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Don Andolini
Hauptthema:
Hallo liebe gemeinde,

hab jez mein dvd radio schon das 3 mal eingeschickt und habe endgültig die nase voll! Habe dieses mal gesagt das ich das radio nicht mehr haben will und sie mir ne gutschrift geben sollen.. Haben die aber abgelehnt!

Kennt sich einer damit aus wie ich an die gutschrift komme?! hab ehrlich kein bock mehr auf das radio...



mfg
machtnix
Hi,

spätestens nach dem dritten erfolgosen Nachbesserungsversuch hat der Kunde das Recht auf ein anderes Gerät oder Wandlung, d.h. Geschäft rückgängig machen. Erklär denen das. Wenn sie dumm tun, dann mit dem Anwalt drohen, das sollte helfen ;-)
Nicore
Laut Handelsgesetzbuch...

1. Nachbesserung + ggf. Schadensersatz
2. Nachbesserung + ggf. Schadensersatz
3. Nachbesserung + Recht auf Rückgabe + ggf. Schadensersatz
mb100
Zitat:


Laut Handelsgesetzbuch...

1. Nachbesserung + ggf. Schadensersatz
2. Nachbesserung + ggf. Schadensersatz
3. Nachbesserung + Recht auf Rückgabe + ggf. Schadensersatz

(Zitat von: Nicore)




Nö, laut BGB (u.a. bzw. v.a. §§ 437, 439, 440). Das HGB is Sonderprivatrecht für Kaufleute, gilt also nur, wenn auf beiden Seiten Kaufleute beteiligt sind.

Vorsichtshalber mal die Frage: wie alt is das Radio, isses immer wieder der gleiche Fehler und wann trat er zum ersten Mal auf?

Bearbeitet von - mb100 am 12.09.2007 09:55:35
Don Andolini
also das radio hab ich schon ca 1 jahr..und von anfang an hat das radio mucken gemacht!

Da haben die mir das direkt im laden gegen ein neues getauscht!

Dann vor sommer ferien habe ich probleme mit dem Lautstärke Drehregler gehabt..

und als das radio wieder kam hat das laufwerk geräusche gemacht!

also wenns nochmal mucken macht hab ich dann so oder so ein anrecht auf gutschrift? muss nicht umbedingt der volle betrag sein..aber mindestens 80% davon!