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T H E M A     R Ü C K B L I C K
coma
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 17.03.2008 um 22:03:33 aus dem Forum "Überarbeitungen / falsche Posts / Junk / Müll" in dieses Forum verschoben.

Hi,

seit Neuestem dürfen in Deutschland Nummernschilder gescannt werden. Wieder ein Machtausbau des Staats und eine Einschränkung der Privatsphäre.

Nur, wo führt das hin?
Kameras in Toiletten?
Microchips unter der Haut?
(n bissl überspitzt)

Was meint ihr dazu?

Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 17.03.2008 22:03:33
Pug
muß man da noch eine umfrage starten?

das thema ist doch eigentlich schon durch, siehe Artikel im Spiegel
Weiß-Blau-Fan-Rude
Zitat:


muß man da noch eine umfrage starten?

das thema ist doch eigentlich schon durch, siehe Artikel im Spiegel

(Zitat von: Pug)




Es sind aber nur die gekickt worden, wo die Daten der Schilder gespeichert wurden, dort wo die Daten bei nicht Treffern sofort gelöscht werden, können sie noch legal weitermachen(bis jetzt).
coma
Soweit so gut. Aber unter speziellen Gegebenheiten darf man es. Und wer sagt, dass diese Regelung nicht missbraucht/übergangen wird und somit trotzdem gescannt wird?
GISI51
Der Drops is zwar schon lang gelutscht. Find es aber auch Frech Deutschland wird nach und nach immer mehr ein Kontrollstatt, was is den hier mit Freiheit Freies Land blablablabla Aber na ja wenn man sieht wer das Land Regiert weis man auch wo die Iden dazu herkommen.
Tankwart
Und ausserdem wird es wieder verboten,war erst im TV zu sehen
332i-Machine
Insgeheim hoffe ich ja dass sich Bayern vom Rest Deutschland los löst ;)
Pierre1
Zitat:


Aber na ja wenn man sieht wer das Land Regiert weis man auch wo die Iden dazu herkommen.

(Zitat von: GISI51)





... so sehe ich es auch.

Zitat:


muß man da noch eine umfrage starten?

das thema ist doch eigentlich schon durch, siehe Artikel im Spiegel

(Zitat von: Pug)




... dann wird halt das Grundgesetz geändert.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ganzen Gerätschafften fürs Scannen in diesen Autobahnmauntbrücken wieder abgebaut werden.

Man würde ansonsten ganz direkt mit Steuergelderverschwendung konfrontiert.

... wir werden sehen.



Bearbeitet von - Pierre1 am 20.03.2008 13:16:29
herr_welker
Es wird immer schlimmer...



Zitat:

Daten aus der LKW-Maut:
Was ist geplant? Die Daten sollen zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen.

Stand der Umsetzung: Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet, die Große Koalition ist sich einig.

Was ist schon möglich? Auf den Autobahnen in Deutschland gibt es rund 300 Kontrollbrücken. Jedes Fahrzeug wird zwei Mal fotografiert. Einmal nur das Kennzeichen, einmal insgesamt. Das Gesicht des Fahrers ist nicht zu erkennen. Gespeichert werden nur Fahrzeuge, die mautpflichtig sind.

Rechtliche Schranken: Alle Daten dürfen laut Gesetz ausschließlich zur Mauterhebung verwendet werden. Die Ermittlungsbehörden haben bislang kein Zugriffsrecht.



Quelle

Bearbeitet von - herr_welker am 18.03.2008 08:44:10
coma
Kann man sich als Autofahrer dagegen irgendwie schützen?
Also illegal xD -> legal wirds ja eh ned möglich sein.

Hab mir da sowas wie in "Transporter"(Film) durch n Kopf gehn lassen: Drehbares Nummernschild^^
Problem: TÜV
rumpel666
Ich habe "keinen Dreck am Stecken" also dürfen sie mein Nummernschild so oft scannen wie sie lustig sind und könneen das daann so lange speichern wie sie wollen.

Schlecht ist der Scan doch nur für Leute die etwas zu verbergen haben.
Pierre1
Zitat:


Ich habe "keinen Dreck am Stecken" also dürfen sie mein Nummernschild so oft scannen wie sie lustig sind und könneen das daann so lange speichern wie sie wollen.

Schlecht ist der Scan doch nur für Leute die etwas zu verbergen haben.

(Zitat von: rumpel666)




Das Argument hört man immer wieder und beruhigt erst einmal. Aber man sollte nicht vergessen, dass das Scannen der Kennzeichen nur ein Mittel, nur Ein Teil der komplexen Überwachungsstrategie unserer Regierung darstellt und zusammengenommen (Onlineüberwachung, PC- Überwachung des einzelnen und Mobilfunk/Telefonüberwachung) ein beinahe lückenloses Bewegungsprofil des einzelnen erstellt. Da kann man sich doch leicht selbst ausmalen, wo das hinführen wird.
rumpel666
Zitat:


Zitat:


Ich habe "keinen Dreck am Stecken" also dürfen sie mein Nummernschild so oft scannen wie sie lustig sind und könneen das daann so lange speichern wie sie wollen.

Schlecht ist der Scan doch nur für Leute die etwas zu verbergen haben.

(Zitat von: rumpel666)




Das Argument hört man immer wieder und beruhigt erst einmal. Aber man sollte nicht vergessen, dass das Scannen der Kennzeichen nur ein Mittel, nur Ein Teil der komplexen Überwachungsstrategie unserer Regierung darstellt und zusammengenommen (Onlineüberwachung, PC- Überwachung des einzelnen und Mobilfunk/Telefonüberwachung) ein beinahe lückenloses Bewegungsprofil des einzelnen erstellt. Da kann man sich doch leicht selbst ausmalen, wo das hinführen wird.

(Zitat von: Pierre1)




Von mir aus darf die Regierung auch meinen Stuhlgang untersuchen - ich hab nichts zu verbergen und wenn es ihnen Spass macht, dann nur zu :)

Ich kann diese blöde Panikmache nicht mehr hören, denn Panik müssen nur Leute mit nem schlechten Gewissen haben, nicht ich.

Sollen die doch nachvollziehen wann ich wo lang fahre ... ist mir doch egal ... sollen sie doch meinen PC durchsuchen (wenn sie überhaupt reinkommen) - mir auch egal, ich hab nix zu verbergen.

... und was da alles noch angeführt wird - das meiste ist ja nur unter ganz bestimmten Gesichtspunkten erlaubt und wegen nem einfachen Ladendiebstahl oder ner Geschwindigkeitsübertretung darf KEINES der Mittel eingesetzt werden - also bleiben eigentlich nur noch Kinderschänder, Mörder und ähnliche Kaliber , die in den Genuss der Online-Durchsuchung und des Scanens kommen ... also was sollte es mich interessieren???
herr_welker
Zitat:

... und was da alles noch angeführt wird - das meiste ist ja nur unter ganz bestimmten Gesichtspunkten erlaubt und wegen nem einfachen Ladendiebstahl oder ner Geschwindigkeitsübertretung darf KEINES der Mittel eingesetzt werden - also bleiben eigentlich nur noch Kinderschänder, Mörder und ähnliche Kaliber , die in den Genuss der Online-Durchsuchung und des Scanens kommen ... also was sollte es mich interessieren???



Jedes dieser Mittel darf bei einer schweren Straftat eingesetzt werden.

Jetzt kommt es auf die Definition "schwere Straftat" an.

Die EU zum Beispiel will illegales Kopieren als schwere Straftat einstufen.

Schon haste die Begründung um dein halbes Leben zu scannen...
rumpel666
Zitat:


Zitat:

... und was da alles noch angeführt wird - das meiste ist ja nur unter ganz bestimmten Gesichtspunkten erlaubt und wegen nem einfachen Ladendiebstahl oder ner Geschwindigkeitsübertretung darf KEINES der Mittel eingesetzt werden - also bleiben eigentlich nur noch Kinderschänder, Mörder und ähnliche Kaliber , die in den Genuss der Online-Durchsuchung und des Scanens kommen ... also was sollte es mich interessieren???



Jedes dieser Mittel darf bei einer schweren Straftat eingesetzt werden.

Jetzt kommt es auf die Definition "schwere Straftat" an.

Die EU zum Beispiel will illegales Kopieren als schwere Straftat einstufen.

Schon haste die Begründung um dein halbes Leben zu scannen...

(Zitat von: herr_welker)




Sorry - aber die wollen gewerbsmäsiges Kopieren zur schweren Straftat ernennen - das ist auch ok so - also nicht immer auf die erstbeste "Bild"-Parole reinfallen - nicht alles was in der Bild steht stimmt auch so ;)
Pierre1
Zitat:



Von mir aus darf die Regierung auch meinen Stuhlgang untersuchen - ich hab nichts zu verbergen und wenn es ihnen Spass macht, dann nur zu :)

Ich kann diese blöde Panikmache nicht mehr hören, denn Panik müssen nur Leute mit nem schlechten Gewissen haben, nicht ich.

Sollen die doch nachvollziehen wann ich wo lang fahre ... ist mir doch egal ... sollen sie doch meinen PC durchsuchen (wenn sie überhaupt reinkommen) - mir auch egal, ich hab nix zu verbergen.

(Zitat von: rumpel666)




Was solls mich interessieren???

Ein Beispiel von vielen:
Stell Dir vor, Du bist 2 Wochen krankgeschrieben. An Hand der gespeicherten Daten (Nummernschildscann, usw.) könnte dein Chef käuflich einen Auszug erwerben und feststellen, ob du krank im Bett liegst oder Dich mit Freunden triffst und abends in die Disco gehst. Diese Eigenverantwortlichkeit könnte aber große Folgen haben, nämlich dann, wenn dir der Chef deshalb kündigt. Mit „Dreck am Stecken“ hat das wirklich nichts zu tun.

Ich bin der Meinung, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis man für die kostenintensive Erfassung und Speicherung unserer Daten neu Märkte entdeckt mit der sich die Vorratsdatenspeicherung rechnet oder sogar grüne Zahlen schreiben lässt. Angebot und Nachfrage und die störenden Gesetzte werden langsam angepasst

Ein Beispiel dafür wie mit angeblich sicheren Daten verfahren wird hörte man erst kürzlich in den Nachrichten, DVD mit den Schweizerbankkundendaten unter der Hand zum Verkauf angeboten.

Man kann dafür sein oder dagegen, es sollte einem aber nicht egal sein!

Selbst der Stuhlgang kann Auskunft darüber geben, was man wann gegessen hat, wie man sich ernährt, wo man welche Nahrungsmittel kauft, den Gesundheitszustand sowie auch die sexuelle Ausrichtung usw.

Vordergründig und damit plausibel, geht’s in erster Linie um die Erfassung nicht versicherter Kraftfahrzeuge.

Aber früher gings doch auch! Sollten wir uns wegen der verschwindendgeringen Vorteile unser Leben dermaßen einschränken?

Ich halte das nicht für Panikmache, sondern für Hinschauen, auch wenn’s Angst macht.



Bearbeitet von - Pierre1 am 20.03.2008 13:13:23
E90Fahrer
hab nix zu verbergen.
von mir aus können die mein nummernschild scannen.
bockt mich net.
herr_welker
Zitat:

Sorry - aber die wollen gewerbsmäsiges Kopieren zur schweren Straftat ernennen - das ist auch ok so - also nicht immer auf die erstbeste "Bild"-Parole reinfallen - nicht alles was in der Bild steht stimmt auch so ;)



Dann les das mal.

Zitat:
Kern der Änderungen (PDF) ist die Streichung einer Klausel, wonach zu privaten Zwecken begangene Urheberrechtsverletzungen nur bei einem "nachhaltigen Schaden" für die Rechteinhaber geahndet werden sollten. Absicht der Richtlinie war es ursprünglich, vor allem auf gewerbliche Raubkopierer und Fälscher von Markenartikeln abschreckend zu wirken. Die Neufassung will sicherstellen, dass der Strafmaßkatalog "auf jede Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum angewandt werden kann".

Bringen tut's eh nix. Wenn ich ein gesuchter Straftäter wäre, dann müsste man ja nur nicht mehr über die Autobahn fahren. (zumindest nicht mit einem Wagen, der auf einen selbst angemeldet ist).
bmw-niho
willkommen bei der stasi 2008
coma
bmw-niho hat voll recht! Das ist bald wie in der DDR. Der Staat verfolgt jede Handlung der Bewohner. Die Freiheit wird einem genommen und man wird nur noch in eine feine, brave Bahn gelenkt, wies der Staat/die Vermögenden brauchen können...
So kanns ja wohl ned weiter gehn *protestier*
herr_welker
Zitat:

So kanns ja wohl ned weiter gehn *protestier*


Sowas klappt in Deutschland irgendwie net ;-)

Kannst dir ja als Beispiel Griechenland nehmen.
Die wollten u.a. das Rentenalter von 58 auf 60 setzten....
Mit 60 in Rente? Griechenland streikt
Pierre1
Zitat:



Sowas klappt in Deutschland irgendwie net ;-)

(Zitat von: herr_welker)




Ja, wir Deutschen sind Weltmeister im wegschauen. Der Großteil der Jugend ist desinteressiert und macht sich zu wenig Gedanken. Allerdings glaube ich auch, dass man schon ein paar Jahre auf dem Buckel haben muss, um eine Veränderung wahrzunehmen und eventuelle Gefahren zu erkennen. Aber eine eigene Meinung sollte man schon haben.

Hier noch ein interessanter Link:

https://www.datenschutzzentrum.de/polizei/060426-kfz.htm

coma
Zitat:

Wann, wo und wie lange soll die Maßnahme künftig zulässig sein?

Als Voraussetzung für die Durchführung der Maßnahme nennt der Entwurf die "Kontrolle im öffentlichen Verkehrsraum nach diesem Gesetz und anderen Gesetzen”. Verkehrskontrollen sind nach § 36 Abs. 5 S. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) jederzeit und an jedem Ort möglich. Aber auch, wenn es nicht um Verkehrskontrollen geht, hätte die Polizei das Recht zur anlasslosen Kontrolle z.B. mit der derzeit geplanten Schleppnetz-Fahndungsregelung, "soweit polizeiliche Lageerkenntnisse dies rechtfertigen”, sowie zur "vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung” (§ 180 Abs. 3 Nr. 1, 2 LVwG-E). Es muss also kein bewaffneter Bankraub mit Geiselnahme erfolgt sein. Es würde vielmehr der kaum überprüfbaren Entscheidung der Polizei unterliegen, wo, wie lange und in welchem Umfang vom Kfz-Kennzeichen-Scanning Gebrauch gemacht wird. Der Entwurf schließt nicht aus, dass die Maßnahme wirklich rund um die Uhr und an sehr vielen Orten im Lande gleichzeitig durchgeführt wird.




Also überall und jederzeit!
Und die Daten können auch länger gespeichert werden, auch wenn es nicht erlaubt ist :(