt geregelt ist. Und so weiter.

Als ne Erleichterung zur Trennung seh ich den Ehevertrag jedenfalls nicht.
marcel6475
Ich würde Dir raten nicht so früh zu heiraten!!!Last euch lieber noch ein paar jahre Zeit um zu sehen ob es wirklich für die ewigkeit sein soll.Und ehrlich gesagt sind drei jahre beziehung nicht lang.Und mit dem ehevertrag finde ich auch nicht so toll.Entweder ich heirate eine Frau weil ich sie liebe mit all den daraus enstehenden Konsiquenzen oder ich lasse es.Und so vermögend wirst du ja nicht sein denke ich.Lg
Marcel
Blackouts
Ich steh grad am Schlauch.
Wozu soll der Ehevertrag (Kosten >500 €) gut sein, wenn kein Kapital da ist?

Gut, wer das Sorgerecht für den Knaben bekommt. Nur wenn die Mutter arbeitslos ist und psychatrische Betreuung hat, würde eventuell doch trotzdem der Vater das Sorgerecht erhalten,oder?
Oder die Frau verdient mehr, der Vater hat aber die Zeit sich ums Kind zu kümmern...
brandyfive
@mb100

Ist doch perfekt Dein Vergleich mit der Brandversicherung.

Mit dem Ehevertrag versichert Er oder Sie sich schon mit der Scheidung ab.


Bearbeitet von - brandyfive am 08.04.2008 17:08:53
mb100
Zitat:


Ich steh grad am Schlauch.
Wozu soll der Ehevertrag (Kosten >500 €) gut sein, wenn kein Kapital da ist?
(Zitat von: Blackouts)




Der is dafür gut, um zu regeln, was mit dem Haufen Geld passiert, das man in der Ehe erwirtschaftet. Das Geld, das vor Eheschließung da is, is nur sekundär interessant. Interessant ist tatsächlich in erster Linie das, was beide Partner in der Ehe erwirtschaften. Eben der Zugewinn.
Deswegen heißt dieser, der der gesetzliche Güterstand ist, auch "Zugewinngemeinschaft". Heißt somit (platt und ohne genauere Berechnungen ausgedrückt), dass von dem, was die Ehepartner in der Ehe erwirtschaften, beide was haben. (Gehören tuts noch jedem selbst - da hab ich mich in der ersten Version unglücklich ausgedrückt.) Aber nicht von dem, was beide davor erwirtschaftet haben. Eben nur "Gemeinschaft bezogen auf den Zugewinn". Das, was man mit in die Ehe bringt, behält man grds. auch nach der Scheidung.

Der Güterstand, in dem nach Eheschließung beiden alles gehört, heißt "Gütergemeinschaft". Und der muss auch per Ehevertrag vereinbart werden. Da gehört einem dann tatsächlich in der Ehe beides gemeinsam bzw. nix. Ein Kommunismus in Klein-Format sozusagen. Aber die Zugewinngemeinschaft is eher ne modifizierte Gütertrennung als ne modifizierte Gütergemeinschaft.

Zitat:


@mb100

Ist doch perfekt Dein Vergleich mit der Brandversicherung.

Mit dem Ehevertrag versichert Er oder Sie sich schon mit der Scheidung ab.

(Zitat von: brandyfive)




Nein, nicht mit der Scheidung, sondern für die Scheidung. Selbstverständlich in der Hoffnung, dass dieser Fall nie eintritt. Aber in dem Vertrauen darauf, dass - wenn der Fall eintritt - der Rosenkrieg ne Nummer kleiner ausfällt und es beiden Parteien im Endeffekt weniger Geld kostet. Weil beide Klarheit haben und wissen, was Sache ist - und nicht um jede Gabel in der Besteckschublade gekämpft werden muss...

Bearbeitet von - mb100 am 08.04.2008 17:39:05
brandyfive
ALso wäre ich ne Frau würde ich mich nicht knebeln lassen.

Angenommen Er verdient 6000 Euro im Monat , Sie hat vorher auch 6000 Euro verdient , hat aber jetzt die Aufgabe , mindestens bis zum 3.Lebensjahr , den kleinen Groß zu ziehen und kann daher keiner Vollzeit Beschäftigung nachgehen.

Jetzt trennen die sich nach 3 JAhren und Er muss Ihr dann laut Ehevertrag den Zugewinn nicht auszahlen , obwohl Sie den Sohn groß gezogen hat, die Wäsche gewaschen, gebügelt etc.

Jetzt macht Er diesen Ehevertrag , SIe gewinnt im Lotto 5 000 000 Euro und legt das Geld Sinnvoll an .

Er will aber unbedingt einen E60 M5 , Sie sagt nein , was ist denn dann ??

Dann wird Er den Tag beim Notar bis in alle Ewigkeit verfluchen !!!!!!!!!!!!!!

Wenn Sie Ihm dann das Geld trotzdem nicht gibt, dann kann ER sich Scheiden lassen und bekommt somit wenigstens 2,5Millionen!

Bearbeitet von - brandyfive am 08.04.2008 19:43:05
mb100
Zitat:


Jetzt macht Er diesen Ehevertrag , SIe gewinnt im Lotto 5 000 000 Euro und legt das Geld Sinnvoll an .

Er will aber unbedingt einen E60 M5 , Sie sagt nein , was ist denn dann ??

Dann wird Er den Tag beim Notar bis in alle Ewigkeit verfluchen !!!!!!!!!!!!!!

Wenn Sie Ihm dann das Geld trotzdem nicht gibt, dann kann ER sich Scheiden lassen und bekommt somit wenigstens 2,5Millionen!

(Zitat von: brandyfive)




Den M5 würde er selbst ohne Ehevertrag nicht bekommen. Und die 2,5 Mio bekommt er ohnehin nur, wenn er keinen und sie keinen weiteren Zugewinn hat.

Und bzgl. des ersten Problems: ja, das gibt es bei der Gütertrennung. Man einigt sich im Normalfall darauf, diese Jahre, in denen die Frau wg. Erziehungstätigkeiten nicht arbeitet, dennoch auszugleichen. Beispielsweise indem er danach pauschal nen Betrag pro Erziehungsjahr zahlt. Da gibts schon Möglichkeiten, die Güterstände zu modifizieren...

Dazu gibts auch nähere Infos beim Anwalt / Notar. Und - wie gesagt: man muss nicht unbedingt den Güterstand der Gütertrennung machen. Man kann gern sich auch auf Gütergemeinschaft einigen - dann "gehören" übrigens von dem Lottogewinn automatisch 2,5 Mio dem Ehemann...
Born_to_Drive
Zitat:


Dir ist aber schon klar, dass du auch mit nem Ehevertrag nicht um die Unterhaltszahlung herum kommst?

Wenn du kein großes Vermögen besitzt, dann lohnt sich ein Ehevertrag nicht, glaub mir habe mich damals auch erkundigt bevor ich geheiratet habe.

Die Unterhaltszahlungen sind gesetzlich festgeschrieben, da kommt man mit nem privaten Vertrag nicht drumherum.

(Zitat von: shgfa)




wiiiiieeee???? ich komm nich drum rum Ihr Geld in den ar.... ähh popo ^^ zu schieben???? gerade das will/wollen ich/wir mit diesem Vertrag bezwecken!!! weil ich keinen bock habe mein hart verdientes geld einer Ex fürs nichtstun in den rachen zu werfen und sie macht sich n lenz davon!!! Ich zahle gerne für meinen Sohn, is ja selbstverständlich, aber Sie soll Ihr eigenes Geld verdienen (im falle einer scheidung meine ich)
mb100
Da hat sich einiges geändert in letzter Zeit; muss mich da selbst erst einlesen. Aber wenn ich mich da richtig dran erinner, ist auch der Gesetzgeber grundsätzlich dran interessiert, dass beide Ehegatten nach der Scheidung wieder "auf eigene Beine" kommen, denkt aber vor allem an die Kinder.

Die Unterhaltsgründe sind in den §§ 1570 ff. genannt - da les ich so Zeug wie "wegen Betreuung eines Kindes", "wegen Alters", "wegen Krankheit / Gebrechen", "Erwerbslosigkeit", ... - kannst ja mal nachschauen.

Aber wie gesagt: vor allem weil sich da einiges getan hat, sollte Dir da ein Notar bzw. ein Anwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist, weiterhelfen können.
Blackouts
Zitat:


Zitat:


Ich steh grad am Schlauch.
Wozu soll der Ehevertrag (Kosten >500 €) gut sein, wenn kein Kapital da ist?
(Zitat von: Blackouts)




Der is dafür gut, um zu regeln, was mit dem Haufen Geld passiert, das man in der Ehe erwirtschaftet. Das Geld, das vor Eheschließung da is, is nur sekundär interessant. Interessant ist tatsächlich in erster Linie das, was beide Partner in der Ehe erwirtschaften. Eben der Zugewinn.
Deswegen heißt dieser, der der gesetzliche Güterstand ist, auch "Zugewinngemeinschaft". Heißt somit (platt und ohne genauere Berechnungen ausgedrückt), dass von dem, was die Ehepartner in der Ehe erwirtschaften, beide was haben. (Gehören tuts noch jedem selbst - da hab ich mich in der ersten Version unglücklich ausgedrückt.) Aber nicht von dem, was beide davor erwirtschaftet haben. Eben nur "Gemeinschaft bezogen auf den Zugewinn". Das, was man mit in die Ehe bringt, behält man grds. auch nach der Scheidung.

Der Güterstand, in dem nach Eheschließung beiden alles gehört, heißt "Gütergemeinschaft". Und der muss auch per Ehevertrag vereinbart werden. Da gehört einem dann tatsächlich in der Ehe beides gemeinsam bzw. nix. Ein Kommunismus in Klein-Format sozusagen. Aber die Zugewinngemeinschaft is eher ne modifizierte Gütertrennung als ne modifizierte Gütergemeinschaft.




Also soviel ich gehört habe, kannst du mit einem Ehevertrag nur das Vermögen sichern, was dir eben vor der Ehe gehört hat.
Alles was man während der Ehe erwirtschaftet wird bei einer Scheidung durch 2 geteilt. Das Vermögen von vorher gehört natürlich auch weiterhin dem Exehepartner von vorher. Hab ich zumindest so von nem Kollegen gehört, der kürzlich erst nenn Ehevertrag aufgesetzt hat...
BlackPJ80
Naja die Ehe ist wie zuvor beschrieben eine Zugewinngemeinschaft. Das heißt Ihr fangt sozusagen bei Null an! Alles was in die "Ehegemeinschaft" erwirtschaftet wird gehört euch beiden gemeinsam.

Ein Ehevertrag, kann auch noch bei bestehender Ehe geschlossen werden.

- Wenn du jetzt nichts hast, was du retten musst, kannst und dir einen Berg Kohle sparen möchtest, dann verzichte lieber vorerst auf den Ehevertrag!



mb100
Zitat:



Also soviel ich gehört habe, kannst du mit einem Ehevertrag nur das Vermögen sichern, was dir eben vor der Ehe gehört hat.
Alles was man während der Ehe erwirtschaftet wird bei einer Scheidung durch 2 geteilt. Das Vermögen von vorher gehört natürlich auch weiterhin dem Exehepartner von vorher. Hab ich zumindest so von nem Kollegen gehört, der kürzlich erst nenn Ehevertrag aufgesetzt hat...

(Zitat von: Blackouts)




Nein, das is falsch. Und Dein Kollege soll sich bitte von nem Notar beraten lassen. Hat er das getan, dann vermute ich mal, dass der Ehevertrag eigentlich alles bei der gesetzlichen Regelung belässt, aber das Anfangsvermögen der Partner aufgelistet hat. Um das zu machen brauchts m.E. net mal nen Notar, da es ja lediglich ne Bestandsaufnahme darstellt...

Wenn er im Vertrag Gütertrennung macht, gehört alles, was er erwirtschaftet hat - egal ob vor oder nach der Eheschließung - ihm. Wenn er es bei der Zugewinngemeinschaft lässt (also so wie das Gesetz es sagt), behält er auf jeden Fall das, was er jetzt hat und nur das, was er während der Ehe erwirtschaftet, fließt in den Zugewinnausgleich mit ein. Bei seiner ersten Ehe hat er wohl den Fehler gemacht und das Anfangsvermögen auf Null gesetzt (übrigens durchaus nicht unüblich...).

Zitat:


Naja die Ehe ist wie zuvor beschrieben eine Zugewinngemeinschaft. Das heißt Ihr fangt sozusagen bei Null an! Alles was in die "Ehegemeinschaft" erwirtschaftet wird gehört euch beiden gemeinsam.
(Zitat von: BlackPJ80)




Das is auch net richtig bzw. wäre das die Errungenschaftsgemeinschaft. Da gehört tatsächlich das in der Ehe erworbene Vermögen beiden. Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt jeder Eigentümer seines Vermögens und am Ende wird nur der Zugewinn ver- und ausgeglichen...

Bitte: ein Lehrer für Wirtschafts- und Rechtslehre, diverse Zivilrechts-Profs (auch Autoren) und ein Notar, der sich auf Eheverträge spezialisiert hat, können nicht so irren. Und im Gesetz stehts ja auch...
Auch wenn ich zugebe, dass der Gesetzgeber den wohl kompliziertesten Güterstand als gesetzlichen Güterstand gewählt hat.

Schaut Euch von mir aus auch den Artikel beim allwissenden Teufel an: Zugewinngemeinschaft bei Wikipedia

Bearbeitet von - mb100 am 09.04.2008 10:54:17