Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
BumerE36
Hauptthema:
Hallo ich weiss garnicht wo ich anfangen soll...Also der Stiefvater meiner Freundin hat mich angezeigt. 4 Mal wegen Beleidigung und einmal wegen Körperverletzung!!! Er behauptet er weiss dass ich meine Freundin schlage O_o Also gestern war die Verhandlung. Ich dachte eigentlich dass ich eine Strafe wegen den Beleidigungen bekomme aber jetzt wurde ich in allen Punkten schuldig gesprochen :-( Obwohl meine Freundin ausgesagt hat dass ich sie definitiv nicht geschlagen habe. Es steht also meine Aussage gegen die von der Mutter meiner Freundin,dem
Stiefvater und dem richtigen Vater. Die behaupten dass ich es ihnen gegenüber zugegeben hätte...Wenn ich das wirklich gemacht hätte dann würde ich es denen ja wohl als letztes sagen! Naja es fing eigentlich alles damit an das ich den Stiefvater dabei "erwischt" habe als er über mich gelästert hat. Wir wohn(t)en bei denen im Haus in einer kleinen Wohnung. Ab diesem Tag bin ich ihm soweit es geht aus dem Weg gegangen. War aber immer noch bemüht freundlich zu ihm zu sein. Naja dann habe ich mich ein paar Monate später mit meiner Freundin gestritten. (gestritten nicht geschlagen) Das hat wohl ihre Mutter mitbekommen. Da ruft die auf einmal an und sagt dass ich ab jetzt Hausverbot habe und dass ich sofort gehen soll. Ich bin dann auch gegangen und habe später noch bei denen angerufen um das zu klären. Der Stiefvater ging ans Telefon und sagt zu mir dass ich meine Freundin übelst zugerichtet habe und als ich dann gefragt habe was dass soll sagt der zu mir: "Du kleiner Scheisser braucht dich garnicht mit mir anzulegen du wirst sehen was du davon hast!!!" ich so wie mich das aufgeregt hat habe ihm 2 SMS geschrieben. Das waren dann schonmal 2 von den 4 Beleidigungen.Ich weiss das war dumm von mir aber dafür wäre ich bereit ne Strafe zu bekommen. Dann hat sich das halt immer weiter hochgeschaukelt. Ich bin einmal zu denen nach Hause gefahren und wollte ihn diesmal persönlich zu Rede stellen aber er ist nicht rausgekommen. Dann habe ich ihm den Finger gezeigt. 3. Beleidigung. Die 4. weiss ich garnicht wann ich das gemacht haben soll... Ist es normal das ein Urteil nur auf die 3 Aussagen von diesen $%§!&?ß+*'# gestützt ist? Und ich habe noch ne Frage in meiner Vorladung steht dass das Verfahren gegen mich
wegen 4 Beleidigungen zugelassen wird... Aber nicht wegen der angeblichen Körperverletzung. Ich will das nicht auf mir sitzen lassen das ich ein Frauenschläger bin!!! Das wird ja wohl jeder verstehen oder? Ausserdem stand vorher nichts in meinem Führungszeugnis und jetzt steht da sowas krasses. ich fühle mich extrem ungerecht behandelt. Was kann ich gegen son Urteil machen?Bitte beeilt euch mit den Antworten. ich muss bis nächste Woche Mittwoch Berufung einlegen
tomek80
Also ohne Anwalt geht da nichts. Meine Erfahrungen aus diversen Fällen. Ein Anwalt kann Dich nicht immer aus der Scheiße rausholen, aber vor dem schlimmsten kann er Dich bewahren. Nimm einen, auch wenn's teuer ist. Geh erstmal hin und schilder Ihm das ganze.

mfg
alcas4001
Zuerst mal mein Tip: Nimm dir einen Anwalt!

Bei der Urteilsfindung gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung aus § 261 StPO. Das Gericht muss die unter bestimmten Voraussetzungen erhobenen Beweise ohne formale Regeln (wie z.B. Drei Zeugenaussagen wiegen mehr als zwei Zeugenaussagen) bewerten.
Es kommt im Strafprozess nur auf die Überzeugung des Gerichts an. Das Gericht kann aus den Beweisen mögliche Schlüsse ziehen, die aber nicht zwingend sind und es wird nicht von anderen möglichen Schlüssen eingeschränkt. Das bedeutet, es ist nicht zwingend notwendig, dass sich aus den Beweisen zwingend nur eine Möglichkeit ergibt.

Dieser Grundsatz wird nur soweit eingeschränkt, als verlangt wird, dass der Urteilsfindungsprozess von anderen Richtern nachvollzogen werden kann und dass eine mindest hohe objektive Wahrscheinlichkeit der Sachverhaltsannahmen des Gerichts mit der subjektiven Überzeugung einhergeht.

Ansonsten wird der Grundsatz der freien Beweiswürdigung eingeschränkt durch naturwissenschaftliche Erkenntnisse, übergeordnete Verfahrensgesichtspunkte und gesetzliche Vorgaben.

Einfach ausgedrückt: Wenn zehn Zeugen "A" sagen und nur einer "B", dann kann sich der Richter für "B" entscheiden, wenn er davon überzeugt ist, dass das die korrekte Aussage war. Es kommt also nicht darauf an, wie viele Leute eine Aussage machen. Es kommt nur auf die Überzeugung des Gerichts an.








BumerE36
aha. das ist ja schonmal gut zu wissen. Ich habe morgen nen Termin beim Anwalt. Ich habe übringends vergessen zu schreiben was ich bekommen habe. Ich hätte NIE damit gerechnet... Ich muss 80! Sozialstunden machen und ein we in Jugendarrest :-( Ich will das nicht son scheiss