Zitat:
ja...das weiss ich soweit auch..
nur hat ja vvor 3 monaten meine freundin einen brief bekommen in dem zur zustimmung aufgefordert wird..
jetzt haben WIR einen brief bekommen in dem plötzlich andere wohnungen als vergleichsobjekt herangezogen werden und wir sollen innerhalb von 10 tagen zustimmen..
ich denke mal das UNS in diesem fall 3 monate zur prüfung gewährt werden müssten..
denn, das habe ich auch schon herausgefunden, in solch einem schreiben müssen ALLE mieter namntlich angesprochen werden..
leider sind die infos im netz alle sehr allgemein und knapp gehalten..
(Zitat von: plop)
Hallo,
Ein Mieterhöhungsverlangen muss an alle im Mietvertrag stehenden Mieter gerichtet sein. Ist sie das nicht, ist die Mieterhöhung unwirksam. Wenn du jetzt ein weiteres Mieterhöhungsverlangen erhalten hast, in der ihr jetzt beide angeschrieben wurdet, beginnt die Frist zur Zustimmung erneut zu laufen. Habt ihr also das korrekte Erhöhungsverlangen im Februar bekommen, müsst ihr die erhöhte Miete ab Mai zahlen. Vorausgesetzt, ihr stimmt dem Erhöhungsverlangen bis Ende April zu. Tut ihr das nicht oder nur unter Vorbehalt (das gilt als nicht zugestimmt), muss (oder wird) euer Vermieter auf Zustimmung klagen. Eure Chancen in einem eventuellen Rechtsstreit stehen schlecht, wenn sich der Zustand der Mietsache während der Mietzeit nicht verschlechtert hat bzw. der jetzige Zustand der Mietsache bereits bei Mietbeginn so vorhanden war. Stichwort vermietet wie gesehen.
Kann der Vermieter nachweisen, dass für (mind. 3) vergleichbare Wohnungen in vergleichbarem Umfeld, in vergleichbarem Zustand, mit vergleichbarer Ausstattung mehr Miete gezahlt wird, ist das Erhöhungsverlangen ausreichend begründet. Er muss euch dafür diese drei Vergleichswohnungen so benennen, dass ihr die Angaben nachprüfen könnt. D.h., Anschrift, Lage, Ausstattung.
Die von dir als Ablehnungsgrund genannten Abstellräume (Keller, Dachboden?) sind vermutlich nicht Bestandteil des Mietvertrages, sondern nur zur Nutzung überlassen. Du wirst für diese Räume vermutlich auch keine Miete zahlen?
Des weiteren, musst du Mängel wie Schimmel o.ä. deinem Vermieter anzeigen und ihm eine Frist zur Mängelbeseitigung einräumen. Zeigst du solche Mängel nicht an und es kommt dadurch zu Schäden (am Bauwerk), die bei rechtzeitiger Mangelanzeige vermeidbar gewesen wären, machst du dich u.U. schadenersatzpflichtig. Beseitigt er die Mängel nicht innerhalb der gegebenen angemessenen Frist, hast du das Recht die Miete zu mindern oder die Mängel auf Kosten des Vermieters beseitigen zu lassen. Das wäre eine sog. Ersatzvornahme.
Bevor du also auf Konfrontationskurs gehst, prüfe was du für vergleichbare Wohnungen zahlen müsstest und ob deine Wohnung vergleichsweise günstig oder teuer ist.
Wenn du Mitglied im Mieterverein wirst, steht dir meines Wissens sofort nach Beitritt ein Fachkundiger mit Rat und Tat zur Seite. Bedenke aber auch, dass Mietervereine ähnlich wie Rechtsanwälte grundsätzlich erstmal deine/ihre Chancen als super einschätzen, nur um ihre Existenzberechtigung zu haben. Was am Ende davon über bleibt, steht regelmäßig auf einem anderen Blatt.
Weitere Infos zu Fristen und Voraussetzungen bietet BGB 558ff.
MfG
Papa76