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T H E M A     R Ü C K B L I C K
og_chiller
Hauptthema:
Hallo,
da ich es nicht zeitlich schaffe wollte ich mal fragen ob mein 16Jähriger Sohn, wenn ich ihm eine Vollmacht schreibe, den Wagen stilllegen kann.

Danke für eure Hilfe
RaverOnDope
Ruf doch einfach mal bei der Stadt an und sag denen, dass du deinen Sohnemann vorbei schickst, der soll für dich das Auto stilllegen. Ob das möglich ist. Die können dir das 100%ig sagen ;)
rsgra
Schwere Frage, ich würde ihm einfach alle nötigen Unterlagen mitgeben und es ihn versuchen lassen. Als Minderjähriger kann man ja sogar ein Fahrzeug auf sich zulassen (mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten).
Wenn er es mit 16Jahren eigentlich nicht darf, ist es ja noch die Frage ob einer überhaupt nach seinem Alter fragt.
Versuch macht klug...
Gruß
Christian Sch.
Ich denke das ist kein Problem, wenn er eine Vollmacht und deinen und seine Perso hat. Er dürfte doch z.B. einen Traktor oder eine 125 auch anmelden, ohne das es Probleme gibt. Soweit ich weiß ist die Zulassung an kein Alter geknüpft.
Sandy20
Ja kann er!
Mit Vollmacht und dein Perso!

Habe das auch öfters gemacht...

LG
fabius
Das sollte eigentlich kein Problem sein.

Normalerweise braucht er noch nicht mal Vollmacht und Ausweis. Wir melden auch öfter Fahrzeuge für unsere Kunden ab...da leg ich denen Brief, Schein und die Schilder hin, die Kratzen die Plaketten ab, tippen zehn mal auf der Tastatur, verlangen 6 Euronochwas...und ich geh wieder. Und keiner verlangt Ausweis und Vollmacht. Achja kleiner Tip. In unserer Zulassungsstelle kann man die stillegung an der Info machen, weil´s nicht viel Arbeit ist. Vielleicht geht das bei euch auch. Da braucht der Sohnemann nich so lang warten.

Grüße
matze85halle
Vollmacht (von dir unterschrieben) sowie eine Kopie deines Personalausweises (beide Seiten) reichen völlig!
SuMo-Driver
Wofür benötigt man eine Vollmacht bei der Abmeldung ??

Wenn ich ein Fahrzeug gerade neu gekauft habe (also noch nicht im Brief stehe), und es abmelden möchte, benötige ich doch auch keine Vollmacht von dem Vorbesitzer... und einen Kaufvertrag etc. wollte der Fredo bei der Zulassungsstelle noch nie sehen.

Der Brief ist das besitzanzeigende Dokument, wer dies besitzt kann theoretisch alles mit dem Fahrzeug machen. (Deshalb verbleibt der Brief beim Leasing eigentlich auch bei dem Leasinggeber).

- Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Kohle
- (möglicherweise Vewertungsnachweis bei endgültiger Stilllegung)
- Ein wenig Zeit
sollten völlig ausreichen.

Eine Zulassung auf fremden Namen wäre natürlich etwas anderes, dafür wird eine Vollmacht benötigt, da der Person Pflichten bei "Vertragsabschluß" entstehen.

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 19.01.2008 17:40:19
matze85halle
vollmacht deshalb, weil der sohn (= eine andere Person) ein fahrzeug stilllegt, was nicht auf seinen namen zugelassen ist!
SuMo-Driver
@ matze85halle,

gerade diesen Fall (eine Person meldet ein Fahrzeug ab, das ihm nicht gehört) habe ich doch beschrieben.

Sagen wir ich kaufe Deine Auto und stehe daher nicht im Schein / Brief des Fahrzeuges, dann kann ich es trotzdem problemlos auch ohne eine Vollmacht von Dir abmelden, sofern ich den Brief und Schein habe.

Und wie gesagt, den Kaufvertrag, der anzeigen würde, daß ich gerade Dein Fahrzeug gekauft habe, den will der Fredo an der Zulassungstelle auch nicht sehen. Dem reicht der Brief und Schein.

Der der Brief weist den Besitzer des Fahrzeuges aus. Und der darf hoffentlich ein Auto abmelden, oder ??

Edit: Was natürlich fraglich ist, ob ein Minderjähriger derartige Geschäfte erledigen darf.

Im Grunde genommen ist er bedingt geschäftsfähig und jegliche Geschäfte schwebend unwirksam bzw. aufgrund des Taschengeldparagraphens unwirksam.

Sofern die Eltern dem Geschäft jedoch nicht widersprechen bleibt es wirksam.

Arbeitet nicht irgendjemand im Forum bei einer Zulassungstelle ?? :-))

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 20.01.2008 10:20:22
boonie
6 euro noch was entspechen einem Betrag, mit dem der 16jaährige im täglichen umgang umzugehen verstehen sollte. somit ist der taschengeldparagraph hier nicht anzuwenden, diese einseitige rechtsgeschäft kann der junge ausüben. wie gesagt, abmelden ja, anmelden würde auch gehen, wenn eigenes einkommen. sonst nicht, da regelmäßig wiederkehrende kosten, d.h. kein betrag, der einmal zu bestreiten ist, sondern eine art teilzahlung (steuer). deswegen bestätigung vormund bis voll geschäftsfähig. abmelden ja, weil keine folgekosten und dinge, die das tägliche leben angehen. geschäftsgehilfe in diesem fall: alles, was der junge auf dem weg dummes anstellt, fällt auch dem erwachsenen zu..

Bearbeitet von - boonie am 20.01.2008 15:13:38
fabius
Ich glaub, das Auto ist schon längst
abgemeldet *GG*
Stiffee
also , so viel wie ich weiß , kann jeder der im besitz des FZG Brief ist den wagen abmelden . Egal ob er der Halter ist oder nicht.
BMWStreetracer
Bei einer Vollmacht kann er den Wagen abmelden gehen!
2002tii
Habe noch nie eine Vollmacht oder einen Ausweis dabei gehabt, wenn ich ein Fahrzeug von jemand anderen abgemeldet habe. Dies ist normalerweise nur nötig bei der Anmeldung bzw. Ummeldung.

MfG Holly
bmwharry
Zum Abmelden braucht man auch keine Vollmacht. Hier verwechseln machen, abmelden mit anmelden.
BMWStreetracer
Zitat:


Zum Abmelden braucht man auch keine Vollmacht. Hier verwechseln machen, abmelden mit anmelden.

(Zitat von: bmwharry)




Hey stimmt du sagst es die ANMELDUNG benötigt die Vollmacht^^
theblade
wie schon geschrieben wurde braucht man keine vollmacht zur abmeldung! kann man ohne machen.

fzgbrief + evtl fzgschein und kennzeichen werden benötigt ..und kleingeld ;-)
rsgra
Ich hoffe og_chiller löst das Rätsel nach erfolgreicher Abmeldung (oder eben nicht) hier auf...