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T H E M A     R Ü C K B L I C K
RacingSchlumpf
Hauptthema:
Überschrfiten bitte ausssagekräftig wählen

Hi,
war heute beim Tüv.
Mein BMW-Syndikat Schriftzug muss ab, und der schwarze blendstreifen ab. obwohl er aus ABE scheiben folie ist und nur ca 8cm tief in die scheibe hängt und wenn ich die sonnenblenden runterklappe seh ich ihn nicht mehr bzw habe ein geringeres sichtfeld. der streifen stört nicht sondern verhindert blendungen. ampeln kann ich durch ihn hindurch sehen.

aber mit logik konnte man dem prüfer nicht kommen, weder mit der 10% regel noch mit 8cm er beharrte streng auf der angeblichen regel "bekleben der frontscheibe unzulässig!" zack basta!! kann das sein????

ich bin dermaßen aufgeregt! 2006 war ich auch bei der HU und es gab keinerlei probleme!!

Bearbeitet von - angry-playboy am 05.04.2008 12:46:05
jens-1985
also das hab ich auch noch net gehört. Normalerweise quatsch. Weil wenn deine Sicht net beeinflusst wird durch den Streiefen? Oder der Prüfer war wegen irgendwas sackig und musste Frust ablassen. Weil ansonsten kann ich mir das net vorstellen das sich jemand wegen sowas aufregt
Toxin
frag doch mal christian sch. !der nette mann ist beim tüv und kann vielleicht nen tip geben...
Mark

Und wohin wird dann die Umweltplakette geklebt ?
Wenn nicht an die Frontscheibe ?

Kommt mir wirklich etwas komisch vor das ganze.

Gruß Mark
Pierre1
verstehe ich auch nicht. Bevor ich ihn runter reißen würde, würde ich lieber wo anders hin zum Tüv. Manche nehmen es aber auch sehr genau.
Matze110
Wollte ich auch gerade fragen! Wo kommt die so beliebte Plakette hin! Fahr woanders hin fertig! Der hatte nen beschissenen tag und du hast es abbekommen!
R316i
Da bist du wohl auch an so einen Menschenfreund geraten, mein Tip, geh gleich zum Vorgesetzten.
Hintergrund, ich war im Oktober bei Freundlichen zum Tüven. Kenn die da alle, naja auf jeden Fall meinte der Dekra Onkel er müsse mich durchrasseln lassen, weil Reifen glatt, LWR ohne Funktion, AU abgelaufen und Beleuchtung falsch eingestellt. Naja auch darauf, das ich meinte, sie kommen immer um 12 und nun ist es 9 Uhr, wir sind fast soweit lies er sich nicht ein. Angemerkt die neuen Reifen lagen neben dem Auto und die alten hab ich neben ihm durch einen Stich in die Flanke zerstört, logischerweise wollten wir auch noch eben die AU machen was aber noch nicht fertig war, weil er zu früh war. Achja die Scheinwerfer gebe ich zu, aber bei nem Oktober 89 zugelassenen Wagen brauch man keine LWr und ich hatte auch keine , hab die Blende nur drin, weil die bei meinem Bordcomputer bei war und das Loch von dem Gong hatte. Naja er war unbelehrbar, aber nach ner schönen Beschwerde beim Vorgesetzten durfte er anrufen und sich ganz höflich für die Sache entschuldigen. Ich würds mal probieren, auch die können nicht machen was sie wollen ist zumindest meine Meinung.
RacingSchlumpf
ja ich habe freundlich mit ihm smaltalk angefangen da hat man schon gemerkt der hat schlechte laune. tüv umgezogen , mehr zu tun, und er kann net pünkltich feierabend machen. ich hatte gefragt " wissen sie warum der tüv umgezogen ist" "weil die bescheuert sind!" war die antwort. da gings schon los. kein pünktlicher feierabend und daher schlechte laune!

stimmt das mit der plakette wäre dann nach seiner aussage auch total illegal! ich geh nochmal zu ner anderen prüfstelle und versuche es da nocheinmal. mein sichtfeld (mit heruntergeklappten sonnenblenden) wird nicht beeinträchtigt!

danke an alle
R316i
Zitat:


ja ich habe freundlich mit ihm smaltalk angefangen da hat man schon gemerkt der hat schlechte laune. tüv umgezogen , mehr zu tun, und er kann net pünkltich feierabend machen. ich hatte gefragt " wissen sie warum der tüv umgezogen ist" "weil die bescheuert sind!" war die antwort. da gings schon los. kein pünktlicher feierabend und daher schlechte laune!

stimmt das mit der plakette wäre dann nach seiner aussage auch total illegal! ich geh nochmal zu ner anderen prüfstelle und versuche es da nocheinmal. mein sichtfeld (mit heruntergeklappten sonnenblenden) wird nicht beeinträchtigt!

danke an alle

(Zitat von: RacingSchlumpf)




Und was willst damit bezwecken ausser nochmal bezahlen zu müssen, wenn du Pech hast?? Geh zu seinem Vorgesetzten und gut ist, ist ja scheinbar reine Willkür. ABE hast du ja für den Blendstreifen oder?
Christian Sch.
Dass der Streifen eine Scheibenfolie ist nützt dir gar nichts. Als Scheibenfolie ist er auf der Frontscheibe in der tat unzulässig. Da hat der gute mann recht und die ABG nützt dir wenig. ABER du hast das Teil ja nicht als Tönungsfolie sondern als Aufkleber angebracht. Aufkleber sind an der Frontscheibe auf jeden Fall zulässig und dafür muss es natürlich keine Genehmigung geben. Unser Infosystem sagt folgendes:


Für Folien bzw. Aufkleber ohne Bauartgenehmigung auf Windschutzscheiben und anderen Scheiben gilt grundsätzlich die Rili Nr. 5 und 6 zu § 40 StVZO:

1. Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf max. 0,1 m2 betragen
2.Es darf nicht mehr als 25% der Scheibenfläche beklebt sein
3.Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben
4.Die nach § 35b Abs. 2 Satz1 geforderte freie Sicht muss gewährleistet sein


P.S.: Früher mal waren es soweit ich weiß 0,1m2 pro Aufkleber....

P.P.S.: Die Richtliniennummern beziehen sich auf die Ausgabe Straßenverkehrsrichtlinien von. C.H.Beck. Hat eigentlich jeder Prüfer da.


Bearbeitet von - Christian Sch. am 04.04.2008 21:08:48
R316i
Zitat:


Dass der Streifen eine Scheibenfolie ist nützt dir gar nichts. Als Scheibenfolie ist er auf der Frontscheibe in der tat unzulässig. Da hat der gute mann recht und die ABG nützt dir wenig. ABER du hast das Teil ja nicht als Tönungsfolie sondern als Aufkleber angebracht. aufkleber sind an der Frontscheibe auf jeden Fall zulässig und dafür muss es natürlich keine Genehmigung geben. Die Quelle (Richtlinie) finde ich leider im Moment nicht. Es gibt eine Vorschrift zur Gesamtfläche auf der Scheibe und eine zur Fläche des einzelnen Aufklebers. Die zweite wird gerne dadurch umgangen, dass man den Aufkleber in der Mitte trennt (Skalpell), denn dann sind es 2 Aufkleber. Wenn ich die Daten und die Quelle noch finde, schreibe ich es....

(Zitat von: Christian Sch.)




Aber nur interessenhalber, wenn das ganze nun zulässig ist, wäre es doch doof, wenn er zum anderen Prüfer geht und für den Fusch noch elf Euro berappen muss oder?
Christian Sch.
Ich würde zum gleichen Prüfer gehen und ihn mit den Vorschriften konfrontieren. Das ist der günstige Weg. Bequemer ist es zu einem anderen zu gehen und die Nachkontrolle (bei uns 9 Euro) zu zahlen.

Natürlich sollte der Aufkleber den Richtlinien entsprechen.

Bearbeitet von - Christian Sch. am 04.04.2008 21:10:22
Superstrose
Wie viel m² darf der denn jetzt haben?
R316i
Zitat:


Ich würde zum gleichen Prüfer gehen und ihn mit den Vorschriften konfrontieren. Das ist der günstige Weg. Bequemer ist es zu einem anderen zu gehen und die Nachkontrolle (bei uns 9 Euro) zu zahlen.

Natürlich sollte der Aufkleber den Richtlinien entsprechen.

Bearbeitet von - Christian Sch. am 04.04.2008 21:10:22

(Zitat von: Christian Sch.)




Ja nun da hast du Recht, naja ich würd den Konflikt suchen, das Leben ist kein Ponyhof und sonst lernt der auch seine Grenzen nicht kennen ;-)
Silverstar
Na Börny mal wieder richtig Glück gehabt ,sind die da so schlecht drauf hier bei uns auf der Waldstrasse ich muß hin meine felgen und Fahrwerk eintragen ,da habe ich ja Spaß .drück dir die Daumen das es noch klappt ,drück sie mir auch gleich
daniel.krueger
@ RacingSchlumpf:

Wenn Du etwas schriftliches haben willst, das Du dem Prüfer unter die Nase halten kannst, dann besorg Dir einen Blendstreifen der Firma Dispo (Zum Beispiel diesen hier) Diesem liegt eine allgemeine, nicht auf den speziellen Streifen beschränkte Bestätigung bei, die genau die bereits von Christian Sch. genannten Angaben enthält.
RacingSchlumpf
hi und guten morgen. ich bin immernoch sauer es ist unglaublich ich krieg meinen ärger einfach nicht weg. mein auto ohne plakette und das aus so geringfügigen gründen tss. die sollen mal die autos rausziehen die durchgerostet sind, keine AU mehr haben, die stoßsdämpfer oder reifen kaputt sind und wo die bremsen nicht mehr gehen! die "getunten" autos von autoliebhabern sind doch mit unter die best gepflegtesten!

ja danke für den hinweis auf das ebay angebot mit dem sonnenblendstreifen ich werde den verkäufer mal kontaktieren.

@ silverstar: Ja, man voll in die scheiße gegriffen, ich geh nie wieder zum TÜV offenbach! ab jetzt nur noch zur dekra. ich hatte schon ein schlechtes gefühl als ich reinkam, manchmal sollte man mehr auf seine intuition hören. warten musste ich übrigens auch sehr lange. hatte halt keinen termin und terminleute werden meist vorgezogen.
RacingSchlumpf
ach so noch ne frage: auf meinen felgen steht

KBA ..... BMW.... also so eingeprägt. sind das original bmw felgen oder nicht? deswegen hat mich der typ ebenfalls noch dumm angemacht wegen 7x15" felgen ob ich da ne ABE hätte, ich habe verwundert gefragt wofür da die im FZ schein eingetragen sind. da steht nämlich: 6Jx15, ET 42mm *Ziff .27 Gen.: E13....bla bla bla

mehr hat ihn dann net interessiert, einfach nur mal nachfragen..ts versteh ich gar nich, wie gesagt das auto war schon 2mal damit beim tüv
RacingSchlumpf
der verkäufer des blendstreifens hat mir folgendes geantwortet:

hallo,
nein leider nicht dieser ist nur für den streifen nicht allgemein für alle
mfg


also war die info leider doch nicht so korrekt :(
Silverstar
Wegen deinem Gutachten fahre mal zur Niederlasung die Drucken dir Kostenlos so eine Freigabe aus ,für deine felgen,must nur sagen welches Styling und grösse die haben ,habe ich auch die Woche bekommen ,hinten bei den Ersatzteilen .
Gruß Silver
daniel.krueger
@ RacingSchlumpf:

Ich habe genau diesen Blendstreifen bei genau diesem Anbieter gekauft und den Schrieb hier liegen. Und da steht genau das drin, was ich Dir gesagt habe.
RacingSchlumpf
@ silverstar: ne wegen den felgen hat er gar nichts weiter gesagt, wollte nur mal bisschen drüber meckern, die sind in ordnung.
sh3le30
hi, also ich würd auch mal mit dem vorgesetzten reden, normalerweise darf man die vorderen seitenscheiben und die frontscheibe bis max. 10% im nicht sichtrelevanten bereich bekleben. immer das selbe mit den tüv heinis, nur weil ihn am tag zuvor seine olle nicht drüber gelassen hat, kriegst du keine plakette. nem freund von mir mir wollten se die plakette mal nich geben, weil ich ihm flammen aufs auto (aufs blech!!! geklebt hab. ahllo, gehts noch?
Silverstar
Gibt aber auch da solche und solche ,und ob ihn mal wer drüber gelassen hat ,damit hat das wohl weniger zu tun .
Selbst beim gleichen Tüv gibt es gute und weniger gute Prüfer .
habe auch beim Tüv Offenbach am Twingo alle Teile Eintragen lassen ,und da hat zum Beispiel an der Front nur mal gerütelt und gesagt komm rein ich mach dir die Papiere fertig .obwohl der Bügel von unten an den Stabis montiert wird .und auch das fahrwerk und fellgen und Rohrschweller ohne probs Eingetragen .
Hier mal ein Bild
[URL=http://imageshack.us][/URL]

Also ich denke mal der hat einen schlechten Tag gehabt ,oder es einfach nicht beser gewusst ,kann mir das nicht anders vorstellen.
Und man muß auch nicht gleich Prüfer im allgemeinen fertig machen nur weil einer es nichtbesser kann .
Schade und Ärgerlich ist es trotzdem für Börny :)
Fahre am Dienstag hin zum Felgen und federn Eintragen mal sehen was rauskommt .
Gruß Silver
Christian Sch.
Ich habe dir doch Geschrieben, was der Gesetzgeber zu den Aufklebern sagt. 25% der Scheibe (nicht 10%), nicht im Sichtfeld, nicht in der Einfassung (also unter der Dichtung) und maximal 0,1m2.

Wenn du etwas schriftliches willst, musst du in die Straßenverkehrsrichtlinien (Rote Bücher von Beck) schauen, da steht es wortwörtlich drin. Die hat der Prüfer da, ich kann dir aber auch morgen die Seite raus suchen und einscannen, wenn es dir hilft.
Nicore
Zitat:


4.Die nach § 35b Abs. 2 Satz1 geforderte freie Sicht muss gewährleistet sein
(Zitat von: Christian Sch.)




@Christian Sch.: Wie ist die genaue Definition von "freie Sicht"?
Ich meine, wenn ich die Sonnenblenden im Auto nur um 90° runter-
klappe verdeckt sich quasi 1/3 der Frontscheibe.

Hier mal noch meine Story: *BUSTED* wegen Sonnenblendstreifen
Christian Sch.
@nicore:

Ich habe mal geschaut, was die Richtlinien sagen. Da gibt es Seitenweise definitionen zum Sichtfeld. Extrem kompliziert geschreiben und undurchsichtig.

Der 35b ist ohne die Richtlinien sehr schwammig. Normalerweise würde ich ja sagen, dass das Fernsichtfeld frei bleiben muss, aber das ist ja vom Wischefeld der Scheibenwischer oben begrenzt. Daher kann das nicht wirklich sein.
Da jedoch weder ein Polizist noch ein Prüfer die Richtlinien zur "freien Sicht" kennt, bleibt nur das sachverständige ermessen. Wenn der aufkleber nur die 0,1m2 hat, also unter 10cm breit ist, würde ioch ihn okay finden, denn so sind die grünkeile ja auch.
RacingSchlumpf
richtig, so siehts aus, ermessen des prüfers. das heißt er kann machen was er will. wenn er grade lust hat verbietet er mir den streifen und es gibt keine plakette, hat er gute laune kann er mir ne plakette geben.
CompactO
Du kannst freilich auf der Frontscheibe nen Blendstreifen befestigen, dafür ist auch auf jeder Frontscheibe oben links und rechts eine Markierung angebracht wie weit der runter gehen darf, das ist die Markierung der Grün oder Blaucolorkeile und somit Vorgabe. Ob dieser Streifen durchsichtig sein muß weiß ich nicht. Aber generell bekleben ist nicht verboten ;)
RacingSchlumpf
ja der meinung bin ich auch.
deswegen suche ich ja jetzt nach dem gesetz bzw dem paragraph damit ich was schriftlich habe was ich dann dem nächsten tüv prüfer unter die nase halten kann wenn ich zur nachuntersuchung gehe. kann mir jemand einen link posten oder vielleicht echt per email schicken?
wär echt prima
Christian Sch.
Ich schreib dir gleich noch eine Mail....

Habe heute die ganzen tollen Richtlinien gelesen. Die alten Richtlinien zu §40 StVZO sind alle nicht mehr drin. Es gibt diesen tollen 35b StVZO und dazu jede Menge extrem undurchsichtiger EG-Richtlinien bezüglich des Sichtfeldes. Die gepostete Information ist zwar für uns (GTÜ) bindend, da es in unseren internen Anweisungen steht, aber wie es bei den anderen Organisationen ist, kann ich nicht sagen.
RacingSchlumpf
so, ich hab die plakette bekommen.

ich war erstmal mim rad beim tüv frankfurt fechenheim. wo ich auch meine AU hab machen lassen. dort sind die leute sehr nett. ich habe den prüfer zum thema blendstreifen befragt. dann habe ich mein auto geholt und er hat es sich angesehen. dann hat er die plakette geholt.

den mängelbericht mit
" Bekleben der frontscheibe zunzulässig" hat er seinen kollegen gezeigt, der erste hat gelacht und der zweite den kopf geschüttelt :D

jetzt ist alles wieder okay und ich hab zwei jahre ruhe :)
Christian Sch.
Sehr schön :-)

Es gibt ja doch noch einige nette und kompetente Prüfer auf dieser Welt :-)
RacingSchlumpf
richtig :)

thema könnte hier also geschlossen werden...
Pierre1
Glückwunsch! Es ist schon immer ein sehr befriedigendes Gefühl, wenn man die TüV-Plakette hat :o)
Blaumeise 82
Würde auch zu nen anderen Tüv oder Dekra fahren!Hatte erst letzten Oktober Tüv und habe nen Syndikat Racewars Aufkleber auf der Frontscheibe!Hat den Prüfer nicht gestört der hat nichtmal bemerkt das ich verspiegelte Seitenscheiben vorne habe!Kommt immer auf den Prüfer an denke ich....
Mfg Blaumeise
Silverstar
Stimmt war Gestern in Offenbach beim Tüv weiß nicht ob ich den gleichen Prüfer hatte wie du ,hat mein Fahrwerkund Felgen ohne probleme Eingetragen