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T H E M A     R Ü C K B L I C K
TrunKz
Hauptthema:
Hallo,

habe mir am 2.09. einen 530D bei einem Autohaus gekauft(Kein bmw Partner) jetzt brachte ich den Wagen in einer Werkstatt weil mir ein klappern auffiel! Jetzt habe ich Mängel im Wert von 1120€ , u.a. Luftmassenmesser, Kugelgelenke, etc! Wie muss ich jetzt weiter vorgehen, da ich nicht über diese Mängel informiert worden bin und sie nicht innerhalb von 12 Tagen passiert seinen können?

Gruß Basti
BMWStreetracer
Da du den Wagen in einem Autohaus gekauft hast wirst du sicherlich auch eine Garantie haben, der erste Schritt is ab zu dem Laden!!
fleischwurstfritz
geh zu dem hin wo du das auto gekauft hast, und konfortier ihm damit. Muss er dir nicht Garantie auf das Auto geben????

EDIT: Da war anscheinend einer schneller ;)

Bearbeitet von - fleischwurstfritz am 14.09.2007 16:51:15
TrunKz
ich habe ja garantie... aber nicht auf verschleißteile!

er muss mir doch das Auto mängelfrei verkaufen oder?
BMWStreetracer
Zitat:


ich habe ja garantie... aber nicht auf verschleißteile!

er muss mir doch das Auto mängelfrei verkaufen oder?

(Zitat von: TrunKz)




Das ist egal ob das Verschleissteile sind, dass aber nicht nach 12 Tagen also hat er Dir den schon defekt verkauft..

Würde da aber zu 200% auf der Matte stehen!
TrunKz
ja das ist leider nicht um die ecke! und die meinen ich soll das halt über die ggg machen, über die die garantie läuft! Was kann ich machen wenn man sich nicht einigt? Anwalt?
BmW-MoGuL
hat dein fzg neu tüv bekommen? dann wurde da wohl gepfuscht! sowas muß der prüfer sehen!
TrunKz
muss am 02.2008 wieder
bo 88
jetzt mal ehrlich
fährst du deine wagen net probe bevor du sie kaufst???
wenn der LMM defekt is merkt man das doch.
und ein kugelgelenk das ausgeschlagen is merkt man auch.

ab zum autohaus und reklamieren!!!
TrunKz
wie soll ich das als laien merken?
mit den lagern merk ich net, das ist mir nur aufgefallen weil ich später mal mit offenen fenster gefahren bin wegen nem hund! und LMM woher soll ich das merken? ist für mich ein völlig neues auto!

müssen auch private gewährleisten, dass das auto in dem beschriebenen Zustand ist?

Bearbeitet von - TrunKz am 14.09.2007 17:49:50
bo 88
wenn der LMM defekt war beim kauf bzw bei der probefahrt, hätte dir doch auffallen müssen das der wagen net richtig wegzieht oder anfängt zu stottern, oder drehzahlschwankungen.
sowas fällt sogar einem laien auf.
TrunKz
ich weiß ja nicht wie der ziehen soll, hatte ja ne zeitlang kein Wagen und davor nur benziner! gestottert hat er nich. hatte nur powerabfall in oberen drehzahlen, aber dachte ist normal!
bo 88
das is n verdammter 3l diesel die gehn ab wie schmitz katze :-)

ab welchen drehzahlen hatte er den powerabfall
TrunKz
ab 2500 3000
BmW-MoGuL
der lief bestimmt im notprogramm
TrunKz
genau das sagt bmw auch
bo 88
Zitat:


ab 2500 3000

(Zitat von: TrunKz)





das ist aber net im oberen sondern im unteren drehzahl bereich
mucoutback
Innerhalb von 6 Monaten bist Du in der Gewährleistung, bei Schäden muss der Händler beweisen dass Du sie verursachst hast, ansonsten muss er zahlen.
--> Du bist also voll im grünen Bereich.
Allerdings hat der Händler ein Recht darauf dass ER die Reparatur durchführen kann. Er muss also sein SCHRIFTLICHES o.K. geben bevor Du eine Werkstatt beauftragen darfts.
Ansonsten muss Du das Auto zum Händler bringen.

Bearbeitet von - mucoutback am 17.09.2007 12:49:16
TrunKz
und wie sieht es bei privaten verkäufern aus??
joecrashE36
Wenn das Auto privat gekauft wurde:Pech gehabt.
es gilt gekauft wie gesehen und probegefahren.
Wenn ein vorgefertigter Kaufvertrag ausgefüllt
wurde steht es in der Regel drin..