Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
DR.Watson_88
Hauptthema:
moin moin
hab vor bei mir im 316 die bremsanlage(vorne) vom 325 einzubaun weil ich die übernkumpel bekomme.. und meine eh runter sind

jetzt die frage:
muss ich das eintragen??
E36-Freak
Hab ich bei mir auch gemacht, brauchst Du nichts eintragen
daniel.krueger
Selbstverständlich muß so ein Umbau eingetragen werden, ob es in der Praxis jemand bemerkt, wenn es nicht eingetragen ist, ist eine andere Sache.
E36-Freak
Zitat:


Selbstverständlich muß so ein Umbau eingetragen werden, ob es in der Praxis jemand bemerkt, wenn es nicht eingetragen ist, ist eine andere Sache.

(Zitat von: daniel.krueger)




Dann hat der Sachverständige von der GTÜ hier bei uns wohl keine Ahnung? Hab ihn diesbezüglich gefragt und das war seine Aussage dazu...es sind doch nur die Originalsättel und Scheiben verbaut, nix muss weiter geändert werden...dann müsste das M3-Versteifungskreuz ja auch eingetragen sein
daniel.krueger
@ E36-Freak:

Wenn ein Sachverständiger sowas sagt, dann hat er offenbar keine Ahnung.
Ob das Originalteile sind, ist absolut nicht von Belang. Maßgeblich ist immer, ob ein Teil in der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges enthalten ist (was in diesem Falle schonmal nicht der Fall ist, da es diese Bremsanlage nicht im 316i gab) und wenn dies der Fall ist, ob es eine Einschränkung dahingehend gibt, daß ein Teil nur "werksseitig" verbaut werden darf, dann muß es bei Nachträglichem Verbau auch eingetragen werden.
Wenn Du ein M-Technik-Fahrwerk, ein anderes (originales) Lenkrad oder gar einen anderen Motor einbaust, müssen diese Teile auch immer eingetragen werden, auch wenn es Originalteile sind. (Beim Versteifungskreuz würde ich mal darauf tippen, daß man es auch eintragen müßte, da bin ich aber nicht sicher.)
E36-Freak
Tja, das sagst Du..... Hab da gerade nochmal angerufen, eine Eintragung ist nicht zwingend erforderlich. Es ist möglich, die Bremsen eintragen zu lassen, wenn die ABE-Nummer des Vierzylinders im Fahrzeugbrief mit den ABE-Nummern der Sechszylinder-Modelle indentisch ist. Dann kann man sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von BMW ausstellen lassen und eintragen lassen. Werd jetzt mal an BMW schreiben, um das Problem endgültig zu klären
DR.Watson_88
das wäre nett danke
E36-Freak
Angekommen ist sie jedenfalls schon mal....

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema "Scheibenbremsen". Wir haben Ihre Anfrage direkt an unsere
zuständigen Kollegen zur Bearbeitung weitergeleitet.

Sie erhalten innerhalb der nächsten Tage eine Antwort.

Falls wir Ihnen darüber hinaus behilflich sein können, freuen wir uns über Ihre E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
BMW Kundenbetreuung
Janky
Und, muss man nun eintragen lassen oder nicht?

Kam keine Antwort?

Aber ich glaube nicht, da ja original-Teile verwendet wurden und diese eh eine ABE für diesen Fahrzeugtyp (E36) haben oder?
daniel.krueger
@ Janky:

Schau mal in Deinen Email-Eingang!
Janky
@ daniel.krueger

Danke!

Muss man also doch tatsächlich eintragen lassen...

Mist, hat dies schon einer eintragen lassen, wenn ja, was schreibt der Prüfer dort rein?

Meine Zulassungsbescheinigung/Fahrzeugschein wird dann satte 3 Seiten dick...
Janky
So, jetzt habe ich auch mal BMW angeschrieben, weil ich ja für mein Fzg auch ne Bescheinigung brauche, und was musste ich feststellen, die vorderachse ist alles klar, bei der Hinterachse kam der Satz:

------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr Lange,

der Umbau für die Hinterachse wurde von uns nicht geprüft.
Bitte sprechen Sie mit dem Prüfer der Prüfstelle.

Mit freundlichen Grüßen,

Manfred R.

---------------------------------------

Und jetzt??? 21er Abnahme erforderlich ohne Papiere???

Wer hat damit Erfahrung und kann mir Tip´s geben?
Oder Kpoie von Fzg. von eintragung etc.

Habe hinten innenbelüftete 276/19 Scheiben und 34/19 ATE Sättel, eigentlich Standard 328i oder 323i.

Bearbeitet von - Janky am 26.04.2008 13:50:22
daniel.krueger
@ Janky:

Habe die gleiche Antwort erhalten, da geht nur eine Einzelabnahme.

Das Problem ist folgendes:
Der E36 hat 9/94 eine neue Betriebserlaubnis erhalten. (Bis dahin hatte er eine ABE nach deutschem Recht, danach eine EU-Betriebserlaubnis, die in allen EU-Staaten anerkannt wird.) Da es den 323i und 328i erst nach 9/94 gab ist die besagte Bremsanlage nicht in der Betriebserlaubnis der E36 mit ABE enthalten und daher gibt BMW keine Freigabe. Bei Fahrzeugen ab 9/94 wäre es kein Problem. Ist technisch gesehen absoluter Schwachsinn, rein zulassungstechnisch aber leider vollkommen korrekt.

Wenn Du einen vernünftigen Prüfer findest, sollte einer Einzelabnahme aber nichts im Wege stehen. Bin selbst gerade dabei, meine Bremsanlage zu ändern und der Prüfer scheint keine Probleme damit zu haben.
Eventuell kannst Du von BMW zuminest eine Bestätigung bekommen, die die im 323i bzw. 328i verbauten relevanten Bremskomponenten auflistet (also Bremskraftverstärker, Hauptbremszylinder, Vorderachsbremse und Hinterachsbremse, evtl noch ABS-Steuergerät und ABS-Hydraulikblock), daraus würde dann hervorgehen, daß Du letztendlich nur den Serienstand des 328i hergestellt hast. Diese Infos kann Dir letztendlich jeder BMW-Händler geben, indem er Dir die entsprechenden Auszüge aus dem ETK ausdruckt.