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Liteon
Hauptthema:
So folgendes.

Ich wohne seit dem 1.8. in einer Wohnung mit Zeitmievertrag, welcher 2 Jahre läuft.

Nur ist alles nicht so gelaufen wie es sollte. Ich will hier unbedingt raus. Mir rennen die Kinder von 6-22Uhr auf dem Kopf rum und auch sonst würde ich gerne wieder in den Stadtteil ziehen in dem ich aufgewachsen bin. Neuanfang sozusagen. In die neue Wohnung, welche ich unbedingt haben möchte, kann ich sofort rein.
Problem nur:
Den Mietvertrag kann ich ja nicht so einfach kündigen. Was also tun? Wie verklicker ich meinen Vermietern das Ganze? Ich brauche also eine gute Geschichte, oder mit offenen Karten spielen?

Ich bitte um Hilfe, macht mir echt Sorgen das Thema
cabriowuschel
Vorab. Der Vermieter kann einen Zeitmiet- Vertrag nur abschliessen, wenn er in den Mietvertrag den Hinweis vornimmt "Eigenbedarf". Hierbei muss er den Namen der Person, für die Eigenbedarf geltend gemacht wird bei Vertragsabschluss eintragen.

Zweite Möglichkeit ist, der Vermieter erklärt, dass nach Ablauf der Frist die Wohnung völlig umgebaut werden soll und

die dritte Möglichkeit ist, dass die Wohnung nach Ende der Mietzeit beseitigt wird.

Andere Gründe sind unzulässig und ein Mietvertrag, der nicht mindestens einen dieser Gründe enthält ist unwirksam und wird als "Mietvertrag mit unbefristeter Dauer " bewertet.
Ansonsten kannst du nur außerordentlich kündigen. (Falls Beleidigungen oder tätliche Angriffe beiderseits erfolgtenoder die Wohnung gesundheitsgefährdent ist)
cabriowuschel
Oder du suchst einen NAchmieter und einigst dich mit dem Vermieter. Warum sollte er dann Probleme machen, wenn er jemand anderes, vernünftiges als Mieter bekommt. Wenn der Mietvertrag eine der drei Aussagen enthält, die oben genannt wurden, und er sich weigert einen NAchmieter zu nehmen, dann sieht es schlecht für dich aus. Kannst höchstens die Miete ein wenig mindern auf Grund des Lärms. Aber da würde ich mich vorher informieren, denn nicht jeder Lärm ist unzulässig. Kommt immer auf die Uhrzeit an.
Liteon
Soweit habe ich mich ebenfalls informiert. Laut meinem Mietvertrag ist "Eigenbedarf" der Grund für meinen Vermieter mir einen Zeitmietvertrag zu geben.
Ich könnte natürlich ganz nett fragen und auf einen Aufhebungsvertrag hoffen.
cabriowuschel
Ist denn ein Name der Person angegeben, welche die Wohnung anschließend nutzen möchte? Wenn nicht ist der Vertrag auch schon unzulässig. Aber bevor du solche Wege einschlägst, frag lieber ob ihr euch nicht anders einigen könnt.
Liteon
Zitat:

Der Mieter hat bei Vertragsabschluss davon Kenntnis genommen , dass der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Räume...

...als Wohnung für sich selbst...

nutzen will.

Das ist lediglich angekreuzt. Wird sich ja somit automatisch auf meine aktuellen Vermieter beziehen. Ein Name ist zusätzlich nicht eingetragen.

Aber wie gesagt, ich werde das morgen mal abklären. Denke meine Vermieter sind da ganz umgänglich.
Börny
normal mit ihm reden ist sicher immer noch die beste möglichkeit für euch beide. der normale menschliche weg also..

in der praxis ist es so:
wenn jemand nicht mehr in der wohnung wohnt muss er sie auch nicht bezahlen. in solchen dingen ist immer der vermieter der verlierer auch vor gericht.
wenn du also zum sagen wir mal 1. märz ausziehst und alles sauber hinterlässt hat dein vermieter keine ansprüche mehr.

sagt jetzt bitte nicht, dass es rechtlich so und so ist. das weiß ich nicht sicher. meine eltern und ich besitzen mehrere häuser und mietwohnungen und hatten schon einige dieser fälle. vorm gericht haben wir noch jedesmal verloren. das einzige was wir zugesprochen bekommen haben waren die reparaturen von den ganzen beschädigungen in den wohnungen..
Wilhelmidelta
Was den Lärm der Kinder betrifft wirst du auch schlechte Karten haben, denn die kleinen Terroristen "sind tagsüber zu dulden"....sind halt Kinder.
Ich hab ein ähnliches Problem mit einigen Kiddies, die anscheinend immer wenn mein Rolladen unten ist rausrennen müssen, und direkt unter meinem Schlafzimmerfenster ihren sch.... Fussball gegens Garagentor rummsen.....
Dagegen vorgehen kannst du vergessen.....

Bearbeitet von - Wilhelmidelta am 07.01.2008 17:01:08