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Timster
Hauptthema:
Hi

Gestern habe ich auf einem Seitenstreifen geparkt und naja...Dann ist ein Mofa in mein Heck reingefahren.
Jetzt wahr heute der Gutachter da und hat aufgeschrieben was ich an neuen Sachen bekomme...

Jetzt mal meine Frage...Kann ich mir das Geld auszahlen lassen?
Weil ich arbeite in einer Lackiererei und kann den Schaden selber beheben.

Bearbeitet von - timster am 27.11.2007 18:46:38
Iceman320i
Ja kannste, bekommst aber nur ohne Märchensteuer und ohne Kosten für Leihwagen, soweit ich weis.
b-mw-323
Zitat:


Ja kannste, bekommst aber nur ohne Märchensteuer und ohne Kosten für Leihwagen, soweit ich weis.

(Zitat von: Iceman320i)




genauso ist es, hatte das vor kurzem selber
Doedelhai159
is aber immernoch sinnvoller als machen zu lassen. mir ist jemand hinten raufgedonnert und vom geld der reparatur, konnte ich den schaden instandsetzen, rundumverspoilerung, fahrwerk und einige kleinigkeiten bezahlen.

lohnt ;)
Iceman320i
Wie sieht esdenn eigentlich aus. Ich hab gerade das selbe Spiel. Kostenvoranschlag hab ich, schicken die Versicherungen immer einen unabhängigen der das nachprüft? Oder gibt es da eine finanzielle Grenze. Schaden beläuft sich auf ca 700€. Weil wär ja hohl, dann können se ja gleich einen vorbei schicken und man spart sich das Einholen eines Angebotes.
Steffene46
haha

wie lustig...mir ist gestern auch nen mofa hinten drauf gefahren...

bestimmt weil die alle so begeistert unsere autos anstarren ;)

Ich lasse auch morgen in ner befreundeten BMW-Werkstatt nen gutachten machen...

herr_welker
Zitat:

Ich lasse auch morgen in ner befreundeten BMW-Werkstatt nen gutachten machen...



Ich hol morgen auch mein Gutachten bei meinem Händler ab :-D

Aber mir is ein anderer BMW hinten reingefahren ^^

Will mir den Schaden auch ausbezahlen lassen. Eine sogenannte Ausfallentschädigung ist leider nicht drinnen. Hab ich mir nämlich auch gedacht, aber nix wars.

Nachprüfen tut das keiner, weil du es ja nicht reparieren musst.
Iceman320i
Mit nachprüfen meinte ich den Kostenforanschlag, ob die Versicherung den Preis drücken kann, so von wegen Smart repair wär ja möglich bla bla bla.
Colonia
Hmmm...da hätte ich auch ml ne Frage zu dem Thema. Ihr habt alle schäden die durch ein anderes Fahrzeug verursacht wurden und somit ja die KFZ-Haftpflicht der verursachers regulieren muss.

Wie schaut es denn aus, wenn einem eine Schranke aufs Dach fällt und die Haftpflicht des Schrankenbetreibers herhalten muss. Kann ich mir den schaden nach Kostenvoranschlag auch netto auszahlen lassen oder trifft dies nur bei KFZ-Haftpflicht zu?
pat
ja auszahlen ist "grundsätzlich" besser.

ABER sei da nicht so blauäugig. Der Trend der Versicherungen geht momentan dahin, Fremdgutachten in Frage zu stellen(in deinem Fall die befreundete BMW-Werkstatt).

Hatte ebenfalls einen Heckschaden, ab zum Gutachter meiner Wahl und Schaden eingereicht. Ergebnis: ein Rechtsstreit der seit mehr als 7 Monaten geht, da die Versicherung meinte, den Schaden durch eine andere Werkstatt billiger ersetzen zu können wie mein Gutachten aufschliest.

Somit wird sich am Ende auf einen niedrigeren Betrag geeinigt, als der im Gutachten angegeben ist. Nehmen wir an du hast ein Gutachten von ca. 3000€ bekommen=Nettoschaden, dann wird dir am Ende ca. 2200-2600€ ausbezahlt.
Spätestens wenn du das Geld für die Eigenreparatur brauchst od. dir der Aufwand zuviel wird mit Unfallskizzen anfertigen(im Härtefall), Formulare ausfüllen und das langwierige hin und her der Rechtsanwälte wirst du wohl so einer "Einigung" sehr nahe kommen.

Ich würde in Zukunft nur auf Auszahlung gehen wenn ich wüsste, das ich solch einen schmierigen Abzug der Versicherungen in Bezug auf mein Gutachten in Kauf nehmen kann und mir dann immer noch soviel Mittel zur Verfügung stehen um den Schaden selbst zu beheben und ggf. noch etwas in der Hand zu behalten.

Des weiteren würde ich auf keine Auszahlung eingehen wenn du keinen Rechtschutzhast(weil da kommt was) und gehe damit sofort zum Anwalt. Dadurch sieht die Versicherung gleich, das es hier ernst ist und du musst dich nicht damit rumschlagen sowie beschleunigt es die Bearbeitung deines Falles. Die gegnerische Versicherung wird auf jedenfall etwas dagegen setzen, egal ob du einen Anwalt einschaltest oder nicht. Ist ein Standardverfahren.

Für alle die sich so was ersparen wollen, mit ewiger rummacherei um das Geld sowie nervigem Schriftverkehr:

1. sofort Anwalt einschalten, er soll anhand deinem Gutachten die Kosten bei der Versicherung einklagen (vorrausgesetzt du hast RECHTSCHUTZ)
2. lass alles auf Rechnung reparieren, selbst wenn du es machst. Lass es ein Kollege machen mit ausgestellter Rechnung, damit du was in der Hand hast.

MfG
pat
(hab 2 Verfahren am laufen und die gehen schon über 1 Jahr)

Bearbeitet von - pat am 28.11.2007 08:39:46
]ZD[
Es ist auch nicht immer so, dass man gleich alles ausbezahlt bekommt.
Bei mir war der Schaden nahe am Totalschaden dran, habs mir auch auszahlen lassen, hab aber nur ca. 3/4 ausgezahlt bekommen und den Rest nachdem ich durch den Gutachten belegen hab lassen dass ich den Schaden repariert habe. Dies wird angeblich gerne gemacht wenns nahe am Totalschaden ist, dass nicht gleich alles ausbezahlt wird!
Colonia
ok...Totalschäden und Schadenhöhe in die Tausende ist bei mir nicht der Fall. s sind so ca. 600,- € brutto um die es geht...war halt ne Schranke aus Kunsstoff die mir auf den Transporter gefallen ist und eine kleine Delle in die A-Säule gedrückt hat. Im Prinzip ist sie fast unsichtbar,...doch der Schaden ist halt da und die Reparatur würde so um die ca. 600,- € kosten bei VW inkl. Lackierung. Und verzichten werde ich mit Sichherheit nicht auf die Nettosumme.

torsten318is
wie schon geschrieben bekommst du die mehrwertsteuer net mit ausbezahlt.
allerdings kannst du die rechnungen für die neuen teile anschließend bei deiner versicherung nachreichen,wofür du dann die mehrwertsteuer noch erstattet bekommst.so war es zumindest immer bei mir
Nicore
Zum Thema Geld für Ersatzwagen bzw. Ausfallgeld, das bekommt
man auch bei Auszahlung. Bei mir war es so...

1. eine junge Dame ist mir ins Heck gerauscht
2. Rennleitung gerufen und Unfall aufgenommen
3. ab zu BMW und Gutachten machen lassen
4. Geld von der Versicherung ohne MwSt. auszahlen lassen
5. Auto selber repariert
6. wieder zu BMW und Reperaturgutachten machen lassen

Da der Gutachter gesehen hat das der Schaden repariert
war und auf dem vorherigen Gutachten auch die Arbeitszeit
festgelegt war welche die BMW Werkstatt benötigen würde,
bekam ich nun nach Reparatur des Schadens eine Bestätigung
für die Versicherung und das Geld für diese Ausfallzeit
wurde nachträglich gezahlt. Es geht quasi darum zu verhindern
das Leute mit der Beule etc. weiterfahren ohne das zu reparieren
und trotzdem das Ausfallgeld kassieren.